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Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in der Sekundarstufe I: Projektunterricht im Kontext außerschulischer Lernorte

AutorMatthias Niederee
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl48 Seiten
ISBN9783955496678
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Einhergehend mit der Entwicklung moderner Medien hat sich der Bezug zur Natur insbesondere bei vielen Kindern und Jugendlichen durch eine sich zunehmend in die Wohnräume verlagernde Freizeitgestaltung verändert. In Anbetracht der Verschärfung ökologischer Probleme erscheint diese Tatsache besonders kritisch. Umso bedeutender wird das Bemühen dieser Entwicklung anhand einer Umweltbildung in der Schule entgegenzulenken. Die vorliegende Studie thematisiert Umweltbildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung und legt dabei den Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I des Gymnasiums. Im Rahmen der Analyse wird intensiv Bezug auf die Beiträge der Kultusministerkonferenz, der Bund-Länder-Kommission, die Bildungsstandards sowie Schulordnung und Schulgesetz genommen. Des Weiteren findet eine Auseinandersetzung mit aktuellen Inhalten und Forderungen von Lehrplänen, Rahmenlehrplänen und Stundentafeln statt. Grundlegende Voraussetzungen wie die Unterrichtsstruktur, die methodische Vorgehensweise und grundsätzliche Orientierungsregeln zur Realisierung zuvor genannter Lernziele des Unterrichts werden angeführt. Mithilfe von zehn Tabellen werden unter anderem praktische Anreize zur Umsetzung von geforderten Kompetenzen und Inhalten gegeben.

Matthias Niederée wurde 1986 in Bonn geboren. Seit 2009 studiert er Bildungswissenschaften, Biologie und Sportwissenschaften an der Universität Koblenz, um nach Abschluss des Masterstudiengangs das Lehramt am Gymnasium wahrzunehmen.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2, Sekundarstufe I / Gymnasium: Das Schulwesen in Rheinland-Pfalz ist in verschiedene Schularten und Schulstufen unterteilt (vgl.: SchulG § 9 Abs. 1). Die Schularten verfügen über verschiedene Bildungsgänge mit differenzierten Lernschwerpunkten und Lernanforderungen, wobei der Unterricht in entsprechend organisierten Lerngruppen erteilt wird (vgl.: SchulG § 9 Abs. 2). Zu den Schularten zählen die Grundschule, die Realschule plus, das Gymnasium, die integrierte Gesamtschule, die berufsbildende Schule, das Abendgymnasium, das Kolleg und die Förderschule (vgl.: SchulG § 9 Abs. 3). Die Schulstufen der allgemeinbildenden Schulen werden nach Altersgruppen in die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II eingeteilt und sollen eine gemeinsame Grundbildung sowie die Abstimmung der Bildungsangebote ihrer bezogenen Abschlüsse sichern (vgl.: SchulG § 9 Abs. 4). Je nach Schulart werden verpflichtende Fächer auf unterschiedlichen Leistungsebenen unterrichtet und durch zusätzliche, frei wählbare Wahlpflichtelemente vertieft (vgl.: KMK 2011a, S. 6). Durch einen wissenschaftlich orientierten Unterricht, der sich an der altersgemäßen Verständnisfähigkeit der Schülerinnen und Schüler orientiert, soll gewährleistet sein, dass eine Schwerpunktsetzung im Rahmen der individuellen Fähigkeiten getroffen werden kann (vgl.: KMK 2011a, S. 6). Die Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz umfasst die Schularten Realschule plus, Gymnasium und integrierte Gesamtschule (vgl.: KMK 2011a, S. 5). Die Aufnahme in eine weiterführende Schule beruht üblicherweise auf der Grundlage einer Empfehlung der zuvor besuchten Grundschule nach der vierten Klassenstufe, wobei die Eltern des Kindes letztendlich entscheiden dürfen, welche Schulform besucht wird (vgl.: ÜSchO § 12 Abs. 2). In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der allgemeinbildenden