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Beurteilungsspielraum zugunsten Privater.

Die Übertragung der herkömmlichen Rechtsfigur auf das Verfahren regulierter Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zugunsten von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle (EFS).

AutorMartin W. Nell
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1157
Seitenanzahl424 Seiten
ISBN9783428532803
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Der Beurteilungsspielraum zugunsten Privater ist eine weitere Variante der regulativen Verwebung öffentlich-rechtlicher und privater Akteure. Die bislang spezifisch medienrechtliche Innovation bildet den Anlass für diesen Forschungsbeitrag, der den weitergehenden Anspruch verfolgt, möglichst allgemeingültige verwaltungs- und regulierungsrechtliche Erkenntnisse zu gewinnen. Die grundlegende Untersuchung der neuen Rechtsfigur beinhaltet inzident die ebenso grundlegende Untersuchung klassischer verwaltungsrechtlicher Fragestellungen. Dazu gehören vor allem der 'herkömmliche' Beurteilungsspielraum zugunsten der Verwaltung, aber auch weitere Rechtsinstitute, die aktueller sind denn je. Indem der Autor die konkreten verwaltungsverfahrens- und prozessrechtlichen Konsequenzen für das bislang singuläre Referenzgebiet erarbeitet, stellt er zugleich die Operationalisierbarkeit der neuen Rechtsfigur und die Möglichkeit ihrer zukünftigen Verbreitung unter Beweis.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Erster Teil: Zum Inhalt dieser Arbeit32
Zweiter Teil: Das Konzept der regulierten Selbstregulierung35
A. Hinführung35
B. Definition36
I. „Regulierung“36
1. Zur vielfältigen und widersprüchlichen Verwendung des Begriffs36
2. Regulierung im Sinne der US-amerikanischen regulation38
3. Regulierung im Sinne eines Oberbegriffs39
4. Regulierung im Sinne einer spezifischen Wettbewerbssicherung39
5. Regulierung im imperativen Sinne40
II. „Selbstregulierung“40
III. „Regulierte Selbstregulierung“41
IV. Abgrenzung der regulierten Selbstregulierung zu anderen Modellen42
1. „Co-Regulierung“42
2. Selbstverwaltung und Kondominialverwaltung43
3. Beleihung und Verwaltungshilfe43
V. Exkurs: Verortung der regulierten Selbstregulierung durch die verschiedenenWissenschaftsdisziplinen44
C. Theoretische Grundlagen45
I. Motive für eine Implementierung und erhoffte Vorteile45
II. Gefahren einer Implementierung und befürchtete Nachteile47
III. Potentielle Instrumente49
IV. Typologisierung51
D. Referenzgebiete53
E. Verwaltungsrechtliche Integration56
F. Verfassungsrechtliche Bewertung57
I. Hinführung57
II. Grundrechte58
III. Staatliche Schutzpflichten59
IV. Demokratiegebot60
V. Weitere potentiell relevante Verfassungsnormen60
VI. Gemeinschaftsrechtliche Perspektive61
Dritter Teil: Das Verfahren des JMStV63
A. Hinführung63
B. Gegenstand und Betroffene des Verfahrens65
I. Rundfunk und Telemedien65
II. Angebote und Anbieter67
III. Materiell-rechtlicher Maßstab68
C. Die Akteure des Verfahrens68
I. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)68
1. Zusammensetzung, Sitz und Zuständigkeit68
2. Untergliederungen69
a) Prüfausschüsse69
b) Prüfgruppen70
c) Arbeitsgruppen70
d) „Jugendschutz.net“71
3. Exkurs: Die Stellung der KJM im Verhältnis zu den Landesmedienanstalten – nur oder auch „Organ“?71
a) Hinführung71
b) Das ausdrücklich normierte Verhältnis der KJM zu den Landesmedienanstalten72
c) Vergleich mit der Stellung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)73
d) Stellung der KJM im Verwaltungsprozess bei Klage eines Anbieters gegen eine behördliche Maßnahme74
aa) Problemstellung und bisheriger Meinungsstand74
bb) Eigene Überlegungen und Stellungnahme75
(1) Unmöglichkeit der Prozessführung durch die KJM75
(2) Notwendigkeit einer Problemlösung de lege lata75
(3) Interpretation des JMStV über seinen Wortlaut hinaus76
