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Die Freiheit der Baukunst.

Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht.

AutorBernhard Schneider
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2019
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 882
Seitenanzahl319 Seiten
ISBN9783428506828
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
?. Einleitung20
I. Die Antinomie von (Bau-)Kunst und Macht20
II. Der Abgrund zwischen Recht und Wirklichkeit22
III. Danksagungen23
B. Grundrechtliche Problemexposition: Architektur zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit25
I. „Eigentum verpflichtet": Die Eigentumsfreiheit als klassisches Bauherrengrundrecht25
1. Die Eigentumsordnung als Ausgleich zwischen privatem und öffentlichem Interesse26
2. Das Baurecht als Ausgestaltung der Eigentumsfreiheit27
3. Zusammenfassung: Die Baufreiheit unter Vorbehalt29
II. „Die Kunst ist frei": Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit30
1. Die Kunstfreiheit als Abwehrrecht und Grundsatznorm30
2. Die Vorbehaltlosigkeit der Gewährleistung der Kunstfreiheit32
3. Zusammenfassung: Kunst ist, was den Rahmen sprengt33
III. Baukunst vor Gericht: Die mangelnde Umsetzbarkeit der verfassungsgerichtlichen Vorgaben33
1. Der Flachdach-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht34
2. Der Breker-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht35
3. Die Folge: Umsetzungsschwierigkeiten der Praxis37
IV. Problemstellung und Ausblick über den Gang der Bearbeitung37
C. Normbereichsanalyse: Baukunst und Städtebau39
I. Zur Aufgabe einer Normbereichsanalyse39
II. Architektur: eine klassische Kunstgattung41
III. Materiale Bestimmungsmerkmale von Architektur44
1. Praktische und ästhetische Zweckmäßigkeit44
a) Architektur zwischen Zweckerfüllung und „absolutem Ausdruck" (Th. W. Adorno)44
b) Die Unterscheidung praktischer und ästhetischer Zwecke46
2. Der Zweckcharakter der Architektur48
a) Praktische Zwecke in der Architektur49
(1) Allgemeine und nutzungsspezifische Zwecke49
(2) Zwecksetzung im Detail49
(3) Innen- und außenraumbezogene Zwecke50
b) Ortsgebundenheit der Zweckerreichung50
c) Private und öffentliche Zwecke50
d) Zusammenfassung: Architektur als Zweckkunst51
3. Architektur als Raumkunst51
a) Die Gestaltungsmittel52
(1) Volumenbildung52
(2) Materialität in der Architektur53
(3) „Architektur als Fiktion" (H. Klotz)53
(4) Das architektonische Werk54
b) Die Umgebung55
(1) Subjektiver Bezug auf Umgebung55
(2) Objektiver Bezug auf Umgebung55
(3) Die physische Konkurrenz von Werken der Baukunst56
(4) Werkeinheit in der Architektur im Verhältnis zur Umgebung56
c) Privater und öffentlicher Raum58
d) Zusammenfassung: Das architektonische Kunstwerk60
4. Baukunst als soziale Realität60
a) Rezeptionsweise von Architektur60
b) Architektur als dauerhafte Kapitalbindung61
c) Architektur als Auftragskunst62
(1) Autonomie und Bindung an einen Auftraggeber62
(2) Die zwei Pole: Architekt und Bauherr62
(3) Die Bedeutung der Bauherrenschaft für die Baukunst63
(4) Architektur als Profession64
5. Zusammenfassung: Dimensionen der Architektur65
IV. Architektur und Städtebau65
1. Das Handlungsfeld des Städtebaus66
a) Der Ursprung des modernen Städtebaus66
b) Der Begriff des Städtebaus67
c) Die Instrumente des Städtebaus68
d) Grundlagen und Möglichkeiten des Städtebaus69
(1) Wissenschaft als Grundlage des Städtebaus69
(2) Öffentlichkeit und Städtebau70
(3) Die Notwendigkeit politischer Entscheidung71
(4) Künstlerischer Gestaltungsspielraum im Städtebau71
2. Städtebau als Kunst72
a) Historische Strukturmodelle städtebaulichen und stadtbaukünstlerischen Handelns72
(1) Das Modell „Alte Stadt"72