Schulformen wird eine Orientierungsphase durchlaufen, die auf eine besondere Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler abzielt (vgl.: ÜSchO § 18). In dieser Phase sollen die Lernenden zu den Lernanforderungen der Sekundarstufe I hingeführt werden und in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung der eingeschlagenen Schullaufbahn, falls nötig, überdenken (vgl.: ÜSchO § 18). Die allgemeinbildenden Schularten der Sekundarstufe I umfassen ein bis drei Bildungsgänge. Im Gegensatz zum Gymnasium mit lediglich einem einheitlichen Bildungsgang verfügt die Realschule plus über zwei und die integrierte Gesamtschule über drei Bildungsgänge (vgl.: KMK 2011a, S. 7). Liegen mehrere Bildungsgänge bei einer Schulart vor, findet der Unterricht entweder in abschlussbezogenen Klassenverbänden oder in leistungsdifferenzierenden Kursen statt. Besitzt eine Schule hingegen nur einen Bildungsgang, richtet sich der gesamte klassenbezogene Unterricht auf einen bestimmten Abschluss (vgl.: KMK 2011a, S. 7). In der Regel umfasst das Gymnasium die Klassenstufen 5 bis 13, wobei die Sekundarstufe I die Klassenstufen 5-10 beinhaltet. Im Gegensatz zur gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II), die durch ein Kurssystem gekennzeichnet ist, findet der Unterricht in der Sekundarstufe I im Klassenverband statt. An einigen Schulen können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler laut § 42 der Schulordnung ab Klassenstufe 7 in Projektklassen unterrichtet werden und erhalten die Möglichkeit die neunte Klassenstufe im Klassenverband zu überspringen und somit die Sekundarstufe I um ein Schuljahr zu verkürzen (vgl.: ÜSchO § 42). Der einfache Bildungsgang des Gymnasiums strebt das Ziel der Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung in dem Erlangen der allgemeinen Hochschulreife an, sodass durch wissenschaftliche Grundbildung und Methodenvielfalt die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte Berufsausbildung außerhalb einer Hochschule gewährleistet wird (vgl.: KMK 2011a, S. 7). In Verbindung mit einer Ganztagsschule besteht bei vielen Gymnasien in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit bereits nach der Klassenstufe 12 die allgemeine Hochschulreife zu erhalten (vgl.: KMK 2011b S. 32). Bei Ganztagsschulen muss an vier Tagen der Woche eine Schulzeit von 8 Stunden realisiert werden, wobei unterrichtsergänzende Angebote und pädagogische Hilfs- und Förderleistungen bei der Hausaufgaben-, Projekt- und Freizeitgestaltung integriert sein sollen (vgl.: ÜSchO § 48 Abs. 4). Sowohl beim acht- als auch beim neunjährigen Gymnasium kann nach der Klassenstufe 10 der qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden (vgl.: KMK 2011b, S. 124). In den Jahren 2009/2010 wurden die tradierten Schulformen Hauptschule und Realschule in Rheinland-Pfalz zur Realschule plus zusammengeführt. Die Realschule plus wird in eine kooperative und integrative Realschule unterteilt (vgl.: SchulG § 10a). Während die Schülerinnen und Schüler bei der kooperativen Realschule plus nach der gemeinsamen Orientierungsstufe in abschlussbezogenen Klassen unterrichtet werden, findet in der integrativen Realschule plus nach der Orientierungsstufe, unabhängig vom Bildungsgang, ein gemeinsamer Unterricht im Klassenverband statt (vgl.: SchulG § 10a). Die Realschule plus besitzt zwei Bildungsabschlüsse, sodass nach der neunten Klassenstufe die Qualifikation der Berufsreife und nach der zehnten Klassenstufe der qualifizierte Sekundarabschluss I erreicht werden kann (vgl.: SchulG § 10a). Seit 2011/2012 besteht die Möglichkeit eine Realschule plus mit Fachoberschule zu besuchen, sodass im Anschluss an die zehnte Klassenstufe zwei weitere Schuljahre absolviert werden können und die Fachhochschulreife erreicht wird (vgl.: SchulG § 10a). Die Gesamtschule führt zur Qualifikation der Berufsreife, des Sekundarabschluss I und der Berechtigung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe (vgl.: SchulG § 10 Abs. 6). Eine Schulaufnahme erfolgt gewöhnlich nur in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe. Um leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler gleichsam fördern zu können, findet im Rahmen der Aufnahme eine Differenzierung in Leistungsgruppen statt (vgl.: ÜSchO § 13). 