Inhaltsangabe:Problemstellung: Mit der grundsätzlichen Einigung auf neue Bestimmungen im Kreditwesen im Jahr 2004, welche seit Ende 2006 in allgemeines Recht umgesetzt und unter der Bezeichnung Basel II bekannt wurden, änderten sich in erheblichem Maße die Spielregeln, nach denen Banken Kredite vergeben können und dafür Sicherheiten zu hinterlegen haben. Zuvor, laut den Bestimmungen von Basel I, waren Banken lediglich dazu verpflichtet, Eigenkapitalrücklagen für Unternehmenskredite in Höhe von pauschal 8% des Kreditvolumens zu bilden. Dies führte zu ungewollten Fehlentwicklungen. Für Unternehmen mit geringem Kreditausfallrisiko musste in gleicher Höhe Eigenkapital hinterlegt werden wie für unsichere Schuldner. Da Kredite an letztere jedoch typischerweise höher verzinst sind und damit potentiell höheren Gewinn versprechen, fand eine Verschiebung der Kreditvergabe zu Gunsten besonders risikoreicher Geschäfte statt. Diese Entwicklung hatte, aufgrund erhöhter Kreditrisiken der Banken, eine zunehmende Instabilität der Finanzmärkte zur Folge. Durch die mit Basel II in Kraft getretenen Änderungen werden Kreditinstitute in die Lage versetzt (und verpflichtet), mit Hilfe der Bestimmung eines individuellen Ausfallrisikos für Kreditnehmer, die zu bildende Eigenkapitalhinterlegung den tatsächlichen Risiken anzupassen. Dies verhindert Fehlanreize, da für Kredite mit höherem Ausfallrisiko ein entsprechend größerer Anteil Eigenkapital vorzuhalten ist und somit keine unverhältnismäßig großen Vorteile durch hohe Risikobereitschaft erzielt werden können. Zudem sind Banken bei Ausfall einer Kreditrückzahlung, aufgrund der gebildeten Rücklagen, eher in der Lage, diesen ohne die Gefährdung des eigenen Fortbestehens zu verkraften. Die individuelle Risikobemessung und Rücklagenbildung wirkt sich entsprechend auf die zu zahlenden Kreditzinsen aus. Aufgrund der neuen Bestimmungen ergibt sich ein vermehrter Bedarf von kreditgebenden Institutionen, ihre potentiellen Kunden und deren individuelles Risiko mit Hilfe sogenannter Ratings zu kategorisieren und entsprechend dieser Kategorisierung Kreditbedingungen festzulegen. Ziel der Baseler Vorschriften ist ein angemessenes Risikomanagement der Institutionen und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Dabei bleibt es den Banken überlassen, interne Ratings gemäß den Bestimmungen von Basel II, oder anerkannte externe Ratings einzusetzen. Diese Änderungen und die damit verbundenen Anpassungen bei der Kreditvergabe [...]
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