In diesem Kapitel
Die Bedeutung des Schuldrechts für den Wirtschaftsverkehr und Ihren Alltag
Der Aufbau des Schuldrechts
Ein Überblick, wo Sie welche Regelungen suchen müssen
Ein Ausflug in das internationale Recht, soweit es für das Schuldrecht von Bedeutung ist
Letztlich dreht sich alles ums Geld – solche oder ähnliche Weisheiten haben Sie sicherlich schon einmal gehört. So banal es klingt, für das Schuldrecht haben sie ihre Berechtigung. Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das (juristische) Herz des Güter- und Warenaustauschs der modernen Volkswirtschaft. Es hilft bei den millionenfachen Transaktionen zwischen Verbrauchern und Unternehmen, zwischen Unternehmen untereinander, aber auch zwischen den Verbrauchern, die tagtäglich mitten unter uns, aber auch mit uns abgewickelt werden. Sowohl Unternehmen als auch der einzelne Verbraucher haben im Grunde zwei Möglichkeiten der Bedarfsdeckung:
Sie versorgen sich mit den notwendigen Dingen/Gütern, indem sie diese selbst herstellen, oder
sie decken ihren Bedarf auf den Märkten für Güter aller Art.
Die Entscheidung für den einen oder anderen Weg hängt heutzutage zunächst von den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Güterherstellung ab. Wer aber kann sich seinen Toaster schon selbst bauen? Entscheidend sind letztlich die Kosten. In den weitaus meisten Fällen ist die Fremdbeschaffung günstiger als die eigene Herstellung. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, wird der Einzelne auf dem Markt in Erscheinung treten. Zunächst als »Suchender« nach dem besten Angebot. Danach als aktiver Marktteilnehmer, um den Beschaffungsvorgang abzuschließen. Dies gilt für den morgendlichen Brötchenkauf beim Bäcker ebenso wie für die Anschaffung einer millionenteuren Blechpresse durch einen großen Automobilhersteller. Dieser Beschaffungsvorgang erfordert – neben vielem anderen – eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten über die verschiedenen Inhalte des Beschaffungsvorgangs. An erster Stelle werden Sie dabei an den Preis und die genaue Bestimmung des zu beschaffenden Gutes denken. Schnell fallen Ihnen sicher weitere wichtige Punkte ein. Wann? Wohin? Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Dies alles erfordert eine rechtliche Grundlage – und schon sind wir mittendrin im Schuldrecht.
Sehen wir uns die Beschaffungsvorgänge einmal am Beispiel eines beliebigen Unternehmens an. Wir schauen dafür den drei Jungunternehmern Tick, Trick und Track beim Aufbau ihres Start-ups im Bereich von IT-Dienstleistungen über die Schultern. Schon ihr Zusammenschluss zum gemeinsamen Zweck der Unternehmensgründung führt (schuld-)rechtlich zur Entstehung einer Gesellschaft. Es handelt sich um eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Schuldrecht (§§ 709 ff. BGB).
Die Besonderheit des Gesellschaftsvertrags besteht darin, dass sich zwei oder mehrere Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck besteht in diesem Fall in dem unternehmerischen Ziel der Gründung und Entwicklung des IT-Start-ups. Damit ist aber noch nicht viel gewonnen.
Für die Unternehmensgründung brauchen die drei zunächst einmal Geld, ihr Startkapital. Sie bekommen es vom Onkel ihres Vertrauens, nennen wir ihn Dagobert. Dieser gibt den dreien nach längeren, mühseligen Verhandlungen 5 Goldtaler. Die Summe soll mit 10 Prozent Zinsen innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden. Rechtlich handelt es sich um den Abschluss eines Darlehensvertrags. Geregelt ist dieser Vertrag im Schuldrecht – wenn Sie möchten, schauen Sie sich die §§ 488 f. BGB kurz an.
Ein vollkommen anderer Vertrag – die Finanzierung des Unternehmens mittels eines Darlehens – und ebenfalls im Schuldrecht geregelt. Geld ist also zunächst einmal da. Doch was damit Sinnvolles anfangen?
Sofern das junge Unternehmen Rohstoffe oder Betriebsmittel (Fahrzeuge, Computer, Schreibtische und -stühle) benötigt, kaufen die drei diese ein. Dafür werden Kaufverträge abgeschlossen. Möglich ist auch die Beschaffung auf anderer rechtlicher Grundlage: Statt eines Kaufes kann das Leasing wirtschaftlich sinnvoller sein.
Mit dem Kaufvertrag begegnen Sie dem vielleicht wichtigsten Vertragstyp – natürlich im Schuldrecht geregelt. Bitte erkennen Sie an dieser Stelle: Möglich sind auch verschiedene andere Vertragsarten. Die Entscheidung darüber hängt von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen ab. Eines ändert sich jedoch nicht: Sie bleiben in allen Varianten im Schuldrecht!
Da das Unternehmen wächst und neue Ideen braucht, stellen die drei einen begnadeten Forscher, Herrn Düsentrieb, sowie einen Vertriebsexperten, Herrn Goofy, ein. Dies geschieht rechtlich durch Abschluss von Dienst- oder Arbeitsverträgen mit den neuen Mitarbeitern – ebenfalls im Schuldrecht geregelt (§ 611 BGB).
