Inhaltsverzeichnis | 6 |
Erster Teil: Tatsächliche und rechtliche Ausgangspunkte der Untersuchung | 14 |
§ 1 Einleitung | 14 |
I. Einführung in die Problemstellung | 14 |
II. Gegenstand der Untersuchung | 19 |
III. Gang der Untersuchung | 20 |
§ 2 Entwicklung des Rechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 21 |
I. Das Städtebauförderungsgesetz | 22 |
1. Wandlung des Staats- und Planungsverständnisses seit den sechziger Jahren | 23 |
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz | 25 |
a) Außenentwicklungsmaßnahme mit überörtlichem Charakter | 25 |
b) Instrument einer „integrierten Entwicklungsplanung“ | 25 |
c) Staatliche Durchführungsverantwortung | 26 |
d) Gemeindliche Erwerbspflicht | 26 |
e) Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen | 27 |
f) Aufhebung nur nach durchgeführter Entwicklung | 28 |
II. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Auslaufmodell | 29 |
1. Änderung der städtebaulichen Situation in den siebziger und achtziger Jahren | 29 |
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Überleitungsrecht des BauGB | 31 |
III. Die Reaktivierung der Entwicklungsmaßnahme im BauGB-Maßnahmegesetz | 33 |
1. „Neue Wohnungsnot“ Ende der achtziger Jahre und das „Boxberg“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 33 |
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB-Maßnahmengesetz | 36 |
a) Instrument der Stadtentwicklungsplanung | 36 |
b) Innenentwicklungsmaßnahme | 37 |
c) Förmliche Festlegung durch gemeindliche Satzung | 37 |
d) Verstärkte Kooperation mit Privaten | 38 |
e) Verweis auf die Aufhebungsregelung im Sanierungsrecht | 38 |
IV. Wiederaufnahme der Entwicklungsmaßnahme in das Voll- und Dauerrecht 1993 | 39 |
V. Weitere Angleichung an das Sanierungsrecht mit dem BauROG 1998 | 41 |
VI. Rechtslage nach dem EAG Bau 2004 | 42 |
VII. Gesetz zur Innenentwicklung der Städte 2007 | 44 |
1. Stärkung der Innenentwicklung | 45 |
2. Die Befristung der Durchführungszeiträume bei Sanierungsmaßnahmen und Anpassungen des Aufhebungsrechts | 48 |
3. Änderungen des Ausgleichsbetragsrechts | 51 |
4. Weitere Änderungen am Verfahrensrecht | 53 |
VIII. Fazit zur Rechtsentwicklung | 54 |
§ 3 Der Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 56 |
I. Anwendungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 57 |
1. Gesamtmaßnahme | 58 |
2. In Stadt und Land | 58 |
3. Vorliegen eines qualifizierten öffentlichen Interesses | 59 |
4. Anwendungszwang | 59 |
II. Ziele, Gegenstände und Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen | 60 |
1. Ziele städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen | 60 |
2. Gegenstände städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen | 61 |
3. Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen | 62 |
a) Außen- und Innenentwicklung | 62 |
b) Abgrenzung zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme | 63 |
c) Unterschiede zwischen Außen- und Innenentwicklungsmaßnahmen | 65 |
III. Die materiellen Festlegungsvoraussetzungen für den städtebaulichen Entwicklungsbereich | 66 |
1. Kongruenz mit den räumlichen Zielen und Zwecken nach § 165 Abs. 2 BauGB | 66 |
2. Erforderlichkeit für das Wohl der Allgemeinheit | 67 |
a) Eigentumsrechtliche Bedeutung des Gemeinwohlerfordernisses | 67 |
b) Die gesetzlichen Beispiele | 69 |
aa) Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten | 69 |
bb) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen | 71 |
cc) Wiedernutzung brachliegender Flächen | 72 |
3. Subsidiarität der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 73 |
4. Zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums | 75 |
IV. Fazit zum rechtlichen Rahmen für den Einsatz des Instruments | 77 |
§ 4 Probleme städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen am Beispiel Berlins | 78 |
I. Die Berliner Entwicklungsbereiche | 78 |
II. Änderung der Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung seit Mitte der neunziger Jahre | 85 |
