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Das Bankgeheimnis.

Struktur, Inhalt und Grenzen einer zivilrechtlichen Schutzpflicht.

AutorPetra Wech
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Bank- und Börsenwesen 9
Seitenanzahl645 Seiten
ISBN9783428527779
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis119,90 EUR
Das Bankgeheimnis besteht in seiner zivilrechtlichen Ausprägung als gewohnheitsrechtliches Institut. Petra Wech arbeitet seine Geltungsgründe heraus und trifft auf dieser Grundlage Aussagen zur dogmatischen Einordnung als Schutzpflicht. Sie zieht Wertungen bestehender Haftungsmodelle (z.B. der Vertrauens- oder Berufshaftung) heran und vertritt den Ansatz eines Schuldverhältnisses ohne primäre Leistungspflichten in Form eines Vertrauensverhältnisses. Davon ausgehend definiert sie den zeitlichen, personellen und sachlichen Schutzbereich anhand anschaulicher Beispiele. Aktuelle Fragen wie diejenigen der Datenweitergabe bei Forderungsabtretungen oder der Umwandlung von Kreditinstituten werden genauso behandelt wie die Drittschutzwirkung des Bankgeheimnisses oder der Fall Dr. Kirch gegen Deutsche Bank und Dr. Breuer. Eine Darstellung der Wirkungen und Rechtsfolgen rundet die Untersuchung ab.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis37
Einleitung40
1. Kapitel: Historische und begriffliche Annäherung an das Bankgeheimnis45
§ 1: Geschichtliche Entwicklung
45
I. Das Bankgeheimnis bis zur Reichsgründung 187145
1. Existenz des Bankgeheimnisses seit der Geburtsstunde der ersten Bank46
2. Bankgeheimnis ohne gesetzliche Erwähnung47
II. Die Weiterentwicklung des Bankgeheimnisses bis ins 20. Jahrhundert48
1. Die Ausgestaltung durch die Banken48
a) Der Begriff des Bankgeheimnisses48
b) Niederlegung in Banksatzungen49
c) Behandlung des Bankgeheimnisses in den Geschäftsbedingungen50
d) Niederlegung des Bankgeheimnisses erst im Jahre 199351
2. Die Ausgestaltung durch den Staat51
a) § 348 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 CPO52
b) Steuergesetze53
c) Die Bankgesetze53
d) Das Schuldbuchgeheimnis54
e) Versuche einer Kodifizierung des Bankgeheimnisses scheiterten55
f) Zusammenfassung56
§ 2: Begriffsbestimmungen
57
I. Definitionen aus dem Geheimnisschutz57
1. Geheimnis – Geheimnisherr – Geheimnisträger57
2. Geheimnisarten58
a) Privatgeheimnis58
b) Berufsgeheimnis59
c) Unternehmensgeheimnis59
3. Offenbaren – anvertrauen – verwerten60
4. Tatsachen – Werturteile61
II. Definitionen aus dem Bankrecht61
1. Geschäftsverbindung61
2. Bankgeschäfte62
3. Bank – Bankier – Kreditinstitut – Sparkasse62
4. Bankkunde63
2. Kapitel: Geltungsgrundlagen des Bankgeheimnisses
64
§ 3: Die gesetzliche Grundlage des Bankgeheimnisses65
I. Bedeutung des Geheimhaltungswillens des Geheimnisherrn65
1. Willenserklärung ohne Bedeutung für die Entstehung der Schweigepflicht65
2. Der subjektive Geheimhaltungswille bleibt ohne Rechtsfolgen66
3. Wille des Geheimnisherrn ausgeformt als Dispositionsfreiheit67
a) Dispositionsfreiheit des Kunden67
b) Dispositionsfreiheit als Indiz für individuellen Schutz67
II. Bedeutung des Geheimhaltungsinteresses des Geheimnisherrn68
1. Berechtigtes Schutzinteresse nur bei Bezug zur Geschäftsverbindung68
2. Das typisierte Interesse der Bankkunden wird geschützt69
3. Zusammenfassung70
§ 4: Rechtsgüterschutz nicht Hauptzweck des Bankgeheimnisses70
I. Keine Anknüpfung an konkrete Schutzgüter71
II. Schutz der wirtschaftlichen Selbstbestimmung des Bankkunden72
1. Rechtsordnung stellt wirtschaftliche Bewegungsfreiheit sicher72
2. Faktischer Zwang zur Offenlegung von Informationen gefährdet wirtschaftliche Selbstbestimmung74
a) Erste Ansicht: Prinzip der Privatautonomie überwiegt75
b) Zweite Ansicht: Sicherung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Kunden75
§ 5: Schutz der Banken kein Zweck des Bankgeheimnisses
77
§ 6: Besondere Vertrauensbeziehung zwischen Bank und Kunde
79
I. Basis des Vertrauens basiert nicht auf zwischenmenschlicher Ebene79
II. Schutzbedürfnis wegen umfassenden Einblicks in Kundenverhältnisse
80
III. Typischerweise Vertragsbeziehung auf Dauer angelegt82
1. Dauerhaftigkeit als Merkmal von Bankgeschäften82
2. Dauer der Rechtsbeziehung steigert die gegenseitigen Pflichten83
3. Abstrakte Ausrichtung auf Dauer genügt für die Entstehung83
IV. Postulat der Vertrauenswürdigkeit des Berufsstandes84
1. Postulat der besonderen Vertrauenswürdigkeit84
2. Förderung des Postulats durch die Banken85
V. Zwischenergebnis zur besonderen Vertrauensbeziehung86
§ 7: Zusammenfassung zu den normativen Grundlagen
87
3. Kapitel: Dogmatische Grundlagen
90
1. Abschnitt: Gewohnheitsrecht90
§ 8: Die gewohnheitsrechtliche Verfestigung des Bankgeheimnisses
90
I. Die Entstehung von Gewohnheitsrecht90
II. Gewohnheitsrechtliche Grundlage des Bankgeheimnisses91
III. Das unsichere dogmatische Fundament im allgemeinen Schuldrecht
92
§ 9: Die Rechtsnatur der sogenannten „Geschäftsverbindung“
93
I. Das Konzept des Bankvertrages als Rahmenvertrag94
1. Der zweifelhafte Wille zum Vertragsschluss94
2. Der zweifelhafte Vertragsgegenstand95
a) AGB-Einbeziehung auch ohne Bankvertrag96
b) Bankvertrag bleibt ohne Rechtsfolgen97
