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Sachverhaltslösung im Strafrecht. Strafbarkeit der Beteiligten im Fall eines Fahrzeugdiebstahls

AutorLars Kofahl
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
ReiheAus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen 1739
Seitenanzahl35 Seiten
ISBN9783668163706
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Übung, Sprache: Deutsch, Abstract: Dr. K braucht Geld. Er beschließt, sich in einem Parkhaus einen teuren Porsche zu 'besorgen'. Diesen will er dann an einen 'Händler' mit guten Kontakten ins Ausland verkaufen. Daher begibt sich Dr. K in das Parkhaus des KaDeWe, nicht ohne zuvor am Eingang ordnungsgemäß ein Parkticket gezogen zu haben - Ordnung muss sein. Nach einigem Suchen entdeckt er ein passendes Fahrzeug. Mit einem stabilen Draht öffnet er das Schloss, reißt die erforderlichen Kabel heraus und schließt den Wagen kurz, knackt das Lenkradschloss und fährt los. Bereits nach kurzer Fahrt, nach etwa 100m an der Ausfahrt, tritt unvermutet der nichts ahnende Gerhard, der geträumt und den K mit dem Wagen nicht bemerkt hatte, plötzlich vor den Wagen. K bremst. Da Dr. K den Gerhard, der wild herumspringt und gestikuliert, irrtümlicherweise für den Eigentümer des Autos hält, springt er heraus und befiehlt dem Gerhard sich umzudrehen. Dabei zielt er mit der sicherheitshalber - man kann ja nie wissen - mitgeführten, aber ungeladenen Pistole auf Gerhard. Dieser hat Angst, er-schossen zu werden, und tut wie befohlen. Darauf schlägt Dr. K dem Gerhard von hinten auf den Kopf, woraufhin dieser benommen zu Boden sinkt und die Weiterfahrt des Dr. K nicht verhindern kann. Mehr als eine blutende Kopfwunde bleibt bei Gerhard nicht zurück. Dr. K fährt jetzt zu dem Händler Bernd-Dieter, der auch dann gute Preise für 'heiße' Ware zahlt, wenn die Papiere fehlen. Bernd-Dieter erkennt allerdings sehr schnell, dass Dr. K in diesem Geschäft noch unerfahren ist. Er fordert diesen daher auf, ihm den Porsche unentgeltlich zu überlassen. Andernfalls wird er der Polizei einen Tipp geben, wer das Ding mit dem Porsche gedreht hat. Weil Dr. K keinen Ärger will, geht er auf diesen Vorschlag ein und überlässt dem Bernd-Dieter den Wagen. Wie haben sich Dr. K und Bernd-Dieter nach dem StGB strafbar gemacht?

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