2.1 Vor der Spaltung
Am 08. Mai 1945 kapitulierte Deutschland, der Krieg war beendet. Das Land war zerstört, vieles zertrümmert, die Lebensmittel waren mehr als knapp und die Anzahl der Menschen, die im Krieg ihr Leben verloren hatten, schien unfassbar.
Für die Anstaltspsychiatrie war die Nachkriegszeit geprägt durch einen Mangel an Essensware. Die Versorgung wurde durch Lebensmittelkarten sichergestellt, wobei diese kaum für den täglichen Bedarf ausreichten. Jeder Erwachsene erhielt eine Normalverbraucherkarte. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Ärzte, das Pflegepersonal einer Heilanstalt und stationär untergebrachte, körperlich Erkrankte gab es eine Sonderration. Die Verschlechterung der Versorgungslage verspürten am meisten die stationär untergebrachten psychisch kranken Menschen. Dies lag einerseits daran, dass sie über keine Sonderration, wie die körperlich kranken Menschen, bei den Lebensmittelmarken verfügen konnten und andererseits daran, dass die Möglichkeit über Schwarzmarkteinkäufe weitere Lebensmittel besorgen zu können, fehlte.[2] Sonderrationen für psychisch Kranke waren nur schwer zu bekommen und wurden meist mit der Begründung, dass bei ihnen keine Betreuung notwendig sei, abgelehnt, wie im folgenden Abschnitt aufgezeigt wird:
„Lediglich klinische Abteilungen, die unter fachärztlicher Aufsicht stehen und in denen die Kranken täglich ärztlich betreut und behandelt werden, können den Verpflegungsansatz ‚A’ erhalten. Geisteskranke, die lediglich ‚verwahrt’ und keiner besonderen Behandlung unterliegen, (…) erhalten, (…) nur den Verpflegungssatz ‚C’.[3]
Auch andere Waren wie Heizmaterial, Medikamente, ärztliche Instrumente sowie Güter des alltäglichen Gebrauchs waren Mangelware. Der Mangel an Waren des täglichen Gebrauchs und der Mangel an Lebensmitteln führte dazu, dass sich das Therapiespektrum auf die Arbeitstherapie beschränkte. Nur mit Hilfe der Arbeitskraft der Patientinnen und Patienten in den eigenen Betrieben und der eigenen Landwirtschaft konnte das Überleben gesichert werden. So wurde für diesen Zweck das oberste Ziel, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Herstellung der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitstherapie in dieser Zeit hinten an gestellt.[4]
Das größte Problem zu dieser Zeit war allerdings der Platzmangel in den Anstalten, welcher einher ging mit der Umfunktionierung der Anstalten als Lazarette und Behörden und der stetig ansteigenden Patientenanzahl, die mit der Verlegung psychisch kranker und behinderter Menschen aus Polen und der Sowjetunion in die Anstalten zusammenhing.
Im Gegensatz zu den westlichen Besatzungszonen, die sich erst seit Mitte der 1960er Jahre mit den Euthanasieverbrechen in der Psychiatrie beschäftigten, wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) schon 1945 mit der Entnazifizierung begonnen.[5] Dies hatte zur Folge, dass ca. 20% des Pflege- und Verwaltungspersonals, welches im Dritten Reich in den Heil- und Pflegeanstalten gearbeitet hatte, entlassen wurde. Ärztliches Personal wurden in diese Prozedur nicht einbezogen, da diese zunehmend in die westlichen Besatzungszonen flüchteten und somit ein akuter Mangel an ärztlichem Personal drohte. In der SBZ wurde ein ganzes Maßnahmebündel umgesetzt, welches nicht nur ehemalige Nationalsozialisten aus leitenden Positionen enthob, sondern auch darauf abzielte die Wurzeln des Nationalsozialismus auszurotten um so einer neuen Gesellschaftsordnung den Boden zu bereiten.[6] So konnte schon 1948 von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) der Abschluss der Entnazifizierung bekannt gegeben werden.[7]
Um die Zeit des Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 24. 05.1949 und der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 07.10.1949 setzte der lang ersehnte wirtschaftlicher Aufschwung ein.
Der anhaltende Mangel an Lebensmitteln wurde endlich geringer und damit stabilisierten sich auch zunehmend die Verhältnisse in der Psychiatrie.