c) Keine Verpflichtung der Bank zu künftigen Bankgeschäften97
d) Wahrung allgemeiner Kundeninteressen98
II. Das gemischt rahmenvertraglich-gesetzliche Konzept99
III. Bankgeheimnis keine vertragliche Pflicht auf der Grundlage von AGB
100
1. Bankgeheimnis galt bereits vor seiner Niederlegung in Geschäftsbedingungen
100
2. Bankgeheimnis gilt auch ohne Einbeziehung gemäß § 305 Abs. 2 BGB
100
a) Rechtslage bei Geltung von AGB101
b) Rechtslage ohne Geltung von AGB102
3. Zwischenergebnis: Keine konstitutive Niederlegung in den AGB103
IV. Bankgeheimnis keine Vertragspflicht der einzelnen Bankgeschäfte
103
1. Vertragsunabhängigkeit des Bankgeheimnisses103
2. Geschäftsverbindung als typisiertes Rechtsverhältnis104
2. Abschnitt: Sonderbeziehung zur Begründung von Nebenpflichten
105
§ 10: Unübersichtlichkeit auf dem dogmatischen Feld der Nebenpflichten
106
I. Uneinheitliche Terminologie bei Nebenpflichten106
1. Aufteilung in Nebenleistungs- und Schutzpflichten106
2. Beispiel zur Veranschaulichung107
3. Terminologie innerhalb der Schutzpflichten108
II. Die Herangehensweise der Judikatur108
1. Auskunftshaftung109
2. Zeugnishaftung110
§ 11: Begründungsmodelle von Nebenpflichten vor dem Jahre 2002
111
I. Die Irrelevanz des Vertragsschlusses111
1. Die culpa in contrahendo und die positive Forderungsverletzung111
2. Keine Anwendung von c.i.c. und p.F.V. auf das Bankgeheimnis113
a) Zurückhaltung der Rechtsprechung und des Schrifttums113
b) Eigene Stellungnahme114
II. Vertrauenshaftung als dritte Spur zwischen Vertrags- und Deliktsrecht
115
1. Funktion und Voraussetzungen115
2. Kritik und eigene Stellungnahme117
III. Berufshaftung119
1. Funktion und Voraussetzungen119
a) Aussagen der Rechtsprechung120
b) Lammels Theorie zur Berufshaftung121
c) Köndgens und Lorenz’ Ansatz zur Berufshaftung122
d) von Bars Theorie zur Berufshaftung122
2. Kritik und eigene Stellungnahme zur Berufshaftung123
a) Abgrenzung der Berufsgruppe bei Banken unproblematisch123
b) Lückenhaftigkeit der Lehre hindert Rückgriff auf sie nicht124
c) Differenzierung innerhalb der Rücksichtspflichten nötig124
d) Ausrichtung des Sorgfaltsmaßstabes an Verkehrskreisen125
3. Zwischenergebnis126
IV. Gesetzliches Schuldverhältnis ohne primäre Leistungspflichten
126
1. Verschiedene Konzepte127
2. Grundsätzliche Kritik unbegründet128
V. Einordnung der Rücksichtspflichten ins Deliktsrecht129
§ 12 Dogmatische Kategorisierung der Schutzpflichten nach dem Jahr 2002
132
I. Erwähnung der Rücksichtspflichten im Gesetz132
II. Außerdeliktischer Charakter der Schutzpflichten132
III. Anerkennung vertragsähnlicher Sonderverbindungen133
1. Sonderbeziehung außerhalb des Deliktsrechts133
2. Sonderbeziehung außerhalb des Vertragsrechts134
3. Kodifikation der Vertrauens- und der quasivertraglichen Haftung135
4. Charakterisierung der bankrechtlichen Geschäftsverbindung135
§ 13: Gesetzliche Sonderverbindung neben einem Vertragsverhältnis
136
I. Fortgeltung der bisherigen normativen Grundlagen und des gesetzlichen Charakters des Bankgeheimnisses137
1. Beispiel 1137
2. Beispiel 2137
II. Modifikation durch privatautonome Vereinbarung zum Bankgeheimnis
138
1. Vertragliche Vereinbarung zur Verschwiegenheitspflicht138
2. Einseitige Freizeichnung unzulässig139
III. Vereinbarung über Verschwiegenheit unabhängig von Einzelverträgen
140
IV. Zwischenergebnis141
§ 14:
142
I. Lehren mit unterschiedlicher Herangehensweise142
II. Gemeinsamkeiten der Ansätze143
III. Schlussfolgerungen für das Bankgeheimnis144
1. Dogmatische Beschreibung des Bankgeheimnisses145
2. Normative Kriterien zur Bestimmung des Pflichtenumfangs146
4. Kapitel: Einfluss anderer Rechtsgebiete
148
§ 15 Mittelbarer Einfluss des Verfassungsrechts148
I. Meinungsstand zur verfassungsrechtlichen Grundlage des Bankgeheimnisses
148
II. Nur mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht
149
1. Betroffene Grundrechtspositionen149
2. Grund und Reichweite der horizontalen Drittwirkung152
a) Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht152
b) Grundrechtlicher Schutz des Bankgeheimnisses nur mittelbar153
aa) Grundsätzlicher gesetzlicher Schutz nötig153
bb) Bedeutung der Privatautonomie154
cc) Schutzpflichtlehre als Schranke der Privatautonomie154
dd) Fremdbestimmung als Schranke der Privatautonomie154
III. Zwischenergebnis155
§ 16: Strafrechtliche Wertungen ohne Einfluss auf das Bankgeheimnis
156
I. Die Einheit der Rechtsordnung156
II. Ausgestaltung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes158
III. Kein klar definiertes Schutzgut in den Strafrechtsnormen158
1. Die Individualschutzlehre zu § 203 StGB159
2. Die Kritik an der Individualschutzlehre159
3. Die Gemeinschaftsschutzlehre zu § 203 StGB161
4. Die Kritik an der Gemeinschaftsschutzlehre161
a) Die Verschiedenartigkeit der verfolgten Interessen161
b) Fehlendes Allgemeininteresse bei einzelnen Berufsgruppen162
aa) Berufspsychologen163
bb) Private Lebensversicherer163
c) Gemeinwohlinteresse an einem funktionierenden Bankenwesen164
5. Vertrauen des Rechtsverkehrs in Berufsausbildung kein Schutzgut165
6. Vielfalt von Schutzgütern auch in den Spezialnormen166
a) Wettbewerbsrecht166
