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E-Book

Supervision in der Erwachsenenbildung

AutorStephan Janzyk
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl47 Seiten
ISBN9783863418106
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Das Thema dieser Arbeit wurde im Studiengang der Bildungs- und Erziehungswissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg im Fach der Erwachsenenbildung verfasst. Aus der Fülle der aktuellen Angebote des Weiterbildungsmarktes wird demnach der Aspekt der Supervision herausgegriffen und hier in Form einer theoretisch konzeptionellen Arbeit eingehender beleuchtet. Dabei soll jedoch die Kernfrage der Themenformulierung nicht aus den Augen verloren werden. Ist Supervision wirklich ein professionelles, und vor allem ein kompetenzbildendes Mittel der heutigen Erwachsenenbildung / Weiterbildung? Was bedeutet Professionalität und welche Kompetenzen sollen wie gefördert, beziehungsweise aktiviert werden? Ist Supervision überhaupt noch zeitgemäß?

Stephan Janzyk, B.A., geboren 1985 in Hagenow, südwestlich Schwerins, studiert seit 2008 Bildungs- und Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt der Erwachsenenbildung an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr in Hamburg. Nach eine

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2, Was ist Erwachsenenbildung? In diesem Kapitel möchte ich nun erst einmal auf die Erwachsenenbildung, als elementaren Bestandteil der Bildungs- und Erziehungswissenschaften, an sich eingehen. Das Thema der Supervision wird an dieser Stelle vorerst noch ausgeblendet. Des Weiteren werde ich mich auch im ersten Unterkapitel nur auf die reine Begriffsfindung und Begriffserklärung konzentrieren. Themen wie die Herkunft oder der geschichtliche Verlauf der Erwachsenenbildung / Weiterbildung finden hier keine Beachtung. Als Hauptquellen für die folgenden Abschnitte des ersten Kapitels habe ich die einführende und vertiefende Literatur zu diesem Thema von Peter Faulstich und Christine Zeuner, Rudolf Tippelt sowie Rolf Arnold verwendet. Essentiell für diesen Teil ist jedoch auch die 'Vierte Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung' von 2001. Näheres dazu ist der Literaturliste am Ende dieser Bachelorarbeit zu entnehmen. 2.1, Definition des Begriffs Erwachsenenbildung: In diesem Kapitel möchte ich nun mit der eigentlichen theoretischen Ausarbeitung beginnen. Ziel soll es sein, die Erwachsenenbildung / Weiterbildung als Gesamtkonzept mit ihren wichtigsten Facetten zu skizzieren. Ich möchte weiterhin verschiedene Autoren, welche zuvor bereits erwähnt wurden, zu Wort kommen lassen. Jedoch gilt es auch zu erwähnen, dass der Bereich der Erwachsenenbildung ein großer ist, sodass eine lückenlose und allumfassende Aufarbeitung 'en detail' hier nicht sinnvoll erscheint. Des Weitern stellt dieses Kapitel auch nicht meinen Arbeitsschwerpunkt dar. Um in ein neues Feld, hier das der Erwachsenenbildung, einzusteigen, ist es unabdingbar als erstes eine klare Begriffsklärung einzuführen. Diese reine Definitionsarbeit fällt jedoch bei diesem Thema nicht schwer. Die Kultusministerkonferenz der Länder vom 01.02.2001 hat hier in ihrer 'Vierten Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung' klare Aussagen getroffen und publiziert. Bis heute sind diese folgenden Ausführungen für die Erwachsenenbildung / Weiterbildung essentiell und universell geltend. 'Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit.'. Schon hier wird klar, dass die Kultusminister die Erwachsenenbildung mit Weiterbildung gleich setzten. Rudolf Tippelt und Aiga von Hippel sind ebenfalls der Ansicht, dass es sich hierbei um synonyme Begriffe handelt. Jedoch betonen beide in der Einleitung ihres Handbuches zur Erwachsenenbildung / Weiterbildung auch, dass eine additive Verwendung ebenfalls möglich sei. Wie facetten- beziehungsweise formenreich das Repertoire dieser Wissenschaft sein kann wird gleich klar. Die Konferenz definiert weiterhin: 'Weiterbildung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn die Einzelnen ihr Lernen selbst steuern. Weiterbildung umfasst die allgemeine, berufliche, politische, kulturelle und wissenschaftliche Weiterbildung.'. Dieses Zitat impliziert weiterhin, dass in der Erwachsenbildung ein Lehrender nicht notwendigerweise existent sein muss. Durch die heutigen personenunabhängigen Medien, wie das Internet oder das Fernsehen, kann ein Lehr - Lernprozess auch selbstständig kontrolliert stattfinden. Dieses Argument wird im folgenden Postulat vertiefend aufgegriffen und fokussiert: 'Weiterbildung kann in Präsenzform, in der Form der Fernlehre, des computergestützten Lernens oder in kombinierten Formen stattfinden.'. Dieser Abschnitt verdeutlicht die Modernisierung und Technisierung der heutigen Weiterbildung eingehend. Der letzte Aspekt der Kultusministerkonferenz, welchen ich an dieser Stelle zur Begriffklärung aufgreifen möchte, ist der des informellen Lernens. 'Informelle Lernprozesse Erwachsener, ob am Arbeitsplatz oder andernorts, sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung'. Dieses Zitat der Kultusministerkonferenz impliziert, dass informelles Lernen, also spontane Aneignung von Fertigkeiten und Fähigkeiten ohne bewusste Absicht, wie zum Beispiel das anlernen oder einarbeiten in eine Arbeitsstelle oder einen Arbeitsplatz nicht zum Definitionsrahmen der Erwachsenenbildung / Weiterbildung gehören. Das Gegenteil des informellen Lernens ist das formelle Lernen, welches durch ein eindeutiges Lernziel gekennzeichnet ist. Beispiele sind hier anerkannte Bildungsabschlüsse oder Zertifikate. Weiterhin existiert ein non - formaler Lernprozess. Dieser ist in den meisten Fällen organisiert, jedoch faktisch ohne einen bleibenden, dokumentierten Abschluss. Um andererseits die eigentlichen Kernaufgaben der Erwachsenenbildung / Weiterbildung zu erfassen, reicht aber meiner Meinung nach die Definition der Kultusministerkonferenz leider nicht aus. An dieser Stelle verschafft uns Rudolf Tippelt und Aiga von Hippel erneut Klarheit. Nach ihnen existieren für die Erwachsenenbildung traditionell drei zentrale Aufgaben. Diese sind die qualifizierende Aufgabe, die sozial integrierende Aufgabe und die kulturell bildende Aufgabe. Als qualifizierende Aufgabe wird hier die Möglichkeit definiert seine 'employability' durch Partizipation an Erwachsenenbildungsangeboten zu verbessern, beziehungsweise zu erhalten.
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