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Erziehung im Jugendstrafvollzug. Reichweiten, Grenzen, Alternativen

AutorSimon Odenwald
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl81 Seiten
ISBN9783656936664
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Wegsperren und das am besten für immer - Immer wieder wird, allen kriminologischen und erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz, in der Presse, Politik und sogar in der Wissenschaft darüber diskutiert, ob Jugendkriminalität durch eine repressivere Vorgehensweise entgegengewirkt werden könne. Bei einer solchen Diskussion wird oft vergessen, dass solche Forderungen dem gesetzlich verankerten Erziehungsanspruch des Jugendstrafrechts diametral entgegenstehen. Dennoch, ein solches rückständiges Verständnis des Jugendstrafrechts verwundert kaum, denn bei einer näheren Betrachtung des Jugendstrafvollzugs, als härteste Sanktionsform des Jugendstrafrechts, wird deutlich, dass in dieser zur Bestrafung eingerichteten Institution, Erziehungsbemühungen allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Diese Arbeit verfolgt das Ziel den Jugendstrafvollzug, anhand seines gesetzlich verankerten Erziehungsanspruchs zur künftigen Legalbewährung, auf seine Wirksamkeit hin zu untersuchen. Hierzu wird, im ersten Teil der Arbeit, die jugendstrafrechtliche Deutung des Erziehungsbegriffs vom Erziehungsbegriff der Erziehungswissenschaft definitorisch abgegrenzt. Durch die Auseinandersetzung mit der Lebensphase Jugend kann gezeigt werden, dass die Jugendstrafe schon für all jene Jugendliche ungeeignet scheint, die nicht der Gruppe der Intensivtäter zuzurechnen sind. Nachdem die schillernde historische Entwicklung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht dargelegt wird, kann, anhand der aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts, der Aufgabenbereich des Jugendstrafvollzugs dargestellt werden. Im darauffolgenden Teil der Arbeit können, unter Berücksichtigung der Rückfallquoten und alternativer Maßnahmen, die Grenzen der Erziehung in einer totalen Institution wie dem Jugendstrafvollzug aufgezeigt werden. Die Resultate der Arbeit zeigen, dass der Erziehungsgedanke des Jugendstrafvollzugs eher einem ideologischen Mantel gleicht, um die eigentlichen Strafzwecke - wie diese auch schon in den vorhergegangenen Jahrhunderten praktiziert wurden - zu verschleiern. Aufgrund dieser Rahmenbe-dingungen erreicht der Jugendstrafvollzug weder sein gesetzlich verankertes Ziel, noch wird er langfristig dem Auftrag des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten gerecht, denn dieser Schutz endet spätestens mit der Entlassung der jugendlichen Straftäter.

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