b) Gesellschaftsrecht167
IV. Trennung von zivil- und strafrechtlicher Verschwiegenheitspflicht
167
V. Zwischenergebnis168
§ 17: Absicherung der Vertraulichkeit durch öffentliche Interessen
169
I. Ethisches Moment nicht maßgeblich169
II. Schutz der Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs170
1. ZPO bezweckt keinen Schutz der Geheimhaltung170
2. ZPO schützt Verkehrssitte berufsbezogener Vertraulichkeit172
III. Zwischenergebnis173
5. Kapitel: Inhaltliche Eckpunkte und sachlicher Schutzbereich des Bankgeheimnisses
174
1. Abschnitt: Inhaltliche Eckpunkte des Bankgeheimnisses
174
§ 18: Kirch ./. Deutsche Bank und Breuer – Sachverhaltsdarstellung
174
§ 19: Verbleibende Fragen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes176
I. Erfordernis des inneren Zusammenhangs177
II. Vertragliche Verschwiegenheitspflicht neben dem Bankgeheimnis178
1. Differenzierung Bankgeheimnis – Schonungspflicht vor dem Urteil bei Canaris
179
2. Unterschied zwischen den Schutzpflichten bleibt unklar180
a) Keine Differenzierung der Pflichten nach ihrem Ziel möglich181
b) Keine Differenzierung der Pflichten nach ihrem Inhalt möglich181
c) Begründung der Schonungspflicht über ihren Leistungsbezug möglich, aber vom Bundesgerichtshof nicht verwendet
182
aa) Erschwerung der Rückzahlung des Kredites183
bb) Pflicht zur Vertragstreue als eigenständige Schutzpflicht183
d) Begründung der Schonungspflicht über vertragliche Vereinbarung184
aa) Vertragscharakter durch Verankerung in den AGB185
bb) Auslegung der AGB-Klausel erforderlich185
cc) Widersprüchlichkeit des Urteils186
dd) Auflösung des Widerspruchs über die Anwendung von Nr. 2 Abs. 1 AGB-Banken
187
3. Keine zufriedenstellende normative Begründung für eine Differenzierung
187
a) Keine normative oder dogmatische Begründung im Urteil188
b) Keine normative oder dogmatische Begründung von Canaris
188
4. Zwischenergebnis und Schlussfolgerung191
2. Abschnitt: Sachlicher Schutzbereich des Bankgeheimnisses
191
§ 20: Bezug zwischen Information und Geschäftsverbindung
191
I. Kundenwille als Bezugspunkt nicht ausreichend192
1. Pflicht als Ausdruck einer typisierten gesetzlichen Interessengewichtung192
a) Ausrichtung der Schutzbedürftigkeit des Kunden am strukturellen Ungleichgewicht
192
b) § 383 ZPO als Maßstab für die Schutzwürdigkeit des Kunden193
2. Geltungsgrundlagen des Bankgeheimnisses spiegeln sich nicht immer im Kundenwillen wider
194
3. Zwischenergebnis195
II. Die Vielschichtigkeit des Bezugspunkts195
1. Keine gewohnheitsrechtlich verfestigte Anknüpfung in älteren Quellen195
2. Keine einheitliche Anknüpfung in neueren Quellen198
a) In der Literatur199
b) In der Rechtsprechung200
aa) Reichsgericht im Jahr 1914201
bb) Bundesgerichtshof im Jahr 1953202
cc) LG Göttingen im Jahr 2002203
c) Die drei Kategorien von Scheer zum inneren Zusammenhang203
3. Zusammenfassung der Meinungen204
III. Normative Fundierung einer Fallgruppenbildung205
1. Bisherige Begründungsansätze206
a) Normative Begründungen für die Anknüpfung fehlen überwiegend
206
b) Ansatz in der Rechtsprechung206
c) Argumente von Scheer/Sichtermann und Canaris206
2. Kritik am Zufälligkeitskriterium von Canaris207
a) Fall zur Veranschaulichung207
b) Lösung des Falls mittels des Zufälligkeitskriteriums207
c) Zufälligkeitskriterium beruht nicht auf normativen Wertungen208
3. Informationserlangung als Anknüpfungspunkt209
a) Anknüpfung an die Kenntniserlangung durch das Gesetz209
b) Quelle des Wissens unerheblich für das Vertrauensverhältnis210
c) Kenntniserlangung bedeutsam für faktischen Offenlegungszwang210
d) Offenlegungszwang bei Kenntniserlangung auf Grund Verlangens der Bank und Notwendigkeit der Information für die Geschäftsverbindung
211
e) Kumulative Anwendung verschiedener Fallgruppen212
4. Wirkungen der Offenbarung als Anknüpfungspunkt213
a) Geschäftsverbindung darf der Geheimsphäre nicht nachteilig sein
213
b) Fall zur Veranschaulichung: Kriterium (Akt der Offenbarung) greift Berufsstand und Sonderwissen der Bank auf213
c) Berufsstand und Sonderwissen nur für Vermögenssphäre bedeutsam
214
aa) Beispiel zur Veranschaulichung214
bb) Rechtsverkehr weist Banken ein besonderes Vertrauen im Vermögensbereich zu
215
cc) Die Reichweite der Vermögenssphäre217
(1) Keine Eindeutige Abgrenzung möglich217
(2) Mittelbarer Zusammenhang nicht ausreichend217
dd) Fazit und Klarstellung218
5. Geheimhaltungswunsch und Geheimnis als Anknüpfungspunkt219
a) Beispiel zur Veranschaulichung219
b) Bezug zu Umständen der Geheimhaltung als Kriterium ungeeignet
220
c) Bezug zum Geheimnis selbst und den zu Grunde liegenden Wünschen
221
aa) Informationsinhalt und Beweggründe der Geheimhaltung im Beispiel
221
bb) Inhaltlicher Bezug der Information zur Geschäftsverbindung
221
cc) Beweggründe für die Geheimhaltung222
d) Nicht vom Bankgeheimnis erfasste Informationen224
aa) Lösung der Beispiele224
bb) Zwischenmenschliches Vertrauen vom Bankgeheimnis nicht erfasst
225
6. Verbleibende rechtliche Unsicherheiten bei der Kategorisierung225
IV. Zusammenfassung der Bezugspunkte für die Inhaltsbestimmung
226
§ 21: Beispiele unstreitig geschützter Informationen
227
§ 22: Tatsachen – Werturteile
