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Restitution von Würde

Kindheit und Gewalt in Heimen der Stadt Innsbruck

AutorHorst Schreiber
VerlagStudienverlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl320 Seiten
ISBN9783706557832
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Systematische Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen standen bis in jüngerer Zeit auf der Tagesordnung in Heimen des Staates, der Länder und katholischer Orden in ganz Österreich. Als Mitglied der Opferschutzkommission der Stadt Innsbruck dokumentiert und analysiert Horst Schreiber erstmals die städtischen Heime, aber auch die Verhältnisse der Fremdunterbringung in den Säuglings- und Kleinkinderheimen Arzl und Axams, in Pflegefamilien und Landeseinrichtungen. ARMUT UND SOZIALE BENACHTEILIGUNG ALS URSACHEN DER HEIMEINWEISUNG Er zeigt die Ursachen der Heimeinweisung auf, die vielfach in Armut begründet lagen, und beschreibt die sozialen Hintergründe der Heimkinder und ihrer Familien. Besondere Aufmerksamkeit widmet er dem Erziehungspersonal, den lange Zeit verheerenden Arbeitsbedingungen und der Frage, wie das gewalttätige Handeln so vieler zu erklären ist. BETROFFENE BERICHTEN VON IHREM LEID Auch die Betroffenen selbst kommen zu Wort: Sie erzählen von einem Aufwachsen im Abseits der Gesellschaft, ihrem täglichen Kampf gegen Übergriffe aller Art und vom Fortleben der Gewalt in ihren Körpern.

2010 regte Horst Schreiber beim Land Tirol die Gründung einer Steuerungsgruppe zur Anerkennung des erlittenen Leides von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung an. Im selben Jahr erschien sein Buch 'Im Namen der Ordnung' in der Reihe transblick (Studienverlag 2010), das die wissenschaftliche Forschung zum Thema österreichweit anstieß. 2014 thematisierte Horst Schreiber in einem weiteren Band von transblick unter dem Titel 'Dem Schweigen verpflichtet' (Studienverlag 2014) Gewalterfahrungen im SOS-Kinderdorf. Mit Christian Kuen erstellte er auf der Basis von Video-Interviews die Internetseite 'Jetzt reden wir! Ehemalige Heimkinder erzählen' und eine Filmdokumentation. Seit 2011 ist Horst Schreiber Mitglied der Opferschutzkommission Innsbruck.

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Leseprobe

Zum Wohle der Kinder?
Die Heime der Stadt Innsbruck


Die Jugendheimstätte Holzham-Westendorf

1893 wurde auf dem Anwesen der späteren Jugendheimstätte Holzham-Westendorf, Gut Deggenmoos, im Bezirk Kitzbühel ein Gebäude errichtet, das „obere“ Badl, in dem schließlich eine Kuranstalt ihren Platz fand.1 Am 1. November 1917 erwarb der Verein für Ferienkolonien in Innsbruck vom Badwirt Balthasar Riedmann um 54.000 Kronen die Liegenschaft mitsamt einem ausgedehnten Grundbesitz, um sie als Sommererholungsheim für Kinder aus Innsbruck zu nutzen.2 Im Kaufvertrag ist die Rede von einer Behausung, mit der das Recht, ein Gasthaus zu führen, verbunden war; weiters von Zugebäuden, einem Gartl und einem Anger, zu dem die Befugnis, ein Heilbad zu betreiben, gehörte. Zur Liegenschaft, die einen Kilometer vom Dorfzentrum und zwei Kilometer vom Bahnhof entfernt ist, zählten Wald, Weiden, Äcker und Wiesen. Da der Verein für Ferienkolonien das so genannte „Badwirtsanwesen“ nur zwei Monate lang im Sommer nutzte, verpachtete sie die Liegenschaft mit Ausnahme des Gebäudes („das neue Badhaus“) und des Gemüsegartens an den Verkäufer, der das gesamte Jahr die Aufsicht innehatte, während der beiden Sommermonate für die Wirtschaftsführung im Haus verantwortlich war und auch die Milchversorgung der Ferienkinder sicherstellte.3

