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Unternehmensnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen

Gestaltungsproblematik und Zukunftschancen

AutorChristian Topp
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl115 Seiten
ISBN9783640457977
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität des Saarlandes (Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Finanzwirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Problematik der Unternehmensnachfolge ist durch eine hohe Aktualität gekennzeichnet. Schätzungen des IfM Bonn zufolge stehen allein in den Jahren 2005 bis 2009 ca. 354.000 Familienunternehmen vor der Herausforderung die Nachfolge in ihrem Betrieb zu regeln. Jährlich werden durchschnittlich 18.600 Unternehmensinhaber von einem unerwarteten Ereignis wie Tod oder Krankheit betroffen, mit der Konsequenz der Übertragung und fast 6.000 Mittelständler müssen ihre Unternehmung aufgeben, weil sich keine Nachfolge findet. Von den Übertragungsfällen sind pro anno ca. 678.000 Arbeitsplätze betroffen, was einer großen wirtschaftlichen Bedeutung gleichkommt. Da der Unternehmer i.d.R. nur einmal in seinem Leben von der Nachfolgeentscheidung betroffen ist und deshalb keinerlei Erfahrung damit hat, ist eine Beschäftigung mit der Thematik unerlässlich. Es zeigt sich zudem, dass es umso besser ist, je früher man sich mit der Materie auseinandersetzt, da die optimale Gestaltung ein zeitintensiver Prozess ist. So müssen alleine 10 Jahre vergehen, um Freibeträge einer Schenkung sinnvoll steuerlich zu nutzen und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu verhindern. Außerdem benötigt es eine gewisse Zeit, um die Unternehmung nachfolgefähig zu machen, was vornehmlich Aufgabe des Alteigentümers ist. Aber auch im Rahmen von dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Basel II wird die frühzeitige Klärung der Unternehmensnachfolge stärker als zuvor in die Risikobewertung zur Vergabe eines Kredites von Banken einbezogen. Als weiterer Punkt ist zu bedenken, dass gerade in Deutschland sich die Unternehmensnachfolge auch wegen der demographischen Entwicklung in Zukunft schwieriger gestalten wird. Fehler und Unterlassungen bei der bei der Nachfolgeregelung führen häufig zu Krisenerscheinungen im Unternehmen selbst und können im Falle der Insolvenz erheblichen volkswirtschaftlichen und sozialen Schaden nach sich ziehen. Zusammengefasst ist die Unternehmensnachfolge sicher eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Unternehmer zu treffen hat.

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Leseprobe

3.  Definition der kleinen und mittleren Unternehmen  


 

3.1.  Qualitativer Mittelstand


 