228
I. Anfängliche Uneinigkeit über den Schutz von Werturteilen228
II. Schlussfolgerungen229
III. Situation bei anderen Berufsgeheimnissen230
IV. Eigene Stellungnahme zum Schutz von Werturteilen230
V. Schutz von Werturteilen setzt sich durch231
VI. Bankkunde muss konkreten Schutzumfang nicht kennen232
§ 23: Handlungen und Wahrnehmungen der Bank – Negativtatsachen
233
§ 24: Wahre Tatsachen – unwahre Tatsachen
235
I. Meinung 1: Bankgeheimnis erfasst unwahre Tatsachen nicht235
1. Argumentation235
2. Kritik236
a) Begriffliches Argument236
b) Argument der Vereinbarkeit mit der Wertung des § 824 Abs. 1 BGB
236
aa) Wertung des § 824 Abs. 1 BGB steht Einbeziehung nicht entgegen
236
bb) Strengere Haftung bei Sonderverbindungen möglich237
II. Meinung 2: Wahrheitsgehalt beeinflusst Ergebnis der Einzelfallbeurteilung
238
III. Meinung 3: Bankgeheimnis erfasst unwahre Tatsachen239
1. Wenige gewohnheitsrechtliche Anhaltspunkte239
2. Eigene Stellungnahme: Schutz unwahrer Tatsachen240
a) Erhöhte Schadensanfälligkeit beim Kunden240
aa) Wahrheitsanspruch in den Augen des Mitteilungsempfängers240
bb) Rechtliche Nähebeziehung und Vertrauen auf Geheimhaltung prinzipiell unabhängig von Wahrheitsgehalt
241
b) Widerspruchsfreiheit im Hinblick auf andere eindeutig geschützte Informationen
243
c) Vergleich mit dem Insiderrecht244
3. Hilfsweise: Schutz unwahrer Tatsachen durch Loyalitätspflicht245
6. Kapitel: Der personelle Schutzbereich des Bankgeheimnisses247
1. Abschnitt: Adressaten der Pflicht zur Geheimhaltung
247
§ 25: Originäre Adressaten des Bankgeheimnisses
248
I. Rechtsträger der Bank248
II. Herleitung der beruflichen Stellung des Rechtsträgers248
§ 26: Abgeleitete Träger der Verschwiegenheitspflicht
249
I. Mitarbeiter der Bank249
1. Geheimhaltung als Pflicht gegenüber dem Dienstherrn249
2. Keine eindeutige gewohnheitsrechtliche Direktverpflichtung250
3. Schwache Argumente für eine Direktverpflichtung der Mitarbeiter251
4. Argumente gegen eine Direktverpflichtung der Mitarbeiter252
a) Parallele zum Recht der Stellvertretung bei anderen Schutzpflichten
252
b) Institution Bank als maßgeblicher Vertrauensträger253
c) Rechtliche Nähebeziehung nur zur Bank253
II. Keine Ausnahme bei Mitarbeitern von öffentlichen Banken254
1. „Bestellung“ der Mitarbeiter255
2. Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung256
3. Alle Tätigkeitsbereiche mit öffentlich-rechtlicher Komponente257
4. Teleologische Reduktion des Merkmals „unbefugt“258
III. Organe der Bank259
1. Lösung des Berufungsgerichts im Fall Kirch: Keine Eigenhaftung des Organs
260
2. Lösung des Bundesgerichtshofes im Fall Kirch: Eigenhaftung des Organs
260
3. Kritik an der Lösung des Bundesgerichtshofs262
a) Keine Verschmelzung von Vertrags- und Deliktsrecht262
b) Begründung der „Baustoff-Entscheidung“263
c) Vergleich zwischen der Kirch- und der Baustoff-Entscheidung263
d) Grundsätzlich keine Eigenhaftung des Organs aus einer Sonderverbindung der juristischen Person
266
e) Eigenhaftung aus Deliktsrecht und eigener Sonderverbindung des Organs
266
IV. Zusammenfassung268
§ 27 Sonderfälle268
2. Abschnitt: Kreis der durch die Geheimhaltung Geschützten
269
§ 28 Rechtsnachfolge auf Kundenseite269
I. Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge bei natürlichen Personen269
1. Grundsätzlicher Übergang auf die Erben269
2. Erblasserwillen ausschlaggebend im höchstpersönlichen Bereich270
II. Insolvenz und Gesamtrechtsnachfolge bei juristischen Personen
271
III. (Partielle) Gesamtrechtsnachfolge bei Umwandlungen272
IV. Vertragliche Einzelrechtsnachfolge auf Kundenseite272
§ 29 Ausweitung des Schutzes auf Nichtkunden: Überblick über den Meinungsstand
273
I. Literatur273
II. Rechtsprechung274
1. Oberlandesgericht Zweibrücken274
2. Landgericht Hamburg275
3. Kirch-Urteil des Bundesgerichtshofs276
4. Bürgschaftsfälle des Bundesgerichtshofs277
5. Oberlandesgericht Hamm278
§ 30 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Anwendung auf das Bankgeheimnis
279
I. Richterrechtliche Herausbildung einer Haftung gegenüber Dritten
279
1. Haftung über § 328 BGB im Kreissägen- und Gasuhr-Fall280
2. Der dogmatische Widerspruch bei der Herleitung der Rechtsfigur281
3. Keine Lösung des Problems durch die spätere Rechtsprechung281
4. Schrifttum uneinheitlich283
II. Gesetzlicher Drittschutz im Kleid einer Vertragshaftung283
1. Orientierung der Rechtsprechung an Treu und Glauben284
2. Kriterium der erhöhten Einwirkungsmöglichkeit des Berufsträgers285
3. Sachverständigenhaftung nur als berufliche Vertrauenshaftung verständlich
285
4. Vertraglicher Drittschutz insbesondere bei Schutzpflichten Fiktion287
III. Zwischenergebnis: Normative Rechtsgrundlage bei Bankgeheimnis und Drittschutz identisch
289
IV. Fälle zum Drittschutz beim Bankgeheimnis290
V. Voraussetzungen für eine Drittschutzwirkung und die ihnen zu Grunde liegenden Wertungen
291
1. „Leistungsnähe“ als rechtsgeschäftliche Gefahrennähe291
2. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis292
3. Gläubigernähe293
a) Die Schwächen der richterrechtlichen Lösung293
b) Gläubigernähe als Brücke zur Sonderverbindung295
4. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis296