(2) Das Modell „Residenzstadt"74
(3) Das Modell „Nationale Hauptstadt"75
(4) Das Modell „Funktionale Stadt"77
b) Städtebau und Stadtbaukunst heute78
(1) Die nachhaltige Stadt79
(2) Die aufgelöste Stadt80
(3) Ausblick81
c) Stadtbaukunst-eine „zugewandte" Kunst82
(1) Die infinite Stadt82
(2) Die kollektive und anonyme „Produktion" von Stadt82
(3) Stadtbaukunst als „zugewandte" Kunst83
d) Vom Städtebau zur Stadtbaukunst84
3. Zusammenfassung: Architektur in der Stadt84
D. Die Strukturierung der Kunstfreiheit als Grundrecht86
I. Der Kanon von Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung86
II. Die Bestimmung des Schutzbereichs zwischen subjektivierenden und objektivierenden Auslegungstheorien87
1. Architektur als Kunst im Sinne der Kunstfreiheit87
2. Auslegungstopoi des Bundesverfassungsgerichts89
a) Zur Definition von Kunst89
b) Das Verbot wertender Einengung des Kunstbegriffs90
c) Die Rolle des Selbstverständnisses der Grundrechtsberechtigten93
3. Der künstlerische Geltungsanspruch als Leitfaden der Auslegung94
a) Der soziale Geltungsanspruch in der Rechtsprechung95
b) Der künstlerische Geltungsanspruch96
c) Das Verhältnis der Geltungsansprüche von Kunst und Recht98
4. Zusammenfassung: Zum Vorliegen eines Eingriffs in die Freiheit der Baukunst99
III. Die Schranke des Vorbehalts der Verfassung99
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts100
a) Das Verbot der Schrankenübertragung100
b) Die Ablehnung von A-priori-Schranken101
c) Die Schranke der Rechtsgüter von Verfassungsrang101
d) Abwägung als Verhältnisbestimmung von Grundrechtstatbestand und Grundrechtsschranke102
e) Die Bedeutung der Schrankendogmatik des Bundesverfassungsgerichts103
2. Die Untauglichkeit von Schrankenlösungen zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst105
a) Grundrechte Dritter als Schranke?105
(1) Das Grundrecht auf Stadtgestaltung106
(2) Der soziale Frieden und Nachbarkunst als kollidierende Güter106
(3) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Eigentums- und Religionsfreiheit als kollidierende Güter107
b) Andere Rechtsgüter von Verfassungsrang - Demokratie vs. Grundrechte?107
(1) Die Untauglichkeit staatlicher Gestaltungsermächtigungen als Schranke von Grundrechten108
(2) Das Demokratieprinzip109
(3) Kompetenznormen109
(4) Staatszielbestimmungen110
(a) Die verfassungsrechtliche Qualität von Staatszielbestimmungen110
(b) Das Sozialstaatsprinzip110
(c) Das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen112
(d) Der Kulturstaat als Staatsziel112
(5) Das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung113
3. Zusammenfassung: Die geringe Relevanz der Schrankenebene zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst115
IV. Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte116
1. Die Reichweite der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte116
2. Einzelaspekte der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte119
3. Die Untauglichkeit der Lehre von der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte zur Bestimmung des Normgehalts120
4. Zusammenfassung: Die Ermittlung der objektiv-rechtlichen Dimension der Kunstfreiheit120
E. Der Gehalt der Kunstfreiheit für die Baukunst122
I. Begriffe und Schutzumfang der Baukunst im einfachen Recht122
1. Baukunst im Urheberrecht123
a) „Werk" und „Kunst" im Urheberrecht123
b) Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes124
(1) Der Schutz gegen die Entstellung des Werkes124
(2) Der urheberrechtliche Anspruch auf den Fortbestand des Kunstwerkes125
(3) Die postmortale Schutzwirkung des Urheberpersönlichkeitsrechts126
(4) Der urheberrechtliche Schutz des Umgebungsbezugs von Architektur127
