Ehrenamtlich helfen und Erfahrungen weitergeben
Staatliches Ehrenamt: Schöffe
Staatliche Ehrenämter sind in der Regel Wahlämter, man kann sich nicht darum bewerben. Anders ist es bei dem Ehrenamt als Schöffe (Laienrichter). Alle vier Jahre legen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten für dieses Amt aus. Den Zeitpunkt erfahren Sie aus der Tagespresse.
Ihr Eintrag in die Liste bedeutet nicht automatisch, daß Sie auch gewählt werden. Die Listen sollen bezogen auf Geschlecht, Alter, Beruf und soziale Stellung einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln. Aufgenommen werden kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren. Ausgenommen sind Menschen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter nicht mehr besitzen, entmündigt sind, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuß diejenigen aus, die dem Gericht während der nächsten vier Jahre zur Seite stehen sollen. Von diesem Moment an kann das Amt nicht mehr abgelehnt werden. Die Teilnahme an den ca. zwölf Sitzungen pro Jahr ist Pflicht. Nur Krankheit oder Jahresurlaub gelten als Entschuldigungsgrund. Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet, auch wenn er sich nicht darum beworben hat.
Der Schöffe ist wie der Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen. Er ist in seinem Richteramt nicht an Weisungen gebunden. Ein Schöffe muß unparteiisch sein und darf sich bei Ausübung seines Amtes nicht von Emotionen gegenüber dem Angeklagten beeinflussen lassen. Sollte er sich aus irgendeinem Grund befangen fühlen, muß er es vor Verhandlungsbeginn dem Richter mitteilen. Zeugenvernehmungen darf der Schöffe nicht durchführen. Er übt das Amt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.
Weitere Informationen über das Schöffenamt können Sie dem Auszug aus einem Merkblatt für Schöffen im Anhang entnehmen.
Ich selbst war einige Jahre Schöffin an einem Jugendgericht. Mich hat das Amt sehr gereizt, ich habe die Arbeit als interessant und befriedigend empfunden. Verschiedentlich hörte ich die Meinung, ein Schöffe würde vom Berufsrichter nicht ernst genommen. Dem muß ich widersprechen. Wenn man engagiert ist, sich an den Diskussionen beteiligt und vernünftig argumentiert, dann wird man selber und das, was man sagt, akzeptiert.
Vollzugshelfer und -helferinnen
Vollzugshelfer betreuen Inhaftierte und leisten Hilfe bei der Lösung von Problemen oder auch nur durch Zuhören. Viele Gefangene haben wenig Kontakt zur Außenwelt, Angehörige haben sich häufig distanziert. Durch lange Haftstrafen werden diese Menschen unselbständig, sind oft nicht mehr in der Lage, allein Behördengänge zu erledigen oder Formulare auszufüllen. Dazu fehlt meistens ein Gesprächspartner für ihre Alltagssorgen.
Vollzugshelfer besuchen den Gefangenen einmal in der Woche und betreuen ihn bis zu seiner Entlassung, manchmal auch darüber hinaus.
Ein Antrag auf Einstellung als ehrenamtlicher Vollzugshelfer muß an die Justizvollzugsanstalt gerichtet werden, nach ca. zwei bis drei Wochen kommt es zu einer Entscheidung.
Der »Weiße Ring«
Der Weiße Ring ist ein gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Er bietet menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, wenn jemand Opfer eines Verbrechens wurde. Mitarbeiter des Vereins helfen beim Umgang mit den Behörden und begleiten Sie auf Wunsch auch zu den Gerichtsterminen.
Der Weiße Ring unterstützt bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat. Im ganzen Bundesgebiet gibt es inzwischen mehrere hundert Außenstellen mit rund 2300 ehrenamtlichen Helfer/innen. Weil das Netz ständig erweitert wird, ist man permanent auf der Suche nach neuer Unterstützung.
Weitere Informationen über Zielsetzung, Aufgabenstellung und Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Mitarbeit erhalten Sie über die Bundesgeschäftsstelle (Anschrift im Anhang).
Evangelische Krankenhaus-Hilfe
Seit 1969 arbeiten bundesweit fast 10000 Helfer/innen ehrenamtlich in der Evangelischen Krankenhaus-Hilfe, der auch die Ökumenische Krankenhaus-Hilfe angeschlossen ist. Die katholischen Einrichtungen werden von Mitarbeitern der Katholischen Krankenhaus-Hilfe betreut. Wegen ihrer grünen Kittel werden die Helferinnen in manchen Häusern auch »Grüne Damen« genannt.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter besuchen Patienten in Krankenhäusern oder Altenheimbewohner. Im Gegensatz zum Personal haben sie Zeit für Gespräche, lesen etwas vor, begleiten bei Spaziergängen oder machen kleine Besorgungen. Auf den Kinderstationen wird mit den Kindern gespielt, gebastelt, gemalt oder mit ihnen gesungen. Es gibt viele Möglichkeiten des Engagements, eigene Ideen der Mitarbeiter sind immer willkommen.
Die Broschüre »Ehrenamtlicher Dienst in Krankenhäusern und Altersheimen« der Evangelischen und Ökumenischen Krankenhaus- und Altenheimhilfe finden Sie im Anschriftenteil unter Allgemeiner Gesundheitsbereich.
Felix Sommerlik (61 Jahre): Menschen im Sterben begleiten
1991 ging Felix Sommerlik als Schiffstechnischer Offizier bei der Bundesmarine in den Ruhestand. In vielen Vereinen aktiv, fragte er sich trotzdem in diesem Moment: »War das alles?« Nachdem sein Berufsleben technisch ausgerichtet gewesen war, wollte er sich nun um bedürftige Menschen kümmern. Genaue Vorstellungen hatte er zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Da warb in einer Zeitungsanzeige Dr. Kayser aus Bremerhaven um Interessenten für einen Volkshochschulvortrag »Modellversuch Palliativstation«. Felix Somerlik besuchte diese entgegen allen Erwartungen sehr gut besuchte Veranstaltung. 70 Personen waren an einer aktiven Mitarbeit interessiert und bildeten vier Gruppen: Planung und Organisation, Hospizarbeit, Ausbildung und Erstellung einer Satzung. F. Sommerlik arbeitete in der Gruppe Satzung mit. Nach sechs Monaten erfolgte die Vereinsgründung, bei der es bereits 31 Mitglieder gab. Dr. Kayser überredete Felix Sommerlik, das Amt des 1. Vorsitzenden zu übernehmen.
Anfangs konnte er sich noch den Sterbebegleitungen widmen, die ihm sehr wichtig waren. Mit der Zeit nahm ihn die notwendige organisatorische Arbeit aber immer mehr in Anspruch. Zu seinem Bedauern traten die Begleitungen in den Hintergrund. Aus der stundenweisen, ehrenamtlichen Arbeit wurde eine Ganztagsbeschäftigung.
Neben der Organisation des mittlerweile 130 Mitglieder zählenden Vereins hält er heute Vorträge über die Hospizarbeit in verschiedenen Städten. Veranstalter sind die Volkshochschulen und kirchliche Gemeinden. Ein weiteres Satzungsziel wurde Ende Januar 1998 verwirklicht: die Einrichtung eines stationären Hospizes, entstanden in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt in Bremerhaven.
Felix Sommerlik wünscht sich nun, etwas Arbeit delegieren zu können und wieder mehr Zeit zu haben für die Begleitung sterbender Menschen.
Weitere Informationen zum Thema Sterbebegleitung finden Sie in dem Buch »Laß mich los – aber nicht allein« (s. Anhang Quellen und weiterführende Literatur).
Alice Fröhlich (53 Jahre): Freiwilliger sozialer Dienst in der Altenpflege
Die Niederländerin Alice Fröhlich hat sich lange Jahre mit Theorie und Praxis des freiwilligen Sozialen Dienstes in ihrem Heimatland vertraut gemacht. Seit neun Jahren engagiert sie sich ehrenamtlich in der stationären Altenpflege in Deutschland und hat in Bremerhaven im Altenpflegezentrum Lotte-Lemke-Haus ein entsprechendes Modell nach holländischem Vorbild verwirklicht. In den Niederlanden hat die ehrenamtliche Arbeit in sozialen Einrichtungen Tradition. Dieses Engagement vermißt Frau Fröhlich in Deutschland.
Im Laufe der Jahre ist es ihr gelungen, über 80 Männer und Frauen als ehrenamtliche Helfer zu gewinnen. Vor deren Einsatz gibt es ein Vorgespräch, in dem auch geklärt wird, wie weit der Bewerber physisch und psychisch belastbar ist. In der Regel arbeitet jeder Mitarbeiter einmal pro Woche, seinen Einsatzbereich wählt er selbst aus.
Welche Möglichkeiten der Mitarbeit gibt es?
Übernahme von Hilfsdiensten im Restaurant,
Gespräche mit Einzelpersonen oder in Gruppen,
Begleitung bei Fahrten zu den Ärzten,
Begleitung bei gemeinsamen Einkäufen,
gemeinsame Spaziergänge und Spazierfahrten unternehmen,
gemeinsam mit Bewohnern und Bewohnerinnen an Veranstaltungen wie Theater-, Museumsbesuchen ect. teilnehmen,
vorlesen, Spiele spielen und unterhalten,
Mitarbeit bei Festlichkeiten,
zusammen im Garten arbeiten,
in den Häusern und Zimmern die Pflanzen versorgen,
bei Filmnachmittagen helfen,
im Kulturcafé mitwirken,
mit dem »Lotte-Lädchen« (Einkaufswagen) durch die Häuser gehen,
mit dem Bücherwagen die Stationen besuchen,
Mitarbeit an der hausinternen Zeitung,
Mitarbeit in der Verwaltung des...