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Zoll und Umsatzsteuer

Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug

AutorAlexander Thoma, Ellen Kirchhainer, Robert Böhm
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl320 Seiten
ISBN9783834980496
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Der internationale Warenverkehr unterliegt zahlreichen Besonderheiten in der Besteuerung. Steueroptimale Beratung ist somit insbesondere bei EU- bzw. international tätigen Unternehmen immer wichtiger. Das Werk vermittelt dazu alle wichtigen Grundlagen im Zoll- und Umsatzsteuerrecht mit zahlreichen Checklisten und Beispielen.

Dipl.- Volkswirt, Dipl.-Finanzwirt Alexander Thoma ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der zoll- und umsatzsteuerlichen Beratung von Unternehmen und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Referententätigkeiten ein renommierter Experte in diesen Bereichen. Dipl. - Finanzwirt Robert Böhm ist Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf und berät langjährig Mandanten der verschiedensten Wirtschaftszweige in allen Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrechts. Ellen Kirchhainer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit als Prokuristin bei Ernst & Young in Düsseldorf liegt im Bereich des europäischen Umsatzsteuerrechts.

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Leseprobe

§ 1 A. Kurze Einführung in das Zollrecht (S. 98-99)

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen

I. Internationales Recht

Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für Ein- und Ausfuhrgeschäft e zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tariff s and Trade) im Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarungen geschaffen.

Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere zusätzliche Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen – GATT-Zollwertkodex1) ergänzt. Zusätzlich werden durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation – WCO)

Übereinkommen ausgearbeitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. All diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedsstaaten der jeweiligen Organisation verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betreff enden Staaten oder Staatengemeinschaft en. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht.

II. Gemeinschaftsrecht

Die Europäische Gemeinschaft verfügt soweit über eine umfassende und ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Die Mitgliedstaaten können in diesem Bereich gesetzgeberisch nur soweit tätig werden, wie der EG-Vertrag oder ein Gemeinschaft srechtsakt dazu ermächtigen. Zur Regelung ihrer Handelsbeziehungen mit Drittländern stehen der Europäischen Gemeinschaft zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie kann ein Abkommen schließen (z. B. Präferenzabkommen) bzw. einem bestehenden Abkommen beitreten oder eine eigene autonome Regelung treffen.

Die Europäische Gemeinschaft hat eine Vielzahl autonomer Rechtsakte zur Regelung des Zollrechts geschaff en. Die wichtigsten sind der Zollkodex (ZK)2, die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)3, die Zollbefreiungsverordnung (ZollBefrVO)4 sowie der Zolltarif5. Bei allen diesen Rechtsakten handelt es sich um Verordnungen. Diese gelten direkt in jedem Mitgliedsstaat und müssen nicht mehr, wie etwa Richtlinien, in nationales Recht umgesetzt werden. Nationales Recht III. Nationale Gesetze zur Regelung des Zollrechts sind durch die direkt geltenden europäischen Verordnungen weitestgehend überlagert.

In den meisten Mitgliedsstaaten wurden die betreff enden Regelungen aus der Zeit vor der Schaff ung des gemeinsamen Binnenmarktes deshalb aufgehoben. Das europäische Recht lässt jedoch Lücken bzw. ermächtigt die Mitgliedsstaaten zur Regelung bestimmter Einzelheiten. Hier greifen dann die nationalen Regelungen. Zu nennen sind insbesondere das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)6 und die Zollverordnung (ZollV)7. Obwohl weitgehend durch entsprechende Regelungen des ZK bzw. der ZK-DVO überlagert, gelten in Einzelbereichen (z. B. zu den Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens und der Außenprüfung) auch die Vorschrift en der Abgabenordnung.

