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Parteiautonomie im Internationalen Immaterialgüterrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung de lege lata und de lege ferenda

AutorThomas Richter
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 375
Seitenanzahl464 Seiten
ISBN9783161550522
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
Im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten wie Marken, Patenten und dem Urheberrecht genießen das Territorialitätsprinzip und die daraus fließende Anwendung des Schutzlandrechts international Anerkennung. Thomas Richter untersucht die Zulässigkeit und Reichweite der Rechtswahl im Immaterialgüterrecht de lege lata und de lege ferenda. Dabei geht er insbesondere auf die Bedeutung der Rechtswahl für das dingliche Verfügungsgeschäft beziehungsweise die Abgrenzung zwischen Vertragsstatut und dinglichem Statut sowie die Zulässigkeit einer Rechtswahl bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten ein. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend anhand der bestehenden Kollisionsregeln in der EU, den USA und der Schweiz und bezieht die Lösungsansätze von Modellgesetzen mit ein. Abschließend entwickelt Thomas Richter auf Grundlage der kollisionsrechtlichen Dogmatik neue Regeln unter Berücksichtigung des Interesses der Parteien an Rechtssicherheit und niedrigen Transaktionskosten sowie marktordnungsrechtlicher Erfordernisse im Bereich der Immaterialgüter.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School; Master of Laws an der Boston University School of Law; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; seit 2016 Rechtsanwalt in Hamburg.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Einführung36
A. Gegenstand der Arbeit36
B. Gang der Untersuchung40
Teil 1: Grundlagen42
§ 1 Internationales Immaterialgüterrecht42
A. Geistiges Eigentum und Immaterialgüterrecht42
I. Völkerrechtliche Grundlagen42
II. Sachrechtliche Definitionen45
1. Begriffsbestimmung in Deutschland45
2. Verständnis des „geistigen Eigentums“ in der Schweiz47
3. Intellectual property in den USA48
III. Wesensmerkmale immaterieller Rechtspositionen51
1. Unkörperlichkeit und Ubiquität51
2. Immaterielle Güter als public goods: Die Notwendigkeit rechtlicher Zuweisung51
3. Ausschließliche Rechte (Absolutheit)53
4. Sozialbindung: Exklusivität und Gemeinnutzen?54
5. Numerus clausus55
6. Publizität55
7. Subjektive, private Rechte56
8. Zwischenergebnis56
IV. Autonome kollisionsrechtliche Begriffsbildungen57
1. Das europäische Kollisionsrecht57
2. Weite Begriffsbildung in der Schweiz60
3. Zwischenergebnis62
B. Grundprinzipien des Internationalen Immaterialgüterrechts63
I. Das Territorialitätsprinzip63
1. Definition und Herkunft63
2. Sachlich-räumliche Wirkung als Prinzip des Sachrechts65
3. Prozessuale Bedeutung66
II. Das Schutzlandprinzip67
1. Definition und Zusammenhang mit dem Territorialitätsprinzip67
2. Das Schutzlandprinzip als völkerrechtliche Kollisionsnorm?69
a) Ausgangssituation69
b) Kollisionsrechtlicher Gehalt der Übereinkommen70
c) Rein fremdenrechtliches Verständnis71
d) Stellungnahme72
III. Rechtfertigung von Territorialitäts- und Schutzlandprinzip75
1. Souveränitätserwägungen75
2. Politische Interessen des Schutzlandes77
a) Wirtschaftspolitische Interessen77
b) Sozial- und kulturpolitische Interessen78
c) Verkehrsschutz79
IV. Zwischenergebnis80
§ 2 Parteiautonomie81
