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Vermessungskompetenzen für behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben.

Rechtsprobleme im amtlichen Vermessungswesen.

AutorHelge Sodan
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1093
Seitenanzahl115 Seiten
ISBN9783428527922
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis49,90 EUR
Neben den originären Vermessungszuständigkeiten der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure wird in nahezu allen Landesvermessungsgesetzen auch 'anderen' bzw. 'sonstigen behördlichen Vermessungsstellen' die Wahrnehmung von Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens (zumeist von Liegenschaftsvermessungen) eingeräumt. Die Landesvermessungsgesetze machen das Bestehen der Vermessungskompetenz dieser 'anderen' behördlichen, d. h. etwa gemeindlichen, Vermessungsstellen in sachlicher Hinsicht aber regelmäßig davon abhängig, daß mittels der Vermessungstätigkeit 'eigene Aufgaben' erfüllt werden bzw. die Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben 'erforderlich' sind. Von diesen Vermessungskompetenzen wird durch die 'anderen behördlichen Vermessungsstellen' umfangreich Gebrauch gemacht. Damit treten sie regelmäßig in 'Konkurrenz' zu den amtlichen Vermessungsbefugnissen insbesondere der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Helge Sodan geht u. a. den Fragen nach, was unter der 'Erfüllung eigener Aufgaben' als sachlicher Voraussetzung von Liegenschaftsvermessungen (anderer) behördlicher Vermessungsstellen im Sinne der Landesvermessungsgesetze zu verstehen ist und ob behördliche Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben/Angelegenheiten Beurkundungen vornehmen dürfen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis12
Erster Teil: Einleitung, Problemaufriß und Fragestellungen18
Zweiter Teil: Begutachtung25
A. Die landesrechtlichen Vermessungskompetenzen für „andere behördliche Vermessungsstellen“ zur Erfüllung eigener Aufgaben25
I. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern25
II. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen29
B. Zu Frage 130
I. Die sachliche Voraussetzung „zur Erfüllung eigener Aufgaben“ für die Vermessungskompetenz (anderer) behördlicher Vermessungsstellen30
1. Erfüllung „eigener Aufgaben“30
a) Zum Rechtsbegriff der „Aufgabe“ im allgemeinen30
aa) „Staatliche“ Aufgaben30
bb) Rechtsform der Erfüllung staatlicher Aufgaben32
b) Erfüllung „eigener Aufgaben“ als sachliche Voraussetzung behördlicher Vermessungstätigkeit in den Landesvermessungsgesetzen34
aa) Nur Verwaltungsaufgaben, keine fiskalischen Tätigkeiten34
bb) Zusammenhang von privatrechtlichen Tätigkeiten mit Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei Grundstücksgeschäften (und sonstigen Grundstücksangelegenheiten)38
(1) Kein Zusammenhang bei fiskalischer Bedarfsdeckung oder Vermögensverwaltung38
(2) Zusammenhang eines Grundstücksgeschäfts mit „engerem“ staatlichen Aufgabenkreis, insbesondere Anwendungsfälle der Zweistufenlehre39
(3) Zusammenhang bei Erforderlichkeit der Grundstücksangelegenheit für die Erfüllbarkeit einer konkreten öffentlichen Aufgabe42
cc) „Eigene“ Verwaltungsaufgaben, insbesondere der Gemeinden43
(1) Keine vermessungsrechtliche „Allzuständigkeit“ der Gemeinden43
(2) Insbesondere nicht Vermessungen „für Dritte“46
(a) Vermessungen auf Kosten Dritter47
(aa) Gemeindliche Grundstücksverkäufe47
(bb) Gemeindliche Grundstückskäufe48
(b) Vermessungen für kommunale Wirtschaftsunternehmen48
(aa) Betrieb kommunaler Wirtschaftsunternehmen als eigene Verwaltungsaufgabe?48
(bb) Vermessungszuständigkeit für den Bereich der Daseinsvorsorge?51
(cc) Kommunale Wirtschaftsunternehmen als „Dritte“ Maßgeblichkeit der Organisationsform?52
(dd) Geltung der Grundsätze über gemeindliche Grundstücksgeschäfte auch für Grundstücksgeschäfte kommunaler Wirtschaftsunternehmen54
(ee) Zusammenfassung55
2. Dienlichkeitszusammenhang zwischen der Vermessung und der eigenen Aufgabe (Erforderlichkeit der Vermessung)55
a) Die unterschiedlichen Formulierungen in den Landesvermessungsgesetzen55
b) Gebot enger Auslegung56
c) Einzelfälle57
aa) Typische Fälle eines Dienlichkeitszusammenhangs57
bb) Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung Grundstücksgeschäfte58
cc) Vermessungen an im Eigentum oder im Erbbaurecht einer Körperschaft/Gemeinde befindlichen Liegenschaften58
dd) Vermessungen an fremden Grundstücken, die öffentlichen Zwecken dienen59
II. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 1 in Leitsätzen59
C. Zu Frage 264
I. Begriff der „Beurkundung“64
II. Beurkundungen im Vermessungswesen65
1. Vermessung und Beurkundung65
2. Beurkundungsbefugnis der „anderen“ behördlichen Vermessungsstellen66
III. Verbot der „Selbstbeurkundung“67
1. Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten67
a) Kodifizierung im Beurkundungsrecht67
b) „Eigene Angelegenheiten“69
2. Geltung des Verbots der Selbstbeurkundung im Vermessungswesen70
3. Umfang des Verbots der Selbstbeurkundung bei der Vornahme von Vermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben durch „andere“ behördliche Vermessungsstellen74
a) „Eigene Angelegenheiten“ in Abgrenzung zu „eigenen (Verwaltungs-)Aufgaben“75
b) Fiskalische Tätigkeiten77
c) Zusammenfallen von eigenen Verwaltungsaufgaben und eigenen Angelegenheiten78
d) Eigene Verwaltungsaufgaben, die keine eigenen Angelegenheiten betreffen80
e) Zusammenfassung80
IV. Verhältnis zum Verbot der Beurkundung in eigenen Angelegenheiten für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure81
V. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 2 in Leitsätzen83
D. Zu Frage 388
I. Kommunale Zusammenarbeit88
II. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis kommunaler Vermessungsstellen zur Erfüllung eigener Aufgaben89
1. Personelle Voraussetzung89
2. Kommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung dieser personellen Voraussetzung91
III. Zulässigkeit einer derartigen kommunalen Zusammenarbeit hinsichtlich kommunaler Vermessungsstellen92
1. Entgegenstehen vergaberechtlicher Regelungen?92
2. Umgehung der personellen Voraussetzung für eine Vermessungsbefugnis93
3. Umgehung der abgestuften Kompetenzverteilung in den Landesvermessungsgesetzen94
4. Entgegenstehen der Vorschriften über die erhöhte Beweiskraft öffentlicher Urkunden96
IV. Zusammenfassende Beantwortung der Frage 3 in Leitsätzen100
Dritter Teil: Zusammenfassung der die gestellten Fragen beantwortenden Leitsätze102
A. Beantwortung der Frage 1102
B. Beantwortung der Frage 2106
C. Beantwortung der Frage 3111
Literaturverzeichnis114

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