B. Das Zollgebiet der Gemeinschaft

Die Europäische Union ist eine Zollunion. Es existiert ein gemeinsamer Binnenmarkt zwischen allen Mitgliedsstaaten, d. h. im Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten existieren weder Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung noch mengenmäßige Beschränkungen bzw. Maßnahmen mit gleicher Wirkung. Im Warenverkehr mit Drittländern wenden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gemeinsamen Zolltarif und eine gemeinsame Handelspolitik an. Das Zollgebiet der Europäischen Union beinhaltet grundsätzlich das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht6
Abkürzungsverzeichnis16
Literaturverzeichnis19
Bearbeiterverzeichnis21
§ 1 Kurze Einführung in das Zollrecht22
A. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen22
B. Das Zollgebiet der Gemeinschaft23
C. Der zollrechtliche Begriff der „Ware“24
D. Gemeinschaftsware / Nichtgemeinschaftsware25
E. Der zollrechtliche Anmelder und sein Vertreter27
F. Die verschiedenen Zollverfahren29
G. Die Entstehung der Zollschuld34
§ 2 Einfuhr von Waren aus dem Drittland40
A. Einfuhr – Aus Nichtgemeinschaftswaren werden Gemeinschaftswaren40
B. Einfuhrumsatzsteuer86
C. Einfuhr über andere EU-Mitgliedstaaten103
D. Einfuhrabgabenbefreiungen / -vergünstigungen105
E. Fallstudie118
§ 3 Ausfuhr von Waren in das Drittland121
A. Das zollrechtliche Ausfuhrverfahren121
B. Die umsatzsteuerliche Ausfuhrlieferung141
§ 4 Die Lagerung von Drittlandswaren178
A. Lagerung im Rahmen der Verwahrung178
B. Lagerung in einem Zolllager180
C. Lagerung in einem Konsignationslager201
D. Lagerung in einem Umsatzsteuerlager203
§ 5 Die Be- und Verarbeitung von Gemeinschaftswaren im Drittland205
A. Zollrechtliche Grundlagen205
B. Umsatzsteuerliche Konsequenzen215
§ 6 Die Be- und Verarbeitung von Nichtgemeinschaftswaren in der EU220
A. Die aktive Veredelung220
B. Be- und Verarbeitung außerhalb der aktiven Veredelung237
C. Das Umwandlungsverfahren238
§ 7 Das Versandverfahren242
A. Funktionsweise und Rechtsgrundlagen242
B. Umsatzsteuerliche Implikationen243
§ 8 Die vorübergehende Verwendung245
A. Zollrechtliche Grundlagen245
B. Umsatzsteuerliche Implikationen247
§ 9 Lieferungen in Freihäfen251
A. Rechtlicher Status251
B. Lieferungen in den Freihafen251
C. Lieferungen im Freihafen253
D. Lieferungen aus dem Freihafen257
§ 10 Reihengeschäfte mit dem Drittland259
A. Umsatzsteuerliche Regelungen259
B. Zollrechtliche Regelungen266
C. Reihengeschäfte mit dem Drittland268
§ 11 Grenzüberschreitende Kommissionsgeschäfte275
A. Umsatzsteuerliche Grundlagen der Ein- und Verkaufskommission275
B. Kommissionsgeschäfte über Drittlandsgrenzen279
Anlagen284
Anhang 1: Einheitspapier284
Anhang 2: Vordruck D.V.1286
Anhang 3: Vordruck 0307288
Anhang 4: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke290
Anhang 5: Incoterms 2000293
Anhang 6: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft294
Anhang 7: EUR. 1297
Anhang 8: Form A298
Anhang 9: A.TR299
Anhang 10: Ursprungszeugnis300
Anhang 11: Vordruck 0580302
Anhang 12: Ersatzbeleg für den Vorsteuerabzug303
Anhang 13: Vordruck 0212304
Anhang 14: Vordruck 0765306
Anhang 15: Vordruck 0761307
Anhang 16: Vordruck 0850308
Anhang 17: Vordruck 0503311
Anhang 18: Ausfuhrbegleitdokument313
Anhang 19: EUR.MED314
Anhang 20: Antrag auf Auskunft zur Güterliste315
Anhang 21: Ausfuhrgenehmigung Vordruck AG317
Anhang 22: Eisenbahnfrachtbrief318
Anhang 23: CMR319
Anhang 24: Spediteursbescheinigung320
Anhang 25: Bescheinigung über die Be- und Verarbeitung322
Anhang 26: Bescheinigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr324
Anhang 27: Ausgangsvermerk326
Anhang 28: Anhang 72 zur ZK-DVO328
Anhang 29: Anhang 67 zur ZK-DVO331
Stichwortverzeichnis352

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