Nach dem „Anschluss“ löste der Stillhaltekommissar den Verein für Ferienkolonien in Innsbruck auf. Am 21. November 1938 wurde die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) grundbücherlicher Eigentümer, obwohl die Statuten des Vereins für Ferienkolonien im Falle der Vereinsauflösung eine Übertragung des Vermögens an die Stadtgemeinde Innsbruck vorgesehen hatten.4 Im August 1940 kündigte der Personalamtsleiter der NSDAP die Nutzung der Anlage als Heim für Südtiroler Umsiedler-Kinder an, Anfang Dezember dürfte es in Betrieb gegangen sein; schließlich fanden auch Kinder Aufnahme, die vor dem Bombenkrieg in Sicherheit gebracht wurden oder deren Eltern ausgebombt waren.5 Die offizielle Bezeichnung lautete „Jugendheimstätte der NSV in Holzham, Westendorf “.

Die Klärung der Besitzverhältnisse

Mit dem Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 wurden die NSDAP, ihre Wehrverbände, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, Organisationen und Einrichtungen aufgelöst und das Vermögen als zugunsten der Republik Österreich verfallen erklärt. Am 4. März 1948 trug sich die Republik als Eigentümer des Besitzes der NSV in Westendorf grundbücherlich ein.6 Mit Beschlussprotokoll Nr.14 vom 9. August 1945 entschied die Tiroler Landesregierung, das NSV-Jugendheim Holzham-Westendorf samt allen dazugehörigen Grundstücken und dem noch vorhandenen Betriebskapital von 74.000 Reichsmark in die treuhänderische Verwaltung des Landes zu übernehmen und das Objekt als Jugendheimstätte weiter zu betreiben. Sie übertrug die Leitung und Verwaltung des Heims an das Landesjugendamt. Das Land stimmte für diese Übergangslösung, weil das Heim unbeschädigt war, keine Kosten anfielen und ein dringender Bedarf für ein „Auffangheim für eltern- und vaterlandslose Kinder“ bestand. Wesentlich war, dass der letzte Obmann des Vereins für Ferienkolonien, Anton Schuler,7 stellvertretender Magistratsdirektor der Stadt Innsbruck vor 1938, illegaler Nationalsozialist, stellvertretender Regierungsdirektor nach der NS-Machtübernahme und schließlich Regierungsdirektor der Abteilung I der Reichsstatthalterei Tirol-Vorarlberg,8 diesen Schritt befürwortete. Die wertvolle Liegenschaft bestand aus einem Wohnhaus, einem Hofraum mit Keller und Haus, Futterstall, Schießstand, Wald, Wiesen, Äcker und Weiden. Im März 1947 war das Betriebskapital aus der Zeit des Nationalsozialismus bis auf einen geringfügigen Restbetrag aufgebraucht. Die gesetzliche Grundlage zur Klärung des rechtsnachfolgenden Eigentümers war zwar noch nicht vorhanden, doch standen die Chancen gut, dass einer Übertragung des Besitzes an die Stadt Innsbruck, sofern sie dazu bereit war, nichts im Weg stehen würde. Der Verein für Ferienkolonien in Innsbruck hegte keine Absicht, sich wieder zu konstituieren, so dass entsprechend den Statuten das Vereinsvermögen der Stadt Innsbruck zufallen musste, die es „zu einem das Wohl der Schuljugend förderndem Zwecke zu verwenden hat“. Der Stadtrat beschloss am 13. April 1947 die Übernahme der zeitlich befristeten treuhänderischen Verwaltung des Vereinsvermögens und die Weiterführung des Heimbetriebs unter der Verwaltung des Leiters der Magistratsabteilung V (Wohlfahrtsamt), Franz Duregger. Zwei Tage später unterzeichnete das Amt der Tiroler Landesregierung die Bestellungsurkunde.9

