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Standards für das Gesundheitsmanagement in der Praxis

Konsequenzen des gesetzlichen Präventionsauftrags für Unternehmen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz

AutorElisabeth Böhnke
VerlagDUV Deutscher Universitäts-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl301 Seiten
ISBN9783835090286
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis54,99 EUR
Unter Berücksichtigung von personal- und organisationspsychologischen sowie internen Marketing- und Managementaspekten zeigt die Autorin, wie gesetzliche Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VII praktisch umgesetzt werden können.

Dr. Elisabeth Böhnke, MPH postgrad., promovierte bei Prof. Dr. Dr. h. c. Lutz Rosenstiel am Lehrstuhl für Organisations- und Wirtschaftspsychologie der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Sie ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin und außerdem als freie Beraterin tätig.

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Leseprobe
Fundierung (S. 7)

1. Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung

1.1. Sozialgesetzbuch V und VII

Idee und Ausgangspunkt der Arbeit haben ihren Ursprung im erweiterten Präventionsauftrag der Unfallversicherangsträger, wie er vom Gesetzgeber im August 1996 in § 14 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII formuliert ist: „(1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. (2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen."

Hiermit erfolgt die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutz- Richtlinien, insbesondere dem in Artikel 1 enthaltenen Arbeitsschutzgesetz, in nationales Recht (siehe 1.2.). Nach § 20 Abs. 1 SGB V wird die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Unfallversicherungsträgern beschrieben. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Krankenkassen werden allerdings eingeschränkt, indem sie die Unfallversicherungsträger über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben, unterrichten. Eine davon unabhängige selbstständige Gewinnung von Erkenntnissen ist nicht zuläsig (Bundesanzeiger 1998, Nr. 223, S. 8).

Gesetzliche Versicherungen sind die Sozialversicherung mit der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung, Träger sind in der Regel die Berufsgenossenschaft oder im öffentlichen Dienst die jeweilige Unfallkasse. Die Unfallversicherung ist zuständig für Rehabilitation, Entschädigung und Prävention. Betrachtet man die vorgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträger und Krankenkassen unter dem Blickwinkel der Prevention und Entschädigung, so ergibt sich folgende Tabelle 1.

Aus Tabelle 1 wird deutlich, dass die Interessen der Unfallversicherungsträger und der Krankenkassen in der Prevention und Entschädigung bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aufgrund der Finanzierung unterschiedlich sind. Dies ist sicherlich nicht ganz unerheblich für das Interesse ,und die Durchführung von Studien und Präventionsmaßnahmen. Präventionsmaßnahmen fallen i.d.R. weitaus günstiger aus als Entschädigungen im Ernstfall, wobei sich einschränkend die Frage stellt, wie ein Ernstfall bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aussieht, und wie er zu ermitteln ist.

Er füllt zurzeit unter im Erkrankungsfall die allgemeinen Krankenkassenausgaben (Steidl, 1998). Dies bedeutet, dass die Unfallversicherung einen Präventionsauftrag in einem Bereich erhalten hat, für den seitens der Krankenversicherung eine Entschädigungsverpflichtung besteht. Auf der Basis dieser sozialpolitischen Zweckentscheidung hat der Gesetzgeber in logischer Konsequenz sowohl die Unfall- als auch die Krankenversicherung zu einer Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet.

Hierbei ist es u.a. eine Aufgabe der Krankenkassen, die Unfallversicherung über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen, z.B. auf der Basis der Arbeitsunfähigkeitsstatistiken gewonnen haben, zu unterrichten. Ein zentrales Ziel dieser Bemühungen ist es, sowohl Behandlungskosten seitens der Krankenkassen, die aus arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren resultieren, zu vermeiden als auch über den Weg der Prävention es nach Möglichkeit gar nicht zu neuen Arten von Berufskrankheiten kommen zu lassen.

Diese Zusammenarbeit eröffnet beiden Zweigen der Sozialversicherung die Chance, Kosten zu reduzieren und damit den Arbeitgeber und -nehmer hinsichtlich der Lohnnebenkosten zu entlasten (Bindzius, 1998). Im Abs. 2 des § 20 SGB V steht weiterhin geschrieben, dass die Krankenkassen ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zum Arbeitsschutz durchführen können.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung19
Fundierung25
1. Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung25
1.1. Sozialgesetzbuch V und VII25
1.2. Rechtlicher Rahmen des Arbeits- und Gesundheitschutzes27
1.3. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz29
1.4. Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten33
1.5. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren34
2. Modellvorhaben des Bundesministerium für Arbeit ( BMA)40
2.1. Kooperationsprojekt Arbeit und Gesundheit (KOPAG)41
2.2. Integrationsprogramm Arbeit und Gesundheit (IPAG)55
3. Gesundheit und Unternehmen61
3.1. Gesundheitsbezogene Fragestellungen in Unternehmen64
3.2. Gesundheitsbezogene Daten in Unternehmen79
3.3. Qualität der Daten82
3.4. Datenfortschreibung: Kohortenstudien85
3.5. Auswertungsmethode: Cox-Regressionsmodell86
3.6. Wirtschaftspsychologische Aspekte90
3.7. Ableitung von Gesundheitsstandards122
Empirische Umsetzung125
4. Untersuchungsthemen125
5. Untersuchungen im Überblick128
5.1.Methode127
5.2. Stichproben und Laufzeit130
5.3. Auswertung130
5.4. Ergebnisse130
6. Studie A: Gesundheitsgefahren im Krankenhaus132
6.1. Untersuchungsmethode133
6.2. Hypothesen135
6.3. Stichproben137
6.4. Ergebnisse139
6.5. Intervention zwischen t1 und t2156
6.6. Überprüfung der Hypothesen158
6.7. Zusammenfassung der Ergebnisse u. Handlungsempfehlungen168
6.8. Ergebnisse168
6.9. Gesundheitsstandards169
6.10. Zusammenführung der Daten170
6.11. Wirtschaftspsychologische Aspekte170
6.12. Handlungsempfehlungen171
7. Studie B: Gesundheitsgefahren im Call- Center173
7.1. Untersuchungsmethode175
7.2. Stichprobe177
7.3. Auswertung178
7.4. Ergebnisse179
7.5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen202
7.6. Arbeiten mit den Selbst- und Fremdbildergebnissen204
7.7. Entwicklung eines Dienstleistungskonzepts „Das soziale Haus"205
7.8. Redefinition der Selbst- und Fremdbildergebnisse206
7.9. Methodisches Vorgehen206
7.10. Stichprobe: Workshopteilnehmer210
7.11. Ergebnisse der Workshop-Reihen212
7.12. Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen263
8. Studie C: Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst268
8.1. Untersuchungsmethode und Stichprobe268
8.2. Ergebnisse269
9. Schlussbetrachtung273
10. Ausblick274
11. Weiterer Forschungsbedarf275
Literaturverzeichnis278
Anhang292

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