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E-Book

Schlaglichter zur Entwicklung des deutschen Strafvollzugs

AutorCindy Gajewsky
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2004
Seitenanzahl33 Seiten
ISBN9783638259156
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis6,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Die Freiheitsstrafe in der historischen, juristischen, soziologischen und sozialpsychologischen Analyse, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Mein Schwerpunkt liegt zwar im deutschen Strafvollzug, jedoch schließe ich das Ausland nicht aus, da dieses in bestimmten Hinsichten die deutsche Strafvollzugsgeschichte beeinflusst hat. Beginnen tue ich in der Antike (Kap. 2), auch wenn man hier nur von einem Strafvollzug in Ansätzen sprechen kann. Das Mittelalter (Kap. 3) unterteile ich in den kirchlichen und staatlichen Strafvollzug. Die Strafhaft war zunächst im kirchlichen Bereich zu finden und stellte im staatlichen Bereich nur eine untergeordnete Folge für ein straffälliges Verhalten dar. Denn dort herrschte das System von Leibes- und Lebensstrafen (Vgl. Laubenthal 1998, S.30). Ein weiteres Kapitel (4) beinhaltet die Entstehung der Zuchthäuser in London, Amsterdam und Deutschland. Zu dieser Zeit spricht man erstmals von der modernen Freiheitsstrafe. Im 18. und 19. Jahrhundert (Kap. 5) werde ich dann auf die Entwicklung von Zuchthaus und Zuchthausstrafe eingehen. Zu dieser Zeit kam es dann zu den ersten Gefängnisreformen; bedeutende Gefängnisreformer waren u.a. Howard und Wagnitz, auf die ich auch eingehen möchte. Zudem wird in diesem Kapitel auf die Nordamerikanischen Vollzugssysteme eingegangen, weil diese wesentliche Impulse vom Ende des 18. Jahr. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts Deutschland gegeben haben. Der letzte Punkt in diesem Kapitel ist die Gefängnisreform in den deutschen Partikularstaaten im 19. Jahrhundert, wo wir dann feststellen werden, dass in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unterschiedliche Systeme und Formen der Inhaftierung herrschten. Auch das Reichsstrafgesetzbuch (Kap. 6) hielt wenige Regelungen über die Ausgestaltung freiheitsentziehender Sanktionen. Zudem möchte ich auf die Bundesratgrundsätze von 1897 und auf die Reichsratgrundsätze von 1923 eingehen. Das Kapitel (7) der NS-Zeit brachte ein Abbruch der Reformbemühungen für einen Strafvollzug. Das letzte Kapitel (8) beschreibt im ersten Teil die Entwicklung und auch bedeutende Ereignisse (z.B. die Einführung der Bewährungsstrafe 1953) des Strafvollzugs bis zur Einführung des Strafvo llzugsgesetzes von 1976. Der zweite Teil beschreibt die Vorentwürfe, die letztlich zur Einführung des Gesetzes von 1976 geführt haben. Weiterhin möchte ich auf das wesentliche Vollzugsziel (Resozialisierung) eingehen. Zum Abschluss möchte ich außerdem eine zusammenfassende Aussage bzw. ein Fazit über diese historische deutsche Strafvollzugsgeschichte geben.

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