A. Parteiautonomie als Grundprinzip des internationalen Vertragsrechts81
I. Definition, Ursprung und Verbreitung81
II. Anerkennung als Anknüpfungsprinzip83
B. Ausdehnung auf weitere Bereiche des Kollisionsrechts84
C. Rechtfertigungsansätze86
I. „Äußere“ Legitimation86
II. Naturrechtliche („innere“) Rechtfertigung86
III. Primärrechtliche Absicherung der Parteiautonomie88
1. Absicherung durch die Unionsgrundrechte88
a) Überprüfung des europäischen Kollisionsrechts nur am Maßstab der EU-Grundrechte88
b) Vertragsfreiheit als in der Europäischen Union gewährtes Grundrecht89
(1) Quellenpluralismus der EU-Grundrechte89
(2) Verwurzelung in den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten89
(3) Fortführung in der EU-Grundrechtecharta90
(4) Auffangfunktion der Allgemeinen Handlungsfreiheit hinsichtlich privaten Handelns90
(5) Schutz durch die EMRK91
(6) Zwischenergebnis91
c) Schutz der Parteiautonomie nach dem Grundgesetz92
d) Grundrechtliche Absicherung der Parteiautonomie auch auf Unionsebene?94
e) Absicherung auch außerhalb des Internationalen Vertragsrechts95
2. Absicherung durch die Grundfreiheiten95
a) Die Bindung der Europäischen Union durch die Grundfreiheiten96
b) Gebot zur Gewährung von Parteiautonomie im Internationalen Vertragsrecht?96
(1) Keine kollisionsrechtliche Relevanz96
(2) Gebot zur Anwendung des Rechts des Herkunftslandes und favor offerentis97
(3) Gebot freier Rechtswahl98
(4) Stellungnahme98
c) Ausdehnung des Gebots auf Immaterialgüterrechts-verletzungen?101
3. Zwischenergebnis103
D. Grenzen der Parteiautonomie103
I. Begrenzung der wählbaren Rechte104
II. Zusätzliche tatbestandliche Voraussetzungen105
III. Beschränkung der Rechtswahl auf Teile eines Rechtsverhältnisses105
IV. Völliger Ausschluss der Rechtswahl105
V. Ordre public-Vorbehalt und Eingriffsnormen106
VI. Binnen- und Binnenmarktsachverhalt107
E. Bedeutung für die Untersuchung107
Teil 2: Immaterialgüterrechtsverletzungen und Rechtsfolgen110
§ 3 Vorüberlegungen110
A. Multi-State-Verstöße und ubiquitäre Verletzungen110
I. Problemstellung110
II. Beispielfall111
III. Prozessuale Vorüberlegungen112
IV. Kollisionsrechtliche Mosaikbetrachtung aufgrund des Schutzlandprinzips114
V. Einschränkungen des Schutzlandprinzips und alternative Anknüpfungsregeln115
1. In der Literatur diskutierte Lösungsmöglichkeiten115
a) Anknüpfung an den Handlungsort116
b) Bogsch-Theorie116
c) Anknüpfung an das Ursprungsland117
d) Kollisionsrechtliche market impact rule117
e) Heimatrecht des Rechtsinhabers118
f) Substantive law method118
2. Lösungsvorschläge in den Modellgesetzen119
a) ALI-Principles119
b) CLIP-Principles120
B. Parteiautonomie als kollisionsrechtlicher Lösungsansatz?121
C. Arten der Parteiautonomie122
I. Direkte Parteiautonomie122
II. Indirekte Parteiautonomie: Anknüpfung an ein gewähltes Sonderverbindungsstatut122
III. Schwindende Bedeutung weiterer Erscheinungsformen123
§ 4 Rechtslage de lege lata124
A. Das Europäische Kollisionsrecht124
I. Grundsatz der lex loci protectionis nach Art. 8 Abs. 1 Rom II-VO124
II. Reichweite der Anknüpfung nach Art. 8 Rom II-VO126
1. Unklare Aussage der Verordnung und vertretenes Meinungsspektrum126
a) Ausschließlich Rechtsfolgen der Verletzung126
b) Bestand, Inhalt, Verletzung, Inhaberschaft und Übertragung des Rechts126
c) Erste Inhaberschaft und Bestand des Rechts als unselbstständige Teilfragen127
d) Vermittelnde Ansicht128