2.1, Normative Vorgaben und Rahmenbedingungen: Die im Folgenden erläuterten normativen Vorgaben und Rahmenbedingungen stellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Schule dar. So bestimmt die föderative Staatsstruktur über die Verantwortlichkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Solange dem Bund durch das Grundgesetz keine anderen Regeln vorgegeben werden, besitzen die Länder das Recht der Gesetzgebung und der Verwaltung für den Bereich des Schul- und Bildungswesens (vgl.: KMK 2011b, S. 23). Die Vorschriften über das Schul- und Bildungswesen sind durch die Landesverfassung und die Landesgesetze vorgegeben und beschreiben den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Institution Schule. So besagt das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz, dass sich der Schulauftrag aus dem Recht des jungen Menschen auf '[...] Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten, unabhängig von seiner Religion, Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Identität ergibt [...]' (SchulG § 1 Abs. 1) und ihn auf die Übernahme von Pflichten innerhalb der Gesellschaft vorbereiten soll. Demnach besitzt die Institution Schule einen Bildungsauftrag, der primär durch selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und leistungsbereites Handeln gekennzeichnet ist. Des Weiteren sollen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Orientierung in der modernen Welt beitragen (vgl.: SchulG § 1 Abs. 2). Für die Verwaltung des allgemeinbildenden Schulwesens sind die Kultusministerien der einzelnen Länder verantwortlich. Sie bestimmen über die gesamte Organisation des Schulwesens und die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele (vgl.: KMK 2011b, S. 50). Um die Qualität von Unterricht und Schule fördern zu können, wurden infolge der ständigen Kultusministerkonferenz seit Dezember 2003 nationale Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss eingeführt (vgl.: KMK 2011b, S. 217). Mithilfe der seit dem Schuljahr 2004/2005 verpflichtenden Bildungsstandards soll die Qualitätsentwicklung der allgemeinbildenden Schulen aller Länder in Form eines gemeinsamen Maßstabs abschlussbezogen verbessert und gemessen werden (vgl.: KMK 2011b, S. 217). Bildungsstandards werden als normative Steuerung der Bildungssysteme verstanden und sollen fachliche und fächerübergreifende Basisqualifikationen schaffen (vgl.: KMK 2005, S. 8). Fächerübergreifende Unterrichtsinhalte beziehen sich hauptsächlich auf politische und wirtschaftliche Aspekte (vgl.: KMK 2011b, S. 120). Bildungsstandards dienen der systematischen Schul- und Unterrichtsentwicklung und formulieren Lehr- und Lernanforderungen (vgl.: KMK 2005, S. 10). Dabei beziehen sie sich auf Inhalte, Bedingungen und Ergebnisse der Lern- und Lehrprozesse auf unterschiedlichen Niveaustufen. Inhaltliche Standards legen fest, welche konkreten Lehrinhalte vom Lehrpersonal vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern erlernt werden sollen (vgl.: KMK 2005, S. 8). Die Unterschiede der Schulleistungen in den verschiedenen Bundesländern sollen durch eine Vereinheitlichung der Inhalte ausgeglichen werden. Auf diese Weise sollen gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden (vgl.: KMK 2005, S. 10). Neben