Sie sind hier
E-Book

Die Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags: Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen

AutorIsabel Braun
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl34 Seiten
ISBN9783956845246
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Da der Gewinnabführungsvertrag von vielen Seiten stark kritisiert wird, sollen die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme einer Abschaffung des Vertrages als Voraussetzung für eine Gruppenbesteuerung aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze entwickelt werden. Es wird analysiert, welche Bedingungen damit wegfallen, ob diese dennoch sinnvoll sind und wie sie gegebenenfalls ersetzt werden können oder ob noch weitere hinzukommen. So gilt es im Kern zu untersuchen, ob das Gruppenbesteuerungssystem des Zurechnungskonzepts auch ohne den Gewinnabführungsvertrag aufrechterhalten werden kann.

Isabel Braun wurde 1990 in Ingolstadt geboren. Ihr Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg wird die Autorin im Frühjahr 2014 abschließen. Vorliegendes Werk verfasste sie als Abschlussarbeit. Zudem sammelte

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Leseprobe
Textprobe: Kapitel B, Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung: Bei einer modernen Gruppenbesteuerung soll der Gewinnabführungsvertrag keine Voraussetzung mehr sein, er bleibt aber trotzdem bestehen. Das bedeutet, alle Paragraphen, die den Gewinnabführungsvertrag betreffen, verlieren nicht ihre Gültigkeit, sondern sind lediglich bei der modernen Gruppenbesteuerung nicht mehr anwendbar. I. Gruppenbesteuerungssystem: Das zentrale Element, das mit der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags bei der Gruppenbesteuerung wegfällt, ist die Verpflichtung zur Gewinnabführung der Organgesellschaft und als Pendant dazu die Verpflichtung zur Verlustübernahme durch den Organträger (§§ 291 Abs. 1 S. 1 2. Alt., 302 Abs. 1 AktG). Die Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften werden zunächst je auf deren Ebene getrennt voneinander ermittelt, wie wenn keine Organschaft bestünde. Im nächsten Schritt werden sie dem Organträger zugerechnet (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG) und auf dessen Ebene saldiert besteuert. Eine Zwischengewinneliminierung erfolgt nicht und die Organmitglieder behalten ihre Steuerrechtssubjektivität. Dieses System der Gruppenbesteuerung wird Zurechnungstheorie genannt. Ohne die Verpflichtung zur Gewinnabführung und Verlustübernahme durch den Gewinnabführungsvertrag ist es allerdings fraglich, ob eine Ergebniszurechnung noch möglich ist oder ob ein neues Gruppenbesteuerungssystem zu empfehlen ist. II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe: Um eine Gruppenbesteuerung zu vereinbaren und öffentlich bekannt zu geben, sind formelle Maßnahmen, die bisher der Gewinnabführungsvertrag übernimmt, unerlässlich. Nicht mehr anwendbar werden dann zum einen steuerliche Formvorschriften bezüglich der Mindestdauer der Gruppenbesteuerung, der Durchführung und Beendigung des Vertrages (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG), zum anderen aber auch gesellschaftsrechtliche Formvorschriften wie der Höchst- und Mindestbetrag für die Gewinnabführung (§§ 300, 301 AktG), die Zustimmung der Hauptversammlung (§§ 293, 293 f, 293 g AktG), der Bericht über den Unternehmensvertrag (§§ 293 a - 293 e AktG), die Eintragung ins Handelsregister (§ 294 AktG) und die Änderung bzw. Beendigung des Unternehmensvertrags (§§ 295 - 299 AktG). Diese Formvorschriften dienen hauptsächlich dem Schutz aller direkt und indirekt betroffenen Gesellschafter. In einem neuen Gruppenbesteuerungskonzept ist abzuwägen, welche Schutzinstrumente weiterhin unentbehrlich sind und auf welche zugunsten der Vereinfachung verzichtet werden kann. III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung: Da der gesamte Gewinn der Gruppengesellschaft dem Gruppenträger zugerechnet und auf dessen Ebene besteuert wird, trägt zunächst der Gruppenträger allein die Steuerlast des Organkreises. Um aber dadurch entstehende Vermögensverschiebungen innerhalb des Organkreises zu vermeiden und auch die Gruppengesellschaft mit Steuern zu belasten, soweit diese sie mit verursacht hat, sollen Ausgleichszahlungen an den Gruppenträger geleistet werden. Bisher gilt ein Teil des auf Grundlage des Gewinnabführungsvertrages abgegebenen Gewinns als eine solche Ausgleichszahlung. Findet allerdings keine Gewinnabführung statt, stellt sich die Frage, auf welcher Anspruchsgrundlage eine Ausgleichszahlung beruhen kann und auf welche Weise eine gerechte Berechnung der Zahlungen erreicht werden kann. Diese gerechte Steuerverteilung ist auch nötig, um Minderheitsgesellschafter und Gläubiger nicht zu benachteiligen. IV. Schutzbedürfnis von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: Von positiven wie negativen Gruppenbesteuerungseffekten sind nicht nur der Organträger und die Organgesellschaft direkt betroffen, sondern auch indirekt deren Minderheitsgesellschafter, die auch als außenstehende Aktionäre bezeichnet werden, sowie Gläubiger. Auf Ebene der Gruppengesellschaft besteht bislang ein Schutzbedürfnis der außenstehenden Aktionäre aufgrund ihres Dividendenausfalls, da aufgrund der Gewinnabführung jährlich einen Gewinn von Null erzielt wird. Dafür ist ein angemessener Ausgleich oder eine Abfindung nötig (§§ 304, 305 AktG). Zudem werden die Gläubiger durch die Verlustübernahme der herrschenden Gesellschaft vor dem Ausfall ihrer Forderungen gesichert (§§ 302, 303 AktG). Weiter besteht für die Untergesellschaft die Gefahr der Fremdsteuerung, also die Gefahr, dass das herrschende Unternehmen die Gesellschaft nur nach eigenen Interessen leitet und sie so z. B. durch Vermögensverschiebungen benachteiligt. Auch auf der Ebene des Gruppenträgers können bei einer Konzerneinbindung Interessenbeeinträchtigungen entstehen, wenn der Einfluss der Gesellschafter 'mediatisiert' wird, das heißt, sie können nicht mehr unmittelbar in der Haupt- oder Gesellschafterversammlung mitwirken, sondern ihre Gesellschaftsrechte werden allein vom Gruppenträger ausgeübt. Außerdem besteht für die Aktionäre des Gruppenträgers durch die Verlustübernahmeverpflichtung aus § 302 AktG das Risiko der Haftung. Für die Gläubiger des Gruppenträgers besteht das Risiko, dass ihre Forderungen im Falle der Insolvenz der Tochtergesellschaft nicht mehr erfüllt werden können, da die Gläubiger der abhängigen Gesellschaft in diesem Fall vorrangig bedient werden. Bei der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags muss man sich also vor Augen führen, welche Interessen weiterhin beeinträchtigt sind, welche Schutzmechanismen noch greifen oder ob man das geltende Schutzniveau auf andere Weise erreichen kann.
Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Steuerrecht - Steuerpolitik

