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Qualitätsindikatoren für die Altenpflege

Die neue Qualitätsprüfung kennen und umsetzen. Pflegenoten waren gestern

AutorJutta König, Manuela Raiß
VerlagSchlütersche
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783842689848
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis25,99 EUR
Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich die rd. 13.000 Einrichtungen der stationären Altenpflege neuen Qualitätsprüfungen stellen: Mit Qualitätsindikatoren wird künftig die Ergebnisqualität der Pflege gemessen: Für Pflegekräfte bedeutet das eine Umstellung: Sie müssen kompetenteFachgespräche mit den Prüfern führen, Versorgungsergebnisse selbstständig auflisten, Pflegeprozesse eigenverantwortlich strukturieren und für die Ergebnisse geradestehen. Für Pflegedienstleitungen und -fachkräfte bedeutet das neue System eine fundamentale Umstellung. Fachlichen Rat erhalten sie mit diesem Buch. Jutta König und Manuela Raiß bereiten das Thema der Qualitätsindikatoren so praxisnah auf, dass die Umstellung gar nicht mehr (so) schwer fällt.

Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplom-Betriebswirtin Gesundheit (VWA), Sachverständige bei Sozialgerichten, Unternehmensberaterin und Dozentin. Manuela Raiß ist Altenpflegerin, Pflegewissenschaftlerin (Master-ScN) und Pflegemanagerin (Dipl FH). Sie ist freiberufliche Pflegesachverständige und Qualitätsbeauftragte, sowie Fachbuchautorin und Dozentin.

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Leseprobe

Erstmals in Deutschland müssen demnächst alle stationären Einrichtungen ihre interne Qualität ermitteln und werden mit anderen Einrichtungen in Deutschland verglichen. Es wird also erstmals eine Vollerhebung zu bestimmten Qualitätsindikatoren geben. Die stationäre Altenhilfe wird gläsern.

Auch wenn in der ersten Erhebungswelle ab dem 1. Oktober 2019 keine QI zurückgemeldet werden, ist die Ersterhebung für stationäre Einrichtungen ein Novum mit einigen Hürden.

Die entwickelten Qualitätsindikatoren stellen eine gute Alternative zu den Pflegenoten dar. Denn bislang kamen auch Einrichtungen, die eine schlechte Ergebnisqualität im Rahmen eines Projektes lieferten, beim MDK mit sehr guten Noten weg. Das wird nun anders: »Im Rahmen der beiden Projekte wurde natürlich überprüft, in welchem Verhältnis Pflegenoten und Ergebnisqualität zueinanderstehen. Das Resultat: Sie stehen in keinem Zusammenhang. Einrichtungen mit extrem schlechten Ergebnissen bei der Dekubitusentstehung (z. B. 40 % in der Bewohnergruppe mit hohem Risiko) erreichten dennoch eine Pflegenote von 1,2 oder 1,3. Insofern muss man feststellen, dass die Pflegenoten alles andere als verlässliche Qualitätsbewertungen darstellen und die an sich gute Idee der Qualitätstransparenz in Verruf bringen.«27 In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen den Weg zu den QI.

2.1Der Gesamtprozess der QI


Der Gesamtprozess der Qualitätsprüfung umfasst einen differenzierten Austausch aller beteiligten Akteure. Aus Sicht einer stationären Pflegeeinrichtung sind verschiedene Elemente vorzubereiten und anzustoßen. Das bedeutet: Die stationäre Einrichtung hat einen neuen Kreislauf in der Qualitätserfassung ( Abb. 2).

Abb. 2: Der Kreislauf der Qualitätsprüfung in der stationären Altenhilfe.

Dieser neue Kreislauf ist eine dreiphasige Ergebniserfassung:

1. Die halbjährlich erhobenen 98 Fragen im Manual zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren werden an die Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet ( Kap. 2.4).

2. Die Auswertung des in der DAS ermittelten Ergebnisses ist in der Einrichtung vorzuhalten (Erhebungsreport), ggf. sind Verbesserungsprozesse einzuleiten, wenn das zurückgemeldete Ergebnis unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt.

3. Bei der externen Prüfung durch die Prüfdienste (MDK-/PKV-Prüfteams) fließen diese Erhebungsreporte mit in die Prüfung und die Plausibilität auch in die Bewertung mit ein.

Abb. 3: QI-Darstellung – Bewertung Gesamtprozess.

Die von der Pflegeeinrichtung übermittelten Daten werden in der Datenauswertungsstelle (DAS)28 einer vergleichenden Berechnung und Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die DAS gibt das Ergebnis an die Einrichtung zurück und sendet den Bericht ebenfalls an die Prüfdienste und an die für die Heime zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Prüfdienste der Pflegekassen führen auf Grundlage der Plausibilitätskontrolle die externe Prüfung durch. Abschließend fassen die Pflegekassen die Ergebnisse zusammen und veröffentlichen die Ergebnisse.

Als Vertragspartner der Einrichtung ist wesentlich, wie die Kassen nach der internen Ergebniserfassung und der externen Ergebniserfassung durch MDK-/PKV-Prüfteams reagieren. Denn weder die DAS noch MDK-/ PKV-Prüfteams können bei schlechten Ergebnissen reagieren. Es ist einzig Sache der Kassen, sich mit der Einrichtung über schlechte Ergebnisse ins Einvernehmen zu setzen und letztlich sogar Sanktionen zu erlassen (vgl. § 115 SGB XI).

2.2Die Ergebnisbeurteilung


Die Ergebnisbeurteilung erfolgt in drei Schritten ( Abb. 4).

Abb. 4: Die drei Schritte der Ergebnisbeurteilung.