Sie stoßen hier auf den Arbeitsvertrag und damit auf das Arbeitsrecht. Sie werden es sicher wissen: Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet geworden. Der Ausgangspunkt der vielfältigen arbeitsrechtlichen Spezialgesetze liegt jedoch ebenfalls im Schuldrecht.
Sie sind (hoffentlich) durch die Beispiele überzeugt: Jedes Unternehmen ist auf die Instrumente des Schuldrechts angewiesen. Änderungen in diesem Bereich haben unmittelbare, oftmals erhebliche Auswirkungen. Die Einführung von schuldrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher erhöhen die Kosten für die Unternehmen. Die Einführung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen im Internet (sogenannte Fernabsatzverträge, § 312b BGB) verteuern die Abwicklung von Kaufverträgen. Jedes Unternehmen muss seine Kunden auf das Recht zum freien Widerruf hinweisen. Vor allem aber erfolgt die Rückabwicklung des Vertrags auf Kosten des Unternehmens. Zu diesen Kosten gehört an erster Stelle der Transport der Ware zurück vom Verbraucher zum Unternehmen. Sie können sich vorstellen, welchen logistischen Aufwand diese schuldrechtliche Verpflichtung bedeutet.
Sechs Freundinnen veranstalten einmal im Monat eine »Auspackparty«. Dafür bestellen sie bei verschiedenen angesagten Modeketten Unmengen von Klamotten, treffen sich zur feucht-fröhlichen Modenschau bei einer der Freundinnen – und schicken am nächsten Tag alles wieder retour, nachdem sie diverse Fotos des privaten Mode-Events in den einschlägigen sozialen Medien gepostet haben. Ein großes Versandunternehmen ermittelte die Kunden, die überdurchschnittlich häufig große Menge von Waren im Internet bestellten, dann jedoch den Großteil wieder zurückgehen ließen. Es schrieb alle diese Kunden an mit dem Hinweis, dass es sich vorbehalte, sie nicht mehr zu beliefern, wenn sie ihr Bestellverhalten zukünftig nicht änderten. Die Freundinnen sind enttäuscht, möchten aber ihre coolen Auspackpartys fortsetzen.
Hohe Retourenkosten sind für die Versandhändler ein unangenehmes Thema. In einzelnen Branchen (Schuhe etc.) werden bis zu 80 Prozent der bestellten Waren zurückgesendet – oft in nicht mehr weiterverkaufsfähigem Zustand! Im Hinblick auf die Außenwirkung von rigiden Abmahnungen und Bestellkontensperrungen überlegen sich die Unternehmen dennoch sehr genau, ob sie die juristisch eventuell zulässigen Instrumente auch einsetzen. Viele Onlinehändler schrecken davor zurück. Die Gerichte erkennen allerdings grundsätzlich ein Interesse der Unternehmen an, »Problemkunden« zum Beispiel das Bestellkonto zu sperren. Sie können sich ein eigenes Bild beim Onlinehändler Ihres Vertrauens machen! Die Praxis ist hier sehr uneinheitlich.
Vom alltäglichen Schuldrecht
Versuchen Sie einmal, die Verträge zu benennen und zu zählen, die Ihr Leben begleiten. Auf ein gutes Dutzend kommen Sie bestimmt ohne größere Mühe. Das Schuldrecht ist unser ständiger juristischer Begleiter im Alltag. Die wesentlichen Umstände und Bedingungen unseres Lebens basieren rechtlich meist auf schuldrechtlichen Verträgen:
Sie wohnen in einer gemieteten Wohnung. Rechtliche Grundlage ist der schuldrechtliche Mietvertrag (§ 535 BGB).
Sie sichern Ihre materielle Existenz durch unsere Beschäftigung. Rechtliche Grundlage ist bei den meisten ein Arbeitsvertrag – geregelt im Schuldrecht (§ 611 BGB).
Sie telefonieren mobil auf Grundlage eines entsprechenden schuldrechtlichen Dienstleistungsvertrags mit dem Telekommunikationsanbieter (der allerdings nicht ausdrücklich im Schuldrecht geregelt ist).
Ihre Lebensmittel kaufen Sie ein (§ 433 BGB).
Teurere Güter, zum Beispiel ein Auto, haben Sie finanziert. Die Bank hat mit Ihnen einen Darlehensvertrag abgeschlossen (§ 488 BGB).
Aber lassen Sie sich durch diese Erkenntnis nicht verunsichern. Die Beispiele sollen Ihnen nur die herausragende Bedeutung des Schuldrechts vor Augen führen. Das »Konzept Vertrag« funktioniert zu 99,99 Prozent reibungslos und ohne dass es Sie besonders belastet. Es ist die bewährte und auch erforderliche rechtliche Form der Kommunikation mit Ihrer Umwelt. Diese Kommunikation läuft weitgehend geräuschlos und störungsfrei.
Sie müssen sich als Verbraucher nur selten um die Gestaltung und die Inhalte der Verträge kümmern – diese Arbeit nehmen Ihnen die Unternehmen (gern) ab. Denn die meisten Verträge werden durch standardisierte Vertragsbedingungen bestimmt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Bei Käufen im Internet erscheint an einer bestimmten Stelle des Bestellvorgangs ein Pop-up-Fenster mit...