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E-Book

Kreativitätsförderung von Mädchen in der Adoleszenz braucht geschlechtssensible Bedingungen

AutorPetra Anna Maria Hermes
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl10 Seiten
ISBN9783656092155
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis5,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Veranstaltung: Grundlagen der Kommunikation und Verhaltensbeobachtung, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalt 1. Einleitung3 2. Kreativität als Triebfeder persönlicher Lebensgestaltung3 2.1 Konzeption eines Mädchenworkshops4 2.2 Ergebnisse des Workshops5 2.3 Reflexion6 3. Fazit7 Literaturverzeichnis8 1. Einleitung In vielen gesellschaftlichen Bereichen haben Mädchen und Frauen formal zwar gleiche Chancen am Zugang zu Bildung und Berufsleben. Eine Förderung von Chancengleichheit von Mädchen reicht allerdings nicht aus, um Gleichberechtigung für Mädchen zu bewirken (vgl. Ingenfeld/ Depping 1998). In der Entwicklungspsychologie ist die Entwicklung von Mädchen in der Adoleszenz bisher wenig untersucht. Dennoch ist bakannt, dass Mädchen im Alter von zehn bis vierzehn Jahren, psychisch enorm ins Schwanken kommen. Zahlreiche Studien belegen, dass diese Gruppe von Mädchen einen Widerspruch zwischen den sozialen Normen des Erwachsenseins und denen des Frauseins erlebt (vgl. Koopmann 1995, S. 13). Daraus folgt für Frauen und Mädchen, dass sie häufig Schwierigkeiten im Prozess der eigenen, idealen Identitätsfindung und der vorbehaltslosen Lebensplanung haben. 'Bereits im Jahr 1984 wurden im Sechsten Jugendbericht der Bundesregierung konkrete Forderungen nach einer Gleichberechtigung der Geschlechter aufgestellt. Aber auch noch im Elften Kinder- und Jugendbericht von 2002 muss festgestellt werden, dass viele Forderungen, gerade im Bereich der Mädchenarbeit immer noch nicht erfüllt sind.' (vgl. Monzel 2008). Praktische Fördermöglichkeiten gibt es bisher fast nicht, obwohl 1991 mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ein gesetzlicher Rahmen dafür geschaffen wurde. Der § 9 Abs. 3 KJHG besagt, dass bei 'der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben (der Jugendhilfe) [...] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern (sind).' (ebd.). Es ist somit dringend notwendig weitergehende Fördermaßnahmen für Mädchen anzubieten und zu entwickeln. Im Rahmen dieser Hausarbeit wird die Anwendung einer Methode zur Kreativitätsförderung vorgestellt und eine Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse vorgenommen.

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