2.3Daten sammeln und bearbeiten


Stationäre Pflegeeinrichtungen führen nach einem vorgegebenen Regelwerk (Erhebungsinstrument mit 98 Fragen ( Kap. Der Erfassungsbogen) im Abstand von sechs Monaten eine Ergebniserfassung für ihre Bewohner durch.

Die Ergebniserfassung beinhaltet zum einen die Zusammenstellung von Informationen, die Bestandteil der routinemäßigen Pflegedokumentation oder anderer Dokumentationen sind, die die Einrichtung vorhält (beispielsweise Informationen über Krankenhausaufenthalte, Sturzprotokolle, Angaben zur Entstehung einer Wunde, Gewichtsverlauf usw.). Sie umfasst zum anderen die Beurteilung ausgewählter Fähigkeiten oder ausgewählter Merkmale der Pflegebedürftigkeit (beispielsweise eine Beurteilung der Mobilität oder der kognitiven Fähigkeiten).29 Die Fragen 25–64 im Erhebungsinstrument bestehen aus dem Begutachtungsmodul 1, 2, 4 und 6. Wer also das BI routinemäßig ausfüllt, erhebt bereits 40 der 98 Fragen automatisch.

Im Erhebungsreport werden zweimal im Jahr spezifische Informationen erhoben und an eine Datenauswertungsstelle (DAS) gesandt. Hierzu muss man jeweils auf Daten von vor sechs Monaten zurückgreifen können.

Die folgende Abbildung ( Abb. 5) soll den Ablauf der Erhebung und Rückmeldung darstellen:

Abb. 5: Von den Qualitätsindikatoren bis zum Feedback (Zeitstrahl) vgl. MuG, S. 54.

Die Einrichtung hat einen Stichtag, an dem sie die 98 Fragen für jeden Bewohner erhebt. Die erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf die vergangenen sechs Monate. Für die Einspeisung der Daten an die DAS bleiben der Einrichtung 14 Tage. Danach sind entweder alle Daten für die DAS plausibel – dann erhält die Einrichtung von der DAS binnen sieben Tagen eine Rückmeldung über die 10 QI. Gibt es Rückfragen, was nicht unwahrscheinlich sein dürfte, wird eine Plausibilitätsprüfung maximal 21 Tage dauern und in dieser Zeit kann die Einrichtung mit der DAS kommunizieren und die Daten anpassen.

Nach der Erfassung der nicht beanstandeten Daten, wird die DAS binnen sieben Tagen eine Rückmeldung geben, wie die Einrichtung mit ihren 10 QI im Vergleich zu anderen Einrichtungen dasteht.

2.4Die Datenauswertungsstelle (DAS)


Ab Januar 2018 lief ein Vergabeverfahren mit wettbewerblichem Dialog für die Datenauswertungsstelle, der eine zentrale Rolle in der Datenaufbereitung und -Übermittlung zugeschrieben werden sollte. Dieses wettbewerblichen Dialogverfahren30 wurde im Januar 2019 abgeschlossen und das Institut aQua aus Göttingen erhielt den Zuschlag. Dieses Institut war bereits in der Vergangenheit an diversen Verfahren beteiligt und ist nun die einzige Datenauswertungsstelle für fast 14.000 stationäre Einrichtungen31 und den darin lebenden fast 900.000 pflegebedürftigen Bewohnern32. Die DAS verarbeitet diese Daten pro Einrichtung zweimal im Jahr.

Die qualitätsrelevanten Informationen werden durch die Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt und sollen potenziellen Bewohnern und/oder deren Angehörigen einen Überblick über die Pflegeeinrichtung ermöglichen. Die Erfassung der Informationen erfolgt in Form eines Formulars, dass durch die stationären Pflegeeinrichtungen im Abstand von sechs Monaten mit der Erhebung der Ergebnismerkmale aktualisiert wird ( Kap. 2.5.2).

Die Qualitätsbeurteilung der Erhebungsbögen durch die DAS erfolgt aufgrund anonymisierter Bewohnerdaten. Die von der Einrichtung ermittelten Kennzahlen werden in Relation zu einem Referenzwert gesetzt. Dieser Referenzwert ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtheit der einbezogenen Einrichtungen. Bei Einsendung der ersten Kennzahlen durch die Einrichtungen kann dieser naturgegeben noch nicht vorliegen. Erst wenn erstmals alle Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen in Deutschland erfasst sind, können Vergleichswerte geschaffen werden. Im Laufe der Zeit werden diese immer wieder neu festgestellt und jeweils nachjustiert.

Auch wenn vor April 2020 keine QI von der DAS zurückgemeldet werden können, kann man sich – wenn auch nur aus Interesse – die Vergleichswerte aus dem Abschlussbericht33 zu den 10 QI anschauen.

Es steht zu erwarten, dass bedingt durch die Kommunikation mit der DAS eine reine Pflegeplanung und -dokumentation auf dem Papier nicht zielführend, weil zeitraubend ist. Eine formale Verpflichtung zur digitalen Dokumentation lässt sich aktuell nicht ableiten.

2.5Aufbau des Erhebungsreports und Hinweise zum Manual


Das in Anlage 3 der MUG aufgeführte Manual mit methodischen und verfahrenstechnischen Anforderungen ist Bestandteil des Erhebungsinstruments. Im Rahmen eines Manuals erfolgt eine Beschreibung des Vorgehens, des zeitlichen Ablaufs der Datenerfassung und -übermittlung an die Datenauswertungsstelle sowie eine Beschreibung der zu beachtenden bewohnerbezogenen Ausschlusskriterien für die Datenerfassung. Es umfasst auch den Erhebungsreport.

Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das vorrangig der internen Steuerung der Ergebniserfassung dient, aber auch für die externen Prüfungen eine wichtige Funktion hat. In dieser Liste sind...

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