2 Fakten, Trends und Entwicklungsperspektiven in der Rehabilitation: Kosten- und Nutzenaspekte
Hans Günther Haaf, Christiane Ordon, Daniela Sewöster und Angelika Wegener
1 Inanspruchnahme der medizinischen Rehabilitationsleistungen
Die Rehabilitation ist neben der Gewährung von Renten wesentlicher Bestandteil der Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Das Ziel der Rehabilitation durch die Rentenversicherung ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Dafür erbringt die Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben – letzteres besser bekannt als berufliche Rehabilitation. Die Vermeidung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Erhalt von Beitragszahlungen lohnen sich für die Rentenversicherung unmittelbar monetär. Aber es geht auch und nicht zuletzt um die Teilhabe der meist chronisch kranken Versicherten an der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Davon profitieren die Versicherten nicht nur finanziell über den Erhalt ihres Einkommens, sondern auch durch eine höhere Lebensqualität.
Im Jahr 2010 haben insgesamt 1,669 Mio. Versicherte einen Antrag auf medizinische Rehabilitation gestellt. Das waren über 30.000 Anträge mehr als im Jahr zuvor. Damit hält die Entwicklung einer tendenziellen Antragssteigerung seit 2006 auch vor dem Hintergrund von Wirtschafts- und Finanzkrise weiter an. Ursächlich für die zunehmenden Antragszahlen ist zum einen die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge aus den sechziger Jahren kommen nun in ein Reha-relevantes Alter. Des Weiteren führen die gesetzlichen Änderungen (Rente mit 67) zu einem verstärkten Reha-Bedarf der älteren Arbeitnehmer über 60 Jahre. Rund 64 % der Anträge wurden bewilligt, etwa 20 % abgelehnt – meist aus medizinischen (90 %), selten aus versicherungsrechtlichen (10 %) Gründen. Die restlichen 16 % der Anträge wurden an den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Abb. I.14 zeigt die Entwicklung von Anträgen, Bewilligungen und durchgeführten medizinischen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung in den letzten zehn Jahren.
Neben dem anhaltenden Trend der Steigerung bei den Anträgen und den durchgeführten Reha-Leistungen insgesamt sind zwei weitere Entwicklungen besonders auffällig. So ist der Anteil der bewilligten ambulanten medizinischen Rehabilitationsleistungen in der letzten Dekade von 3 % auf 12 % angestiegen. Bei einigen Rentenversicherungsträgern liegt er schon bei 20 %. Diese Form der medizinischen Rehabilitation, bei der die Rehabilitanden nur tagsüber in die Rehabilitationseinrichtung kommen, wird seit 1997 für ausgewählte Indikationen angeboten. Voraussetzung war, dass die ambulante Rehabilitation in dafür geeigneten Fällen ebenso gute Behandlungserfolge vorweisen kann wie die stationäre Rehabilitation. In einer Reihe
Abb. I.14: Medizinische Rehabilitation – Anträge, Bewilligungen und abgeschlossene Leistungen 2001–2010;
Quelle: Rentenversicherung in Zeitreihen 2010
von rehabilitationswissenschaftlichen Studien konnte gezeigt werden, dass neben stationären Leistungen auch die ambulant bzw. ganztägig ambulant durchgeführten Rehabilitationen erfolgreich sind. Folglich wurde die Möglichkeit der ambulanten Durchführung kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Auf- und Ausbau der ambulanten Rehabilitation wurden die spezifischen Bedürfnisse der Versicherten aufgegriffen, die durch die ambulante Rehabilitation im gewohnten sozialen und beruflichen Umfeld verbleiben können. Dies erleichtert häufig den Transfer von notwendigen Lebensstiländerungen – wie sie in der Reha vermittelt werden – in den Alltag. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren relativen und absoluten Anstieg der ambulanten Rehabilitationsleistungen auszugehen. Der weit überwiegende Teil medizinischer Rehabilitation erfolgt zwar nach wie vor stationär, der Anteil der stationären Leistungen sank jedoch von 2001 bis 2010 von 93 % auf 84 %. Die ambulanten Leistungen für Erwachsene haben sich im gleichen Zeitraum mehr als vervierfacht: von rund 30.000 auf über 120.000 Leistungen ( Abb. I.15).
Abb. I.15: Medizinische Leistungen an Erwachsene ambulant und stationär 2001–2010; linke Ordinate = ambulante Leistungen, rechte Ordinate = stationäre Leistungen.