1. Ausbleiben des Bevölkerungswachstums | 87 |
2. Kein Wachstum der Wirtschaft | 87 |
3. Leerstand bei Gewerbeimmobilien | 87 |
4. Keine Nachfrage nach Wohnflächen | 88 |
5. Einbrechen der Bodenpreise | 88 |
6. Landeshaushalt in erheblicher Notlage | 89 |
7. Ausbleiben von externen Wachstumsimpulsen | 90 |
8. Ausblick auf weitere Entwicklungsperspektiven | 91 |
9. Zwischenergebnis | 91 |
III. Folgen des Wandels der städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklungsmaßnahmen | 91 |
1. Verzögerung der Durchführung der Maßnahme | 92 |
2. Infragestellung des Entwicklungskonzepts | 92 |
3. Rechtsunsicherheit bei der entwicklungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB | 92 |
4. Übernahmeverlangen der Eigentümer nach § 168 BauGB | 93 |
5. Wegfall der Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen | 94 |
a) Erwerb von Grundstücken zu hohen Anfangswerten | 94 |
b) Reprivatisierung zu nicht kostendeckenden Preisen | 95 |
c) Geringe Refinanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Ausgaben durch Ausgleichsbetrag | 96 |
d) Situation bei vorzeitiger Abschöpfung des Ausgleichsbetrages im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen | 97 |
6. Unfinanzierbarkeit des gemeindlichen Grunderwerbs | 97 |
7. Drohende Schaffung städtebaulicher Missstände | 98 |
8. Zwischenergebnis | 98 |
IV. Umsteuerung der Berliner Entwicklungsbereiche | 99 |
Zweiter Teil: Der Weg zur Beendigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 103 |
§ 5 Rechtswidrigwerden und Funktionslosigkeit einer städtebaulichen Entwicklungssatzung | 103 |
I. Die Rechtsprechung zum Geltungsverlust von städtebaulichen Entwicklungssatzungen | 105 |
1. Rechtsprechung zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei einem späteren Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen | 105 |
a) Wegfall eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten | 106 |
b) Wegfall eines Bedarfs an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen | 108 |
c) Nachträgliche Perspektive für vertragliche Einigungen | 108 |
d) Keine zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums | 109 |
e) Exkurs: Folgen zögerlicher Durchführung der Entwicklung für die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB | 112 |
f) Ergebnis der Rechtsprechungsanalyse zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen | 116 |
2. Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit einer Entwicklungssatzung | 117 |
3. Lösung der Rechtsprechung: Verweis auf die Aufhebungspflicht | 120 |
II. Stellungnahme zur Möglichkeit eines automatischen Geltungsverlusts | 121 |
1. Das Außerkrafttreten einer städtebaulichen Entwicklungssatzung wegen Wegfalls der Festlegungsvoraussetzungen | 121 |
a) Rechtsdogmatische Einordnung des Außerkrafttretens von Normen bei einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse | 121 |
b) Zum Beispiel: Zweckentfremdungsverbote bei Wegfall der Wohnraumknappheit | 123 |
c) Die Bedeutung des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB | 125 |
d) Die Bedeutung der Rechtssicherheit unter Berücksichtigung des Wandels des Entwicklungskonzeptes | 128 |
e) Zwischenergebnis | 131 |
2. Das Funktionsloswerden städtebaulicher Entwicklungssatzungen | 131 |
3. Ergebnis zum Geltungsverlust einer städtebaulichen Entwicklungssatzung | 134 |
§ 6 Die Änderung der Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme | 135 |
I. Das Entwicklungskonzept im Rechtssystem | 136 |
1. Begriff des Entwicklungskonzepts | 136 |
2. Rechtliche Relevanz des Entwicklungskonzepts im städtebaulichen Entwicklungsrecht | 138 |
a) Anknüpfungen an das Entwicklungskonzept im BauGB | 139 |
b) Unterschiede zu sonstigen informellen Planungen | 141 |
aa) Gesetzliche Ausgestaltung | 142 |
bb) Rechtliche Bindungswirkung | 142 |
cc) Faktische Außenwirkung | 144 |
dd) Konkreter Durchführungsbezug | 144 |
c) Ergebnis und Folgerungen | 145 |
II. Anforderungen an das Entwicklungskonzept, insbesondere bei einer späteren Änderung der Entwicklungsziele | 145 |