c) Der Beurteilungsmaßstab im Urheberrecht127
2. Baukunst im Recht des Denkmalschutzes128
a) Künstlerische Bedeutung in der Denkmalpflege128
b) Die räumliche Erstreckung des Denkmalschutzes: Umgebungs- und Ensembleschutz, städtebauliche Bedeutung129
II. Die Gegenstände des Schutzes der Kunstfreiheit im Bereich der Baukunst130
1. Die Unterscheidung von künstlerischem und nichtkünstlerischem Bauen130
a) Kunst als verfassungsrechtlicher Begriff130
(1) Der materiale Kunstbegriff131
(2) Der formale Kunstbegriff131
(3) Der zeichentheoretische Kunstbegriff132
(4) Der (erfolgreiche) künstlerische Akt der Behauptung als Kunst132
(5) Zusammenfassung: Offener Kunstbegriff plus Indizien133
b) Die Ergänzungsbedürftigkeit der allgemeinen Kunstbegriffe für die Baukunst133
(1) Die begrifflichen Folgen der Zweckbindung der Baukunst133
(2) Das Kriterium der Intensität der formalen Durchbildung134
c) Gestalterische Qualitäten zur Bestimmung des Kunstcharakters von Architektur135
(1) Bauwerkskörper135
(2) Aktiver Umgebungsbezug135
(3) Passiver Umgebungsbezug135
d) Der Beurteilungsmaßstab im Verfassungsrecht136
e) Zusammenfassung: Baukunst im Sinne der Kunstfreiheit137
2. Die Schutzgegenstände im Einzelnen137
a) Der geschützte Personenkreis137
(1) Der Architekt137
(a) Der Architekt als Träger des schöpferischen Prozesses137
(b) Postmortale Schutzwirkung der Kunstfreiheit137
(2) Bauherr und Eigentümer als Künstler und Mittler138
(3) Kein Schutz des Kunstrezipienten139
(a) Rezeptionsästhetischer Ansatz139
(b) Keine negative Kunstfreiheit140
b) Werk-und Wirkbereich der Baukunst140
(1) Der Schutz des Werkes der Baukunst140
(a) Gestalt-und Fortbestandsschutz141
(b) Umgebungsbezug141
(2) Der Schutz des Wirkbereichs von Baukunst141
(a) Die Unterscheidung von Werk- und Wirkbereich141
(b) Keine Abstufung des Schutzes nach Werk- und Wirkbereich142
(c) Der Wirkbereichsschutz der Baukunst143
3. Gegenständliche Abgrenzung gegenüber anderen Grundrechten (Grundrechtskonkurrenz)143
a) Baukunst als Beruf und Wirtschaftsgut143
(1) Baukunst als Beruf143
(2) Baukunst als Eigentum144
(3) Abgaben auf und Vergütungen für Baukunst144
b) Baukunst als Kommunikation145
(1) Baukunst als Meinungsäußerung145
(2) Baukunst als Religionsausübung146
III. Die Normoffenheit der Freiheit der Baukunst146
1. Versuche abstrakt-genereller Schutzbereichsbegrenzung146
a) Ausgrenzung unspezifischer Modalitäten der Kunstäußerung (Fr. Müller)146
(1) „Normprogramm" und „Normbereich"146
(2) Unspezifische Modalitäten der Kunstausübung147
(3) Einwände gegen Müllers Theorie: Extra-legale Grundrechtsverdopplung148
(4) Baukunstbezogene Aussagen150
(a) Schutz der Baukunst nur nach den Regeln des Wirkbereichs150
(b) Kein Schutz der Ortsbezogenheit150
(c) Verfassungswidrigkeit der Verunstaltungsverbote151
(d) Kein Grundrechtsschutz gegen zweckbezogene Anforderungen151
b) Ausgrenzung des eigenmächtigen Zugriffs auf fremde Rechtsgüter152
(1) „Der Zürcher sprayer"152
(a) Der Inhalt der Sprayer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts153
(b) Das Verhältnis von Kunst- und Eigentumsfreiheit154
(c) Weiterungen (1): Kunstfreiheit und die Problematik der Materialbeschaffung156
(d) Weiterungen (2): Das Verhältnis von Kunstfreiheit und anderen Grundrechten156
(e) Weiterungen (3): Kunstfreiheit und fiskalisches Eigentum157
(2) Zur Verallgemeinerung der Sprayer-Lösung (Pieroth/Schlink)159
(a) Die Beschränkung des Schutzes der Kunstfreiheit auf „auch sonst erlaubtes Verhalten"159
(b) Die Folge: Der Verlust des rechtssphärenabgrenzenden Gehalts der Kunstfreiheit159
(c) Zum Vergleich von Kunst-und Berufsfreiheit161
(d) Zur Übertragbarkeit auf das Verhältnis von Baurecht und Baukunst162
