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Smart Specialisation. Blaupause für die Entwicklung des Ruhrgebiets?

AutorSeray Durmus
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl82 Seiten
ISBN9783656757719
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 2,7, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang des Jahres hat die neue Förderperiode 2014-2020 der EU-Regionalpolitik begonnen. Durch gezielte Förderung der Regionen versucht die Regionalpolitik als ihr Primärziel, wirtschaftliche, soziale und territoriale Divergenzen zu verringern. Allein dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen in dieser Förderperiode zu diesem Zweck 1,212 Mio. Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Der Zugang zu diesen Strukturfondsgeldern ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Hierbei begegnen wir der Begrifflichkeit 'Smart Specialisation'.

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Leseprobe

1. Regional- und Innovationspolitik


 

1.1. Regionalpolitik – Gegenstand und Bedeutung


 

Die Europäische Kommission (EK, 2014) beschreibt die EU-Regionalpolitik als „Investitionspolitik“, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum fördert, die Lebensqualität verbessert und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt. In der Literatur gibt es jedoch keine allgemein übliche Definition der Begrifflichkeit der Regionalpolitik. Die Begriffe „Regionalpolitik“, „regionale Wirtschaftspolitik“, „regionale Strukturpolitik“ oder „Raumwirtschaftspolitik“ werden überwiegend gleichgesetzt.[4] Eckey (2008, S. 8) versteht die regionale Wirtschaftspolitik als die „Bewertung und Beeinflussung menschlicher ökonomischer Aktivitäten im Raum.“ Analog dazu definiert Hesse (1991, S. 13) den Begriff „als eine auf ein bestimmtes Gebiet bezogene, dieses Gebiet mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik gestaltende Politik“. Gemeinsam haben diese Definitionen, wie auch die Definition im Politik-Lexikon von Holtmann (2000, S. 594), dass die räumliche Betrachtungsweise im Vordergrund steht. Im Lexikon wird gesagt, dass der Ausgangspunkt dieser Politik die Förderung der strukturschwachen Regionen durch staatliche Mittel ist, um zu erreichen, dass Disparitäten zwischen schwachen und gut entwickelten Regionen abgebaut werden.[5] Regionale Ungleichheiten sind auch nach wie vor ein zentrales Problem der Europäischen Union. 1975 führte die EU erstmalig den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ein. Als eines der Finanzinstrumente der EU ist die Aufgabe des EFRE, laut Fondsverordnung, bestehende Ungleichgewichte in der Europäischen Union zu beheben.[6] Folglich kann festgestellt werden, dass regionalpolitisches Handeln in Ungleichheiten des wirtschaftlichen Entwicklungsstandes der Regionen begründet ist.[7] Aus der Sicht von Eckey (2008, S. 159) gibt es sowohl ökonomische als auch außerökonomische Begründungen für die Intervention des Staates. Ökonomisch wird das Eingreifen durch die Exis-

 

tenz eines unvollkommenen Marktes begründet. Nicht ökonomische Gründe umfassen andere Ziele wie z.B. gleichwertige Lebensbedingungen, Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen aufgrund des Standorts und eine stärkere Anbindung peripherer Regionen an einen Staat.[8] Die Europäische Kommission konkretisiert diese ökonomischen und außerökonomischen Ziele durch einige Beispiele. In dieser Förderperiode werden bspw. Ziele verfolgt wie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, Verbesserung des Zugangs zu digitalen Technologien, Verbesserung der Verkehrsbedingungen in entlegenen Regionen und Unterstützung von Forschung und Innovation.[9]

 

Der letzte Punkt „Forschung und Innovation“ als ein Schwerpunktbereich der Förderperiode 2014–2020 soll im nächsten Kapitel näher betrachtet werden.

 

1.2. Innovationspolitik – Gegenstand und Bedeutung


 

In entwickelten Ländern nehmen Innovationen und Innovationspolitik eine zunehmend wichtige Rolle ein. Im Gegensatz zu Entwicklungsländern, die ihr Wachstum primär durch den optimalen Einsatz und Qualitätsverbesserungen der Produktionsfaktoren „Arbeit“ und „Kapital“ erreichen, basiert das Wachstum in entwickelten Ländern auf Forschung und Entwicklung und daraus resultierend auf Innovation.[10] Bei Betrachtung der Begrifflichkeit der Innovation begegnet man keiner allgemeingültigen, geschlossenen Definition.[11] Üblich ist jedoch die Verwendung des Begriffs für die Neuerungen, die mit technischem, sozialem und wirtschaftlichem Wandel einhergehen.[12] Einer der wichtigsten Ökonomen der Innovationsforschung, Joseph Alois Schumpeter, erklärt Innovation als die neue Kombination von Produktionsmitteln und die Durchsetzung neuer Kombinationen, nicht nur die entsprechende Erfindung. Folglich ist eine Erfindung noch lange keine Innovation, sondern kann erst mit einer erfolgreichen Einführung, Durchsetzung und Profitabilität als diese bezeichnet werden.[13] Die OECD, die den Begriff aus unternehmerischem Blickwinkel beschreibt, definiert Innovation wie folgt: “An innovation is the implementation of a new or significantly improved product (good or service), or process, a new marketing method, or a new organisational method in business practices, workplace organisation or external relations” (OECD/Eurostat, 2005, S. 46). Von einer Vielzahl an Definitionsmöglichkeiten in der Literatur wird als Letztes nun der Innovationsbegriff der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission betrachtet. Innovation umfasst laut EK (EK, 2014) „die Einführung, Aneignung und erfolgreiche Verwendung einer Neuerung in Wirtschaft und Gesellschaft.“ Im Grünbuch zur Innovation (EK/Grünbuch, 1995) wird dieses etwas konkreter definiert: „Innovation ist die Umstellung und Ausweitung des Produkt- und Dienstleistungsangebots und der entsprechenden Märkte; Umstellung der Produktions-, Zulieferungs- und Vertriebsmethoden; Einführung von Änderungen im Management, in der Arbeitsorganisation sowie bei den Arbeitsbedingungen und Qualifikationen der Arbeitnehmer.“ All diese Definitionen, unabhängig davon, aus welcher Perspektive sie Innovation betrachten, haben schließlich eines gemeinsam: den Bezug auf eine „Neuerung“.