5. Erkennbarkeit298
6. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis298
7. Schutzbedürftigkeit299
8. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis300
VI. Klarstellung und Zusammenfassung301
VII. Verfehlte Argumentation in der Kirch-Entscheidung302
3. Abschnitt: Personenkreis in der Bankensphäre
303
§ 31 Das innere Bankgeheimnis303
I. Erste Meinung: Bestehen eines inneren Bankgeheimnisses303
II. Zweite Meinung: Kein inneres Bankgeheimnis304
III. Kritik an der zweiten Meinung305
IV. Verwobenheit mit der Frage der Wissenszurechnung306
1. Wissenszurechnung in der Außenhaftung307
2. Ausrichtung an den Erwartungen des Rechtsverkehrs308
a) Merkmal der nach außen in Erscheinung tretenden Funktionseinheit
309
b) Merkmal der nach innen handelnden Funktionseinheit309
c) Schlussfolgerungen für das Bankgeheimnis310
3. Keine Anhaltspunkte aus dem Gewohnheitsrecht311
4. Vertrauensverhältnis dient dem Schutz des Kunden312
a) Keine Einzelfallbeurteilung312
b) Die Problematik des Nutzens für den Kunden313
V. Lösungsvorschlag: Aufbau interner Informationsschranken wie im Wertpapierrecht
313
1. Gesetzliche Informationsschranken im Wertpapiergeschäft verhindern Interessenkonflikte
314
2. Grundsätzliche Befürwortung eines inneren Bankgeheimnisses316
3. Begrenzte Zulässigkeit eines bereichsübergreifenden Informationsflusses
318
a) Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Geschäftsleiter318
b) Verallgemeinerungsfähigkeit der Verantwortlichkeit der Geschäftsleiter
318
c) Bereichsübergreifende Aufgaben319
VI. Übertragung der Überlegung auf die Geltung im Bankenkonzern
320
§ 32: Bankgeheimnis gegenüber anderen Kreditinstituten zu wahren
321
I. Grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber Banken
321
II. Ausnahme für die erforderliche Datenübermittlung zur Abwicklung von Bankgeschäften
322
§ 33: Bankgeheimnis gegenüber vertraglich zur Verschwiegenheit Verpflichteten zu wahren
323
§ 34: Geheimhaltungspflicht bei der Abtretung von Forderungen
324
I. Notwendigkeit der Datenweitergabe bei der Abtretung324
1. Kein Gebot der Datenweitergabe durch § 402 BGB324
a) Auskunftspflicht gemäß § 402 BGB nur mit relativer Wirkung325
b) Konflikt mit dem Bankgeheimnis nicht unausweichlich325
2. Dingliches Bestimmtheitsgebot als Mindestanforderung an eine Abtretung
327
3. Verbleib der Einziehungsbefugnis bei der Bank kein Ausweg327
a) Abtretung mit Verbleib der Einziehungsbefugnis bei der Bank328
b) Durch die Zustimmung des Kunden bedingter Übergang der Einziehungsbefugnis329
4. Verschlüsselung und Einschaltung eines Datentreuhänders330
a) Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt330
b) Einziehungsbefugnis bleibt dem Zessionar nicht dauerhaft verwehrt
331
II. Informationszugriff durch andere Schweigepflichtige unzulässig
332
III. Wirtschaftlich notwendige Datenweitergabe bei der Abtretung
332
IV. Zusammenfassung333
§ 35: Die Auslagerung von Bankgeschäften nach § 25 a Abs. 2 KWG
334
I. Eigene Ansicht: Weitergabe grundsätzlich ein Geheimnisbruch
335
1. Parallele zum inneren Bankgeheimnis335
2. Vergleichbarkeit nur bei Weisungsgebundenheit336
II. Gegenmeinung337
1. Einschaltung externer Dritter sei in anderen Bereichen anerkannt337
2. Die angeblich veränderte Erwartungshaltung des Kunden338
3. Die angebliche Gleichwertigkeit der vertraglichen Verschwiegenheit „der Funktionseinheit“ mit dem Bankgeheimnis
339
4. Wirtschaftlicher Vorteil für die Bank und gesetzliche Regelung340
III. Zwischenergebnis340
§ 36: Insolvenz auf Bankenseite
340
§ 37: Vertragliche Gesamtrechtsnachfolge
341
§ 38: Gesamtrechtsnachfolge auf Bankenseite durch Umwandlung
342
I. Zweck des UmwG343
II. Gesamtrechtsnachfolge343
1. Grundsätzlicher Übergang von Schuldverhältnissen344
2. Übergang des bankrechtlichen Vertrauensverhältnisses bei der Fusion344
a) Überleitung der gesetzlichen Nähebeziehung bei der Fusion344
b) Übergang des Vertrauensverhältnisses nur auf Bank möglich345
c) Beteiligung einer Nicht-Bank346
d) Faktische Umstrukturierungen unabhängig von der Verschmelzung
347
3. Übergang des Vertrauensverhältnisses bei der Spaltung348
a) Schutz von Drittinteressen348
b) Keine Umgehung beim Übergang eines operativen Geschäftsbereichs
349
c) Regelmäßig keine Ausweitung der faktischen Geheimnisträger bei Übertragung operativer Geschäftsfelder
350
III. Folgen bei fehlendem Übergang des Vertrauensverhältnisses351
IV. Folgen für die leistungsbezogenen Vermögensgegenstände353
V. Datenoffenlegung gegenüber den Prüfern der Umwandlung353
VI. Zwischenergebnis354
§ 39: Due Diligence im Vorfeld einer Transaktion
355
4. Abschnitt: Sonderfälle auf Kundenseite
355
§ 40: Kunde selbst
355
§ 41: Ehegatte
356
§ 42: Gesetzliche Vertreter
356
§ 43: Beteiligte an Bankgeschäften
357
7. Kapitel: Der zeitliche Schutzbereich und die Umsetzung des Bankgeheimnisses358
§ 44: Beginn der Geheimhaltungspflicht
358
I. Vorliegen einer schuldrechtlichen Sonderverbindung358
II. Der Bezug zwischen Geheimnis und Geschäftsverbindung360
§ 45: Erlöschen der Geheimhaltungspflicht
360
I. Fortdauer der Pflicht nach Beendigung der Geschäftsverbindung
360
