1. Unternehmensfrieden - Leiharbeiter und Festangestellte in friedlicher Dualität
Fragen Sie sich als kaufmännischer Personalverantwortlicher, ob es sich auch für ihr Unternehmen lohnen könnte, zeitweise zusätzlich mit Leihpersonal zu arbeiten? Möchten Sie die Vorteile, Risiken, Qualifizierungsanforderungen etc. abschätzen und bewerten können?
1. GRUNDLAGENWISSEN ZEITARBEIT
Betrachten wir Zeitarbeit in der Begriffserklärung, so ist dies eine zeitweilige Arbeitnehmerüberlassung von einer Zeitarbeitsfirma an eine externe Unternehmung, die für diese Stundendienstleistungen im eigenen Unternehmen eine Rechnung von der jeweiligen Zeitarbeitsfirma zur Zahlung erhält. Zwischen dem Industrieunternehmen und der Zeitarbeitsgesellschaft wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Die Fürsorgepflichten müssen beachtet werden.
Z.B. bei Leistungsspitzen / Saisongeschäften etc. kann somit die hauseigene Belegschaft durch externe Zeitarbeitnehmer aufgestockt werden, die flexibel bei Abschwung wieder abgezogen werden können und in anderen Unternehmungen weiterarbeiten. Hierbei wechselt der jeweilige Zeitarbeitnehmer i.d.R. nicht seinen Arbeitgeber, sondern nur den jeweiligen Tätigkeitsort.
Primär werden Hilfsarbeiter in diesem Arbeitsmodell beschäftigt, jedoch in einigen Gebieten auch gut ausgebildete Fachkräfte, die dann entsprechend zu deutlich höheren Stundensätzen vergütet werden. In Zeiten einer Wirtschaftskrise konnte man erkennen, dass Zeitarbeit als wichtige Stellschraube für flexible Arbeitskraft bewertet, genutzt und eingesetzt wurde.
Betrachtung eines klassischen Zeitarbeitsablaufs in der operativen Tätigkeit in Kurzform dargestellt:
1. Entleiher bzw. Kunde / Industrieunternehmen
Zahlt einen vereinbarten Stundensatz an den Personaldienstleister.
Schließt Überlassungsvertrag mit Personaldienstleister.
Erhält operative Arbeitsleistung nach vereinbartem Tätigkeits- und Zeitplan.
2. Verleiher bzw. Arbeitgeber / Personaldienstleister
Schließt Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Kunden / Unternehmen.
Stellt Mitarbeiter ein und schließt mit diesem einen Arbeitsvertrag.
Zahlt die vereinbarten Gehälter an die eingestellten Mitarbeiter.
3. Leiharbeitnehmer / ausführender Leiharbeiter
Schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleistungsunternehmen.
Arbeitet operativ für das zugeteilte Industrieunternehmen / erbringt dort die Arbeitsleistung.
Verpflichtet sich, seine ihm zugeteilte Arbeit bei dem jeweiligen Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu leisten.
Erhält Entlohnung direkt vom Personaldienstleister.
Es gibt in Deutschland regionale Unterschiede in den Tarifverträgen. Sollten Sie detaillierte Information zu diesem Thema benötigen, finden Sie auf diversen Portalen tagesaktuelle Angaben.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V.
Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister e.V.
Wie setzt sich eine Kalkulation der regulären Stundenverrechnungssätze für einen Leiharbeitnehmer zusammen?
Beispielhaft sollen diese Kostenbausteine hiermit in Kurzform genannt sein:
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Urlaubsgeld
Rückstellungen für gesetzliche Feiertage
Rückstellungen für die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Tarifliche Ausfallzahlungen
Sondervergütungen
Unfallversicherung
Sonstige allgemeine Gemeinkosten
Sonstige allgemeine Personalkosten
Risikoanteil
Gewinnanteil
2. ZIELUNTERNEHMEN FÜR ZEITARBEIT
Aus der Erfahrung heraus haben sich sogenannte primäre Zielunternehmen herausgestellt, bei denen der Einsatz von Leihpersonal bzw. Zeitarbeit besonders interessant ist:
Unternehmen, in denen direkte Produktionstätigkeiten stattfinden
Unternehmen bzw. Produktionsbetriebe mit saisonalen Schwankungen im Betrieb
Unternehmen mit deutlichen Nachfragespitzen
Unternehmen, die einem deutlichen Trend bzw. Nachfrageverhalten unterworfen sind
Unternehmen, die stark von Kunden abhängig sind
Unternehmen, die stark von Lieferantenpartnern abhängig sind
Unternehmen, die sich in einem sehr starken Kostenwettbewerb befinden
Unternehmen, bei denen die eigenen Kapazitäten in den Abteilungen zeitweise sehr stark ausgelastet sind
Unternehmen, die mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen haben
3. DEN RICHTIGEN DIENSTLEISTER FINDEN
Natürlich sind aus den vorherigen Zeilen nun bereits zahlreiche Möglichkeiten und Chancen direkt oder indirekt ersichtlich, die für eine Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern sprechen werden. Dennoch bleibt die Frage, wie man als Industrieunternehmen den passenden Dienstleister findet, der zum eigenen Bedarfsgerüst und Dienstleistungsspektrum passt.
