Zwei grundsätzliche Punkte zur Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft
Schweigepflicht
Für jede Form von individueller Elternarbeit muss die Beachtung der Schweigepflicht unbedingt verbindlich sein: Die Eltern müssen die Sicherheit haben, dass persönliche Informationen nicht ohne ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte (z. B. Kolleginnen, andere Eltern, Behörden) weitergegeben werden; ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Elternarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft nicht möglich.
Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte sollte nur dann erfolgen, wenn eine schriftliche Schweigepflichtentbindung der Eltern vorliegt. Eine Ausnahmesituation ist nur dann gegeben, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist.
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»Sie« oder »Du«?
In vielen Kindertagesstätten ist es üblich, sich mit den Eltern zu »duzen«. Das »Du« verdeutlicht in besonderer Weise die »gleiche Augenhöhe« als wichtige Voraussetzung für eine gelebte Erziehungspartnerschaft. In unserer deutschen Sprachkultur bezeichnet das »Du« zwischen Erwachsenen aber auch eine freundschaftliche, persönliche Komponente, die in der Regel nicht vom ersten Kennenlernen an vorhanden ist, sondern sich erst entwickeln muss. Das »Sie« dagegen drückt eine gewisse Distanz, aber auch den Respekt vor persönlichen Grenzen und vor der Autorität des anderen aus.
Sicher ist es im Einzelfall unproblematisch, wenn sich eine Pädagogin mit Eltern, die der gleichen Generation angehören und die einen ähnlichen Erziehungsstil pflegen, »duzt«. Ein »Du« wird aber nicht allen Beziehungen zwischen Pädagoginnen und Eltern gerecht.
Dies ist insbesondere der Fall:
zu Beginn der Zusammenarbeit;
bei großen Altersunterschieden;
bei einem großen Autoritätsgefälle (beispielsweise: junger Vater – ältere Einrichtungsleitung oder: Managerin – Praktikant);
bei persönlicher Abneigung;
bei Konflikten, in denen es für die Fachkraft wichtig ist, in ihrer Professionalität respektiert zu werden.
Das »Du« ist in unserem deutschen Sprachgebrauch abhängig von der individuellen Beziehung zwischen zwei Menschen, das Nichtrespektieren dieses Sprachgebrauchs kann als nicht »stimmig«, im Einzelfall sogar als verletzend empfunden werden.
So steht zwar im Einzelfall nichts dagegen, wenn sich Pädagogin und Eltern duzen, als genereller Sprachgebrauch wird das »Du« jedoch nicht allen Beziehungen und Situationen gerecht. Kritisch zu sehen ist auch, wenn sich Pädagoginnen mit einzelnen Eltern duzen, mit anderen jedoch nicht. Dies suggeriert eine unterschiedliche »Freundschaftlichkeit« mit der Folge, dass sich Eltern, die nicht »geduzt« werden, von den Pädagoginnen weniger angenommen, vielleicht sogar abgelehnt fühlen oder dass Pädagoginnen fürchten müssen, insbesondere im Konfliktfall ihre professionelle Distanz zu den Eltern zu verlieren.
Grundsätzlich sollte daher dem »Sie« der Vorzug gegeben werden – auch mit dieser etwas distanzierteren Sprachform lässt sich eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern wunderbar gestalten!