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Staatlichkeit im Wandel: Eine Nationalstaatdebatte im Fokus der Globalisierung

AutorMara Rebmann
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl65 Seiten
ISBN9783955499402
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Ein Gespenst geht um auf der Welt - das Gespenst der Globalisierung. Das internationale System mit seinen Nationalstaaten findet sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts in einer nie dagewesenen Globalität und Interdependenz wieder. Die Globalisierung wirkt in allen Bereichen und ist genauso gefürchtet wie geliebt zwischen neoliberalem Welthandel und Untergang der Demokratie. Die Modernität des Systems wird von einem globalen Prozess abgelöst und stellt den Nationalstaat als Akteur in Frage. Vor allem die Raum-Akteur-Beziehung steht im Fokus des möglichen Wandels durch Globalisierung. Nationalstaat, Gesellschaft und Politik stehen durch die globalen Einflüsse im empfindlichen Gleichgewicht. In der globalen Konstellation besteht noch kein etablierter und handlungskompetenter politischer Raum, aber die mögliche Entwicklung in diese Richtung ist in den internationalen Beziehungen deutlich spürbar. Kann der Nationalstaat als Akteur im globalen Zeitalter Bestand haben?

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Leseprobe
Textprobe: Analyse: Findet im Rahmen der Globalisierung eine Transformation der Staatlichkeit statt? Im Folgenden soll analysiert werden, ob und mit welchem Ergebnis die erarbeiteten Parameter von Staatlichkeit im Rahmen der Globalisierung transformieren. Den schematischen Rahmen bietet dazu eine deskriptiv-analytische Mischperspektive. Dabei werden die vorgestellten Parameter von Staatlichkeit mit den entsprechenden Prozessen der Globalisierung im Zusammenhang betrachtet. Zuerst wird die daraus resultierende Situation erläutert und an Hand dessen eine Transformationsanalyse der Parameter durchgeführt. Abschließend werden im Fazit die gewonnenen Erkenntnisse zusammengeführt, um die Frage, ob eine Transformation der Staatlichkeit durch Globalisierung herbeigeführt wird, zu beantworten. Souveränität: Supranationalisierung und Internationalisierung. Die nationalstaatliche Souveränität findet in den globalen Prozessen vor allem Berührungspunkte mit dem Entstehen internationaler und supranationaler Strukturen, die vor allem aus der historischen Perspektive heraus zu betrachten sind. Als beispielhafte Entwicklung dient an dieser Stelle das Entstehen der Organisation der Vereinten Nationen. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es, die internationalen Beziehungen zu stabilisieren und vor allem den Frieden abzusichern. Nach dem Westfälischen Frieden, den Haager Friedenskonferenzen und schlussendlich dem Völkerbund, die allesamt scheiterten, wurde die Organisation der Vereinten Nationen als Instrument der völkerrechtlich begründeten kollektiven Friedenssicherung ins Leben gerufen. Sie ist im eigentlichen Sinn eine zwischenstaatliche Organisation, deren völkerrechtliche Grundlage in der Charta der Vereinten Nationen zu finden ist. Die UN-Charta, zugleich Gründungsvertrag, wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 51 Staaten unterzeichnet und ist am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten. Die neue internationale Zusammenarbeit erschien als Lösung der humanitären, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Probleme. Es galt, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und die Förderung und Festigung der Achtung der Menschenrechte sowie Grundfreiheiten voranzutreiben. Die UN-Charta verkörperte das Sein eines globalen Mittelpunkts, um die nationalen Bemühungen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele aufeinander abzustimmen. Die UN-Charta greift als völkerrechtlicher Vertrag in die nationalstaatliche Souveränität ein. Das Völkerrecht ist eine Rechtsordnung, in deren Zentrum die Sicherheit des internationalen Friedens steht. Es ist aber nicht aus dem Interesse der Völker entstanden, sondern ein Instrument der internationalen Politik. Dementsprechend ist die Rolle des Staates und der Staatengemeinschaft in der Perspektive des Völkerrechts sehr dominant und die Intention der Rechtsordnung auf die friedliche Koordination von staatlichen Interessen ausgelegt. Durch das Völkerrecht müssen grundlegende Normen anerkannt werden: die völkerrechtliche Verantwortung gegenüber dem Gewaltverbot sowie das Handeln im Interesse der internationalen Sicherheit. Dadurch entsteht eine Staatengemeinschaft, die die 'egoistischen' Einzelinteressen der Nationalstaaten zurückdrängt. Insbesondere werden sie eingeschränkt in ihrer freien Kriegsführung auf Grund der kollektiven Sicherheitsgarantie, in ihren politischen Handlungsmöglichkeiten auf Grund der Interessen der Gemeinschaft und durch die Anerkennung universeller Rechte wie die Menschenrechte. Es entsteht eine Gemeinwohlorientierung der internationalen Staatengemeinschaft, die auf dem Versagen des bis dahin souveränitätsorientierten Europas beruht. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der in dieser Betrachtung auch den Ausgangspunkt der Supranationalisierung darstellt, gab es zwischen den europäischen Nationalstaaten nicht mehr nur einen Machtausgleich mit entsprechenden Kodifizierungen, sondern es entwickelten sich internationale Beziehungen. Neben und vor allem durch die entstehenden supranationalen Strukturen wie die Organisation der Vereinten Nationen entwickelten sich proportional auch die internationalen Strukturen. Die vorher rein nationalstaatlichen Strukturen wurden internationalisiert und vor allem die Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik bekam einen internationalen Rahmen. Es entstanden internationale Organisationen, die somit auch eine institutionell-strukturelle Ebene schufen. Die Nationalstaaten ermöglichten daneben auch der Wirtschaft, sich international zu öffnen. Findet ein transformeller Wandel der nationalstaatlichen Souveränität statt? In diesem Fall hat der supranationale Prozess an Hand der völkerrechtlichen Entwicklung die nationalstaatliche Souveränität in einen transformellen Wandel gezwungen. Die Souveränität heute steht für die Gleichheit der Staaten und nicht mehr für ihre Unabhängigkeit. Der moderne Nationalstaat ist in seinem Gefüge zwar als unabhängig einzustufen, jedoch kann er sich darüber nicht mehr definieren. Das Völkerrecht spricht ihm Rechte zu, die den Staat souverän sein lassen. Hier fand eine klare Verlagerung der Souveränitätsquelle sowie ihrer Gestalt statt. Die Transformation begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit dem Aufbau einer Staatengemeinschaft gemäß völkerrechtlichen Verträgen wie der UN-Charta begann die Institutionalisierungsphase. Die historische Perspektive zeigt die voranschreitende Einschränkung der traditionellen Souveränität des Nationalstaats. Die ehemals 51 Staaten zur Gründungszeit haben sich bis heute nahezu vervierfacht als deutliche Grundlage für eine Konsolidierung des Völkerrechtssubjekts. Die Souveränität der Staaten ist nicht beendet, sondern hat sich in eine postmoderne Autonomie gewandelt. Auf Grund dieser Entwicklung waren die Staaten gezwungen, sich mit der Supranationalisierung auch international zu entwickeln. Durch den traditionellen Souveränitätsverlust wurden nationale Strukturen international angeglichen, um die Lücken in der Souveränität durch internationale Organisationen wieder aufzufangen bzw. nur eine Verlagerung zu bewirken. Diese internationalen Organisationen erlangten durch ihre politischen Strukturen eigendynamische Gestaltungsmacht, wie zum Beispiel die Europäische Union, die im weiteren Verlauf noch detailliert thematisiert wird.
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