1. Formelle Anforderungen | 146 |
a) Zuständigkeit für die Entwicklungsplanung | 146 |
b) Frage der Veröffentlichungspflicht | 150 |
c) Beteiligungserfordernisse | 153 |
d) Zwischenergebnis | 155 |
2. Materielle Anforderungen | 155 |
a) Abwägungsgebot | 156 |
b) Übermaßverbot | 158 |
c) Vertrauensschutzprinzip | 158 |
d) Zügigkeitsgebot | 160 |
e) Bindungen durch allgemeine entwicklungsrechtliche Planungsgrundsätze und den Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 165 BauGB | 161 |
f) Beibehaltung der „Identität“ der Entwicklungsmaßnahme als Ermessensgrenze? | 165 |
3. Ergebnis zu den Anforderungen an das Entwicklungskonzept | 166 |
§ 7 Voraussetzungen und Grenzen für die Aufhebung des städtebaulichen Entwicklungsrechts | 167 |
I. Allgemeine Strukturfragen des § 162 BauGB | 168 |
II. Aufhebung der Entwicklungssatzung nach durchgeführter Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB | 171 |
1. Durchführung nach Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts – keine „Totalentwicklung“ | 171 |
2. Mindestprogramm einer durchgeführten Entwicklung bei einer „eingeschränkten Durchführung“ | 172 |
a) Festsetzung der Entwicklungsbebauungspläne | 173 |
b) Durchführung der Ordnungsmaßnahmen | 174 |
aa) Abschluss der Bodenordnung, insbesondere der Enteignungsverfahren | 174 |
bb) Herstellung und Änderung der Erschließungsanlagen | 177 |
cc) Beseitigung städtebaulicher Missstände, insbesondere Freilegung von Grundstücken | 177 |
c) Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen | 178 |
d) Durchführung sonstiger Baumaßnahmen | 179 |
e) Ergebnis: Strategie der „eingeschränkten Durchführung“ | 181 |
III. Aufhebung der Entwicklungssatzung wegen Undurchführbarkeit der Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB | 182 |
1. Undurchführbarkeit am Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts – Vorrang der Anpassung der Entwicklungsziele | 182 |
2. Undurchführbarkeit wegen mangelnder Finanzierbarkeit | 183 |
3. Undurchführbarkeit wegen fehlender Investitionsbereitschaft privater Investoren | 185 |
4. Ergebnis zur Undurchführbarkeit der Entwicklung | 186 |
IV. Aufhebung wegen Aufgabe der Entwicklungsabsicht aus anderen Gründen entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB | 186 |
1. Gebundene Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung privater Belange | 187 |
2. Fallgruppen der Aufgabe der Entwicklungsabsicht | 189 |
a) Nachträgliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer | 189 |
b) Rückgang der Nachfrage nach entwickelten Nutzungen | 190 |
c) Kommunale Finanzierungsschwierigkeiten | 191 |
d) Veränderte politische Prioritätensetzungen | 191 |
e) Aufgabe der Entwicklungsabsicht trotz Zurückbleibens städtebaulicher Missstände? | 192 |
f) Ergebnis zur Aufgabe der Entwicklungsabsicht | 193 |
V. Teilaufhebung der Entwicklungssatzung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Verhältnis zu § 163 BauGB | 193 |
1. Prüfung möglicher Konflikte bei einer Teilaufhebung | 194 |
2. Verhältnis zur Abschlusserklärung nach § 163 BauGB | 194 |
3. Besonderheiten der Abschlusserklärung nach § 163 BauGB im Entwicklungsrecht | 197 |
a) Abschlusserklärung nach Durchführung | 197 |
b) Abschlusserklärung vor Durchführung | 198 |
4. Ergebnis zu Teilaufhebung und Abschlusserklärung | 199 |
VI. Abgrenzungsfragen zwischen den verschiedenen Aufhebungsgründen | 199 |
VII. Ergebnis zu den Rechtsgrundlagen der Aufhebung | 201 |
Dritter Teil: Verfahrens- und Rechtsschutzfragen beim Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 203 |
§ 8 Abwicklungsaufgaben beim Abschluss der Entwicklungsmaßnahme | 204 |
I. Abwicklung einzelner Bau- und Ordnungsmaßnahmen | 205 |
1. Grundsatz der Fertigstellung vor Aufhebung | 205 |
2. Ausnahmen von der Fertigstellung vor Aufhebung | 206 |
II. Löschen des Entwicklungsvermerks und der personenbezogenen Daten | 207 |
III. Abwicklung der Rechtsbeziehungen zum Entwicklungsträger und Auflösung des Treuhandvermögens | 208 |