Quelle: Statistiken der Deutschen Rentenversicherung »Rehabilitation« 2001–2010
2 Anschlussrehabilitation
Eine ebenfalls zunehmende Inanspruchnahme lässt sich für die unmittelbar auf eine stationäre Akutversorgung folgende Anschlussrehabilitation (AHB) feststellen. Bei der AHB wird die Rehabilitation direkt vom behandelnden Krankenhaus eingeleitet bzw. angeregt. Bei abnehmenden Verweildauern im Krankenhaus stellt die Anschlussrehabilitation die nahtlose Versorgung der – meist operierten – Patientinnen und Patienten sicher. Der Zuwachs bei der AHB ist noch deutlich stärker als der Anstieg aller Reha-Leistungen. Der Anteil der AHB an allen medizinischen Rehabilitationsleistungen ist zwischen 2001 und 2010 von 23 % (196.812 AHB-Leistungen) auf 33 % (318.118 AHB-Leistungen) gestiegen ( Tab. I.1).
Tab. I.1: Medizinische Leistungen an Erwachsene insgesamt und Anschlussrehabilitation 2001–2010;
Quelle: Statistiken der Deutschen Rentenversicherung »Rehabilitation« 2001–2010
Diese steigenden Fallzahlen belegen, dass die prozessorientierte Gesundheitsversorgung im Sinne einer Verzahnung ineinander greifender Behandlungsangebote verschiedener Leistungsträger weiter an Bedeutung gewinnt. Integrierte Versorgung und Disease-Management-Programme (DMP) sollen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgungsqualität durch eine bessere Abstimmung der einzelnen Versorgungssektoren steigern. Die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer sektorenübergreifenden Versorgungskette. Die von der Deutschen Rentenversicherung etablierten AHB-Verfahren entsprechen durch die Verzahnung aufeinander folgender Therapieabschnitte und durch die enge Zusammenarbeit von Kosten- und Leistungsträgern unterschiedlicher Versorgungssegmente einer integrierten Behandlung. Die AHB ist ein Beispiel für eine gut gelungene Vernetzung, mit dem ein schneller und einfacher Übergang vom Akutkrankenhaus in die medizinische Rehabilitation erreicht wird.
Da einige Routinedaten zur AHB bei den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich dokumentiert werden, kann bei den folgenden Ausführungen teilweise nur auf Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zurückgegriffen werden. Rentenversicherungsweit haben die größten AHB-Indikationsgruppen (Orthopädie, Onkologie, Kardiologie und Neurologie) 2010 zusammen einen Anteil von über 97 % an allen stationären AHB. Orthopädische Erkrankungen sind mit einem Anteil von 41 % die größte Indikationsgruppe. Die ambulante AHB hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung zugenommen. Mit 15.706 (2009: 12.061) Bewilligungen durch die DRV Bund ist im Jahr 2010 ein starker, weiterer Zuwachs um 30 % zu verzeichnen. Der Anteil der ambulanten AHB an allen Anschlussrehabilitationen der DRV Bund liegt jetzt bei 11,2 % (2009: 9,6 %). Bei einigen Regionalträgern liegt auch hier der Anteil deutlich höher.
Ein Indikator für die zeitnahe Patientenversorgung an der Nahtstelle zur Rehabilitation ist die Verlegungszeit vom Akutkrankenhaus in die AHB. Im Jahr 2010 haben über 80 % aller kardiologischen AHB-Patienten innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus mit der Rehabilitation begonnen. Bei nahezu der Hälfte der Rehabilitanden erfolgte die Verlegung direkt beziehungsweise die Aufnahme innerhalb einer Woche. Nur bei 18 % der AHB-Patienten kam es zu einer über 14 Tage hinausgehenden Verlegungszeit ( Abb. I.16). Bei den Übergangszeiten sind immer auch die persönlichen und medizinischen Bedürfnisse der Patienten zu bedenken.
Abb. I.16: Verlegung vom Krankenhaus in die Reha-Einrichtung; DRV – Kardiologische Rehabilitation – AHB 2009
2010 betrug der Anteil der direkt, d. h. innerhalb eines Tages vom Akutkrankenhaus in die Reha-Einrichtung verlegten Patienten der DRV Bund 38 % ( Tab. I.2). Der höchste Anteil direkt verlegter Patienten findet sich in der Indikationsgruppe Orthopädie mit 42 %.
Tab. I.2: Direkte und zeitnahe Verlegung vom Akutkrankenhaus in die stationäre AHB DRV Bund, 2007 bis 2010
Quelle: RAD 2007–2010, durchgeführte Maßnahmen
Mit der Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2004 in der Akutversorgung war die Erwartung einer weiteren Verkürzung...