2. Stellungnahme128
III. Bedeutung völkerrechtlicher Übereinkommen132
IV. Bestimmung des Ortes der Verletzung erst auf sachrechtlicher Ebene133
V. Einräumung von Parteiautonomie135
1. Historische Betrachtung innerhalb der Europäischen Union135
a) Deutschland135
b) Österreich139
c) Belgien141
d) Frankreich144
e) Vereinigtes Königreich147
f) Zwischenergebnis153
2. Ausschluss von Parteiautonomie durch die Rom II-VO153
a) Art. 8 Abs. 3 Rom II-VO153
b) Art. 8 Abs. 1 Rom II-VO als starre Anknüpfungsnorm154
c) Überblick über das Gesetzgebungsverfahren155
3. Teleologische Reduktion bei unionsweit einheitlichen Rechten?158
a) Ausgangssituation159
(1) Unionsweit einheitliche Schutzrechte160
(2) Verweisungen in den jeweiligen Rechtsakten162
b) Verhältnis der jeweiligen Sonderkollisionsnormen zu Art. 8 Abs. 2 Rom II-VO163
(1) Subsidiarität des Art. 8 Abs. 2 Rom II-VO163
(2) Vorrang des Art. 8 Abs. 2 Rom II-VO164
(3) Vermittelnder Ansatz165
(4) Stellungnahme167
c) Lösungsansätze für ubiquitäre und Multi-State-Verletzungen168
d) Methodische Grundfragen der teleologischen Reduktion171
e) Regelungszweck von Art. 8 Abs. 3 Rom II-VO: Wahrung des Territorialitätsprinzips174
f) Keine Gefährdung der marktordnungsrechtlichen Funktion des Territorialitätsprinzips175
g) Primärrechtskonforme Rechtsfortbildung wegen Verletzung der EU-Grundrechte177
(1) Eingriff in die auch auf Unionsebene grundrechtlich geschützte Parteiautonomie177
(2) Fehlschlagen der Rechtfertigung des Eingriffs178
h) Primärrechtskonforme Rechtsfortbildung wegen Einschränkung der Grundfreiheiten179
(1) Beschränkung durch Art. 8 Abs. 3 Rom II-VO und Rechtfertigungsmaßstab180
(2) Fehlschlagen der Rechtfertigung der Beschränkung181
i) Zwischenergebnis183
j) Beschränkung der Rechtswahl auf das Recht eines Mitgliedstaates183
4. Akzessorische Anknüpfung: Analoge Anwendung des Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO?185
VI. Ergebnis186
B. Das schweizerische Kollisionsrecht186
I. Maßgeblichkeit des Schutzlandrechts186
1. Ausdrückliche Normierung des Internationalen Immaterialgüterrechts186
2. Abgrenzung von der lex loci delicti commissi: Maßgeblichkeit des Klägervortrages188
II. Gewährung von Parteiautonomie durch Art. 110 Abs. 2 schwIPRG190
III. Begrenzungen der Parteiautonomie191
1. Zeitliche Begrenzung auf eine nachträgliche Rechtswahl191
2. Begrenzung der wählbaren Rechtsordnungen192
3. Beschränkung der sachlichen Reichweite der Parteiautonomie192
a) Rechtswahl nur für vermögensrechtliche Ansprüche192
b) Erstreckung auf den Verletzungstatbestand193
c) Vollumfassende Rechtswahl194
d) Rechtswahl hinsichtlich der umfassend verstandenen Rechtsfolgen195
e) Stellungnahme195
IV. Akzessorische Anknüpfung über die Ausweichklausel des Art. 15 schwIPRG?201
V. Ergebnis204
C. Das Kollisionsrecht in den USA204
I. Struktur des Internationalen Privatrechts in den USA204
II. Geltung des Schutzlandprinzips206
1. Beschränkte Aussagekraft der Restatements206
2. Grundsätzlich territoriale Wirkung der bundesrechtlichen Immaterialgüterrechte207
3. Gründe für die beschränkte Aussagekraft des Restatement209
4. Geltung der lex loci delicti commissi im Sinne des Rechts des protecting country210
a) Die Itar-Tass-Entscheidung210
(1) Internationales Immaterialgüterrecht als federal common law210
(2) Konkretisierung von Anknüpfungsmomenten212
b) Bestätigung von Itar-Tass trotz Tendenz zur Extraterritorialität217