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Weitere Zeitschriften

Berufsstart Bewerbung

Berufsstart Bewerbung

»Berufsstart Bewerbung« erscheint jährlich zum Wintersemester im November mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren und ermöglicht Unternehmen sich bei Studenten und Absolventen mit einer ...

Bibel für heute

Bibel für heute

BIBEL FÜR HEUTE ist die Bibellese für alle, die die tägliche Routine durchbrechen wollen: Um sich intensiver mit einem Bibeltext zu beschäftigen. Um beim Bibel lesen Einblicke in Gottes ...

bank und markt

bank und markt

Zeitschrift für Banking - die führende Fachzeitschrift für den Markt und Wettbewerb der Finanzdienstleister, erscheint seit 1972 monatlich. Leitthemen Absatz und Akquise im Multichannel ...

Card-Forum

Card-Forum

Card-Forum ist das marktführende Magazin im Themenbereich der kartengestützten Systeme für Zahlung und Identifikation, Telekommunikation und Kundenbindung sowie der damit verwandten und ...

cards Karten cartes

cards Karten cartes

Die führende Zeitschrift für Zahlungsverkehr und Payments – international und branchenübergreifend, erscheint seit 1990 monatlich (viermal als Fachmagazin, achtmal als ...

caritas

caritas

mitteilungen für die Erzdiözese FreiburgUm Kindern aus armen Familien gute Perspektiven für eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen, muss die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig ...

Deutsche Tennis Zeitung

Deutsche Tennis Zeitung

Die DTZ – Deutsche Tennis Zeitung bietet Informationen aus allen Bereichen der deutschen Tennisszene –sie präsentiert sportliche Highlights, analysiert Entwicklungen und erläutert ...

Eishockey NEWS

Eishockey NEWS

Eishockey NEWS bringt alles über die DEL, die DEL2, die Oberliga sowie die Regionalligen und Informationen über die NHL. Dazu ausführliche Statistiken, Hintergrundberichte, Personalities ...