II. Erlöschen des Bankgeheimnisses als Ausnahme362
a) Durch Aufgabe des Geheimhaltungswillens362
b) Nicht durch den Tod des Kunden362
c) Nicht durch Zeitablauf363
d) Durch Offenkundigkeit oder Bekanntheit der Information?363
aa) Die vertretenen Meinungen364
bb) Angleichung an die Rechtslage anderer Berufsgruppen geboten366
(1) Offenkundigkeit lässt Schweigepflicht bei anderen Berufsgruppen erlöschen
366
(2) Übertragung auf das Bankgeheimnis367
(3) Auslegung der Offenkundigkeit367
e) Bedeutungslosigkeit der Information für den Schutz unerheblich368
f) Zwischenergebnis368
§ 46: Die aus dem Bankgeheimnis resultierenden Verhaltensmaßstäbe
369
I. Umsetzung des äußeren Bankgeheimnisses369
II. Umsetzung des inneren Bankgeheimnisses370
1. Vertraulichkeitsbereiche im Insiderrecht371
2. Vergleichbarkeit der Problematik mit dem Bankgeheimnis372
8. Kapitel: Grenzen und Durchbrechungen des Bankgeheimnisses
373
1. Abschnitt: Gesetzliche Schranken
374
§ 47: Bundesdatenschutzgesetz
374
I. Meinung 1: BDSG als Durchbrechung des Bankgeheimnisses374
II. Meinung 2: Vorrang des Bankgeheimnisses375
III. Meinung 3: Zweigleisiger Schutz von Informationen376
§ 48: Auslagerung gemäß § 25 a Abs. 2 KWG
377
I. Wortlaut und Zweck der gesetzlichen Regelung377
II. Auslegung der Aufsichtsbehörde bewusst offen gehalten378
§ 49: § 402 BGB
380
§ 50: Gesetzliche Informationsrechte nach §§ 809, 810 BGB380
I. Vorgeschlagene Lösungen zum Konflikt mit dem Bankgeheimnis
380
II. Eigene Stellungnahme381
§ 51: Analogie zu § 49 b Abs. 4 BRAO, § 43 a Abs. 3 PatAnwO, § 55 Abs. 2 WiPrO, § 64 Abs. 2 StBerG bei Abtretungen von Gebührenforderungen
382
I. Zwecksetzung der Neuregelungen382
1. Gleiche Zwecksetzung aller Neuregelungen382
2. Ziel der Sicherung der Verschwiegenheitspflicht383
3. BGHZ 122, 115384
4. BGH WM 1993, 1251385
5. Gesetzgeber ohne eigene Wertungen385
II. Keine Übertragbarkeit auf das Bankgeheimnis386
§ 52: Informationsweitergabe zur gesetzlich vorgesehenen Beaufsichtigung und Überprüfung der Banken (Aufsichtsrat, Abschlussprüfer)
386
I. Anzeigen an die Deutsche Bundesbank386
II. Überwachung durch den Aufsichtsrat387
III. Abschlussprüfer387
§ 53: § 840 Abs. 1 ZPO
388
§ 54: Insolvenzrecht
389
I. Insolvenz des Kunden389
II. Insolvenz der Bank390
§ 55: Sonstige gesetzliche Regelungen
392
2. Abschnitt: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
393
§ 56: Rechtsnatur der Entbindung nicht maßgebend
393
§ 57: Voraussetzungen einer Entbindung
394
I. Einwilligungsfähigkeit auch ohne Geschäftsfähigkeit394
II. Entbindungsbefugnis beim Geheimnisherrn395
III. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen der Einwilligung395
§ 58: Individuelle Entbindung
396
I. Ausdrückliche Einwilligung396
II. Konkludente Einwilligung396
1. Erforderlichkeit für das gewünschte Bankgeschäft396
a) Überweisung397
b) Scheck397
c) Lastschrifteinzug398
d) Sicherheitengeber398
2. Forderungsabtretung der Bank399
3. Schweigen auf eingeräumte Widerspruchsmöglichkeit399
III. Mutmaßliche Einwilligung399
IV. Genehmigung nicht ausreichend400
§ 59: Entbindung von der Verschwiegenheit durch AGB
401
I. Bisher in der Praxis übliche Einwilligungsklauseln401
1. SCHUFA401
2. Beschränkte Entbindung zur Durchführung eines Bankgeschäfts402
3. Telefonwerbeklauseln402
4. Zusammenarbeit mit Kooperationsunternehmen402
5. Übertragung des Kreditrisikos auf Dritte403
II. Bei Beginn der Geschäftsverbindung404
1. § 305 c BGB404
a) Entbindung von der Schweigepflicht grundsätzlich überraschend404
b) Vermeidung der Folgen des § 305 c Abs. 1 BGB405
aa) Gemeinsames Vorgehen der Kreditinstitute405
bb) Äußere Einbindung der Klausel in die AGB405
cc) Das Beispiel des § 12 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Muster-Darlehensvertrag
406
2. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
407
3. Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB408
4. Zwischenergebnis408
III. Änderung der geltenden AGB durch die Bank während einer laufenden
409
1. Fortsetzung der Geschäftsverbindung als konkludentes Einverständnis409
a) Rechtsprechung unklar409
b) Keine Fiktion des Rechtsbindungswillens410
2. Änderungsvorbehalt (Erklärungsfiktion)412
a) Handhabung in der Praxis412
b) Einhaltung von § 308 Nr. 5 BGB412
c) Sonstige Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts413
aa) Transparenz413
bb) Keine unangemessene Benachteiligung413
3. Abschnitt: Bankauskunft
415
§ 60: Die Bankauskunft als Handelsbrauch
415
§ 61: Reichweite des Handelsbrauchs
417
§ 62: Heutiges Verständnis der Bankauskunft
418
§ 63: Folgerungen für das Bankgeheimnis
419
4. Abschnitt: Mögliche Rechtfertigungsgründe
420
§ 64: Berechtigte Interessenwahrnehmung als Rechtfertigungsgrund
420
I. Keine Übertragbarkeit von § 193 StGB auf das Zivilrecht420
II. Abwägung auf Grund mittelbarer Drittwirkung der Grundrechte
421
1. Grundsätzlich kein Rückgriff auf das Verfassungsrecht422
2. Einfluss der Wechselwirkungslehre422
a) Einschränkung des Bankgeheimnisses regelmäßig kein erforderliches Mittel zur Grundrechtsausübung der Bank
422
b) Informationelles Selbstbestimmungsrecht423
III. Rechtsgedanke des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG424