Auf den ersten Blick erscheint es einfach große und kleine Unternehmen auseinander zuhalten. Jeder kennt einen großen DAX-Konzern und einen kleinen Handwerksbetrieb um die Ecke. Doch bei manchen Unternehmen ist eine Zuordnung in ein bestimmtes Größenschema nicht eindeutig.[22] Eine allgemein gültige Legaldefinition oder eine sonstige anerkannte Definition, welche die Abgrenzung kleinerer und mittlerer Unternehmungen, abgekürzt auch KMU, betrifft, fehlt bislang. „Die Hauptursache hierfür liegt in der enormen Heterogenität und Variabilität der mittelständischen Unternehmen in Deutschland.“[23] International scheint sich als Umschreibung und Kennzeichnung der Besonderheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen der deutschsprachige Begriff „Mittelstand“ durchgesetzt zu haben.[24] So spricht man außerhalb Deutschlands vom „German Mittelstand“ als Pendant zum Begriff „Small- and Medium-Sized Enterprises“.[25] Auch in der Politik werden die Wortbedeutungen „Mittelstand“ und „kleine und mittlere Unternehmen“, i.d.R. synonym verwendet.[26] Aufgrund der Heterogenität kleiner und mittlerer Unternehmen erscheint eine definitorische Abgrenzung anhand ausschließlich quantitativer Kriterien nicht ausreichend.[27] Die Einheit, von Risiko und Leitung, die Selbständigkeit des Unternehmers bei der Entscheidungsfindung, das Tragen von Verantwortung und die enge Verknüpfung von wirtschaftlicher Existenz des Inhabers mit der Existenz des Betriebes, stellen vielmehr qualitative Kriterien dar.[28] Eine solche Vorgehensweise in der Abgrenzung mittelständischer Unternehmen zielt insbesondere auf die Identifizierung des sog. „Eigentümer-Unternehmers“ ab.[29] Dies ist auch ein Merkmal für den Begriff des Familienunternehmens,[30] womit sich eine gewisse Ähnlichkeit des qualitativen Mittelstandsbegriffs mit dem Begriff des Familienunternehmens ableiten lässt. „Die beiden Begriffe unterscheiden sich jedoch darin, dass die Gruppe der Familienunternehmungen nicht einer bestimmten Grössenkategorie zugerechnet werden kann.“[31] Betrachtet man die Gesamtheit aller Unternehmen nimmt der Anteil der Familienunternehmen mit zunehmender Unternehmensgröße deutlich ab.[32] Auch die Europäische Kommission stellt in ihrer KMU-Definition, neben einem quantitativen, auf ein qualitatives Kriterium ab. So muss die Unabhängigkeit, Eigenständigkeit des Unternehmens gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrer Unternehmen stehen darf, die selbst nicht die KMU-Definition der Europäischen Kommission erfüllen.[33] Damit kleine und mittlere Unternehmen in der Form ihrer Finanzierung nicht eingeschränkt werden, bestehen Ausnahmen hinsichtlich der KMU-schädlichen Beteiligungsquote für staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, Business Angels, Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger einschließlich Entwicklungsfonds und autonome Gebietskörperschaften.[34]

 

3.2.  Quantitativer Mittelstand


 

Die Versuche kleine und mittlere Unternehmen quantitativ abzugrenzen, erfolgen meist durch die Unternehmensgröße als Spiegelbild des Leistungspotentials der Unternehmen. Meist beschränkt man sich dabei aus pragmatischen Gründen auf die Kennzahlen des Umsatzes und der Mitarbeiteranzahl.[35]

 

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) mit Sitz in Bonn sieht in seiner Definition Unternehmen bis zu 9 Mitarbeitern und/oder bis unter 1 Mio. € Umsatz pro Jahr als  kleine Unternehmen an. Eine genaue Angabe der Verknüpfung  der beiden Kriterien erfolgt nicht.[36] So bleibt offen, ob eine „und“- oder „oder“-Verbindung gemeint ist. Im Folgenden wird von einer „und“-Verbindung ausgegangen, was tendenziell eher von den Verfassern gemeint sein dürfte. Mittlere Unternehmen haben zwischen 10 und 499 Beschäftigte und einen Jahresumsatz zwischen 1 und 49 Mio. €. Zusammengefasst ergibt sich daraus der Mittelstandbegriff. Hierunter fallen also Unternehmen, die bis zu 499 Mitarbeitern und unter 50 Mio. € Jahresumsatz erzielen.[37] Als zusätzliches Merkmal fordern das Handelsgesetz in § 267 HGB, für die Abgrenzung kleiner, mittlerer und großer Kapitalgesellschaften, und das Publizitätsgesetz in §§ 1, 11 PublG, zur Abgrenzung publizitätspflichtiger und nichtpublizitätspflichtiger Unternehmen, das Kriterium der Bilanzsumme.

