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Sonderpädagogik in der Europäischen Union - Europäische Sonderpädagogik zwischen Einheit und Vielfalt

AutorKathrin Ziesemann, Sara Schmandt
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2003
Seitenanzahl27 Seiten
ISBN9783638193146
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Universität zu Köln (Seminar für allgemeine Heilpädagogik), Veranstaltung: Aspekte international vergleichender Sonderpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Geschichte der EG / EU Die heutige Europäische Union (EU) ist die frühere Europäische Gemeinschaft (EG). Die EG entstand durch die Verträge über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 25. März 1957. Diese drei Verträge haben in den 50er und 60er Jahren drei rechtlich selbständige europäische Gemeinschaften gebildet. Am 8. April 1965 schlossen sich die drei Gemeinschaften in dem sogenannten 'Fusionsvertrag' zusammen und setzten einen gemeinsamen Rat sowie eine gemeinsame Kommission durch. Dieser Zusammenschluß wird seither als die Europäische Gemeinschaft (in der Einzahl) verstanden. (Vgl. Schulte 1993, S. 13). 1.2 Mitgliedstaaten der EU Die EU besteht aus 15 Mitgliedstaaten. Diese sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich von Großbritannien (mit Nordirland), Österreich, Schweden und Finnland. (Vgl. Stoldt 2001, S. 52). 1.3 Beitrittskandidaten der EU Beitrittskandidaten der EU sind Polen, Litauen, Estland, Lettland, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Malta, Zypern und die Türkei. (Vgl. Stoldt 2001, S. 52). 1.4 Ziele der EU Die EU ist um einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker bemüht. Durch gemeinsames Handeln verschiedener europäischer Länder versucht die EU, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern sowie die Volkswirtschaf5 ten zu fördern. Die EU strebt Verbesserungen der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen in den einzelnen europäischen Ländern an und steht für die Wahrung des Friedens und der Freiheit. (Vgl. Geistige Behinderung 1/1993, S.3).

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