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Die Machtverhältnisse in der GmbH & Co. KG: Gesetzliche Regelung und vertragliche Gestaltung

AutorMoritz Pfeil
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl43 Seiten
ISBN9783958205444
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Die GmbH & Co. KG gilt als wichtigster Beispielsfall der Grundtypenvermischung. Durch Kombination von Elementen der GmbH und Elementen der KG können wesentliche Vorteile, unter anderem im Bereich der Haftungsbeschränkung und der Steuerentlastung erreicht werden. Daher hat die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG heute einen festen Standpunkt im modernen Wirtschaftsleben. Die rechtliche Anerkennung der GmbH & Co. KG ist heutzutage gesellschafts-, wie auch steuerrechtlich unbestritten. Einer ihrer zahlreichen Vorteile liegt in der Möglichkeit flexibler kautelarjuristischer Gestaltung der Gesellschaftsverträge. Da die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer GmbH & Co. KG von lediglich einer, bis zu mehreren hundert Personen reichen kann, ist auf die Vertragsgestaltung, insbesondere in Bezug auf die Machtverteilung, besonderes Augenmerk zu richten. Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Unternehmensform der GmbH & Co. KG und geht dann insbesondere auf die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Moritz Pfeil ist Rechtsanwalt in Stuttgart. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den Universitäten Tübingen und Innsbruck. Im juristischen Vorbereitungsdienst war er am Landgerichtsbezirk Stuttgart und bei der australischen Regierung tät

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel III, Das Wesen der GmbH & Co. KG und deren Vorteile: Bei der (echten) GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, deren (einzige) persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Die GmbH & Co. KG ist rechtlich eine Personengesellschaft, sachlich gleicht sie aber eher einer Kapitalgesellschaft. Es handelt sich bei ihr wirtschaftlich zwar um ein Unternehmen, juristisch besteht sie jedoch aus zwei verschiedenen Gesellschaften. Die Kommanditgesellschaft ist hierbei Gesamthandsgesellschaft, während die GmbH juristische Person ist. Generell gibt es von der GmbH & Co. KG in der Praxis zahlreiche, zum Teil auch grundlegende Abwandlungen, innerhalb derer wiederum weitere Vermischungen möglich sind. a.) Vorteile der GmbH & Co. KG: Die Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG stellen sich unter anderem wie folgt dar: 1., Haftungsbeschränkung: In der Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär nach § 161 Abs. 2 iVm. § 128 HGB mit seinem gesamten Vermögen voll. Diese Position wird in der GmbH & Co. KG von der GmbH eingenommen. Formell ist eine vollumfängliche 'persönliche' Haftung somit gegeben, faktisch ist sie jedoch auf das (Gesellschafts-) Vermögen der GmbH beschränkt. Dadurch muss keine der beteiligten natürlichen Personen mit ihrem Privatvermögen haften. Das Haftungspotential einer GmbH & Co. KG setzt sich somit aus deren Gesamtvermögen plus des Gesamtvermögens der Komplementär-GmbH zusammen. 2., Steuerrechtliche Vorteile: Die ursprünglichen steuerrechtlichen Vorteile sind durch verschiedene Gesetzesanpassungen heute in dieser Form nicht mehr voll vorhanden. Die anfängliche Hauptmotivation, namentlich die 'Umgehung' der Doppelbesteuerung, ist durch Einführung des 'Anrechnungsverfahrens' 1977, des 'Halbeinkünfteverfahrens' 2000/2002, und jüngst durch das 'Teileinkünfteverfahren' der Unternehmenssteuerreform 2008 obsolet geworden. Allerdings bietet die GmbH & Co. KG auch heute noch viele andere steuerrechtliche Vorteile, wie z.B. Begünstigungen bei der Erbschaftssteuer oder mögliche Verlustverrechnung der KG mit anderen Einkünften der Gesellschafter. 3., Drittorganschaft / Fremdgeschäftsführung: Im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz der Selbstorganschaft. Nur Gesellschafter können die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis ausüben. Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine Umgehung dieses 'Verbots der Fremdgeschäftsführung', da hier eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin die Geschäftsführung ausübt und für diese ein außenstehender Dritter als Geschäftsführer bestellt werden kann. Dies eröffnet beispielsweise bei der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen die Möglichkeit, die Geschäfte von einem fachlich versierten Dritten führen zu lassen, das Unternehmen jedoch weiter im Familieneigentum zu belassen. 4., Unternehmensperpetuirung / -nachfolge: Durch Einsetzen einer GmbH an Stelle einer natürlichen Person als Komplementär, wird das Unternehmen 'unsterblich'. Probleme die beim Wegfall des persönlich haftenden Gesellschafters entstehen würden, können so von vornherein vermieden werden. Auch dies ist insbesondere bei Familienunternehmen, die über Generationen geführt werden von Vorteil. Des Weiteren eignet sich die Unternehmensform im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. So können Kinder schon frühzeitig am Unternehmen beteiligt werden, etwa durch Übertragung von Kommanditanteilen ohne die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung. 5., Gestaltungsvorteile: Die Gesellschaftsverträge der KG und der GmbH können weitgehend nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Gesellschafter ausgestaltet werden (vgl. § 163 HGB und § 45 GmbHG). Hierbei bietet das Personengesellschaftrecht grundsätzlich größere Gestaltungsmöglichkeiten als das Recht der GmbH. Der KG-Gesellschaftsvertrag und etwaige Änderungen daran, bedürfen keiner notariellen Beurkundung. Die Gestaltungsmöglichkeit ist zudem lediglich durch die gerichtliche Inhaltskontrolle und steuerrechtliche Grenzen beschränkt. Die GmbH & Co. KG bietet damit eine 'hohe Flexibilität der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung'. Dies ist jedoch nur eine Auswahl der wichtigsten Vorteile, welche die GmbH & Co. KG bietet. b.) Nachteile der GmbH & Co. KG: 1., Gründungsaufwand und -kosten: Nachteilig wirkt sich aus, dass bei der GmbH & Co. KG gleich zwei Unternehmen zu gründen und zu finanzieren sind. Daher sollte schon im Vorfeld genau geprüft werden, ob der erhebliche Gründungs- und Rechtsformmehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der wirtschaftlichen Betätigung steht. 2., Folgekosten und Verwaltung: Auch auf längere Dauer ist die Führung und Verwaltung einer GmbH & Co. KG dahingehend aufwändiger, dass stets zwei eigenständige Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, etc. angefertigt werden müssen. Da die Komplementär-GmbH jedoch regelmäßig nur einen sehr geringen Geschäftsbetrieb unterhält, fällt dies in der Regel nicht übermäßig ins Gewicht. 3., Kreditwürdigkeit und Reputation: Der Vorteil, dass kein Gesellschafter persönlich haftet, wirkt sich in Bezug auf die Kreditwürdigkeit bei Finanzinstituten in der Regel jedoch negativ aus. Daher werden meist Bürgschaften oder andere Sicherheiten der Gesellschafter verlangt. Generell sei die Reputation der GmbH & Co. KG im allgemeinen Rechtsverkehr als eher schlecht einzustufen, was unter anderem wohl auch aus dem Gesichtspunkt der Gläubigergefährdung herrührt. 4., Gestaltungsnachteile: Da es sich um eine komplizierte Mischform handelt, ist die vertragliche Gestaltung wohl überlegt durchzuführen. K. Schmidt führt dazu aus: 'Während ein schlichter GmbH- oder KG-Vertrag ohne überragende Künste hingezimmert werden kann, bedarf es schon einiger Virtuosität, um eine sich auf Dauer bewährende GmbH & Co. KG zusammenzubauen.' Eine undurchdachte Vertragsgestaltung berge hier große Gefahr. So können unter anderem durch die Einräumung unklarer oder zu weit gehender Herrschaftsverhältnisse unter den Gesellschaftern Interessenkonflikte in das Unternehmen hineingetragen werden. c.) Fazit: Die GmbH & Co. KG bietet, wie dargestellt, eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ihre Akzeptanz in der Wirtschaft verwundert daher nicht. Beispielsweise bei Familienunternehmen mit hohem Cashflow kann diese Unternehmensform eine sehr gute Wahl sein.
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