Reisevorbereitung
Gesundheits-Check
Besondere medizinische Vorkehrungen müssen für Neuseeland nicht getroffen werden, da die Voraussetzungen in Bezug auf Hygiene und Sauberkeit unseren Standards entsprechen. In der Regel sind keine speziellen Impfungen notwendig. Wer die Reise allerdings mit einem Aufenthalt in Asien verbindet bzw. ganz auf Nummer sicher gehen will, kann eine Hepatitisimpfung in Betracht ziehen. Auskunft hierzu – und den internationalen Impfausweis – gibt es sowohl beim Hausarzt als auch bei einem Tropeninstitut. Achtung: Mittlerweile übernehmen etliche Krankenkassen die Kosten für die (nicht billige) Reiseimpfung. Nachfragen!
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich ausreichend bevorraten, damit in Neuseeland nicht auf andere Präparate umgestiegen werden muss oder es Probleme mit Rezepten gibt. Am besten nimmt man die Medikamente in der Originalverpackung mit dem Rezept und einem Attest vom Arzt mit. Eine Reiseapotheke mit den üblichen Medikamenten, z. B. gegen Durchfall, Schmerzen etc., Jodtinktur zum Desinfizieren von Wunden, Pflastern usw., ist immer hilfreich. Man kann sich aber auch in Neuseeland mit den üblichen Medikamenten eindecken. In den Drogerien gibt es z. B. Apothekenabteilungen (chemist), Kopfschmerztabletten u. Ä. kann man sogar in Supermärkten kaufen.
Übrigens: Wenn man seinem Hausarzt begeistert von den Reiseplänen erzählt, bekommt man vielleicht sogar das eine oder andere kostenlose Probenpaket mit auf den Weg. Wer noch keinen hat, lässt sich vom Hausarzt einen Nothilfepass ausstellen und dabei gleich noch mal komplett durchchecken. Auch dem Zahnarzt sollte man noch einen Besuch abstatten.
Informationen aus dem Internet
> Centrum für Reisemedizin: www.crm.de
> Info-Service des Tropeninstitutes München: www.fit-for-travel.de
Pillenmathematik für Frauen
Eine kleine Rechenhilfe für alle weiblichen Reisenden, die ein ganzes Jahr wegfahren wollen und die Pille auch unterwegs nehmen möchten: 12 Monate/Packungen mal 4 Wochen ergibt 48 Wochen. Da das Jahr aber 52 Wochen hat, sollte man besser noch eine Extra-Packung mitnehmen.
Ab- und Ummeldungen
Mit der Vorbereitung des Neuseelandaufenthaltes sollte so zeitig wie möglich begonnen werden. Wer ein halbes Jahr Vorlauf hat, wird am Ende keine Zeitprobleme bekommen. Am besten alles aufschreiben, damit man nichts vergisst und in Bezug auf die Zeitplanung nicht den Überblick verliert. Im Folgenden einige Themen, die als Gedankenstütze dienen sollen:
Abonnements
Alle Abonnements sollten natürlich gekündigt werden, um unnötige Mehrausgaben zu vermeiden. Abonnements können nicht nur Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch Mitgliedschaften wie zum Beispiel im Fitness-Studio sein. Ein Blick auf die Kontoauszüge hilft, die zusätzlichen Kostenquellen zu überschauen. Die Vertragsunterlagen geben Auskunft über die Kündigungsfristen, die oft drei Monate betragen und daher schnelles Handeln erfordern. Zum Teil sind Vertragsunterbrechungen für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes möglich. Sollte es Probleme geben, kann man sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Die helfen bei der korrekten Formulierung der Kündigung und kennen das eine oder andere Vertragsschlupfloch.
> www.verbraucherzentrale.de
Rundfunkbeitrag
Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der den Rundfunkbeitrag erhebt, sollte man den Auslandsaufenthalt mitteilen. Dann kann die Zahlung des Rundfunkbeitrages unterbrochen werden. Ein standardisiertes Abmeldeformular kann man auf der Website ausdrucken und ausgefüllt an den Beitragsservice faxen oder schicken.
> www.rundfunkbeitrag.de
Telefon und Internet
Wenn man die eigene Bleibe aufgibt, muss der Telefonanschluss abgemeldet werden. Eine Abmeldung kommt aber auch in Frage, wenn das Telefon monatelang nicht genutzt wird und die Grundgebühr gespart werden soll. In welcher Art und Weise bei der Abmeldung und Wiederanmeldung Kosten entstehen und ob die vorhandene Rufnummer während der Zeit der Abwesenheit reserviert werden kann, muss mit dem Telefonanbieter – über den der Telefonanschluss läuft – im Vorfeld genau geklärt werden. Hat man einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, kann man eventuell eine Unterbrechung des Vertrages für die Zeit des Auslandsaufenthaltes aushandeln.
Das gleiche gilt auch für bestehende Verträge mit Internetprovidern (sofern diese nicht sowieso mit dem Telefonanschlussvertrag gekoppelt sind).