 

Die Europäische Kommission gibt gleichzeitig eine eigene, abweichende Mittelstands-definition heraus. Neben der Kategorie der kleinen und der, der mittleren Unternehmen existiert auch eine Kategorie Mikro- respektive Kleinstunternehmen. Sie sind charakterisiert durch eine Mitarbeiteranzahl von unter 9 Beschäftigten und einem Umsatz bis zu 2 Mio. € im Jahr oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Mio. €. Kleine Unternehmen haben zwischen 10 und 49 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bis 10 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis 10 Mio. € im Jahr. Unternehmen der mittleren Kategorie sind gekennzeichnet durch eine Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. €. Zusammengenommen haben KMU unter 249 Beschäftigte, erzielen bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz oder haben eine Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. €.[38]

 

 

Abbildung 1: Abgrenzung mittelständischer Unternehmen nach quantitativen und qualitativen Merkmalen[39]

 

Wenn man sich die Merkmale des qualitativen und des quantitativen Mittelstandes nochmals vor Augen führt, zeigt sich, dass einige Unternehmen, die rein von ihren Kennzahlen große Unternehmen darstellen, aus ihrer inhabergeführten Struktur heraus qualitativ eher dem Mittelstand zugerechnet werden müssten.[40] Umgekehrt kommt es vor, dass quantitativ dem Mittelstand zugerechnete Unternehmen, in einem Konzern eingegliedert sind und somit qualitativ eher nicht dem Mittelstand angehören.[41]

 

Abbildung 1 verdeutlicht die wegen ihres fließenden Übergangs problematische Abgrenzung.

 

Für den praktischen Einsatz ist der qualitative Mittelstandsbegriff jedoch nicht sehr geeignet, da bei Erhebung empirischer Statistiken oftmals subjektive Einschätzungen zur Qualifikation solcher Unternehmen nötig wären.[42] Leicht könnten Verfälschungen auftreten. Wolter; Hauser bemerken, dass für eine echte Berechnung des Anteils der deutschen Unternehmen, die nach qualitativer Definition dem Mittelstand angehören, es im Prinzip notwendig ist, jedes einzelne Unternehmen zu betrachten und dann gemäß der Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden.[43]

 

Doch auch der quantitative Mittelstandsbegriff kennt Schwächen. So bleibt offen, ob in der Kennzahl Mitarbeiter Beschäftigte in Familienteilzeit oder in Ausbildung mitberücksichtigt werden müssen und ob eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten erfolgt.[44] Ist ein Unternehmen denn beispielsweise größer, wenn es statt 5 Vollarbeitnehmern 10 Teilzeitkräfte beschäftigt?

 

Der Gesetzgeber bezieht sich in § 267 Abs. 5 HGB auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer. Die EU bezieht die Zahl der Mitarbeiter auf die Zahl der Jahres-arbeitseinheiten. Das ist die Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Betriebsjahres einer Voll-beschäftigung nachgegangen ist.[45] Für Nicht-Vollbeschäftigte wird der jeweilige Bruchteil an Jahresarbeitseinheiten gezählt.[46]

 

Verwirrungen könnten auch hinsichtlich der Frage entstehen, ob der Brutto- oder Nettoumsatz zur Abgrenzung verwendet werden soll.[47] Ein Problem kann auch auftreten, wenn durch inflationäre Einflüsse ein Unternehmen in eine höhere Größenklasse aufsteigt, real aber unveränderte Umsätze erzielt hat.[48]

 

In der Praxis wird die quantitative Definition als konstitutiv für ein mittelständisches Unternehmen angesehen, da qualitative Merkmale statistisch nur schwer erfassbar sind.[49] Die Beschäftigtenzahl kann leicht aus den amtlichen Statistiken herausgelesen werden.[50] Da die oben genannten Schwächen der qualitativen Definition wohl stärker ins Gewicht fallen, als die Schwächen der quantitativen, schließt sich der Verfasser dieser Bevorzugung des quantitativen Begriffes an. Durch Vergleiche zeigt sich jedoch, dass der Unterschied zwischen quantitativer und qualitativer Darstellung, betrachtet aus Sicht der Anzahl der als mittelständisch zu klassifizierenden Unternehmen in Deutschland, relativ gering ist.[51]

 

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