1. Keine Übertragung datenschutzrechtlicher Erwägungen möglich424
2. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Ausdruck einer grundgesetzlichen Abwägung
425
3. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG nur für Grundrechtseingriffe des Staates, nicht für Banken als Privatrechtssubjekte
425
IV. Notwehr und Nothilfe426
V. Notstand427
VI. Rechtfertigende Pflichtenkollision428
VII. Kein allgemeiner Grundsatz berechtigter Interessenwahrnehmung
429
1. Privatautonomie ohne Vorbehalt eines Interessenausgleichs430
2. Gewohnheitsrechtliche Schranken auf Fallgruppen begrenzt432
5. Abschnitt: Interessen der Allgemeinheit
433
§ 65: Schranken mit öffentlich-rechtlicher Grundlage433
§ 66: Schranken mit gewohnheitsrechtlicher Rechtsgrundlage
433
I. Keine Verfestigung einer Grenze durch Allgemeininteressen434
II. Reichsgericht: Restriktive Auslegung der Allgemeininteressen434
III. Bundesgerichtshof: Akute Gefahr für den Straßenverkehr435
IV. Bewertung der Entscheidungen435
V. Keine Schranke zur Förderung der Stabilität des Finanzsektors
436
§ 67: Zusammenfassung
437
6. Abschnitt: Eigene Interessen der Bank
437
§ 68 Aktuelle Tendenz zur Interessenabwägung438
I. Einschränkung durch beliebige überwiegende Interessen der Bank
438
II. Fehlen einer dogmatischen Begründung439
§ 69: § 242 BGB bei vorangegangenem Fehlverhalten des Kunden
440
I. Keine generelle Schutzlosigkeit bei Fehlverhalten des Kunden440
II. Fehlverhalten meist ohne Auswirkung auf das Vertrauensverhältnis
441
§ 70: Systematische und teleologische Überlegungen
442
I. Vertragliches Leistungsinteresse überlagert Vertrauensverhältnis442
1. Bankgeheimnis als Ausfluss des Vertrauensverhältnisses442
2. Begrenzung des Vertrauens durch den Zweck der Leistungsbeziehung
442
3. Notwendigkeit der Offenbarung zum Schutz des Äquivalenzinteresses
443
II. Zumutbarkeit als allgemeine Grenze bei Schutzpflichten444
§ 71: Gewohnheitsrechtliche Entwicklung
445
I. Reichsgericht 1934: Allenfalls bei ganz besonderen Umständen
445
II. Bundesgerichtshof 1978: Ohne Aussage für das Bankgeheimnis
446
III. Entwicklung im Schrifttum447
1. Tendenz bei anderen Geheimhaltungspflichten447
2. Tendenz beim Bankgeheimnis bis in die 90er Jahre448
3. Aktuelle Tendenz beim Bankgeheimnis449
§ 72: Zusammenstellung einzelner Fallgruppen450
I. Fallgruppe 1: Keine Pflichtverletzung des Kunden – keine Anspruchsdurchsetzung
450
1. Auslagerung und Restrukturierung450
a) Wirtschaftlicher Vorteil für die Bank450
b) Einseitige wirtschaftliche Interessen einer Partei rechtfertigen keine Außerkraftsetzung gesetzlicher Pflichten
451
2. Risiko- und Eigenkapitalsteuerung sowie Refinanzierung am Kapitalmarkt
452
a) Abstrakte Berufung auf wirtschaftliche Vorteile nicht ausreichend452
b) Abstrakte Berufung auf das Factoring genügt nicht453
c) Interessenabwägung im Einzelfall kann Durchbrechung nicht rechtfertigen
454
3. Externe Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung455
4. Interesse an einer arbeitsteiligen Organisation – inneres Bankgeheimnis
457
5. Existenzbedrohung der Bank458
6. Sonstige Meinungen zu Durchbrechungen458
II. Fallgruppe 2: Offenbarung zur Durchsetzung von begründeten Ansprüchen aus der Leistungsbeziehung
460
1. Anerkennung der Fallgruppe bei anderen Berufsträgern460
2. Anerkennung der Fallgruppe beim Bankgeheimnis461
3. Sonderfall der Not leidenden Forderungen463
4. Eigene Stellungnahme und Konkretisierung der Voraussetzungen464
a) Keine prozessualen Nachteile bei der gerichtlichen Durchsetzung465
b) Erforderlichkeit der Offenbarung für die außergerichtliche Durchsetzung
465
aa) Sicherung des Leistungsinteresses mit Hilfe einer Datenübermittlung an Dritte
466
bb) Vorrang der Dispositionsfreiheit des Kunden467
cc) Recht zur Verwertung von Sicherheiten469
dd) Zwischenergebnis470
III. Fallgruppe 3: Offenbarung zur Verteidigung gegen Angriffe470
1. Zivilprozesse mit Klienten als Gegenpartei471
2. Zivilprozesse mit Dritten als Gegenpartei472
3. Strafverfahren472
IV. Fallgruppe 4: Schwerwiegende Nachteile beim Pflichtigen – wenig bedeutendes Geheimnis beim Klienten
473
7. Abschnitt: Interessen anderer Bankkunden
474
§ 73: Konflikt mit Aufklärungsansprüchen
474
§ 74: Bisheriger Umgang mit dem Interessenkonflikt
474
§ 75: Güterabwägung475
I. Tendenziell Vorrang der Warnpflicht476
II. Tendenziell Vorrang der Verschwiegenheitspflicht477
III. Keine Ausnahme bei gescheiterten Sanierungsbemühungen478
§ 76: Vorrang der Verschwiegenheitspflicht
479
I. Noch keine Herausbildung von Gewohnheitsrecht479
II. Ablehnung der Güterabwägung480
III. Vermeidbarkeit des Konflikts durch das Kreditinstitut481
IV. Bank als neutrale Dritte im Verhältnis der Kunden zueinander
481
8. Abschnitt: Interessen sonstiger Dritter und des Bankkunden
483
§ 77: Auskunftsanspruch eines Zessionars nach Forderungsabtretung
483
I. Gläubigerstellung führt nicht zu einem Auskunftsanspruch484
II. Forderungseinziehung des Zessionars nicht dauerhaft unmöglich
484
III. Insolvenz der Bank als Zedentin485
§ 78: Auskunftsanspruch des Erben
485
§ 79: Auskunftsansprüche von Sicherheitengebern
486
I. Bürge nach Inanspruchnahme durch die Bank486
