Am Beispiel des Hundes sollen die wichtigsten Grundvoraussetzungen für die tiergestützte Intervention erläutert werden. Gleiche Voraussetzungen ermöglichen einen Qualitätsstandard der überprüfbar ist.
Der Hund und die Berater müssen zusammen ein Team bilden. Hunde sollten nicht willkürlich ausgetauscht werden. Der Nachbarhund, „der ach so friedlich ist“, kann mit fehlender Führung und Vertrauen, völlig überfordert sein und ein Projekt gefährden. Die Beziehung zwischen den Hunden und dem Hundeführer muss auf Vertrauen, Führung und positiver Erziehung bestehen. Die Beziehung von dem Hund zum Klienten und umgekehrt ist erst einmal nicht erforderlich. Da gerade am Anfang einer Intervention, egal welcher Art, keine Beziehung vorhanden sein kann. Je nach Interventionsform geht es erst einmal darum, überhaupt in die Kommunikation zu treten.
Für verantwortungsvolle Berater-Hunde-Teams sollten nachfolgende Punkte die Grundvoraussetzung für einen Einsatz sein:
Grundkommandos müssen verlässlich abrufbar sein (Sitz, Platz, Bleib, Fuss, Hier)
Der Hund muss gesund und gepflegt sein
Kurze Stresssituationen müssen vom Hund ausgehalten und schnell verarbeitet werden können
Der Hund sollte gerne gestreichelt werden wollen, reines Dulden von Streicheleinheiten ist sehr stressig für den Hund und kann zu Abwehrreaktionen führen; der Hund darf dem Stress ausweichen, aber nicht panisch reagieren
Das Wesen des Hundes muss Menschen gegenüber aufgeschlossen sein, darf je nach Rasse, den typischen Eigenschaften entsprechen, kann aber auch zurückhaltend sein, wenn dies nicht mit Ängsten verbunden ist
Der Hund sollte ein Abbruchsignal kennen und befolgen
Neben diesen Grundvoraussetzungen gibt es noch wünschenswerte Eigenschaften, die aber nicht für einen Einsatz notwendig sind:
Der Jagdtrieb sollte kontrollierbar sein
Die soziale Verträglichkeit mit anderen Hunden/Tieren sollte kontrollierbar sein
Apportierfreudigkeit wäre von Vorteil
Die Rasse ist frei wählbar, aber der Hund sollte möglichst aggressionsarm sein
Leckerchen sollten vorsichtig aus der Hand genommen werden
Der Hund sollte gut motivierbar sein (Spielzeug, Leckerchen, Stimme)
Impulskontrollübungen wären ein zusätzlicher Anreiz
Leinenführigkeit sollte vorhanden sein.
Mindestens drei Kunststücke sollte der Hund zeigen können
Der Hund sollte möglichst viele verschiedene Untergründe kennen.
Die wünschenswerten Eigenschaften können je nach Einsatz auch situativ eingeschränkt werden. Wenn der Hund sich als guter interventionsbegleitender Hund zeigt, aber Angst vor Pferden hat, könnte dies seinen Einsatz auf Innenräume beschränken, bis dieses Problem z.B. durch Training gelöst wird. Neben den Sachen, die der Hund können sollte, darf grundsätzlich nicht vergessen werden, dass der Hundehalter in der Lage sein muss, das Verhalten seines Hundes vorauszusehen.
Neben der Verantwortung, die der Berater grundsätzlich im therapeu-tischen/beratenden Prozess für den Klienten trägt, stellt der Einsatz eines Tieres als Unterstützungsmittel eine zusätzliche Herausforderung dar. Neben den definierten Kriterien für den Einsatz des Hundes, sollte ebenfalls ein allgemeingültiges Anfor-derungs- und Leistungsprofil für den Berater in der pädagogischen und sozialen Interventionen existieren. Nachfolgende Ausführungen sollen als Grundlage für ein entsprechendes Beraterprofil in der tiergestützten Intervention gelten.
Berater ist kein geschützter Begriff, daher kann sich jeder - unabhängig von seiner Ausbildung - Berater nennen. Es existieren daher bspw. der Hundeerziehungs-berater, der Lebensberater, der psychologische Berater und andere Bezeichnungen.
