Nachdem im vorherigen Kapitel die Ausrichtung am Shareholder Value als angemessenes Handlungsziel vorgestellt wurde, beschäftigt sich dieses Kapitel mit der Fragestellung, inwiefern eine Verhaltenssteuerung der Entscheidungsträger dahingehend gesteuert werden kann. Die Verfolgung des Ziels, den Shareholder Value zu maximieren, ist auf Unternehmensebene mit Entscheidungen verbunden. Unter einer Entscheidung wird die Auswahl von Handlungsalternativen verstanden, wobei in der Regel mehrere möglichen Alternativen zu Verfügung stehen.[57] Es gilt nun die Entscheidungen dahingehend zu steuern, dass eine Auswahl der Handlungsalternative vom Entscheidungsträger gewählt wird, die in Bezug auf Unternehmenswertsteigerung als Beste anzusehen ist. In diesem Zusammenhang müssen zwei Verhaltenssteuerungsebenen berücksichtigt werden; die zwischen Anteilseignern und Unternehmensleitung und auf der anderen Seite die zwischen Unternehmensleitung und Bereichsmanager.[58]
Die agencytheoretische Analyse kann dazu beitragen, dass die Einflussgrößen für Koordinationsmechanismen sowie die unterschiedlichen Delegationsformen besser verstanden werden und somit mit diesen effizienter umgegangen werden kann.[59]
Wird wie im vorherigen Kapitel davon ausgegangen, dass die Unternehmung dem Shareholder Value-Gedanken folgt, findet ein Interessensausgleich so gesehen auf zwei Delegationsebenen statt. Zum einem muss eine zielgerichteter Interessensausgleich zwischen den Anteilseignern und der Unternehmensleitung (finanzielle Agencytheorie) und zum anderen zwischen der Unternehmensleitung und den Bereichsmanagern (ökonomische Agencytheorie) stattfinden.[60]
So gesehen finden sich, die sich durch das Delegationsverhältnis im Unternehmen ergeben, zwei Prinzipal-Agenten-Beziehungen vor. Auf der einen Seite zwischen Anteilseigner (Prinzipal) und Unternehmensleitung (Agent), die auf der anderen Seite ihrerseits Prinzipal in Bezug auf die Bereichsmanager (Agent) sind.[61]
Abbildung 2 Delegationsverhältnisse als Prinzipal-Agenten-Beziehungen[62]
Im Zusammenhang mit der finanziellen Agencytheorie wird sich mit den Anreizwirkungen von Vertragsbeziehungen und Risikoallokationsproblemen beschäftigt, wohingegen der Schwerpunkt innerhalb der ökonomischen Agencytheorie hingegen auf der Analyse von spezifischen Entlohnungsverträgen liegt. Hiermit soll das Verhalten der Bereichsmanager (Agent), die divergierende Ziele, Risikoeinstellung und Informationsvorsprünge zur
Unternehmensleitung (Prinzipal) haben, im Sinne der Unternehmensleitung und folglich auch der Anteilseigner gesteuert werden.[63]
Kennzeichnend für eine Beziehung zwischen Agent und Prinzipal ist, dass die Entscheidungen, die der Agent trifft, zum einem sein eigenes Wohlergehen beeinflusst sowie zum anderen das Wohlergehen des Prinzipals positiv bzw. negativ beeinflusst. Es handelt sich somit um Beziehungen zwischen mindestens zwei Individuen.[64] Vereinfachend soll in der vorliegenden Arbeit unterstellt werden, dass es sich bei den zu untersuchenden Agenten- Prinzipal-Beziehungen immer nur um zwei Individuen handelt. Es wird somit von dem Anteilseigner, der Unternehmensleitung und dem Bereichsmanager ausgegangen.[65]
Verhaltensunsicherheit kann auftreten, wenn einer der Parteien, in der Regel der Agent, zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Kooperationsbeziehung einen Informationsvorsprung hat. Informationsunterschiede können somit als Bedingung für das Vorliegen von Verhaltensunsicherheiten angesehen werden.[66] Üblicherweise kennt jeder der beteiligten Kooperationspartner „sein eigenes Verhalten, seine Absichten, seine Stärken und Schwächen genauer und früher.“[67] SPREMANN (1990) summiert unter dem Begriff „Verhalten“[68] hierbei sämtliche Faktoren, die die Kooperation beeinflussen, wie „Fähigkeit, Kompetenz, Fleiß, Anstrengung, Sorgfalt, Fairness, Offenheit, Ehrlichkeit, Entgegenkommen und Kulanz“.[69] Geht man weiter davon aus, dass die Zielsetzungen der Kooperationspartner annahmegemäß in der eigenen Nutzenmaximierung liegen, die nicht zwangsläufig zusammenpassen müssen (Interessensdivergenzen), ergeben sich Prin- zipal-Agenten-Probleme.[70] Darüber hinaus beinhaltet das Prinzipal-Agenten-Problem die jeweils unterschiedlichen Risikoeinstellungen der beteiligten Parteien.[71]
