„Nehmen wir die Schülerorientierung ernst, kann es für die Gründung und das Betreiben einer Schülerfirma kein allgemeingültiges Rezept geben“ (siehe Jenzen 2003, S. 22). Jede Lerngruppe ist anders und in jeder Schule sind andere Bedingungen anzufinden, auf die reagiert werden muss. Deswegen will ich hier nur auf ein paar Schritte eingehen, die bei der Gründung neuer Schülerfirmen der Orientierung dienen sollen.
Wenn die Idee der Schülerfirma von den Schülern ausgeht, sollten sich interessierte Schüler zusammenfinden. Eventuell könnten schon Ideen zusammengetragen werden. Bevor sie sich an einen Lehrer wenden, sollten die Schüler sich umfassend zu dem Thema Schülerfirma informieren, evtl. Beispiele von anderen Schülerfirmen sammeln, die sie dann verwenden können, um den Lehrer von der Idee zu überzeugen. Die Schüler sollten überlegen, ob sie die Schülerfirma in ihrer Klasse gründen wollen, oder als Arbeitsgemeinschaft mit interessierten Schülern aller Klassen. Wenn sie sich geeinigt haben was sie wollen, sollten sie sich an ihren Lehrer wenden. Wenn dieser überzeugt ist, können Schüler und Lehrer gemeinsam versuchen, den Schulleiter davon zu überzeugen. „Hierbei sollten bereits die Schüler die Hauptrolle spielen und vielleicht eine erste Geschäftsidee „geboren“ sein“ (siehe Finke 2001, S. 11).
Wenn die Idee vom Lehrer kommt, sollte dieser zunächst die schul-organisatorischen Bedingungen prüfen (siehe 3.2), bevor er sich mit dieser Idee an die Schüler wendet. Doch auch der Lehrer sollte ein Team von mindestens zwei Lehrern bilden, die die Schülerfirma betreuen wollen. Ebenfalls sollte er sich weitere Befürworter dieser Methode suchen, das erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Schulleiter von der Idee zu überzeugen (vgl. Krause 2002, S. 12).
Es gibt sowohl die Möglichkeit die Schülerfirma in einer Klasse durchzuführen als auch in einer AG. Für beide Varianten gibt es Argumente, die dafür sprechen:
(vgl. Krause 2002, S. 12)
Einige Grundbedingungen müssen zur Gründung einer Schülerfirma erfüllt werden. Dazu gehört zunächst die Zustimmung der Schulleitung, da es sich um ein Schulprojekt handelt. Diese bekommt man am ehesten, wenn eine gute Geschäftsidee existiert und viele Befürworter da sind, die sich gerne beteiligen möchten. „Nur wenn er [der Schulleiter] das Projekt als Schulveranstaltung anerkennt, kann die Schule dem Projekt den rechtlichen Schutzraum bieten, den sie braucht“ (siehe Finke 2001, S. 11). Die Schulleitung sollte dann den Schulträger informieren, da eine Schule nicht geschäftsfähig ist. Das Unternehmen erhält dann den Rang einer pädagogischen Veranstaltung, was die Kommunikation mit den Behörden erheblich vereinfacht.
Eine Schülerfirma sollte nicht gegen den Willen des Kollegiums gegründet werden, denn ohne Unterstützung von außen ist dieses Projekt nicht durchführbar. Deshalb sollte ein Konferenzbeschluss die Unterstützung des Kollegiums sichern. Zur Begleitung des Projektes sollten sich mehr als nur ein Lehrer zur Verfügung stellen. Teamunterricht ist hier zu empfehlen, da die Arbeit in einer Schülerfirma viele neue Aufgaben mit sich bringt, die eine Lehrkraft allein überfordern würde.
Des Weiteren ist die Raumfrage zu klären. Je nach Art des Unternehmens muss der Raum bestimmte Eigenschaften haben. „Der Arbeitsraum trägt erheblich zur Motivation und Identifikation der Schüler mit ihrem Unternehmen bei“ (siehe Geyer 2005, S. 12). Er sollte deshalb nicht an die Schule erinnern und sollte von den Schülern mitgestaltet werden. Schließlich ist es der Raum „ihres“ Unternehmens, in dem sie sehr viel Zeit verbringen werden.
Wenn der Beschluss, eine Schülerfirma zu gründen feststeht, sollte ein Kooperationsvertrag mit der Schule abgeschlossen werden, in dem sowohl die Absprachen als auch unterrichtliche und sachliche Rahmenbedingungen zwischen der Schülerfirma und der Schule festgehalten werden.