(4) Teilrechtsfähigkeit als Folge relativ hoher Eigenständigkeit78
(5) Die KJM als mögliche Beteiligte des Verwaltungsprozesses79
(6) Notwendigkeit der Beiladung der KJM81
e) Ergebnis des Exkurses81
4. Anwendbares Verwaltungsverfahrensgesetz81
5. Das Sonderproblem des Umlaufverfahrens83
a) Problemstellung und bisheriger Meinungsstand83
b) Eigene Überlegungen und Stellungnahme84
II. Die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (EFS)86
1. Die EFS als eigenständige Subjekte des Privatrechts86
a) Subjekte des Privatrechts86
b) Eigenständige Subjekte87
2. Die Anerkennung von EFS88
a) Die Voraussetzungen der Anerkennung88
b) Die Folgen der Anerkennung89
c) Die Aufhebung der Anerkennung90
3. Die bisher tatsächlich anerkannten EFS90
a) Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)90
b) Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM)90
D. Das Verfahren ohne Einbeziehung der EFS91
E. Das Verfahren unter Einbeziehung der EFS92
I. Das Verfahren für Angebote des Rundfunks92
1. Unterscheidung nach der Vorlagefähigkeit von Angeboten92
2. Das Verfahren für vorlagefähige Angebote93
3. Das Verfahren für nicht vorlagefähige Angebote94
4. Das Verfahren für vorlagefähige, aber nicht vorgelegte Angebote94
II. Das Verfahren für Angebote der Telemedien96
F. Entscheidungen und Richtlinien gem. §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV96
Vierter Teil: Verwaltungsrechtliche Einordnung des Verfahrens des JMStV99
A. Das Verfahren des JMStVals ein Fall der regulierten Selbstregulierung99
I. Prinzipielle Einordnung99
II. Resultierende Chancen und Risiken100
III. Kategorisierung anhand der eingesetzten Instrumente101
IV. Zur rechtspolitischen Forderung nach zusätzlichen Instrumenten101
1. Abgestufte Sanktionen gegenüber EFS?101
2. Institutionalisierte Beschwerden?102
3. Meldepflichten?103
V. Andere medienrechtliche Kontrollsysteme im Vergleich103
1. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)103
2. Verfahren zum Schutz der Jugend im öffentlich-rechtlichen Rundfunk104
3. Deutscher Presserat e.V.105
4. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)105
5. Deutscher Werberat107
6. Überwachung privater elektronischer Medien in Australien108
B. Das Verfahren des JMStV als ein Fall der Beleihung?109
I. Vorbemerkung zur Bedeutung der Fragestellung109
II. Das Rechtsinstitut der Beleihung110
1. Rechtliche Stellung des Beliehenen110
2. Die Qualifizierung einer gesetzlichen Regelung als Beleihung112
a) Der Standpunkt der Aufgabentheorie112
b) Der Standpunkt der Befugnistheorie113
c) Eigene Überlegungen und Stellungnahme114
3. Resultierende Abgrenzung der Beleihung von benachbarten Rechtsinstituten116
a) Abgrenzung von der Verwaltungshilfe116
b) Abgrenzung von der faktischen Beleihung116
c) Abgrenzung von der gesetzlichen Indienstnahme Privater117
III. Die anerkannten EFS als Beliehene?118
1. Beleihung hinsichtlich pauschal aller Tätigkeiten der EFS?118
a) Bisherige Vorschläge aus der Literatur118
b) Stellungnahme119
2. Beleihung hinsichtlich des Erlasses von Richtlinien und Einzelfallentscheidungen gem. §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV durch die EFS119
a) Bisherige Vorschläge aus der Literatur119
b) Stellungnahme120
3. Beleihung hinsichtlich der Tätigkeiten der EFS im Übrigen?121
a) Bisherige Vorschläge aus der Literatur121
b) Eigene Überlegungen und Stellungnahme122
aa) Zur Bedeutung der Anerkennung gem. § 19 Abs. 3 JMStV122
bb) Zur Bedeutung expliziter gesetzlicher Regelungen122
cc) Zur Bedeutung des Vergleichs mit akkreditierten Stellen und Sachverständigen123
dd) Zur Bedeutung der historischen Auslegung125
ee) Zur Bedeutung der Unverbindlichkeit der Entscheidung125
ff) Zur Bedeutung der Freiwilligkeit der Teilnahme126
4. Schlussfolgerung126
C. Das Verfahren des JMStV als ein Fall der Privatisierung127