Das Vorliegen von asymmetrischer Informationsverteilung zwischen dem Agenten und dem Prinzipal kann somit sowohl als die ursache für eine Entscheidungsdelegation als auch für das Vorliegen von Anreizproblemen (en) verstanden werden.[72]
Beim Auftreten von asymmetrischer Informationsverteilung und der daraus resultierenden Verhaltensunsicherheit können unterschiedliche Grundtypen klassifiziert werden. Erwähnt sei, dass man in der Praxis in den seltensten Fällen diese Grundtypen isoliert voneinander vorfinden wird, da sie in den meisten Fällen simultan auftreten, das heißt sie sind nicht überschneidungsfrei und treten in Kombinationen auf (vgl. Abbildung 2).[73]
Abbildung 3 Grundtypen asymmetrischer Informationsverteilung
Wie aus der Abbildung 3 ersichtlich kann es somit schon vor Vertragsschluss zwischen Prinzipal und Agent zu Informationsasymmetrien (Hidden Characteristics) kommen. Der Prinzipal kann somit bei der Einstellungsauswahl nicht einschätzen, ob es sich um einen „guten“ oder einen „schlechten“ Entscheidungsträger (Agenten) handelt. Dieses Problem, was ebenfalls unter dem Begriff der Qualitätsunsicherheit[74] zu finden ist, kann aufgrund von adverser Selektion[75] letztendlich zu Marktversagen führen.[76]
Auf eine mögliche Lösung dieser Problematik sei im Folgenden kurz eingegangen. Prinzipiell gibt es drei Lösungsansätze:Screening, Signaling, Self Selection. Unter Screening wird verstanden, dass der Prinzipal beispielsweise mit Hilfe von Einstellungstests versucht ein besseres Bild von den Fähigkeiten und Qualifikationen des Agenten zu bekommen. Andersherum kann der Agent durch z.B. Zeugnisse dem Prinzipal versuchen seine Qualifikationen zu signalisieren (Signaling). Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Prinzipal im Vorfeld unterschiedliche Vertragsgestaltungen dem Agenten anbietet. Durch die Vertragswahl des Agenten kann dieser dann Rückschlüsse auf dessen Qualifikationen ziehen und so das Informationsgefälle senken (Self Selection).[77]
Sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen beiden Kooperationspartnern gekommen ist, ist der Agent im Hinblick auf die Verhaltensunsicherheit „Fleiß, Anstrengung und Sorgfalt“[78] abgesichert. Die sich hieraus für den Prinzipal ergebenden Problematiken lassen sich unter dem Begriff des Moral Hazard[79] zusammenfassen (vgl. Abbildung 3).
Das Problem der Hidden Intention ist zeitlich zwischen der vor-.und der nachvertraglichen Informationsasymmetrie einzuordnen. Der Prinzipal hat hier besonders Unsicherheit bzgl. der Verhaltensmerkmale wie Fairness oder Ehrlichkeit des Agenten, die unabhängig von seiner Qualifikation zu beurteilen sind. Hidden Intention wird vor diesem Hintergrund auch als Holdup (Raubüberfall) in der Literatur aufgeführt. Zur Lösung der Problematik käme „eine vertikale Integration des Auftragnehmers oder der Aufbau einer längeren, revolvierenden Vertragsbeziehung in Betracht.“[80]
Der Prinzipal kann zwar ein unfaires Verhalten des Agenten beobachten und auch beurteilen, jedoch ist zu diesem Zeitpunkt bereits ein Schaden für ihn eingetreten. Anders verhält es sich mit der Problematik, die unter Hidden Informationen beschrieben wird. Hier ist der Prinzipal zwar ebenfalls in der Lage des Verhalten ex post zu beobachten, kann dies aber nicht beurteilen. [81] Es wurde bereits darauf eingegangen, dass eine T ren- nung von Eigentums- und Entscheidungsgewalt sinnvoll ist, da die Entscheidungsträger (Agenten) Expertenwissen besitzen. Dieser Informationsvorsprung führt nun zur beschriebenen Problematik, dass der Prinzipal unfähig ist, die Entscheidungen des Agenten richtig beurteilen zu können, da er nicht den identischen Informationsstand besitzt.[82]
Kann der Prinzipal ex post weder das Verhalten des Agenten beurteilen noch beobachten ist damit die Problematik der Hidden Action zu verstehen. Hieraus resultiert das Problem, dass man beispielsweise von einem schlechten Ergebnis des Agenten nicht automatisch auf schlechte Absichten des Agenten schließen kann und umgekehrt. „Fleiß und Pech“ sowie „Faulheit und Glück“ können die jeweiligen Ergebnisse hervorrufen, jedoch wie bereits erwähnt, können diese Ergebnisse unabhängig (durch externe Faktoren) von den jeweiligen Handlungen des Agenten ausgelöst werden.[83]
Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen dieser Arbeit der Schwerpunkt auf der Verhaltenssteuerung liegt, stehen folglich lediglich die...