Eventuell sollte geprüft werden, ob es bei der gewählten Tätigkeit nötig ist, eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schüler-unfallversicherung besteht auch für die Schülerfirma, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt (vgl. Geyer 2005, S. 12f.).
Jetzt geht es konkret um die Frage, was gemacht werden soll. Soll es ein Produkt oder eine Dienstleistung sein, die angeboten wird? Dazu sollten alle Beteiligten ihre Meinung abgeben dürfen. Ein Brainstorming mit folgenden Leitfragen ist hier geeignet:
Was würdet ihr euch in der Schulumgebung oder Schule wünschen, was bisher als Geschäft oder Dienstleistung fehlt?
Für welches Produkt oder welche Dienstleistung seht ihr Bedarf insbesondere bei Mitschülern und Lehrern?
Welche günstigen Bedingungen bietet unsere Schule oder das Schulumfeld für eine Schülerfirma?
Welche Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Erfahrungen, und „Beziehungen“ habt ihr, die für eine Schülerfirma wichtig sein können?
Welche Berufe und Möglichkeiten von Eltern und Bekannten können für eine bestimmte Geschäftsidee hilfreich sein?
(siehe Finke 2001, S. 13)
Die Ideen sollten gesammelt werden und mit den Voraussetzungen und Bedingungen der Schule abgeglichen werden. Vor- und Nachteile sollten diskutiert werden. Dabei sollte bedacht werden, wer die Kunden der Schülerfirma sein sollen. Es sollte eine Art Marktanalyse durchgeführt werden um zu prüfen, ob das Produkt bzw. die Dienstleistung überhaupt auf Interesse der möglichen Kunden stößt. Es ist zu überlegen, ob mit dem Produkt bzw. der Dienstleistung überhaupt Gewinn erwirtschaftet werden kann (vgl. Finke 2001, S. 13f.).
Eventuell könnte ein Partnerbetrieb aus der Umgebung gesucht werden, der hilft, die Schülerfirma aufzubauen. Arbeitgeber und -nehmer aus einem Betrieb haben im Normalfall mehr Wissen über eine Firma als Lehrer. Betriebserkundungen oder eine Kooperation mit einem Betrieb sind unter Umständen sehr hilfreich (vgl. Jenzen, Siepe, Zschieschang 2003, S. 27).
Die Rechtsfragen, mit denen sich Schülerfirmen auseinander setzen müssen, will ich nur kurz vorstellen. Gerhard de Haan, Katharine Ruf und Peter Eyerer (bibliografischer Verweis im Literaturverzeichnis) haben dazu ein Heft herausgegeben, welches sich ausführlich mit dem Thema Rechtsfragen in Schülerfirmen auseinandersetzt.
1. Eine Schülerfirma ist im Normalfall keine reale Firma. Sie nimmt die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein und muss somit nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
2. Solange der Jahresumsatz geringer als 30.678 Euro beträgt, ist die Schülerfirma nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie unter die Umsatzsteuerfreigrenze fällt. Übersteigt die Schülerfirma diese Grenze wird sie zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) und wird umsatzsteuerpflichtig. „ Dies gilt übrigens auch unabhängig vom Umsatz, wenn die Mehrwertsteuer in den Rechnungen extra ausgewiesen wird (siehe Geyer 2005, S. 15).
3. Die Körperschaftsteuerfreigrenze liegt bei 3835 Euro Gewinn pro Jahr. Umsatz und Gewinn müssen in einer Buchführung nachgewiesen werden und ständig nachprüfbar sein.
4. Für verwendete Materialien der Schülerfirma, die aber Eigentum der Schule sind, besteht ein Versicherungsschutz. Dies gilt nicht unbedingt für das Eigentum der Schülerfirma.
5. Wenn die Schülerfirma vom Schulleiter anerkannt ist, die Firma als Schulveranstaltung läuft und die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, bleiben Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen bestehen.
6. Ein Konto sollte für die Schülerfirma eröffnet werden. Meistens wird dies auf den Namen des betreuenden Lehrers mit dem Zusatz Schülerfirma eröffnet, da die Geldinstitute nichts mit der Institution Schülerfirma anfangen können. Wichtig ist aber, dass niemand allein Zugriff auf das Konto hat, sondern der Lehrer z.B. nur mit dem Geschäftsführer zusammen Geldgeschäfte erledigen darf (vgl. Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz 2004, S. 13f.).
Vier verschiedene Organisationsformen für Schülerfirmen
Die Schule kann zwischen den nun folgenden Möglichkeiten die für ihre Ziele und Gegebenheiten passende Form wählen.
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