2.2.1 Versorgung – einheitlich und staatlich organisiert
In den 1950er Jahren wurden die alten Heil- und Pflegeanstalten die einen verwahrenden Charakter hatten wiederaufgebaut. Sie orientierten sich insbesondere an den „Schockverfahren“ und der Arbeitstherapie. Die materiellen sowie die personellen Bedingungen in dieser Zeit waren äußerst schlecht. Durch die schlechten Arbeitsbedingungen sowie den geringen Verdienst, herrschte in den Anstalten enormer Personalmangel. Ambulante Kapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht vorhanden.[8]
Eine neue Ära begann um 1956, in der die Schrecken der Nachkriegzeit langsam abnahmen. Das lag zum Teil an der Verarbeitung der Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg und an der Entnazifizierung, welche im sozialistischen Staat stattgefunden hatte. Zusätzlich sorgten Neuroleptika, die neu auf dem Markt zu bekommen waren für Optimismus. Den Anfang macht 1952 hier das antipsychotische Mittel Chlorpromazin. Bis dahin war das Therapieverfahren durch Elektroheilkrampfbehandlung, Insulin-Koma-Therapie und Kardiazol-Schock geprägt.[9]
Das gesundheitliche Versorgungswesen sowie das Versicherungswesen wurden einheitlich und staatlich organisiert. Dies ermöglichte eine unkomplizierte Anwendung von verschiedenen Leistungsformen, die man je nach Bedarf entsprechend flexibel und auch gleichzeitig einsetzen konnte. Daraus ergab sich die Möglichkeit einer lebensbegleitenden Fürsorge, welche von der akuten Erkrankung über die mittel- und langfristige Rehabilitation bis hin zur Pflege der Angehörigen ein weites Spektrum füllte. So gab es keine Grenzen zwischen Beratung, Behandlung, Psychotherapie, sozialer Hilfe und der Einbeziehung nicht-professioneller, gesellschaftlicher Ressourcen und Pflege.[10] Gerade aber weil es nur eine gesundheitliche Institution gab, bestand die Gefahr des Missbrauchs, welche im Jahre 1950 durch die Einrichtung des Ministeriums für Staatsicherheit (MfS) und dessen Verschwörungstheorie der „politischen-ideologischen Diversion“[11], die seit dem Jahr 1957 an Wichtigkeit gewann, noch erhöht wurde. So hatte das MfS die Aufgabe Informelle Mitarbeiter (IM) zu finden. Diese sollten dafür sorgen, Informationen über das medizinische Personal herauszufinden, welches in den Westen flüchten wollte. Auch Patientinnen und Patienten, welche sich auffällig gegen das sozialistische System benahmen, bespitzeln und über diese Akten anzulegen und diese Akten regelmäßig dem MfS zu überreichen. Die inneren Konflikte, die durch die Anwerbungen des MfS entstanden, waren nicht leicht zu lösen. Entschied man sich für eine konspirative Arbeit mit dem MfS, wurde damit die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Wollte man seine ärztliche Schweigepflicht nicht verletzen, war ein dekonspiratives Verhalten an den Tag zu legen. Hierbei musste man Dritten von der Anwerbung des MfS mitteilen. Daraufhin ließ das MfS meist von ihnen ab, da sonst die Absichten des MfS allzu deutlich ins Blickfeld der Öffentlichkeit geriet. Das dekonspirative Verhalten war aber für die betreffenden Personen nicht ungefährlich, da dadurch mit einer eventuellen „operativen Bearbeitung“ zu rechnen war, bei der die „feindlich-negativen“ Personen, in diesem Fall das medizinische Personal, dass seine Schweigepflicht nicht verletzen wollte, Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt waren, die darauf abzielten diese Personen einer sozialen Isolierung auszusetzen, ihren Ruf zu schädigen und sie psychologisch zu verunsichern.[12] Nach dem Mauerbau 1961 verschärfte das MfS seine Kontrollen noch mehr, dies und der Mauerbau führte zu einem Höhepunkt der Republikflüchtigen.[13]
Ein positiver Aspekt des zentralistischen Gesundheitssystems der DDR war die stetige Überprüfung der Hilfen für psychisch kranke Menschen und behinderte Menschen. So trat im Jahr 1968 ein Gesetz über die Einweisung von psychisch Kranken in psychiatrische Einrichtungen ein, welches das erste moderne psychiatrische Unterbringungsgesetz war, da es eine preußische Polizeiordnung aus dem Jahre 1938 ablöste. In dieser reichte die gesellschaftliche Gefährlichkeit der Betroffenen als Begründung für eine Zwangseinweisung aus. Nun wurde die Einweisung der Patienten und Patientinnen in die Verantwortlichkeit des ärztlichen Personals gelegt. Dieses konnte zwar bei entsprechender Notwendigkeit auch die Einweisung gegen den Willen des Betroffenen vornehmen, jedoch musste dafür die Zustimmung des zuständigen kreisärztlichen Personals vorliegen. Eine weitere entscheidende Rolle für die Verbesserung der Betreuung psychisch kranker und behinderter Menschen spielten die von 1969 umfassenden Maßnahmen zur Förderung, Beschulung und Betreuung geschädigter Kinder und Jugendlicher sowie psychisch behinderter Erwachsener. [14] Diese bewirkten, dass eine Verpflichtung für alle Bezirke entstand nach ihren regionalen Notwendigkeiten und Bedingungen eigene...