inhaltsbezogenen Vorgaben gibt es Standards für Lernbedingungen, die vorgeben mit welchen geeigneten Ausstattungen oder Materialien das Lehren und Lernen erfolgen soll. Zuletzt wird mit Ergebnisstandards vorgegeben, inwieweit spezifische Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schullaufbahn ausgebildet sein sollen (vgl.: KMK 2005, S. 8). Mithilfe von aus empirischen Studien gewonnenen Kompetenzstufenmodellen und standardbasierten Tests wird festgelegt, welche Leistungen vonseiten der Lernenden erbracht werden müssen (vgl.: KMK 2010, S. 12). Neben den genannten Bezugspunkten wie Inhalt und Lernbedingungen lassen sich die Bildungsstandards in Niveauebenen klassifizieren. So kann zwischen Mindest-, Regel- und Maximalstandards beziehungsweise Optimalstandards unterschieden werden (vgl.: KMK 2005, S. 8-9). Mindest- oder Minimalstandards stellen die kleinste, mindestens zu erreichende Kompetenz eines Bildungsabschnitts in einer Lerngruppe dar (vgl.: KMK 2005, S. 12). Da bei der Unterschreitung dieser minimalen Anforderungen schwerwiegende Schwierigkeiten bei dem Übertritt ins spätere Berufsleben auftreten würden, bedarf es in diesem Fall besonderen Maßnahmen der Förderung. Hingegen begründen Maximal- und Exzellensstandards die kompetenzbezogenen Anforderungen der leistungsstärksten Lernenden. Zwischen diesen beiden Extremen sind die Regelstandards einzuordnen, die den Durchschnitt der geforderten Kompetenzen einer Lerngruppe wiederspiegeln sollen und somit das Ausmaß der Kompetenzen am Ende der Schullaufbahn sichern (vgl.: KMK 2005, S. 9). Lehrpläne geben vor, welche genauen Lernziele und Inhalte in welcher Zeit erworben werden sollen. Mithilfe von Bildungsstandards soll nicht mehr das konkrete Wissen festgelegt werden, sondern die zentralen Kompetenzbereiche, die in der schulischen Laufbahn aufgebaut werden sollen (vgl.: KMK 2005, S. 17-18). Unabhängig vom Bildungsgang soll in der Sekundarstufe I zusätzlich eine verpflichtende Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt erfolgen. Diese Hinführung geschieht entweder im Rahmen des Unterrichtsfachs Arbeitslehre oder als Bestandteil von anderen Fächern (vgl.: KMK 2011b, S. 118). Hierbei lässt sich eine Tendenz der Öffnung der tradierten Zielsetzung des gymnasialen Bildungsganges erkennen, der in erster Linie auf eine universitäre Laufbahn vorbereiten sollte. Für den Sekundarabschluss I sollen sich die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsfach Biologie vier Kompetenzbereiche aneignen, die neben Fachinhalten auch Handlungsdimensionen beinhalten. Während sich inhaltliche Kompetenzbereiche überwiegend auf das Fachwissen beschränken, sollen Handlungsdimensionen gemeinsam mit den drei weiteren Kompetenzbereichen Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung entwickelt werden. So wird der Kompetenzbereich Fachwissen in die Basiskonzepte 'System', 'Struktur' und 'Funktion und Entwicklung' unterteilt und legt fest, welche Regelstandards, exemplarisch bei der lebenden Zelle, von den Schülern zu erreichen sind. So sollen die Schülerinnen und Schüler nach dem Bildungskonzept 'System' die Zelle als ganzes System verstehen (vgl.: KMK 2004, S. 7-8). Dem Bildungskonzept 'Struktur und Funktion' folgend sollen die Lernenden die Zelle als strukturelle und funktionelle Grundbaueinheit von Lebewesen beschreiben können. Angelehnt an das Bildungskonzept 'Entwicklung' soll die Bedeutung der Zellteilung für Wachstum, Fortpflanzung und Vermehrung erläutern werden können (vgl.: KMK 2004, S. 13-14). Durch die verschiedenen Bildungskonzepte des Kompetenzbereichs sollen Inhalte auf mehreren Ebenen erschlossen werden, sodass weiträumiges und zusammenhängendes Fachwissen geschaffen werden kann.
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