(1) Die Vorgehensweise im Ninth Circuit218
(2) Entscheidungen mit Bezug zu Kanada und Einbeziehung des Patentrechts219
III. Einräumung von Parteiautonomie221
1. Ermittlung einer bundesrechtlichen Kollisionsregel221
2. Das Restatement (Second) Conflict of Laws221
3. Parteiautonomie im Internationalen Deliktsrecht von Oregon und Louisiana222
4. Parteiautonomie durch extensive Auslegung von vertraglichen Rechtswahlklauseln223
a) Contractual intent der Parteien im Internationalen Deliktsrecht223
b) Korrektur über contractual power oder kodifiziertes Kollisionsrecht224
c) Extensive Auslegung vertraglicher Rechtswahl-klauseln auch bei Immaterialgüterrechtsverletzungen?226
(1) El Pollo Loco226
(2) Philipps v. Audio Active Limited227
IV. Ergebnis229
§ 5 Modellgesetze231
A. Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP-Principles)231
I. Entstehungsgeschichte, Zweck und Struktur231
II. Anwendungsbereich233
III. Konzeption der Parteiautonomie nach den CLIP-Principles234
1. Grundsätzliche Lockerung des Schutzlandprinzips234
2. Parteiautonomie für die Rechtsfolgen von Immaterialgüterrechtsverletzungen235
a) Grundkonzeption235
b) Beschränkung der Rechtswahl236
c) Möglichkeit vertragsakzessorischer Anknüpfung237
B. Intellectual Property: Principles Governing Jurisdiction, Choice of Law and Judgments in Transnational Disputes (ALI-Principles)238
I. Entstehungsgeschichte und Zielsetzung238
II. Anwendungsbereich239
III. Konzeption der Parteiautonomie240
1. Differenzierende Lösung für eine Grundanknüpfungsnorm240
2. Beschränkung der Parteiautonomie ausschließlich durch Negativkatalog241
C. Ergebnis244
§ 6 Leitlinien für eine Konzeption de lege ferenda245
A. Grundthese: Ersetzung der Schutzlandanknüpfung durch Parteiautonomie245
B. Freie Rechtswahl für die Rechtsfolgen von Verletzungen246
I. Allgemeines und Definition des Begriffes der Rechtsfolgen246
II. Keine Gefährdung des Marktordnungsgedankens und der Rechte Dritter248
1. Keine originär immaterialgüterrechtliche Prägung der Rechtsfolgen248
2. Nähe zu Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts251
III. Keine notwendige Einheit aus Verletzungsfolgen und Inhalt/ Verletzung des Schutzrechts253
IV. Einheitliche Behandlung von vermögensrechtlichen und sonstigen Ansprüchen257
V. Dauerverletzung als Hindernis für Parteiautonomie?259
VI. Ins Leere zielende Rechtswahl?260
VII. Keine entgegenstehenden völkerrechtlichen Übereinkommen262
VIII. Verstoß gegen europäisches Primärrecht de lege lata263
1. Verletzung der Unionsgrundrechte264
a) Eingriff in die unternehmerische Freiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit264
b) Fehlschlagen der Rechtfertigung aus Gründen der Anknüpfungsgerechtigkeit und Prozessbeschleunigung265
2. Weitere Verstöße gegen das europäische Primärrecht268
a) Beschränkung von Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit268
b) Verstoß gegen das Gebot der Binnenmarktförderung269
IX. Umgehungsmöglichkeiten272
1. Lizenzverträge und Vergleiche272
2. Schiedsgerichtsbarkeit273
X. Keine mangelnde Anerkennung und Vollstreckung275
XI. Mangelnde praktische Relevanz der Rechtswahl im außervertraglichen Bereich?276
XII. Zwischenergebnis277
C. Einbeziehung der Verletzungshandlung277
I. Beschränkte Nutzbarkeit der Argumente Jeghers für die Situation de lege ferenda in der Europäischen Union278
II. Grundsätzlicher Vorrang des Schutzlandrechts279
1. Kein versteckter Anspruchsverzicht durch umfassende „als-ob“-Betrachtung279
2. Vorrang (wettbewerbs-)politischer Interessen281
III. Wahrung wirtschaftspolitischer Interessen durch die Anwendung von Eingriffsnormen282
IV. Durchbrechung bei ubiquitären Verletzungen?286
1. Grundsätzliche Möglichkeit der Durchbrechung286
2. Definition des Kriteriums der „ubiquitären Verletzung“287
V. Sonderlösung nach de Boer291
VI. Zwischenergebnis292
D. Notwendigkeit von Begrenzungen der Rechtswahl?293
I. Keine Begrenzung auf eine nachträgliche Rechtswahl293
II. Keine Begrenzung der wählbaren Rechte297
1. Ausschließliche Wählbarkeit der lex fori?297
2. Begrenzung auf mitgliedstaatliche Rechte bei unionsweit einheitlichen Schutzrechten?298
E. Vertragsakzessorische Anknüpfung299
I. Parallelen zur unmittelbaren Einräumung von Parteiautonomie299
II. Rechtslage de lege ferenda für einzelstaatliche Schutzrechte301
III. Rechtslage de lege ferenda für unionsweit einheitliche Schutzrechte302
F. Gesamtergebnis und Normvorschlag304
Teil 3: Verträge über Immaterialgüterrechte308
§ 7 Vorüberlegungen308
A. Definition des Immaterialgüterrechtsvertrages308
B. Immaterialgüter- und Vertragsstatut308
C. Trennungs- und Abstraktionsprinzip im internationalen Kontext309
I. Unterschiedliche dogmatische Ausgestaltung in einzelnen Jurisdiktionen309
1. Deutschland310
a) Gewerbliche Schutzrechte310
b) Urheberrecht311
2. USA312
3. Schweiz313
II. Abgrenzung als Frage der Qualifikation314
§ 8 Rechtslage de lege lata315
A. Das Europäische Kollisionsrecht315
I. Reichweite des Vertragsstatuts als Ausgangsfrage315
II. Europäisch-autonome Qualifikation im Internationalen Privatrecht315
III. Unmittelbarer Anwendungsbereich der Rom-Verordnungen?316
1. Maßgeblichkeit der Rom I-VO?316
2. Maßgeblichkeit der Rom II-VO?319
IV. Überantwortung an das autonome Kollisionsrecht?320
1. Spaltungstheorien320
a) Territoriale Spaltungstheorie320
b) Universale Spaltungstheorie im Urheberrecht322
2. Einheitstheorien322
a) Grundgedanke und Verwurzelung im Urheberrecht322
b) Verhältnis zur Rom I-VO323
c) Einschränkungen der Reichweite des Vertragsstatuts?324
(1) Reine Einheitstheorie324
(2) Eingeschränkte Einheitstheorie325
3. Reine Maßgeblichkeit des Schutzlandstatuts326
V. Analoge Anwendung von Art. 14 Rom I-VO326
VI. Stellungnahme zugunsten einer analogen Anwendung des Art. 14 Rom I-VO328
1. Bedeutung des Art. 33 EGBGB a.F. für die Spaltungs-theorie im autonomen Kollisionsrecht328
2. Schwächung der Spaltungstheorie durch das europäische Kollisionsrecht330
3. Auslegung der Norm: Drittwirkung der Zession?331
4. Methodische Grundfragen338
5. Voraussetzungen der analogen Anwendung des Art. 14 Rom I-VO340
a) Planungswidrige Regelungslücke340
b) Vergleichbare Interessenlage im Sinne des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes342
(1) Vergleichbarkeit von Internationalem Zessions-und Immaterialgütervertragsrecht343
(2) Das Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar nach Art. 14 Abs. 1 Rom I-VO343
(3) Das Verhältnis zwischen Zessionar und Schuldner nach Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO344
(4) Das Verhältnis zu Gläubigern, weiteren Zessionaren und anderen Dritten347
(5) Fehlende kollisionsrechtliche Unterscheidung zwischen Verpflichtung und Verfügung als der Rom I-VO immanentes Prinzip?350
(6) Zwischenergebnis354
6. Rechtsfortbildung im Sinne des Gesamttelos der Verordnung und des Primärrechts354