1. Teleologische Reduktion der §§ 412, 402 BGB486
2. Anspruchsvoraussetzungen des § 402 BGB nicht erfüllt487
3. Hilfsweise: Auskunftsanspruch durchbricht Bankgeheimnis488
II. Bürge vor Forderungsfälligkeit und Inanspruchnahme488
1. Grundsätzlich keine Auskunftspflicht des Bürgen488
2. Ausnahmsweise Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Bürgen
489
III. Bürge nach Forderungsfälligkeit und vor Inanspruchnahme
490
IV. Sonstige Sicherheitengeber491
1. Sicherheitenbestellung ohne den Willen des Kunden491
2. Sicherheitenbestellung mit dem Willen des Kunden492
3. Vertragliche Vereinbarungen anzuraten493
§ 80: Aufklärungspflichten gegenüber sonstigen Dritten
493
§ 81: Interessen des Bankkunden
494
9. Abschnitt: Geringstmögliches Ausmaß der Durchbrechungen
496
§ 82: Gesetzliche Schranken und Entbindung von der Verschwiegenheit
496
§ 83: Benachrichtigung über Preisgabe
496
§ 84: Bankauskunft
497
§ 85: Eingriffstiefe bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen
498
I. Art und Anzahl der Mitteilungsempfänger498
II. Inhalt und Umstände der Mitteilung499
III. Einbindung des Kunden in die Offenbarung500
10. Abschnitt: Zusammenfassung der Beschränkungen des Bankgeheimnisses
501
9. Kapitel: Wirkungen des Bankgeheimnisses und
503
§ 86: Primäranspruch auf Einhaltung des Bankgeheimnisses
503
I. Überblick über den Meinungsstand503
II. Erfüllbarkeit einer Unterlassenspflicht505
III. Primäranspruch aus einer gesetzlichen Sonderverbindung „ohne primäre Leistungspflichten“
506
IV. Historische Entwicklung der Durchsetzbarkeit von Schutzpflichten
507
V. Systematische Stellung – Zweck des vorbeugenden Rechtsschutzes
509
VI. Teleologische Erwägungen511
1. Selbständigkeit der Schutzpflicht511
2. Unzureichender Schutz durch repressive Mittel513
3. Kritik an einer Ablehnung der Klagbarkeit514
VII. Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs515
1. Bedürfnis für einen präventiv wirkenden Unterlassungsanspruch515
2. Bestimmbarkeit des Verhaltensgebots516
3. Keine zumutbare Möglichkeit des Ausweichens516
§ 87: Nichtigkeit des Verfügungsgeschäftes
517
I. Herrschende Rechtsansicht bis zum Jahre 2004517
1. Bankgeheimnis517
a) Rechtsprechung518
b) Literatur519
2. Andere Verschwiegenheitspflichten520
II. Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.
521
1. Rechtsansichten der Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz522
2. Eigene Stellungnahme zur Kritik des Schrifttums522
a) § 399 Alt. 1 BGB523
b) § 399 Alt. 2 BGB524
aa) § 354 a Satz 1, Satz 3 HGB524
bb) Rechtslage bei Forderungen außerhalb von Handelsgeschäften524
(1) Stillschweigende Vereinbarung möglich524
(2) Zession ohne Verletzung des Bankgeheimnisses möglich525
(3) Fehlender Rechtsbindungswille der Bank525
c) Gewohnheitsrechtliches Bankgeheimnis ohne dingliche Wirkung527
d) Kein Verbotscharakter im Sinne des § 134 BGB527
aa) Private Banken527
bb) Öffentliche Banken528
3. Zwischenergebnis529
4. Exkurs: Reaktion auf die Kritik530
§ 88: Schadensersatz530
I. Anspruchsgrundlage531
II. Umfang des zu ersetzenden Schadens532
1. Begrenzung auf den Schutzzweck des Bankgeheimnisses532
a) Grundsätzlich nur Vertrauensschaden533
b) Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 282 BGB533
c) Schadensersatz bei Leistungsbezug534
d) Normative Begrenzung des Schadensumfangs in Sonderfällen535
aa) Geheimnisbruch ermöglicht Bestrafung des Kunden535
bb) Geheimnisbruch ermöglicht Dritten die Rechtsdurchsetzung535
2. Kein Ersatz des immateriellen Schadens536
III. Sonderprobleme bei Kausalität und Beweisrecht537
1. Beispiel Kirch538
2. Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität538
3. Mittelbare Kausalität540
a) Kausalkette bei Verletzungen des Bankgeheimnisses540
b) Rechtliche Behandlung der mittelbaren Kausalität540
4. Psychisch vermittelte Kausalität541
a) Kausalkette bei Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht541
b) Rechtliche Behandlung der psychisch vermittelten Kausalität542
c) Übertragung der Zurechnungskriterien auf das Bankgeheimnis544
d) Grenzen der psychischen Kausalität beim Bankgeheimnis545
5. Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens546
a) Rechtliche Behandlung des rechtmäßigen Alternativverhaltens547
b) Reichweite des Schutzzwecks547
c) Beweislast des Schädigers für hypothetischen Kausalverlauf548
d) Ausnahme bei bereits vorhandener Schadensanlage549
6. Anscheinsbeweis550
a) Zusammenhang zwischen Information und Geschäftsverbindung550
b) Zusammenhang zwischen Kundgabe und Zweitverursacher551
IV. Verschuldenserfordernis553
§ 89: Widerruf der übermittelten Informationen
555
§ 90: Außerordentliches Kündigungsrecht
555
I. Herleitung und Voraussetzung des Kündigungsrechts556
II. Kündigungsgrund im Einzelfall557
§ 91: Einwand des Rechtsmissbrauchs
558
§ 92: Konkurrierende Ansprüche
559
§ 93: Aufsichtsrechtliche Möglichkeiten
560
§ 94: Mittel zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zum Kunden
562
§ 95: Zusammenfassung der Wirkungen des Bankgeheimnisses
562
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse564
Literaturverzeichnis576
Urteilsverzeichnis616
Sachverzeichnis636

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