 

Diese „Neuerungen“ hat sich auch die EU als eines ihrer Ziele gesetzt. Die Position von Deutschland, aber auch die der EU hinsichtlich Innovationsfähigkeit wird zunehmend kritisch betrachtet.[14] Um heute wie auch zukünftig wettbewerbsfähig agieren zu können, bedarf es einer Unterstützung und Intervention seitens der Politik. Diese Politik wird von Welsch (2008, S. 195) wie folgt definiert: „Staatliche Innovationspolitik umfasst alle Strategien und Maßnahmen des Staates, welche darauf ausgerichtet sind, den Umfang, die Art und die Richtung von Innovationsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft zu beeinflussen.“ Die EK konkretisiert auch diese Definition und erklärt ihre Ausrichtung folgendermaßen: „Unser Ziel ist die Ent-wicklung von Maßnahmen zur Modernisierung der industriellen Basis der EU mittels einer möglichst schnellen Marktakzeptanz von Innovationen. Die erfolgreiche Vermarktung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, die industrielle Nutzung innovativer Fertigungsprozesse und -technologien und die Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sind Voraussetzungen für eine industrielle Modernisierung Europas.“ Nachdem die Begrifflichkeit der Innovation sowie die der Innovationspolitik in ihren Grundzügen erläutert wurde, sollen im folgenden Abschnitt Marktversagenstatbestände formuliert werden, die staatliche Intervention begründen.

 

1.2.1. Begründung staatlicher Intervention


 

Wann muss der Staat in die Innovationstätigkeiten einer Wirtschaft eingreifen? Vereinfacht kann man sagen, dass eine Intervention notwendig ist, wenn die Volkswirtschaft nicht mehr fähig ist, technologischen Fortschritt voranzutreiben, sodass keine Innovationserfolge erzielt werden können, folglich auch kein gesamtwirtschaftliches Wachstum.[15] Um dem entgegenzuwirken, greift an der Stelle der Staat mittels verschiedener Instrumente ein. Diese sollen im weiteren Verlauf der Arbeit betrachtet werden. Weiterhin kann das Eingreifen auch durch Marktversagen begründet werden. Die Darstellung dieser Tatbestände soll im kommenden Abschnitt angesichts des begrenzten Rahmens der Arbeit nur in ihren Grundzügen erfolgen.

 

1.2.1.1. Positive F&E-Externalitäten

 

In einem idealen Markt werden alle Vorgänge zwischen Akteuren oder Einflüsse auf Dritte berücksichtigt.[16] Wenn dies nicht der Fall ist, sind externe Effekte vorhanden. Diese können positiven oder negativen Charakter besitzen. Positive externe Effekte liegen vor, wenn ein Akteur durch sein Handeln Dritten Vorteile verschafft, ohne dass eine entsprechende Gegenleis-

 

tung erfolgt.[17] Betreffend F&E heißt das, dass Wirtschaftssubjekte Nutzen aus dem Wissen und der Forschung eines Unternehmens ziehen, ohne dass sie Entgelt erbringen müssen.[18] Bedingt durch den „Öffentliches Gut“- Charakter des technischen Wissens, können Vorteile für andere Unternehmen auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sie durch Patente geschützt werden, sodass es ihnen zur Nutzung freisteht.[19] Wie ist diese freie Verfügbarkeit von Wissen zu beurteilen? Klodt (1994, S. 10) sagt, dass keine freie Verfügbarkeit des technischen Wissens mit einem gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust einhergeht. Zur Erklärung ist folgende Grafik hilfreich:

 

 

Abb. 1: Externe Erträge der Forschung und ihre Kompensation[20]

 

Die Forschungsausgaben eines Unternehmens werden so abgestimmt, dass die Kosten und die Erträge im Maximum sind. In der Skizze ist das der Schnittpunkt von GEp (privater Grenzertrag des gewonnenen technischen Wissens) und GK (Grenzkosten der Produktion).[21] Das gesamtwirtschaftliche Optimum aber liegt im Schnittpunkt b. Um diesen Punkt zu realisieren, muss der Staat durch entsprechende Subventionen (Strecke bc) die Grenzkosten...

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