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Persönlichkeitsrechtliche Grenzen der satirischen Bildbearbeitung

AutorMichel Ennens
VerlagIgel Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl117 Seiten
ISBN9783868153163
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis43,00 EUR
Karikaturen und Fotomontagen sind allgegenwärtig. Sei es beim Durchblättern von Tageszeitungen oder Zeitschriften, beim Fernsehen oder bei der Suche nach bestimmten Personen im Internet. Immer wieder fällt der Blick auf ein Bildnis, das die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich zieht. Dabei sind der Allgemeinheit besonders solche Bildnisse am liebsten, die komisch wirken, abfällig erscheinen oder zum Nachdenken anregen. In jüngerer Zeit ist selbst bei den als seriös geltenden Fernsehnachrichten das Thema des Tages in einer Fotokollage im Hintergrund dargestellt. So sah man beispielsweise in jüngster Vergangenheit eine Fotomontage von Gerhard Schröder, dem ehemaligen Bundeskanzler, wie dieser auf einem Ölfass sitzt und Geldscheine in der Hand hält. Diese Art der bildlichen Unterstützung quasi-journalistischer Beiträge ist heutzutage kaum noch wegzudenken. Aus der Sicht der Macher und der Sicht derer, die sie veröffentlichen, stellen diese Arten der Auflockerung eine Notwendigkeit dar. Denn die immer stärker zunehmende Anzahl an Zeitungen, Magazinen und Fernsehsendern zwingen die Redaktionen zur Individualität und Differenzierung, denn durch einen bloßen Tatsachenbericht ist eine Unterscheidung kaum möglich. Doch steckt häufig hinter der vordergründigen, zum Lachen anregenden Darstellung, die Rüge vermeintlicher gesellschaftlicher, politischer oder ethnischer Missstände, deren Anprangerung in ironischer Weise verbildlicht wird. Somit stellt sich die Frage, welche Freiheiten die Macher von Satire haben und wo diese Freiheiten ihre Grenzen finden. Ist es beispielsweise erlaubt, Personen vor dem Hintergrund der Satire zu beleidigen, bloß zu stellen, zu veralbern oder überhaupt abzubilden? Muss jemand, der in der Öffentlichkeit steht, alles hinnehmen oder kann er sich wirksam gegen jede Art der Abbildung wehren? Wenn nicht gegen jede, gegen welche Darstellung steht ihm dann Schutz zu? Nicht selten sind Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Karikaturen und Fotomontagen Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei ist die Frage nach der Zulässigkeit rechtlich keinesfalls so eindeutig wie gemeinhin angenommen. Nicht selten durchlaufen derartige Entscheidungen alle Instanzen und münden gerade in letzter Zeit immer öfter in einer Verfassungsbeschwerde. Daraus ist ersichtlich, dass das Problem der Karikaturen kein rein zivilrechtliches ist. Denn die Interessen der Abgebildeten und die Interessen der veröffentlichenden Medien sind bereits im Grundgesetz verankert. So stellt beispielsweise die Würde des Menschen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein grundrechtlich geschütztes Gut dar, dessen Achtung Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Doch auch die Freiheit der Meinungsäußerung, sowie die Freiheit der Presse und der Kunst sind grundrechtlich garantierte Freiheiten (Art. 5 GG). Fraglich erscheint daher immer wieder, wie diese Grundrechte, auf die sich jede Seite beruft, im Verhältnis zueinander zu gewichten sind, bzw. welchem Recht im jeweiligen Einzelfall der Vorrang gebührt. Folglich gilt es zu klären, wo das Persönlichkeitsrecht dem Freiraum der satirischen Bildbearbeitung Grenzen aufzeigen kann.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis5
Abkürzungsverzeichnis7
A Satire als Kollision von Persönlichkeitsrecht und Medienfreiheit9
B Das allgemeine Persönlichkeitsrecht11
I Der verfassungsrechtliche Schutz der Persönlichkeit11
II Die zivilrechtlichen Schutzbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts14
1. Das Recht am eigenen Wort15
2. Das Recht am eigenen Bild16
3. Die persönliche Ehre18
a) Der normative Ehrbegriff18
b) Der normativ-faktische Ehrbegriff19
III Die Einteilung in Sphären20
1. Die Intimsphäre21
2. Die Privatsphäre23
a) Thematisch23
b) Räumlich24
3. Die Sozialsphäre26
4. Vorzüge und Kritik hinsichtlich einer Einteilung in Sphären27
C Die satirische Bildbearbeitung und das Recht am eigenen Bild31
I Die Karikatur als Bild31
II Das Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen von Personenbildnissen36
III Ausnahmen zum Recht am eigenen Bild39
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte39
a) Absolute Personen der Zeitgeschichte41
b) Relative Personen der Zeitgeschichte46
c) Unzulässige Veröffentlichungen50
2. Vertrieb ausschließlich des Bildnisses53
3. Bildnis auf dem Produkt53
4. Bildnis bei Verbindung von Werbung und Journalismus53
d) Zwischenergebnis zum Bereich der Zeitgeschichte54
2. Personen als Beiwerk54
3. Personen als Teil von Versammlungen55
4. Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen57
IV Zusammenfassung58
D Die kollidierenden Rechte des Artikel 5 GG61
I Die Meinungsfreiheit62
1. Der Begriff der Meinung62
2. Der Begriff der Tatsachenbehauptung64
3. Zwischenergebnis: Die Karikatur als Meinungsäußerung65
II Die Informationsfreiheit66
III Die Pressefreiheit67
1. Die Funktionen der Presse68
2. Die Abgrenzung zur Meinungsfreiheit69
3. Zwischenergebnis: Die Karikatur im Schutzbereich der Pressefreiheit70
IV Die Kunstfreiheit71
1. Der Begriff der Kunst72
2. Die Karikatur im Verständnis der Kunst74
3. Die Schranken der Kunstfreiheit und die Unterschiede zurMeinungs- und Pressefreiheit76
E Die Güter- und Interessenabwägung81
I Das Prüfungsmodell: Trennung von „Aussagekern“ und„Satirischer Einkleidung“82
1. Aussagekern der Karikatur85
a) Der verständige und unvoreingenommene Betrachter86
b) Der Zusammenhang von Text und Bild87
c) Der gesellschaftspolitische Zusammenhang88
II Die Güter- und Interessenabwägung in bekannter Rechtsprechung92
1. Die Franz Josef Strauß-Karikaturen92
2. Die Fotomontage zur Situation der Deutschen Telekom AG97
III Gemeinsame Grundsätze der Satirebewertung in ständigerRechtsprechung103
F Persönlichkeitsrecht als „Grenzbereich“ der Satirefreiheit106
Literatur109

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