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E-Book

Social Media Marketing und Recht, 2. Auflage

AutorThomas Schwenke
VerlagO'Reilly Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl616 Seiten
ISBN9783955615918
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Die neue Auflage des Standardwerks, relevant wie ehedem. Denn kaum ein Unternehmen, Freiberufler oder Künstler verzichtet heute noch auf eine Facebook-Präsenz, einen Twitter-Kanal oder die Vorteile des Fotoportals Flickr, um die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Werke bekannter zu machen. Und gegen Abmahnungen oder anderen juristischen Ärger ist dabei niemand gefeit. Ob es um das Impressum, die Einbindung fremden Contents oder den Umgang mit Wettbewerbern geht - das Buch erklärt klar und verständlich, was zu beachten ist. Rechtsanwalt Thomas Schwenke, ist bekannter und beliebter Experte für sein Spezialgebiet Social Media Marketing. Er berät Marketingkunden zu Webthemen, bloggt und ist auch bei den klassischen Medien als Experte weiterhin sehr begehrt (Heute Journal, Stern u.v.m.). Denn Thomas Schwenkes große Stärke ist es, juristische Inhalte so zu erklären, dass wirklich jeder sie versteht. Für die dritte Auflage werden die Inhalte komplett geprüft, aktualisiert und mit neuen Fallbeispielen illustriert.

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Leseprobe

Die typischen rechtlichen Stolperfallen


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die häufigsten rechtlichen Stolperfallen bei der Verwendung von Social Media-Plattformen und -Diensten. Beachten Sie jedoch, dass die Funktionen der Plattformen sich überschneiden und ständig ändern. Zum Beispiel werden fremde Bilder, Videos und Texte nicht nur innerhalb von sogenannten Kuratierungsplattformen mit anderen Nutzern geteilt, sondern auch innerhalb von sozialen Netzwerken. Die Übersicht gibt Ihnen daher nur einen schnellen Einblick, ersetzt aber nicht die Lektüre des Buchs.

Checkliste: Blogs


Abbildung 1.3 Blogs können auf eigenem Server oder innerhalb einer Blogging-Plattform wie Wordpress.com, Blogger.com oder Blogger.de erstellt werden (Quelle: Blog des Autors, http://rechtsanwalt-schwenke.de).

  • Blogname. Verstößt der Blogname gegen fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?

  • Impressum. Hat das Blog ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum (Kapitel 2)?

  • Datenschutzerklärung. Hat das Blog eine Datenschutzerklärung (Kapitel 2)?

  • Nutzung fremder Inhalte. Werden Bilder und Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber oder im Rahmen des Zitatrechts verwendet (Kapitel 3)? Werden Lizenzbedingungen bei Inhalten unter Creative-Commons-Lizenzen oder Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)? Werden Videos nur von sicheren Plattformen wie YouTube, Sevenload oder MyVideo verwendet und sind sie auch nicht offensichtlich rechtswidrig (Kapitel 3)?

  • Meinungen und Tatsachen. Werden nur Tatsachen veröffentlicht, die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten (Kapitel 6)?

  • Wettbewerbsrecht. Werden Meinungen über Konkurrenten und deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Wird keine Schleichwerbung betrieben (Kapitel 6)?

  • Gewinnspiele. Werden transparente Teilnahmebedingungen eingesetzt und die E-Mail-Adressen der Teilnehmer nur mit deren Einwilligung für Werbezwecke wie Newsletter verwendet (Kapitel 7)?

  • Beitrags- und Kommentarabonnements. Wird bei Artikel- und Kommentarabonnements das »Double Opt-in«-Verfahren eingesetzt (Kapitel 7)?

  • Links. Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt (Kapitel 9)?

Checkliste: Microblogging


  • Name. Verstößt der Accountname gegen fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?

  • Impressum. Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum vorhanden (Kapitel 2)?

  • Meinungen und Tatsachen. Werden nur Tatsachen veröffentlicht, die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten (Kapitel 6)?

    Abbildung 1.4 Microblogging ist eine Form des Bloggens, bei der die Nutzer kurze Textnachrichten veröffentlichen. Die bekannteste Microblogging-Plattform ist Twitter (Beispiel: http://twitter.com/kriegs_recht).

  • Wettbewerbsrecht. Werden Meinungen über Konkurrenten und deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Wird keine Schleichwerbung betrieben (Kapitel 6)?

  • Links. Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?

Checkliste: Soziale Netzwerke


Abbildung 1.5 Soziale Netzwerke im Internet sind Netzgemeinschaften, bei denen die Nutzer gemeinsam eigene Inhalte erstellen und sich austauschen können. Bekannte soziale Netzwerke sind Facebook und Google+ und Businessnetzwerke wie Xing oder LinkedIn (Beispiel: Facebook-Seite des O’Reilly Verlags, https://www.facebook.com/oreilly.de).

  • Nutzungsbedingungen. Wurden die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle) Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)? Wurde geprüft, in welchem Umfang dem sozialen Netzwerk die Rechte an den eigenen Inhalten eingeräumt werden (Kapitel 4)?

  • Name. Verstößt der Accountname gegen fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?

  • Impressum. Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum vorhanden (Kapitel 2)?

  • Meinungen und Tatsachen. Werden nur Tatsachen veröffentlicht, die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten (Kapitel 6)?

  • Nutzung fremder Inhalte. Werden Bilder und Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber oder im Rahmen des Zitatrechts verwendet (Kapitel 3)? Werden Lizenzbedingungen bei Inhalten unter Creative-Commons-Lizenzen oder Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)? Werden Videos nur von sicheren Plattformen wie YouTube, Sevenload oder MyVideo verwendet und sind sie auch nicht offensichtlich rechtswidrig (Kapitel 3)?

  • Wettbewerbsrecht. Werden Meinungen über Konkurrenten und deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)?

  • Links. Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?

Checkliste: Diskussionsforen, Bewertungs- und Empfehlungsplattformen


  • Nutzungsbedingungen. Wurden die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle) Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)?

  • Name. Verstößt der Accountname gegen fremde Markenrechte, Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?

  • Meinungen und Tatsachen. Werden nur Tatsachen veröffentlicht, die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten (Kapitel 6)?

  • Wettbewerbsrecht. Werden Meinungen über Konkurrenten und deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Werden keine Schleichwerbung und kein Astroturfing betrieben (Kapitel 6)?

    Abbildung 1.6 Diskussionsforen sind die ältesten Social Media-Plattformen. Ihr Schwerpunkt (wie auch der von Empfehlungs- und Bewertungsplattformen) ist der Austausch von Meinungen und Informationen (Beispiel: tripadvisor.de).

  • Links. Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?

Checkliste: Podcasts und Videocasts


Abbildung 1.7 Podcasts sind abonnierbare Audio- bzw. Videobeiträge, die auch als Videocasts bezeichnet werden (Beispiel: Rechtsbelehrung-Podcast im Podcastverzeichnis Hörsuppe.de).

  • Nutzungsbedingungen. Wurden beim Upload auf Video- oder Audio-Sharingplattformen die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle) Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)? Wurde geprüft, in welchem Umfang der Plattform die Rechte an den eigenen Inhalten eingeräumt werden (Kapitel 4)?

  • Name. Verstößt der Podcast-Name gegen fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?

  • Impressum. Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum auf der Website...

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