“Dabei kommt der Unterscheidung von Psychotherapie und Beratung insbesondere große berufspolitische Bedeutung zu. Während Psychotherapie als Heiltätigkeit strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt, ist der Bereich der Beratung, der sowohl psychologische als auch psychosoziale Beratung umfasst, gesetzlich kaum reglementiert. Dementsprechend kann es nur im Interesse der psychologischen Disziplin liegen, hinsichtlich ihrer Auffassung von professioneller Beratung eine wenn schon nicht therapeutische so doch zumindest therapeutisch orientierte Ausbildung zugrunde zu legen, um sich gegenüber einer drohenden Konkurrenz aus nichtpsychologischen Kreisen abzusichern. So liegt es folgerichtig nahe, dass sich wichtige Schulen der psychologischen Beratung auch eng mit den entsprechenden therapeutischen Schulen assoziieren lassen. “[12]
Einschlägiges Fachwissen im pädagogischen Bereich ist eine der Grund- voraussetzungen, um die passende Intervention im tiergestützten Beratungsprozess planen und durchführen zu können. Ein akademischer Abschluss oder eine abge-schlossene Berufsausbildung in der sozialen, pädagogischen oder psychologischen Arbeit, mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, ist daher zwingend notwendig.
Neben der umfassenden Analyse des Klientenproblems, gilt es, bei einer tiergestützten Maßnahme, auch die Eignung des Tieres zu überprüfen. Dafür ist es unerlässlich, dass der Berater mögliche Problemsituationen, die sich zum Beispiel aus einer situativen Überforderung des Klienten, aber auch des Hundes ergeben können, frühzeitig erkennt und entsprechende Schritte einleitet.
Des weiteren sollte der Berater geschult sein, Stresssignale oder physische Einschränkungen bei dem Klienten und beim eingesetzten Tier zu erkennen. Ein Tier, das sich gesundheitlich nicht wohl fühlt, darf nicht Teil der Intervention sein. Ebenso muss ein Klient daran gehindert werden, dem Tier Schaden zufügen zu können. Die besondere Herausforderung für den Therapeuten/Berater besteht darin während der tiergestützten Maßnahme das eigentliche Ziel – die Hilfe und Unterstützung für den Klienten – nicht aus dem Fokus zu verlieren. Die tiergestützte Intervention darf trotz ihrer positiven Möglichkeiten nicht Selbstzweck des Beraters werden und darf als solche nicht in den Vordergrund der Maßnahme treten. Somit besteht die besondere Qualifikation des Beraters/Therapeuten in der tiergestützten Intervention darin, die Interaktion zwischen Tier und Klienten so zu gestalten, dass sie diesem Zweck dienlich ist.
Die Auflistung von wünschenswerten Aspekten für Hundebesitzer, kann auf das Anforderungs- und Leistungsprofil der Beraters in der tiergestützten Intervention übertragen werden. Nachfolgende Punkte von Frau Inge Röger-Lakenbrink sind treffend:
„Sachkenntnisse über Haltung, Pflege, Gesundheit und Ernährung des Hundes
Eine soziale Einstellung gegenüber Mitmenschen
Soziale Kompetenz in alltäglichen Situationen
Psychische Belastbarkeit
Kontaktfreude
Positive Lebenseinstellung
Fähigkeit zur Selbstreflexion
Neugier und Offenheit
Teamfähigkeit
Konstruktive Fremdkritik ertragen können
Lernbereitschaft
Ausreichend Zeit und mobile Flexibilität
Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. profitlosem Handeln
Selbständige Tätigkeiten dürfen nicht zur Überlastung des Hundes führen“ [13]
Diese Punkte sind gerade im Umgang mit Mensch und Tier wünschenswert. Für professionelles Handeln sollte auch eine profitable Vergütung möglich sein. Die Aus-bildung von Mensch und Tier ist kostspielig und müssen angemessen honoriert werden. Profitables Arbeiten sorgt in der Regel für Qualität, da in die Fortbildung von Mensch und Hund dauerhaft investiert werden kann.
Grundsätzlich verlangt die Arbeit in der therapeutischen Beratung/im therapeutischen Prozess ein strukturiertes Vorgehen. Der kontinuierliche Soll-Ist-Abgleich ist während einer Maßnahme unerlässlich. Ein...