(e) Zusammenfassung162
c) Ausgrenzung mittels des Normtypus der „allgemeinen Gesetze"163
(1) Baurecht als „allgemeines Gesetz"163
(2) Rückführung auf Evidenz (Rüfner)164
(3) Rückführung der Freiheitsrechte auf den Gleichheitssatz (Bettermann)164
2. Die Normoffenheit der Kunstfreiheit165
a) Die Angewiesenheit der Grundrechte auf den Gesetzgeber166
b) Normoffenheit als Eröffnung einer staatlichen Gestaltungsbefugnis167
c) Differenzierungen im Rahmen der Normoffenheit168
(1) Normoffene Teilschutzbereiche168
(2) Qualitative Begrenzungen von Normoffenheit169
IV. Der Umfang des Schutzes der Freiheit der Baukunst170
1. Historische Einführung in die Kategorien des baurechtlichen Zugriffs auf das Werk der Baukunst170
a) Bewahren und Gestalten - Das Kreuzberg-Urteil (1882)170
(1) Der Gehalt des Urteils170
(2) Die Reichweite der polizeilichen Generalklausel171
(3) Die Reichweite des Verunstaltungsverbots172
(4) Wohlfahrt im Rechtsstaat: Der Weg der Spezialgesetzgebung173
(5) Normgeber und Normanwender173
b) Die Spannung zwischen praktischen und ästhetischen Zwecken im Baurecht174
c) Die Ausdifferenzierung des Baurechts174
2. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung praktischer Zwecke176
a) Normoffenheit in der praktischen Dimension176
b) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit177
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes177
(2) Das Bestimmtheitsgebot178
c) (Kunst-) Freiheit als praktischer Zweck178
d) Zusammenfassung: Die Bedeutung praktischer Belange für die Freiheit der Baukunst179
3. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung ästhetischer Zwecke179
a) Ästhetische Zwecke als legitime Gründe des Allgemeinwohls179
b) Normoffenheit in der historischen und der räumlichen Dimension180
c) Das ästhetisch schlüssige Programm als Voraussetzung von Normoffenheit181
d) Stadtgestaltung als ästhetisches Programm182
(1) Schutz und Förderung des einzelnen Werkes der Baukunst182
(a) Die Bewahrung vorhandener baukünstlerischer Substanz182
(b) Die Schaffung neuer Baukunst183
(2) Der stadträumlich begründete Zugriff auf das Werk der Baukunst184
(a) Die Möglichkeit eines stadtbaugestalterisch schlüssigen Programms185
(b) Inhaltliche Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit185
(c) Prozedurale Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit186
(aa) Das Gebot diskursiver Offenheit187
(bb) Das Gebot ästhetisch schlüssiger Entscheidung188
e) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit189
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes189
(2) Bestimmtheit im Hinblick auf Gestaltfragen189
(a) Materielle Bestimmtheit ästhetisch bezweckter Normen189
(b) Die Kompensation von Unbestimmtheit durch Verfahren190
f) Zur These der Kunstfreiheit als Neutralitätsgebot191
g) Zusammenfassung: Die Bedeutung ästhetischer Belange für die Freiheit der Baukunst192
F. Baurecht als Gestaltanweisung: Die Zugriffe des Baurechts auf das Werk der Baukunst193
I. Die Gesetzgebungskompetenzen im Baurecht194
II. Gestaltanweisungen durch das Bauplanungsrecht196
1. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch Bebauungsplanung196
a) Vorstufen der Bauleitplanung197
(1) Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung197
(2) Die Zielvorgaben des Baugesetzbuches197
(a) Allgemeine Ziele198
(b) Die Planungsleitlinien198
(c) Die Ziele der Sanierungssatzung199
(3) Die Baunutzungsverordnung199
b) Die Bauleitplanung199
(1) Stadtbaugestalterische Erforderlichkeit als Teil der städtebaulichen Erforderlichkeit200
(2) Die planerischen Instrumente201
(a) Der Flächennutzungsplan201
(b) Die Instrumente der Bebauungsplanung202
