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Professionalisierung von Erziehern in der Pädagogik der frühen Kindheit: Ein Konzeptvergleich der Fach- und Hochschulausbildung in der Elementarpädagogik

AutorEva Schröder
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl52 Seiten
ISBN9783956849893
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Im Rahmen der durch den PISA-Schock ausgelösten Bildungsreformen war die Frage nach den Maßnahmen zur Transformation der Betreuungseinrichtungen im frühpädagogischen Sektor keine Überraschung und ein notwendiger Fortschritt. Mit den eingeleiteten Maßnahmen kam auch Bewegung in die Frage nach der Qualifizierung des frühpädagogischen Personals insbesondere der Qualifikationen der Erzieherinnen im frühkindlichen Bildungssektor. Diese Meinung trifft heutzutage auf eine breite Mehrheit und wirft weitere, nicht nur rein politische Fragen auf. Wie und wo kann diese Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Pädagogik der frühen Kindheit stattfinden? In welchen Segmenten des Berufsbildes, insbesondere in der Ausbildung der Erzieherin ist es möglich, eine Professionalisierung zu beobachten und durchzuführen? Es haben bereits einige Entwicklungen im frühpädagogischen Ausbildungssektor auf Fachschul- und auch Hochschulebene stattgefunden und diese wecken das Bedürfnis nach stärkerer Vergleichbarkeit.

Eva Schröder, Jahrgang 1975, BA in Sozialpädagogik und Germanistik, staatlich geprüfte Sozialmanagerin und staatlich anerkannte Erzieherin mit über zwölf Jahren Berufserfahrung kennt beide Seiten der 'Ausbildungsmedaille'. Das Thema ihrer Bachelorarbeit war damit auch eine Herzensangelegenheit.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 4, Aktuelle Ausbildungssituation in Deutschland: 4.1, Ausbildung der Erzieherinnen auf Fachschulebene: 4.1.1, Rahmenbedingungen und Ausbildungsziele: Trotz der Bemühungen einen gemeinsamen Ausbildungsrahmen für die föderalistisch organisierten Bundesländer zu schaffen, ist das nicht-akademische Ausbildungsangebot von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aufgrund dieser Tatsache wird sich diese Arbeit auf die Rahmenvereinbarungen der KMK und die Darstellung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beschränken. In NRW sind die Fachschulen für Sozialpädagogik (Berufskolleg) für die Ausbildung zuständig. Diese können sowohl einen städtischen/öffentlichen, privat-gewerblichen wie auch einen kirchlichen Träger haben. Die Ausbildung wird laut des länderübergreifenden Lehrplans als 'eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht führt' (Janßen, 2012, 2) bezeichnet. Die Ausbildung qualifiziert die staatlich anerkannten Erzieherinnen, mit ihrer beruflichen Handlungskompetenz in den unterschiedlichsten Berufsfeldern zu arbeiten. 'Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben' (MSW, 2010,17). Das Ziel dieser Ausbildung, neben Forderungen der KMK, ist nach den Ausbildungsrichtlinien für NRW die Weiterentwicklung der Erziehenden in ihrer Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit, und zu kritischer Reflexion ihrer Person, ihres Menschenbildes sowie zur Selbsterziehung (vgl. MSW, 2010, 17f). 'Offenheit, Achtung, Empathie, Toleranz, Multiperspektivität und Integrität müssen als Grundhaltungen der Arbeit entwickelt und praktiziert werden' (MSW, 2010, 18). In diesem Zusammenhang hat die Kultusministerkonferenz ein Qualifikationsprofil beschrieben, welches 'durch eine prozesshafte Ausbildung und eine enge Verzahnung mit unterschiedlichen Lernorten erreicht werden' (Speth, 2010, 43) soll. - 'Kinder und Jugendliche zu erziehen, zu bilden und zu betreuen erfordert Fachkräfte, die das Kind und den Jugendlichen in seiner Personalität und Subjektstellung sehen, - die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen erkennen und entsprechende pädagogische Angebote planen, durchführen, dokumentieren und auswerten können - die als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen, - die im Team kooperationsfähig sind, - die aufgrund didaktisch methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und nutzen können, - die in der Lage sind, sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren, - die als Rüstzeug für die Erfüllung der familienergänzenden und unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen, - die aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und die Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können, - die Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten können, - die in der Lage sind, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung zu entsprechen, - die über didaktische Kompetenzen verfügen, um bereits bei Kindern im Kindergarten/Vorschulalter Interesse an mathematisch/naturwissenschaftlich/technischen Sachverhalten zu wecken, - die in der Lage sind, die körperliche und motorische Leistungsfähigkeit im vorschulischen Bereich zu fördern' (KMK, 2013, 21f). Vertiefend gehen die Richtlinien des Landes NRW auf die notwendigen Kompetenzen in der Beschreibung ihrer Lernfelder ein . Die Voraussetzungen und Ausbildungsdauer können, je nach gewünschtem Abschluss, sehr unterschiedlich sein. Die Rahmenvereinbarung der KMK hat einen mittleren Bildungs- bzw. Schulabschluss als Voraussetzung genannt. Die Ausbildungsdauer hat sie in der Regel auf fünf Jahre festgelegt, wovon drei Jahre in der Fachschule stattfinden. Je nach einschlägigen beruflichen Vorkenntnissen kann diese Dauer auf vier Jahre beschränkt werden und sich damit auch die Fachschulzeit auf zwei Jahre verkürzen. Für NRW sind die Rahmenbedingungen konkreter formuliert. Laut der öffentlichen Fachschule für Sozialpädagogik am Anne-Frank-Berufskolleg (AFB) in Münster sind die Voraussetzungen wie folgt: 1. Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife, 2. sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. als Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in) oder, 3. Abschluss der Fachoberschule für Sozialwesen oder, 4. Abschluss der Höheren Berufsfachschule für Sozialwesen (mit Nachweis des Bestehens der Prüfung über den Erwerb beruflicher Kenntnisse) oder, 5. Einzelfallregelungen für Hochschulzugangsberechtigte, 6. Nachweis der persönlichen Eignung durch ein Führungszeugnis (vgl. AFB, 2010). Die duale, hauptsächlich schulische Ausbildung beträgt zwei Jahre. Während dieser Zeit erfahren die Auszubildenden zwei mehrwöchige (insgesamt 16 Wochen) Praktikumsphasen. Darauf folgt ein einjähriges, finanziell honoriertes Berufspraktikum mit schulischer Begleitung. Insgesamt umfasst die Ausbildung mindestens 2400 Unterrichtsstunden und 1200 Stunden Praxis und ist kostenfrei. Der zu erlangende staatliche Abschluss ist die Fachoberschulreife mit Berufsabschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin. Als Alternative ist es auch möglich, die Ausbildung zur Erzieherin mit der Allgemeinen Hochschulreife zu verbinden. Die Ausbildung setzt sich aus drei Jahren hauptsächlich schulischer Qualifikation und einem einjährigen Berufspraktikum zusammen. Diese Alternative zollt auch der Rahmenvereinbarung von 2000 Tribut, in dem sie den Absolventinnen die Möglichkeit bietet, ihren Bildungsverlauf gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fortzusetzten, und im Anschluss eine Hochschulausbildung anzutreten (vgl. Hocke, 2007, 81).
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