I. Zu den verschiedenen Formen der Privatisierung127
II. Einordnung des Verfahrens des JMStV128
D. Das Verfahren des JMStV als ein Fall der Überwachung129
I. Zur Dichotomie von Überwachung und Aufsicht129
II. Einordnung des Verfahrens des JMStV131
Fünfter Teil: Die herkömmliche Rechtsfigur des Beurteilungsspielraums zugunsten der Verwaltung133
A. Hinführung133
B. Die normative Ermächtigungslehre138
I. Grundlegender Inhalt138
II. Fallgruppen139
C. Die Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des Beurteilungsspielraums und ihre Bedeutung für die normative Ermächtigungslehre141
I. Hinführung141
II. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts142
1. Vorbemerkung zur Darstellung142
2. Inhaltliche Entwicklung bis Ende der 1970er-Jahre143
3. Inhaltliche Entwicklung seit Anfang der 1980er-Jahre145
4. Bewertung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und ihrer Rezeption durch Literatur und Verwaltungsgerichtsbarkeit149
III. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts153
1. Inhaltliche Entwicklung153
2. Bewertung154
IV. Schlussfolgerung156
D. Die Kritik an der normativen Ermächtigungslehre und eigene Stellungnahme157
I. Vorbemerkung zu den Ursachen der Unübersichtlichkeit des Streitstands157
II. Kritik an der Annahme einer Ermächtigung und an den Fallgruppen160
1. Inhalt der Kritik160
2. Eigene Überlegungen und Stellungnahme162
III. Kritik an der Unterscheidung von Beurteilungsspielraum und Ermessen164
1. Inhalt der Kritik164
2. Eigene Überlegungen und Stellungnahme166
a) Zur Unterscheidung von terminologischer und inhaltlicher Fragestellung166
b) Zur Unterscheidung von Tatbestands- und Rechtsfolgenseite167
c) Zu den Praktikabilitätserwägungen und der europäischen Perspektive169
d) Schlussfolgerung170
IV. Kritik an der Interpretation von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG171
1. Rekurs: Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in der normativen Ermächtigungslehre171
2. Bedeutung der Fragestellung und aktueller Forschungsstand172
3. Inhalt einzelner Kritikpunkte174
a) Alternative Interpretation des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG als Gebot „optimalen“ Rechtsschutzes174
b) Verneinung der Ausnahmefähigkeit des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG174
aa) Vorbemerkung174
bb) Die Lehre Maurers175
cc) Die Lehre Iblers175
c) Verneinung der Vermutung zugunsten vollumfänglicher gerichtlicher Überprüfbarkeit177
4. Eigene Überlegungen und Stellungnahme177
a) Vorbemerkung zur Unterscheidung von Prozessformalitäten und Beurteilungsspielraum177
b) Das Gebot der vollumfänglichen Überprüfung als Element des Gebots effektiven Rechtsschutzes178
aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG als Gebot gerichtlichen Rechtsschutzes178
bb) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG als Gebot effektiven Rechtsschutzes179
cc) Vollumfänglichkeit der Überprüfung als Beitrag zur Effektivität179
dd) Relativität des Gebots der Vollumfänglichkeit179
c) Zur Lehre Maurers – „Sachlich unüberwindbare Grenzen“ als alleinige Ausnahme?180
aa) Kein Schluss von der Vorbehaltlosigkeit auf die Ausnahmslosigkeit180
bb) Kein Schluss vom sachlichen Unvermögen auf das rechtliche Dürfen und Müssen180
cc) Fehlende Stringenz bei den Fallgruppen „sachbedingter Ausnahmefälle“181
dd) Möglichkeit des einfachen Gesetzgebers zur originären Schaffung eines „sachbedingten Ausnahmefalls“182
d) Die Vermutung zugunsten der vollumfänglichen gerichtlichen Überprüfbarkeit183
e) Vorgeschlagene verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe für eine Ausnahme184
aa) Alternative Möglichkeit der Ermessenseinräumung als Rechtfertigung?184
bb) Funktionsgrenzen der Rechtsprechung im Sinne erhöhter tatsächlicher Schwierigkeiten als Rechtfertigung?185
