Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kenntnisstand zur betrieblichen Gesundheitsförderung soll es in dieser Abschlussarbeit auch um die Betrachtung der Luxemburger Deklaration in der Anwendung gehen. Basis ist eine Online-Befragung, deren Aufbau, Umsetzung und Auswertung in den folgenden Unterkapiteln näher beschrieben werden.
Wie im Kapitel 3 beschrieben, wird das Thema Gesundheitsförderung auf allen politischen Ebenen diskutiert bzw. Ansätze entwickelt, um den Menschen eine bestmögliche Gesundheit (Public Health) zu ermöglichen. Dazu wurden u.a. Kriterien entwickelt, die die Qualität der verschiedensten Maßnahmen – sowohl im individuellen Ansatz, wie auch im Setting-Ansatz – sichern sollen. Ein Beispiel auf europäischer Ebene ist die „Luxemburger Deklaration“, in der allgemeine Qualitätskriterien im Bezug auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement festgehalten sind. Bleibt die Frage, ob diese Kriterien in der Praxis gehör finden und ob die Unternehmen diese in ihren Konzepten umsetzen, da es keine bindende Verpflichtung dazu gibt.
Aufgrund dieser Ausgangssituation bietet die Luxemburger Deklaration und ihre Anwendung in der Praxis die ideale Voraussetzung zur Durchführung der wissenschaftlichen Untersuchung im Rahmen dieser Master-Thesis. Da bisher keine Befragung im Bezug auf die Einhaltung der Luxemburger Deklaration bekannt ist, können keine Vergleichswerte ermittelt bzw. benannt werden. Der im Rahmen dieser Arbeit eingesetzte Fragebogen wurde daher durch die Verfasserin dieser Arbeit entwickelt - lehnt sich aber an die Qualitätskriterien der Luxemburger Deklaration und einen in diesem Zusammenhang durch die Arbeitsgemeinschaft entwickelten Selbsteinschätzungsbogen an.
Gegenstand der Master-Thesis:
Befragung unter 50 – mit dem Prädikat „Best Practice“ ausgezeichneten - Unternehmen (Grundgesamtheit N=50) im Hinblick auf die Einhaltung der Qualitätskriterien bzw. Ausrichtung an den Qualitätskriterien der Luxemburger Deklaration. Der Fragebogen berücksichtigt dabei 3 der 6 Teilaspekte der Luxemburger Deklaration:
Personalwesen und Arbeitsorganisation
Planung betrieblicher Gesundheitsförderung
Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung
Wie bereits in Kapitel 2 erwähnt, würde die Berücksichtigung aller 6 Teilaspekte der Deklaration den Rahmen dieser Abschlussarbeit überschreiten.
Die Forschungsfrage basiert auf Kapitel 1 (Problemstellung) und 2 (Zielsetzung) dieser Abschlussarbeit. Bleibt die Frage, wie bekannt die „Luxemburger Deklaration“ in den ausgezeichneten Betrieben ist und hat diese Kenntnis bzw. Nichtkenntnis Einfluss auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Dementsprechend lautet die übergeordnete Forschungsfrage:
Kennen und wenden die "Best Practice Unternehmen" die Qualitätskriterien der Luxemburger Deklaration im betrieblichen Gesundheitsmanagement an?
Das Untersuchungsdesign basiert auf der Erhebung quantitativer Daten mit Hilfe eines Fragebogens. Die im Rahmen dieser Master-Thesis erhobenen Daten ermöglichen die Überprüfung von Hypothesen.
Unter Hypothesen versteht man eine ungeprüfte Spekulation und ist somit das Gegenteil von Wissen. Weiterhin ist sie eine „Vermutung über strukturelle Eigenschaften der Realität, die meist in Form einer Wenn-dann-Aussage formuliert wird (Gablers Wirtschaftslexikon, o. J. a). Hypothesen beziehen sich immer auf mindestens zwei Merkmale bzw. Variablen. Diese sind entscheidend, um einen Zusammenhang bzw. einen Unterschied formulieren zu können. Dabei ist eine klare Formulierung von großer Bedeutung, um so die Überprüfung anhand statistischer Fragen zu ermöglichen (Statista GmbH, o. J.).