(aa) Gestalterische Instrumente im Rahmen von Bebauungsplänen202
(bb) Die besonderen Instrumente der Sanierungssatzung204
(cc) Die Aufnahme fremder Regelungen in den Bebauungsplan204
(3) Der Einsatz der Instrumente: Das (gestalterische) Abwägungsgebot204
(a) Die Anforderungen des Abwägungsgebotes205
(b) Die Bedeutung des Abwägungsgebotes für gestalterische Fragen206
(aa) Baukunst als Belang und seine Gewichtung im Verhältnis zu praktischenZwecken206
(bb) Baukunst und baugestalterische Zwecke207
(cc) Baukunst und stadtgestalterische Zwecke208
(dd) Das gestalterische Abwägungsgebot208
(4) Planungskonstellationen: Die Überplanung der bestehenden Stadt210
(a) Der Umgang mit der vorhandenen städtebaulichen Struktur210
(b) Der Umgang mit dem vorhandenen Einzelbestand212
c) Planverwirklichung durch städtebauliche Gebote213
d) Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan213
(1) Insbesondere: Die Befreiung - die rechtlichen Voraussetzungen214
(2) Zur Notwendigkeit einer spezifisch gestaltbezogenen Auslegung der Befreiungstatbestände216
(3) Keine Befreiung allein aufgrund des Vorliegens von Baukunst217
e) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung218
2. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich219
a) Die bauplanungsrechtlichen Instrumente im unbeplanten Innenbereich219
(1) Funktionsweise: Rahmenbildung219
(a) Zusammenhängende Bebauung eines Ortsteils220
(b) Die Umgebung als Rahmen220
(c) Einengendes Korrektiv: Das Gebot der Rücksichtnahme221
(d) Erweiterndes Korrektiv: Das Verbot der Begründung oder Erhöhung bodenrechtlich beachtlicher und erst noch ausgleichsbedürftiger Spannungen221
(e) Abwägung im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB222
(f) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung im unbeplanten Innenbereich222
(2) Das Gebot der Berücksichtigung der für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur222
(3) Der zusätzliche Ortsbildschutz223
(4) Die Satzungen nach §34 BauGB223
(5) Die städtebaulichen Gebote224
b) Verfassungsrechtliche Würdigung224
(1) Das Einfügungsgebot als praktisch bezweckte Vorschrift224
(2) Das Einfügungsgebot als ästhetisch schlüssiges Programm225
(3) Das Verbot der Beeinträchtigung des Ortsbildes228
(4) Abwägung im Rahmen des Einfügungsgebots als Erforderlichkeitsprüfung228
(5) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung229
(6) Die Satzungen nach §34 BauGB229
(7) Der Einsatz der städtebaulichen Gebote außerhalb von Bebauungsplänen229
III. Gestaltanweisungen durch das Bauordnungsrecht230
1. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Verunstaltungsverbot als ästhetische Bestandssicherung230
a) Der Regelungsgehalt des Verunstaltungsverbots230
b) Verunstaltung durch Kunst232
(1) Die bauwerksbezogene Verunstaltung232
(2) Die umgebungsbezogene Verunstaltung232
(3) Graffiti usw. als Verunstaltung234
c) Die Berücksichtigung der beabsichtigten Gestaltung234
d) Der subjektiv-rechtliche Anspruch auf Schutz vor Verunstaltung235
2. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch örtliche Bauvorschriften237
a) Das (gestalterische) Abwägungsgebot im Bauordnungsrecht237
b) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung238
3. Die praktisch bezweckten Regelungen in den Landesbauordnungen239
a) Das Recht zur Alternative: Ausnahmen und Befreiungen im Bauordnungsrecht239
b) Insbesondere: Die Abstandsvorschriften vor der Kunstfreiheit241
(1) Abstandsvorschriften zwischen Ordnungs-und Planungsfunktion241
(2) Abstandsvorschriften in Plangebieten242
(3) Abstandsvorschriften außerhalb von Plangebieten243
IV. Gestaltanweisungen durch das Denkmalschutzrecht244
1. Die Bewahrung des Vorhandenen: Die Grundzüge des Rechts des Denkmalschutzes245