cc) Funktionsgrenzen der Rechtsprechung im Sinne funktionellrechtlicher Gewaltenteilung als Rechtfertigung?186
dd) „Richtigkeit“ als Rechtfertigung?187
ee) Staatsferne als Rechtfertigung?189
ff) Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Rechtfertigung?190
gg) Funktionsfähigkeit der Verwaltung als Rechtfertigung?190
f) Zwischenergebnis190
g) Zur Lehre Iblers – Theoretisch mögliche, aber praktisch ausgeschlossene Ausnahmen?191
h) Mittelbare verfassungsrechtliche Rechtfertigung über den Weg des materiellen Rechts – Der Beurteilungsspielraum als vorgelagerte Frage192
i) Schlussfolgerung194
V. Ergebnis194
E. Zur Bedeutung der Grundrechte für die normative Ermächtigungslehre195
I. Hinführung195
II. Grundrechte als Argument gegen einen Beurteilungsspielraum196
III. Grundrechte als Argument für einen Beurteilungsspielraum196
IV. Differenzierungen197
V. Eigene Überlegungen und Stellungnahme197
1. Angreifbare Heranziehung der Freiheitsgrundrechte gegen einen Beurteilungsspielraum197
2. Angreifbare Heranziehung von Art. 3 Abs. 1 GG für einen Beurteilungsspielraum199
3. Angreifbare Differenzierungen202
4. Schlussfolgerung202
F. Kriterien für die Annahme einer konkludenten normativen Ermächtigung203
I. Bisherige Ansätze in Rechtsprechung und Literatur203
1. Hinführung203
2. Beispiele und deren Bewertung203
a) Prognoseabhängigkeit203
b) Komplexität204
c) Wertungsabhängigkeit204
d) Besondere Gremien205
e) Schlussfolgerung205
II. Eigener Vorschlag206
1. Vom Gesetzgeber gewollte Exklusivität der Entscheidungszuständigkeit als zentraler Anknüpfungspunkt der Auslegung206
2. Weisungsfreie Gremien als prototypischer Fall der gesetzgeberisch gewollten Exklusivität der Entscheidungszuständigkeit208
3. Einbindung des Prüfungswesens210
4. Einbindung der Entscheidungen weisungsfreier Regulierungsbehörden211
5. Einbindung von beamtenrechtlichen Beurteilungen212
6. Einbindung einzelner Risiko- und verwaltungspolitischer Entscheidungen sowie der Planung213
III. Zur Bedeutung explizit eingeräumter Beurteilungsspielräume für die Annahme konkludenter Einräumungen215
G. Rechtspolitische Bewertung216
I. Aktueller Diskussionsstand216
II. Eigene Überlegungen und Stellungnahme216
H. Konsequenzen bei Annahme eines Beurteilungsspielraums219
I. Orientierung an der Ermessensfehlerlehre219
II. Gerichtliche Überprüfung von Beurteilungsspielräumen220
Sechster Teil: Die Übertragung der herkömmlichen Rechtsfigur des Beurteilungsspielraums in den neuen Kontext222
A. Vorbemerkung zur Bedeutung der Fragestellung222
B. Zum „Ob“ der Übertragung224
I. Problemstellung – Ist die Rechtsfigur auf die neue Situation überhaupt anwendbar?224
II. Bisheriger Meinungsstand in der Literatur224
1. Befürwortung einer Übertragbarkeit224
2. Skepsis gegenüber einer Übertragbarkeit225
3. Die Sondermeinung Bandehzadehs225
4. Die Sondermeinung Boschs225
III. Bewertung226
C. Zum „Wie“ der Übertragung229
I. Problemstellung – In welchen Fällen ist die Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch die EFS anzunehmen?229
II. Entstehungsgeschichte von § 20 Abs. 3, 5 JMStV und amtliche Begründung229
III. Bisherige Vorschläge aus der Literatur230
1. Zum Vorschlag von Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner230
2. Zum Vorschlag von Cole232
3. Zum Vorschlag von Erdemir232
4. Zum Vorschlag von Scheuer233
5. Zu vorgeschlagenen Vereinfachungen und Kurzformeln234
IV. Eigener Vorschlag236
1. Konsequenzen des „herkömmlichen“ Beurteilungsspielraums als gedanklicher Ausgangspunkt236
2. Spezifizierung aufgrund besonderer Umstände des JMStV236
3. Der Ablauf der Überprüfung durch die KJM237
D. Instruktive Beispielsfälle239
I. „I want a famous face“239
1. Inhalt des Angebots und Verlauf des Verfahrens239
2. Bewertung239
II. „Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken“243
1. Inhalt des Angebots und Verlauf des Verfahrens243