Ob die Stadt das Heim weiterführen, verpachten, einem anderen Zweck zuführen oder wieder dem Land Tirol übertragen sollte, blieb längere Zeit Diskussionsgegenstand im Gemeinderat. Das Gebäude war als Sommerferienheim errichtet worden, nicht aber für einen ganzjährigen Betrieb. Einig waren sich alle Fraktionen, dass die Stadt ein Heim für die Fürsorgeerziehung benötigte, dass aber die Entfernung Innsbruck–Westendorf die finanziellen Kosten in die Höhe trieb und auch die Überwachung erschwerte. Zunächst fiel die Entscheidung, das Heim Holzham-Westendorf weiterzuführen und sich gleichzeitig nach einer Alternative in Innsbruck umzusehen.10 Die SPÖ bevorzugte zwar ein Heim in der Nähe der Stadt: „Das würde die Verwaltungskosten vermindern, auch könnte man die Erziehung besser überprüfen.“11 Doch sie setzte sich am stärksten für die Weiterführung des Heims ein und forderte früh die Errichtung geeigneter Schulräume und einen Anbau für eine komfortablere Unterbringung der Kinder. Die SPÖ-PolitikerInnen gingen davon aus, dass das Heim Arbeiterkindern zugutekäme, die in schlechten Familienverhältnissen aufwuchsen. Ihr Verständnis von Erziehung unterschied sich nur graduell von der Auffassung der bürgerlichen PolitikerInnen mit ihrer Forderung nach einer Korrekturerziehung und ihrer Unterstellung von „Kinderfehlern“. Vizebürgermeister und Sozialreferent Hans Flöckinger (SPÖ) sah die Unterbringung von Kindern im Heim Holzham-Westendorf als Präventionsmaßnahme:

„Die vielen Fehler, die in der Erziehung geschehen, machen Korrekturen notwendig und man muß versuchen, den Kindern im Heime einen guten Einfluß zu vermitteln. In einigen Jahren wird man sehen, ob sich der Aufwand nicht doch gelohnt hat. Wenn man die Ausgaben nicht tätigt, könnte es später bereut werden. Der Versuch, aus den jungen Menschen den guten Kern herauszuschälen, muß sich lohnen, ohne Rücksicht darauf, ob die Führung des Heimes etwas mehr kostet als die eines anderen. (...). Man möge einmal ein Landeserziehungsheim besichtigen und wird feststellen müssen, daß die Fehler der dort befindlichen jungen Menschen viel schwerer zu beseitigen sind, als die kleinen Fehler der Zöglinge des Heimes in Westendorf.“12

Das städtische Rechnungsprüfungsamt betrachtete das Heim Holzham-Westendorf in erster Linie aus betriebswirtschaftlicher Sicht, machte aber auch auf die Schwierigkeit aufmerksam, den Betrieb von Innsbruck aus kontrollieren zu können. Die abgelegene Lage verhindere „eine doch notwendig erscheinende ausreichende Aufsicht in erzieherischer, schulmäßiger, ärztlicher und betrieblicher Hinsicht“. Eine laufende Überwachung sei daher nicht möglich, die Betriebsführung unrentabel. Ökonomisch als auch pädagogisch bestehe ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Daher empfahl das Prüfungsamt, diese Fürsorgeeinrichtung nach Innsbruck oder in die nächste Umgebung zu verlegen.13

Als die Wahlpartei der Unabhängigen (WdU), Vorgängerorganisation der FPÖ, 1952 die Auflassung des Heimes beantragte, hatten sich ÖVP und SPÖ bereits für dessen Fortführung entschieden.14 Anfang 1949 beabsichtigte die französische Militärregierung ihre Hochgebirgsschule ins Heim nach Westendorf zu verlegen, doch Bürgermeister Anton Melzer (ÖVP) konnte dies abwehren.15

Da die NSV das Vermögen des Vereines für Ferienkolonien in Innsbruck nach dessen Auflösung 1938 entgegen den Statuten, die eine Rechtsnachfolge der Stadt Innsbruck vorsah, verwertet hatte, war die Voraussetzung für eine Antragstellung bei der Finanzlandesdirektion für Tirol im Sinne des 2. Rückstellungsgesetzes vom Februar 1947 gegeben. Am 25. November 1949 bestellte das Bezirksgericht Hopfgarten Schulrat Bernhard Amos, ehemaliger Vorstand des Vereines für Ferienkolonien, zum Kurator der Liegenschaft; mit 12. Dezember wurde er auf Begehr der Stadt Innsbruck vom Innenministerium zum Liquidator bestellt, vor allem zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche der Stadt auf dieses Vermögen. Anton Schuler und Viktor Tschamler, Stadtphysikus von Innsbruck im Ruhestand, standen Amos als weitere Liquidatoren zur Seite.16

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