2. Unterschutzstellung und die Berücksichtigung gegenläufiger Interessen246
3. Denkmalschutz und neue Baukunst247
4. Umgebungs- und Ensembleschutz durch Denkmalrecht248
5. Die Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch249
6. Die Reichweite subjektiver Rechte im Denkmalschutz250
V. Die verfahrensbezogenen Anforderungen der Kunstfreiheit251
1. Grundlage: Die Problematik von Prärogativen der Normgeber251
2. Bundes- und Landesgesetzgebung253
3. Die Rolle exekutivischer Normgebung254
a) Die Anforderungen an die Verordnungsgebung: Art. 80 GG und die Wesentlichkeitslehre254
b) Die Baunutzungsverordnung zwischen Bundesgesetzgeber, gemeindlicher Selbstverwaltung und grundrechtsberechtigtem Bürger255
4. Das Gebot der Zweistufigkeit gemeindlicher Planungen257
a) Das Verfahren der Bauleitplanung258
(1) Die verfahrensrechtliche Berücksichtigung der gestalterischen Fragen258
(2) Instrumente der Plansicherung259
b) Die Vorgehens weise bei Erlass einer Gestaltungssatzung259
5. Baugenehmigungsverfahren, Bauvorlageberechtigung und Freistellungspolitik261
6. Verfahren im Denkmalrecht262
7. „Kooperative" Verfahren, insbesondere der städtebauliche Vertrag263
8. Konsistenzsicherung durch Kompetenzkonzentration264
9. Kunstfreiheit und Rechtsschutz266
VI. Andere städtebauliche Vorgehensweisen266
1. Die verfassungsrechtliche Bedeutung anderer städtebaulicher Vorgehensweisen267
2. Die „sonstige" städtebauliche Planung268
a) Vorgehensweise und Gegenstand der Rahmen- und Entwicklungsplanung268
b) Der Gewinn von Rahmen- und Entwicklungsplanung für die Fragen städtischer Gestalt269
c) Das Berliner Beispiel des Planwerks Innenstadt270
3. Weitere Organisations- und Verfahrensformen270
a) Der Stadtbaumeister270
b) Beratende Beiräte272
c) Der Wettbewerb273
G. Resümee der bisherigen Überlegungen274
I. Der verfassungsrechtliche Gewinn der Untersuchung274
1. Der grundrechtsdogmatische Gewinn275
2. Der grundrechtstheoretische Gewinn275
3. Der rechtspraktische Gewinn276
II. Die verfassungsrechtlichen Wirkdimensionen der Freiheit der Baukunst276
1. Die Freiheit der Baukunst als Eingriffsabwehrrecht277
2. Die Freiheit der Baukunst als negative Kompetenznorm: Der Schutz des Werkes der Baukunst277
3. Schutzpflichtwahrnehmung durch das öffentliche Baurecht278
4. Die organisations- und verfahrensrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst278
5. Die leistungsrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst279
6. Die materiell-rechtliche Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im öffentlichen Baurecht280
III. Der baurechtliche Gewinn der Untersuchung280
1. In der Bauleitplanung281
2. Im unbeplanten Innenbereich282
3. Im Bauordnungsrecht283
4. Im Denkmalrecht284
5. Kompetenzfragen285
6. Kunstfreiheit und Rechtsschutz285
7. Andere städtebauliche Vorgehensweisen285
IV. Im Beispiel: Flachdach und Fassadenbemalung vor Gericht286
H. Weiterungen288
I. Überlegungen zu baukünstlerischen Vorhaben im Außenbereich288
1. Der Grundsatz der Freihaltung des Außenbereichs289
2. Gestaltvorgaben für Außenbereichsvorhaben290
3. Der Breker-Fall290
4. Die Uneindeutigkeit des Städtischen292
II. Die Weltdeutungsgrundrechte: Kunst-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit293
1. Der Schutz von „Weltdeutung" durch vorbehaltlose Grundrechte293
a) Das deutsche Konzept vorbehaltloser Grundrechte293
b) Die Grenzen der Wissenschaft294
c) Religionsfreiheit als „Toleranz"294
2. Personale Geltungsansprüche und eine freiheitliche Rechtspolitik295
Literaturverzeichnis297
Personenverzeichnis311
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen315

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