2. Bewertung244
III. „Popetown“244
1. Inhalt des Angebots und Verlauf des Verfahrens244
2. Bewertung245
IV. „Ein einsames Haus am See“246
1. Inhalt des Angebots und Verlauf des Verfahrens246
2. Bewertung246
Siebenter Teil: Der Inhalt der neuen Rechtsfigur des Beurteilungsspielraums zugunsten Privater – ein Zwischenergebnis247
Achter Teil: Einfach-rechtliche Konsequenzen des Beurteilungsspielraums zugunsten der anerkannten EFS251
A. Konsequenzen für die originären Kompetenzen der KJM251
I. Eingreifen der KJM auch im „Normalfall“?251
a) Problemstellung251
b) Inhalt und Bewertung vorgeschlagener Begründungsansätze252
aa) Abgestuftes Verhältnis zwischen KJM und EFS?252
bb) „Reservezuständigkeit“ der KJM bei „Anlegung deutlich falscher Maßstäbe“?252
cc) Eingreifen im Einzelfall als Minus zum Widerruf?253
dd) Verfassungsrang des Jugendschutzes als Eingriffsgrundlage für die KJM?255
c) Schlussfolgerung256
II. Schlichtes Verwaltungshandeln257
B. Konsequenzen für die Kompetenzabgrenzung zwischen Behörden und anerkannten EFS259
I. Hinführung259
II. Erlass von Einzelfallentscheidungen gem. §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV durch KJM und EFS260
1. Rechtliche Einordnung der Einzelfallentscheidung260
2. Rangverhältnis zwischen den von KJM und den von EFS erlassenen Einzelfallentscheidungen260
III. Erlass von Richtlinien gem. §§ 8 Abs. 1 9 Abs. 1 JMStV durch KJM und EFS261
1. Rechtliche Einordnung der Richtlinien261
2. Rangverhältnis zwischen den von KJM und den von EFS erlassenen Richtlinien262
a) Problemstellung262
b) Bisheriger Meinungsstand in der Literatur263
c) Eigene Überlegungen und Stellungnahme263
3. Zusammenfassender Überblick zum Verhältnis von Richtlinien gem. §§ 8 Abs. 1 9 Abs. 1 JMStV und Beurteilungsspielraum der EFS265
IV. Erlass von Richtlinien durch die Landesmedienanstalten und Beurteilungsspielraum der EFS266
V. Widerruf der Anerkennung gem. § 19 Abs. 5 Satz 1 Var. 2 JMStV268
1. Problemstellung268
2. Bisheriger Meinungsstand in der Literatur269
3. Eigene Überlegungen und Stellungnahme269
C. Konsequenzen für das Verwaltungsverfahren271
I. Vorüberlegung zur Anwendbarkeit des VwVfG271
II. Umfang der Pflicht der KJM zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen272
III. Gesonderter Beschluss der KJM über die Feststellung der Überschreitung?273
IV. Hinzuziehung der EFS zum Verwaltungsverfahren273
1. Problemstellung und bisherige Praxis273
2. Einfache Hinzuziehung273
3. Notwendige Hinzuziehung?274
4. Wirkungen von Hinzuziehung und unterlassener Hinzuziehung275
5. Zusammenfassung und Bewertung275
V. Zugänglichmachung von Entscheidungsbegründungen zugunsten der EFS275
D. Konsequenzen für den Verwaltungsprozess277
I. Beiladung der EFS bei Klagen des Anbieters277
1. Problemstellung und bisherige Praxis277
2. Einfache Beiladung277
3. Notwendige Beiladung?278
4. Wirkungen von Beiladung und unterlassener Beiladung278
5. Zusammenfassung und Bewertung278
II. Vorbemerkung zur Möglichkeit eigener Klagen der EFS279
III. Organstreitverfahren zwischen KJM und EFS?280
IV. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges281
1. Klagen des Anbieters sowie Klagen einer EFS auf Anerkennung281
2. Klagen der EFS gegen schlichtes Verwaltungshandeln281
3. Klagen der EFS gegen die inzidente Behauptung der Überschreitung des Beurteilungsspielraums282
V. Klagebefugnis282
1. Klagen des Anbieters sowie Klagen einer EFS auf Anerkennung282
2. Klagen der EFS gegen schlichtes Verwaltungshandeln282
3. Klagen der EFS gegen die inzidente Behauptung der Überschreitung des Beurteilungsspielraums284
VI. Statthafte Klagearten285
1. Klagen des Anbieters sowie Klagen der EFS auf Anerkennung285
2. Klagen der EFS gegen schlichtes Verwaltungshandeln285
3. Klagen der EFS gegen die inzidente Behauptung der Überschreitung des Beurteilungsspielraums286
VII. