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Unternehmerische Flexibilität durch Kurzarbeit: Chancen und Risiken aus Sicht des Mittelstandes

AutorDaniel Franz
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl48 Seiten
ISBN9783955498788
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Beschreibung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes Kurzarbeit sowie deren gesetzlicher Grundlage und historischen Hintergrundes. Darüber hinaus werden sowohl das Potential als auch die Chancen und Risiken analysiert, welche beim Einsatz von Kurzarbeit vor allem für mittelständische Unternehmen entstehen können. Kurzarbeit wird von Unternehmen eingesetzt, um flexibel auf konjunkturell schwierige Situationen zu reagieren und gleichzeitig Entlassungen zu vermeiden sowie Fachkräfte zu halten. War Kurzarbeit lange Zeit ein Instrument der Großunternehmen, wird es heute überwiegend von mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Wohl der wichtigste Schritt zu einem von dem Mittelstand akzeptierten Instrument waren die umfangreichen Kurzarbeitergeld-Regelungen in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Kosten bei Kurzarbeit und ein durch den Einsatz von Kurzarbeit hinausgezögerter struktureller Wandel bergen allerdings für Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Chancen und Gefahren dieses Instrumentes liegen somit nah beieinander.

Daniel Franz, B.Sc., wurde 1987 in Wiesbaden geboren. Sein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität in Göttingen schloss der Autor im Jahre 2011 erfolgreich ab. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Buches absolvier

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 4.1, Die historische Entwicklung der Kurzarbeit: Die Ur-Form des Instrumentes Kurzarbeit geht bis in die Zeit des deutschen Kaiserreiches zurück, in der es vor allem für große Industriebetriebe und den Bergbau genutzt wurde. Das Tabaksteuergesetz von 1909 und das Kali-Gesetz von 1910 sind die gesetzlichen Vorläufer und regelten den Ausgleich des Arbeits- und Verdienstausfalls in der Tabakverarbeitung, im Kalibergbau und in der Düngemittelindustrie. Die Arbeiter bekamen Kurzarbeiterfürsorge für Arbeitsausfälle, welche aus Anhebungen von Zöllen und Steuern oder vorübergehenden Stilllegungen von Werken aufgrund von Produktionsquoten resultierten. (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2010a; Holzmayer, 1989, S. 9 ff.) Nach Beendigung des Krieges wurde Kurzarbeit erstmals branchenübergreifend im Deutschen Reich in die staatliche Arbeitslosenunterstützung aufgenommen. (vgl. Brenke, Rinne & Zimmermann, 2010, S. 2) Zum ersten massenhaften Einsatz von Kurzarbeit kam es zu Zeiten der Hyperinflation von 1923 in der Weimarer Republik. Ein Viertel der arbeitenden Bevölkerung war zu dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen. Die bis dato gültigen Regelungen mussten verbessert werden. Mit der Verordnung über die Erwerbslosenunterstützung von 1924 wurde die Kurzarbeiterunterstützung eingeführt. Diese Verordnung und das spätere Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von 1927 waren die Basis für die Regelungen des Kurzarbeitergeldes in der Form, wie wir sie heute kennen. (vgl. Brenke, Rinne & Zimmermann, 2010, S. 4; Bundesagentur für Arbeit, 2010a) Während der beiden Weltkriege trat die Förderung der individuellen Belange des einzelnen Arbeitgebers, das heißt die sozialpolitischen Motive der Kurzarbeit, in den Hintergrund. Das Instrument Kurzarbeit diente der betriebsfördernden Belegschaftserhaltung aus kriegswirtschaftlichen Motiven. Die Flucht der Arbeiter in die unterstützte Vollarbeitslosigkeit sollte vermieden werden. Das Interesse und die Bereitschaft zur Weiterleistung der Arbeit in kriegswirtschaftlich wichtigen Industriezweigen beziehungsweise die Wiederaufnahme der Arbeit für den Wiederaufbau der deutschen Volkswirtschaft nach den Kriegen sollten gestärkt werden. (vgl. Holzmayer, 1989, S. 20 ff., 56) Um die in der Nachkriegszeit entstandene Rechtssplitterung der Kurzarbeit zu beenden, gab es 1957 eine umfassende Reform des AVAVG. Die Unterstützung wird seitdem Kurzarbeitergeld genannt und bundeseinheitlich geregelt. (vgl. Holzmayer, 1989, S. 61) Als Mitte der sechziger Jahre die ersten Wirtschaftskrisen der Nachkriegszeit Deutschland trafen und die Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders mit Wachstum und teilweiser Vollbeschäftigung ablösten, erfuhr Kurzarbeit eine breite Akzeptanz als Instrument zur Steuerung des Arbeitsmarktes. Gebraucht wurde ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, welches notwendige Strukturanpassungen der Wirtschaft ermöglichte und die ersten Wirtschaftskrisen in der Bundesrepublik sozialverträglich überbrückte. Darum löste 1969 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) das bis dahin gültige Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ab. Dieser Wechsel war auch eine Abkehr von den liberalistischen Vorstellungen von Arbeitslosigkeit des 19. Jahrhunderts, wonach sie als gegebenes Naturereignis hinzunehmen sei, hin zu Vorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft. (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2010a; Holzmayer, 1989, S. 74, in Anlehnung an Siegers, 1972, S. 841 f.)
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