Wer seine Wohnung untervermietet, erspart sich praktischerweise das teure Ummelden auf den Untermieter und lässt ihn die fortlaufenden Rechnungen zahlen.
Sein Handy kann man auch in Neuseeland nutzen (–>) und daher ruhig mitnehmen. Da es aber sehr teuer ist, in Neuseeland Telefonate über den heimischen Anbieter zu führen, sollte man sich zumindest nicht kurz vor der Reise noch einen neuen Handy-Vertrag zulegen. Eine Unterbrechung oder Beendigung des Vertrages aufgrund des Auslandsaufenthaltes ist meist nicht möglich. Eventuell kann man den Vertrag für diesen Zeitraum auf eine andere Person zu Hause übertragen.
> Informationen der Telekom unter der Telefonnummer 0800 3301000 und über die Website www.telekom.de
Post
Auch eine Umleitung der Post an eine Kontaktperson (–>) sollte veranlasst werden. Die Post lässt sich diesen Nachsendeservice für Privatkunden mit etwa 19,90 € für 6 Monate, 24,90 € für 12 Monate bzw. 34,90 € für 24 Monate vergüten. Es wird ebenso ein Lagerservice, das heißt das Aufbewahren bei der Post, für bis zu drei Monate für 11,90 € angeboten.
Sicherheitshalber sollte man Freunden und wichtigen Institutionen die Adresse der Kontaktperson mitteilen.
> Infos zum Nachsendeservice und ein Onlineformular gibt es unter www.efiliale.de/nachsendeservice. Praktische Tipps für den Umzug kann man auf der Website www.umziehen.de aufrufen. Den telefonischen Kundenservice der Deutschen Post erreicht man unter 0228 4333112.
> Hilfe beim Ummelden gibt es unter www.ummelden.de.
Bank
Dank Internet ist es heutzutage kein Problem, seine Bankangelegenheiten aus der Ferne zu regeln. Online-Banking kann man ohne weiteres mit der Bank vereinbaren. Durch die Verwendung von sogenannten PIN/TAN wird eine hohe Sicherheit der Transaktionen gewährleistet. Einige Geldinstitute sind auf Online-Banking spezialisiert, bieten Girokonten ohne Grundgebühr und trotzdem allen Service der örtlichen Banken inklusive Kreditkarten. Natürlich sollte man, wenn man öffentliche Computer wie z. B. in Internetcafés nutzt, immer vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen.
Eine weitere Möglichkeit ist, eine Vertrauensperson zu Hause mit einer Vollmacht für das Bankkonto auszustatten. Durch den Kontenzugang kann diese Person wichtige und unvorhergesehene Bankgeschäfte regeln. Erhält die Kontaktperson Onlinezugang zu den Kontoauszügen oder lässt man die Auszüge an die Kontaktperson schicken, hat sie die ganze Finanzlage im Auge.
Auto, Motorrad
Man kann sich natürlich von seinem fahrbaren Untersatz trennen und damit die Reisekasse aufbessern. Wird allerdings nach dem Auslandsaufenthalt wieder ein Fahrzeug benötigt, zahlt man für ein vergleichbares meist drauf. Eine Lösung wäre eine Ruheversicherung: Die Beitragszahlung wird eingestellt, der Vertrag verlängert sich um die Zeit der Abwesenheit und wenn man gewisse Auflagen erfüllt, werden trotzdem weiterhin Haftpflicht- und einige Teilkaskoschäden gedeckt.
Man kann das Fahrzeug für die Zeit der Abwesenheit auch einer Vertrauensperson überlassen. Dazu muss die Versicherungslage wegen möglicher Unfälle und Schäden aber genau geklärt werden.
Wohnung
Wer seine Wohnung während des Auslandsaufenthaltes behält, erspart sich den Stress der Suche nach Unterstellmöglichkeiten für seine Möbel und Habseligkeiten und die Wohnungssuche bei der Rückkehr (inkl. Schlaflagersuche für die ersten Nächte). Allerdings ist das Weiterzahlen der Miete die teuerste Lösung. Wer nun kündigt, spart zwar die Miete, muss aber wiederum die oben genannten Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen und den Auszug mit all den Wegen und Formularen und Auf- und Ausräumaktionen im Zeitplan mit eintakten.
Günstiger ist da die Untervermietung der Wohnung. Wer Glück hat, findet jemanden im Freundeskreis, der gerade eine Bleibe sucht und dem man seine eigene guten Gewissens anbieten kann. Man kann es auch über das Internet probieren oder an den schwarzen Brettern der Unis fündig werden. In jeder größeren Stadt gibt es außerdem Mitwohnzentralen, die Untermieter vermitteln.
Wichtig ist, dass zum Untervermieten das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Alles schriftlich festhalten – natürlich auch den Untermietvertrag mit dem neuen Bewohner. Dem Vermieter sollte man seine E-Mail-Adresse oder die Anschrift einer Kontaktperson hinterlassen, denn man muss schriftlich erreichbar sein. Auch der Untermieter sollte natürlich alle wichtigen Kontaktdaten...