1. Beendigung des Vertragsverhältnisses | 208 |
2. Rechenschaftspflicht des Entwicklungsträgers | 211 |
3. Übertragung des Treuhandvermögens | 211 |
4. Haftungsübergang | 212 |
IV. Veräußerung und Rückübertragung von Grundstücken | 214 |
1. Allgemeine Reprivatisierungspflicht | 214 |
a) Vorrangige Berücksichtigung früherer Eigentümer | 215 |
b) Inhalt von Bau- und Nutzungsverpflichtungen mit Grunderwerbern nach der Aufhebung | 216 |
c) Fortgeltung der Bindung an den Verkehrswert | 217 |
2. Ausnahmen beim Erwerb von Grundstücken für öffentliche Zwecke | 217 |
V. Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen | 218 |
1. Überblick zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen | 219 |
a) Bestimmung des Anfangswertes | 222 |
b) Bestimmung des Endwertes | 224 |
2. Verfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen | 226 |
a) Allgemeine Verfahrensfragen des § 154 BauGB | 226 |
b) Grundsatz der Erhebungspflicht | 229 |
c) Ausnahmefälle des Absehens vom Ausgleichsbetrag | 229 |
aa) Absehen in Bagatellfällen | 229 |
bb) Absehen in Härtefällen oder im öffentlichen Interesse | 231 |
VI. Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme und Überschussverteilung | 233 |
§ 9 Rechtsschutzfragen bei dem Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 235 |
I. Ansprüche gegen Aufhebung der Entwicklungssatzung | 236 |
II. Ansprüche auf Aufhebung der Entwicklungssatzung | 238 |
III. Ansprüche auf Rückübertragung und Rückenteignung von Grundstücken, Bestand von Enteignungsbeschlüssen | 243 |
1. Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach § 164 BauGB | 243 |
2. Anspruch auf Rückenteignung von Grundstücken nach § 102 BauGB | 245 |
3. Bestand rechtshängiger Enteignungsbeschlüsse | 246 |
a) Allgemeine Grundsätze zum maßgeblichen Zeitpunkt | 247 |
b) Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer nachträglichen Änderung tatsächlicher Umstände im Baulandverfahren | 248 |
c) Maßgeblicher Zeitpunkt bei Enteignungen auf Grundlage einer zeitlich begrenzten Entwicklungssatzung | 250 |
aa) Sonderrolle des städtebaulichen Entwicklungsrechts | 251 |
bb) Beschleunigungsmaxime im Enteignungsverfahren | 251 |
d) Schlussfolgerungen zum Bestand von rechtshängigen Enteignungsbeschlüssen | 253 |
IV. Ansprüche von Vertragspartnern der öffentlichen Hand bei Aufhebung der Entwicklungssatzung | 253 |
1. Kein vertraglicher Primäranspruch auf Durchführung der Entwicklungsmaßnahme | 253 |
2. Sekundäransprüche bei rechtmäßiger Aufhebung | 255 |
a) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung | 255 |
b) Anpassungsansprüche nach § 60 VwVfG | 255 |
3. Sekundäransprüche bei rechtswidriger Aufhebung | 258 |
V. Ansprüche anderer Eigentümer bei Aufhebung der Entwicklungssatzung | 258 |
1. Rechtswidrige Aufhebung der Entwicklungssatzung | 259 |
2. Rechtmäßige Aufhebung der Entwicklungssatzung | 259 |
VI. Ansprüche von Eigentümern bei rechtswidrigem Unterlassen der Aufhebung | 261 |
1. Übernahmeverlangen gemäß § 168 BauGB | 262 |
2. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche | 263 |
VII. Zusammenfassende Bewertung der Risiken für die Gemeinde | 263 |
Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung in Thesen | 265 |
I. Zur Rechtsgeschichte der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 265 |
II. Zum Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme | 266 |
III. Zu den Problemen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen bei einem Wandel der städtebaulichen Rahmenbedingungen am Beispiel Berlins | 266 |
IV. Zum Rechtswidrigwerden und der Funktionslosigkeit städtebaulicher Entwicklungssatzungen | 268 |
V. Zur Bedeutung des Entwicklungskonzepts | 270 |
VI. Zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Entwicklungssatzung | 271 |
VII. Zu den Abwicklungsaufgaben der Gemeinde | 273 |
VIII. Zu den Rechtsschutzfragen bei der Aufhebung der Entwicklungssatzung | 276 |
Literaturverzeichnis | 279 |
Sachwortverzeichnis | 293 |