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Verfassungsmissbrauch durch Zweidrittelmehrheit?

Verfassungstheoretische und demokratietheoretische Anforderungen an die verfassungsändernde Gewalt auf Grundlage eines dualistischen Rechtsverständnisses zwischen Sein und Sollen.

AutorJohannes Natus
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2017
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1354
Seitenanzahl293 Seiten
ISBN9783428552191
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Die Arbeit geht der Frage nach, wie und durch wen das Grundgesetz und Verfassungsrecht im Allgemeinen geändert werden können. Der Untersuchung liegt die Grundperspektive: »Wie müsste es sein?« nicht: »Wie ist es (nach Art. 79 GG)?«, zugrunde. Dazu wird ein Verfassungsverständnis entwickelt, dessen theoretische und philosophische Wurzeln über Kelsen und Schmitt bis in die Vertragstheorien der Neuzeit reichen. Daraus zieht der Autor Konsequenzen für die Begriffe Volkssouveränität und Demokratie. Er untersucht, wie der Stufenbau der Rechtsordnung zustande kommt, was dem Recht seine Legitimation und seinen spezifischen Rang verleiht und in welchem Verhältnis das Mehrheits- und Demokratieprinzip zum Begriff des Rechts an sich stehen. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Kompetenz zur Verfassungsgebung und -änderung, an denen die durch das Grundgesetz positivierte Praxis kritisch gemessen wird. Das kontroverse Ergebnis: Die Normierung in Art. 79 GG genügt den verfassungs- und demokratietheoretischen Anforderungen nur bedingt.

Johannes Natus studierte deutsches Recht (Schwerpunkt: Völker- und Europarecht) sowie anglo-amerikanisches Recht (FFA) an der Universität Trier. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von 2013 bis 2016 am Institut für Rechtpolitik an der Universität Trier bei Prof. Dr. Thomas Raab, Prof. Dr. Gerhard Robbers sowie Prof. Dr. Alexander Proelß. Seine dortige Tätigkeit umfasste die Organisation und Gestaltung von Tagungen und Vorträgen sowie Forschung und Lehre insbesondere im Öffentlichen Recht. Seit Mai 2016 ist Johannes Natus Rechtsreferendar am OLG Koblenz mit Stationen unter anderem in Trier, Speyer und Tel Aviv.

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