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Der Bologna-Prozess und seine Bedeutung in der beruflichen Orientierung und Beratung: Eine Untersuchung von Entscheidungs- und Beratungsschwerpunkten bei Studienberechtigten

AutorThomas Röser
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl58 Seiten
ISBN9783956845499
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Die Bologna-Reform hat die europäische Hochschullandschaft maßgeblich verändert. Dabei müssen neue Aspekte bei der Studienwahl von der beruflichen Beratung aufgegriffen werden, da Themengebiete wie Berufsqualifizierung, Beschäftigungsfähigkeit und das allgemeine Studiensystem neu definiert wurden. Möglichkeiten und Grenzen bei der Studienwahl innerhalb vielseitiger Informationsangebote lassen die Entscheidungsprozesse komplexer werden. Die akademischen Berufsberatungen der Arbeitsagenturen und die Studienberatungen der Hochschulen können diesen Problemstellungen entgegentreten. Dazu erfordert es eine differenzierte Sichtweise der jeweils aktuellen Studienbedingungen. Die Einflüsse durch ein verändertes Studiensystem auf die Studienorientierung und -wahl verlangen von den Beratungsfachkräften eine fortlaufende Weiterentwicklung ihrer professionellen Arbeit. Diese empirische Untersuchung leistet mit Blick auf aktuelle Problemstellungen in Studienwahlprozessen einen Beitrag für das zielgerichtete Beratungshandeln, was durch ein Aufzeigen von Entscheidungsschwierigkeiten bei Studieninteressierten und Handlungsempfehlungen für eine professionelle akademische Berufsberatung erreicht wird.

Thomas Röser, M.A., wurde 1973 in Koblenz geboren. Er schloss sein Studium in Beschäftigungsorientierter Beratung und Fallmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) in Mannheim erfolgreich im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad Bach

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.1.1, Regelungen der Zugangswege: Der formale Zugang zu einem Bachelorstudium hat sich im Vergleich zur Situation bei Diplomstudiengängen vor der Bologna-Reform nicht geändert (vgl. HRK, Studienzugang und -finanzierung, 2010). Grundsätzlich muss der universitäre Zugang vom Fachhochschulzugang abgrenzt werden. Universitäten verlangen für ein Studium weiterhin die allgemeine Hochschulreife oder vereinzelt die fachgebundene Hochschulreife, wogegen die Fachhochschulreife zunächst nur für ein Studium an Fachhochschulen ausreicht. Ausgehend von dieser generellen und formalen Zugangsregelung existieren dazu individuelle Möglichkeiten der Zulassung, welche auf Länderebene geregelt und in Hochschulen praktiziert werden. Speziell in Nordrhein-Westfalen trat im Jahre 2007 das Hochschulfreiheitsgesetz in Kraft, aus dem sich für staatliche Hochschulen des Landes ein hohes Maß an Autonomie und Eigenverantwortung ergab (vgl. MIWFT NRW, Hochschulfreiheitsgesetz, 2010). Aus diesem Zuspruch an eigenverantwortlichem Handeln können hochschuleigene Zugangsbeschränkungen entstehen, die bei einem unausgeglichenen Verhältnis von Studienplätzen und -bewerbern anzuwenden wären. Auch bundesweit ist die Studienplatzvergabe von der notwendigen Hochschulzugangsberechtigung und den Ausbildungskapazitäten der Hochschulen geprägt (vgl. Wex, 2005, S.362). Bei einem Defizit an Studienplätzen kann die Zulassung z.B. mithilfe des Numerus Clausus begrenzt werden, was auf Bundesebene durch die ZVS oder örtlich durch die jeweilige Hochschule erfolgen kann. Individuelle Definitionen von Zulassungsbedingungen auf Länder- oder Hochschulebene lassen somit keine Vereinheitlichung der Zugangswege zu. Anders als beim Erststudium verlangen Masterstudiengänge als Zugangsvoraussetzung einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Zudem werden häufig zusätzliche Bedingungen von Hochschulen im Hinblick auf das spezielle Masterprofil definiert (vgl. Schwarz-Hahn et al., 2004, S.57). Der akademische Grad allein reicht zur Aufnahme des Studiums daher nicht unbedingt aus. Auch der Promotionszugang ist zwar formal an einen Abschluss auf Masterebene geknüpft. Die Auswahlentscheidungen treffen jedoch die Hochschulen ausschließlich eigenständig. 3.2, Wesentliche Strukturvorgaben des neuen Studiensystems: Neben der Aufteilung in drei Zyklen sind die Änderungen der strukturellen Vorgaben bei Studiengängen von elementarer Bedeutung, da sie für die internationale Vergleichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandortes Deutschland voraussetzend sind (vgl. Wex, 2005, S.130). Die zentralen Elemente Modularisierung und gleichzeitige Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem angelsächsischen Graduierungsmodell stehen in enger Verbindung mit der daraus hervorgehenden Durchführung von Prüfungen und der Gestaltung des Studienablaufs. Diese grundlegenden Strukturvorgaben werden hier dennoch nur kurz dargestellt, da sie zwar bedeutsam für den Gesamtüberblick des neuen Systems sind, aber von Studieninteressierten und Studierenden akzeptiert werden müssen, damit sie ein Studium erfolgreich absolvieren können. 3.2.1, Modularisierung, Leistungspunkte und Prüfungsverfahren: Als Hintergrund für die Modularisierung von Studienangeboten galt, die Anforderungen von Studiengängen und deren Prüfungen flexibel und überschaubar zu gestalten (vgl. Schwarz-Hahn et al., 2004, S.64). Um dies zu ermöglichen, sollen Module beschrieben und diese inhaltlich sowie zeitlich abgeschlossen jeweils themengeleitete Lernziele beinhalten, die vermittelbar sind (vgl. Wex, 2005, S.131). Diese qualitative Inhaltsbeschreibung von Modulen muss dazu quantitativen Anrechnungspunkten nach dem ECTS-Leistungspunktesystem gegenübergestellt werden, damit eine transparente Vergleichbarkeit von Studienleistungen sichergestellt werden kann. Die Leistungspunkte entsprechen dabei dem zugewiesenen Arbeitsaufwand (workload), den ein Modul zur Erfüllung des Lernziels erfordert. Der erreichbare Kompetenzzuwachs bei Studierenden pro Modul muss wiederum durch Prüfungsleistungen belegt werden. Die Festsetzung von insgesamt 60 ECTS-Punkten in einem Vollzeitstudium pro Jahr wird nach dem europäischen System einem Jahresarbeitsaufwand zugrunde gelegt, wonach sich in Deutschland für die Erlangung eines ECTS-Punktes 30 Arbeitsstunden bei 1800 Jahresarbeitsstunden ergeben (vgl. Wex, 2005, S.141). In Abhängigkeit von der angewandten Berechnungs- und Bewertungsvariation der Arbeitslast, die den einzelnen Modulen zugeschrieben wird, entstehen unterschiedlich häufig Prüfungsleistungen, die aber insgesamt in einer Vielzahl auftreten können.
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