Alle Forschungshypothesen - die im weiteren Verlauf dieses Kapitels noch genannt werden - sind so genannte Zusammenhangshypothesen. Es wird also angenommen, dass ein Zusammenhang zwischen den genannten Variablen (zwei oder mehr Variablen) existiert. Alle Hypothesen dieser Thesis sind zweiseitig bzw. ungerichtet, was bedeutet, dass über die Richtung des Zusammenhangs (bspw.: trifft zu oder trifft nicht zu) keine Aussage getroffen wird. Entsprechend der (Forschungs-)Hypothese werden daraus die Alternativhypothesen (H1) und die Nullhypothese (H0) gebildet. (Pieter et al., 2013, S. 97)
Unter Alternativhypothese (H1) versteht man Hypothesen, die "mit anderen Theorien in Widerspruch stehen können bzw. Aussagen, die über den bisherigen Wissensstand einer Wissenschaft hinausgehen" (Pieter et al., 2013, S. 96). Im Gegensatz zur Alternativhypothese steht die so genannte Nullhypothese (H0). Sie besagt, "dass der in der Alternativhypothese formulierte Sachverhalt nicht zutrifft" und ist somit eine Negativhypothese. (Pieter et al., 2013, S. 97).
Aus den bisherigen Erkenntnissen zur Luxemburger Deklaration und auf Basis der Forschungsfrage lassen sich für diese Arbeit folgende Forschungshypothesen (inklusive Alternativ- und Nullhypothese) bilden, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit zu überprüfen sind:
Forschungshypothese 1:
Es gibt einen Zusammenhang bzgl. der Existenz eines Steuerkreises (Frage 1) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 2:
Es gibt einen Zusammenhang bei der Definition von Zielgruppen (Frage 6) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 3:
Es gibt einen Zusammenhang bei der Festlegung von quantifizierbaren Zielen für die Maßnahmen (Frage 8) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 4:
Es gibt einen Zusammenhang bei der Verknüpfung von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention (Frage 11) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 5:
Es gibt einen Zusammenhang bei der systematischen Auswertung der Maßnahmen (Frage 13) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 6:
Es gibt einen Zusammenhang zwischen der aktiven Beteiligung der Mitarbeiter (Frage 24) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 7:
Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen (Frage 28) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Forschungshypothese 8:
Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Unterstützung von besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Frage 29) und der Kenntnis über die Vorgaben der Luxemburger Deklaration (Frage 32).
Alle Hypothesen werden mit Hilfe des Phi-Koeffizienten überprüft. Dieser Test wird in Kapitel 4.6.3 dieser Arbeit noch genauer beschrieben, ebenso die verwendete Software!
Zur Übersichtlichkeit wird der Untersuchungsablauf in einem Untersuchungsplan abgebildet. Beginnend mit dem ersten Interesse – bezeichnet als Phase der Themenfindung – bis hin zur Abgabe der Thesis im November 2013, sind alle durchgeführten Schritte festgehalten.
Abb. 5: Untersuchungsplan (eigene Darstellung)
„Die Frage ist im besonderen Maße geeignet, Kommunikation im Sinne der gemeinsamen Problemlösung voranzutreiben, da sie die Information hervorbringt, nämlich Daten, Fakten, Zahlen, Zustimmung, Ablehnung, die für die Problemlösung grundlegend sind“ (Elias & Schneider, 1999, S. 73). Somit kann man auch sagen: Wer fragt, bekommt eine Antwort. Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen dieser Abschlussarbeit mit einer Befragung gearbeitet werden. Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an (Blank & Murzin, 1998, S. 28 f.):
die mündliche Befragung (ein Interviewer befragt den Befragten),
die schriftliche Befragung (mit Hilfe eines Fragebogens),
die telefonische Befragung (via Telefonanruf) oder
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