Häufige Vorteile von großen Dienstleistern:
Großes Netz an Standorten und Filialen
Großer Bestand an Mitarbeitern
Hohe Flexibilität bei spontanen Arbeitsbedarfen
Guter Status an technischer Ausstattung vorhanden
Große und namhafte Referenzkunden vorhanden
Häufige Nachteile von großen Dienstleistern:
Ggf. nicht in direkter Nähe zum eigenen Firmensitz
Gemeinkostenstruktur i.d.R. hoch
Hierarchien i.d.R. fixierter (weniger Verhandlungsspielraum für Preisgespräche)
Notwendige Schritte zur wirtschaftlichen und qualitativen Beurteilung potenzieller Dienstleister im Geschäftsfeld der Personaldienstleistungen:
Benchmarking / Angebotseinholung und Ausschreibung der Bedarfe
Aktiver Austausch mit Unternehmens- und Betriebsleitung (auch Personalleitung)
Auswertung der vorliegenden Angebote
Zum Punkt 1)
Vor einer ausführlichen Angebotseinholung bzw. vor einem Marktvergleich müssen folgende Informationen als aktueller IST-Zustand vorliegen und aufbereitet werden:
Stundensätze und Tariflohn
Wochenarbeitszeit
Regelung für Überstunden
Prämiensysteme
Bonusregelungen
Zahlungsbedingungen
Generelle Arbeitszeiten
Bedarf an Zeitarbeitnehmern
Forecast / Prognose für Bedarfszeiten (Saisongeschäfte etc.)
Kündigungsfristen
Elektronische Zeiterfassungssysteme
Zahlung von weiteren Leistungen zu erwarten (Fahrtkosten etc.)
Fristen für die Personalbereitstellung und den Personalabzug
Bindung an den Preis
Die Tätigkeitsprofile und Beschreibungen der Aufgaben, Abläufe und Einsatzgebiete sollten fertiggestellt sein.
Die generellen Anforderungsprofile sollten definiert sein:
Zum Punkt 2)
Es ist elementar, die nötigen internen Bereiche vorab zu informieren. Hierbei sollten mindestens die Personalleitung und die Betriebsleitung einbezogen werden.
Hierbei sind folgende beispielhafte Vereinbarungen zu besprechen:
Wie viele Dienstleister möchte man wählen (1 oder 2-3 Dienstleister)?
Welche Regelungen sollen zum Thema optionaler Personalübernahme bestehen?
Welche Projekt- und Zeitplanung soll für die Umsetzung angedacht werden?
Welche Mindestanforderungen sollen die potentiellen Lieferanten erfüllen (z.B. Flexibilität, Mitarbeitereinarbeitungen, Mitarbeiterfachbetreuung etc.)?
Welche Chancen und Risiken sieht man allseitig in der Unternehmensleitung für ein solches Projekt?
Besteht eine Informationspflicht an den Betriebsrat, wie soll dieser informiert werden?
Zum Punkt 3)
Die Anfragen sind etwa vor geraumer Zeit bei den von uns gewählten Personaldienstleistern eingegangen, unsere Ausschreibungsfrist und Angebotsabgabefrist ist nun abgelaufen. Die unmittelbare Bewertung und Auswertung der einzelnen Angebote ist durchzuführen.
Hierbei sind folgende beispielhafte Auswertungspunkte zu den einzelnen Anbietern konkret zu beachten:
Stundenpreisangabe
Zeit der...