a) Förderung des Binnenmarktes und des Raumes des Rechts354
b) Berücksichtigung des effet utile-Grundsatzes355
7. Zwischenergebnis359
8. Umfang der Analogie vor dem Hintergrund der Interessen des Schutzlandes360
a) Kein Konflikt mit den wirtschaftspolitischen Interessen des Schutzlandes360
b) Keine Erstreckung auf Entstehung, Bestand und erste Inhaberschaft des Schutzrechts361
c) Form361
VII. Ergebnis363
B. Das schweizerische Kollisionsrecht365
I. Genese und Aufbau der Sonderanknüpfungsnorm365
II. Keine Auflösung des Spannungsfeldes zwischen Vertrags- und Immaterialgüterstatut368
III. Unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Abgrenzung beider Statute369
1. Vorüberlegungen und Präzisierung der Fragestellung369
2. Spaltungstheorie370
3. Einheitstheorien373
a) Reine Einheitstheorie373
b) Einheitstheorie bei Internet-Verträgen374
c) Eingeschränkte Einheitstheorie nach Vischer374
IV. Ergebnis376
C. Das Kollisionsrecht in den USA376
I. Grundsatz der Parteiautonomie nach § 187 (1) Restatement (Second) Conflicts of the Laws376
II. Begrenzung des Vertragsstatuts durch das Immaterialgüterstatut377
1. Itar-Tass und die most significant relationship378
2. Konkretisierungsansätze in der Literatur379
a) Nimmers Ansatz379
b) Patrys Ansatz379
3. Lösungsansätze der Rechtsprechung381
a) Campbell Connelly & Co. Ltd. v. Noble381
b) Corcovado Music Corp. v. Hollis Music, Inc.383
c) Corbello v. DeVito385
d) Saregama India Ltd. v. Mosley388
4. Zwischenergebnis389
III. Ergebnis390
§ 9 Modellgesetze391
A. Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP-Principles)391
I. Formale Trennung von Vertragsanknüpfung, Übertragbarkeit und Grundanknüpfung391
II. Der eingeschränkten Einheitstheorie folgende Konzeption?392
III. Ergebnis396
B. Intellectual Property: Principles Governing Jurisdiction, Choice of Law and Judgments in Transnational Disputes (ALI-Principles)397
I. Grundsätzlicher Vorrang der Parteiautonomie397
II. Durchbrechung hinsichtlich der Übertragbarkeit und Formerfordernissen398
III. Einheitliche Anknüpfung von Verpflichtung und Verfügung?399
IV. Ergebnis402
§ 10 Leitlinien für eine Konzeption de lege ferenda402
A. Ausgangspunkt: Vergleichbares Theorienspektrum402
B. Sinnvolles Anliegen der Einheitstheorie403
C. Absage an die reine Einheitstheorie und die universale Spaltungstheorie404
D. Plädoyer für die eingeschränkte Einheitstheorie407
I. Rechtssichere Wahrung von Schutzlandinteressen durch klare Sonderanknüpfungen408
II. Ableitbarkeit der Spaltungstheorie aus dem Internationalen Sachenrecht?409
III. Vermeidung der Qualifikation nach der lex causae410
IV. Anwendbarkeit auf alle Immaterialgüterrechte411
V. Grundsätzliche Funktionsweise413
VI. Bestimmung des Ausnahmekatalogs414
E. Gesamtergebnis und Normvorschlag417
Zusammenfassung und abschließende Würdigung420
A. Zusammenfassung in Thesen420
I. Grundlagen420
II. Immaterialgüterrechtsverletzungen420
III. Immaterialgüterrechtsverträge421
B. Abschließende Würdigung422
Literatur- und Materialienverzeichnis426
Literatur426
Materialien450
Entscheidungsverzeichnis454
Europäische Entscheidungen454
Britische Entscheidungen456
Deutsche Entscheidungen457
Französische Entscheidungen458
Niederländische Entscheidung459
Östereichische Entscheidungen459
Schweizer Entscheidungen459
US-amerikanische Entscheidungen460
Sachverzeichnis462

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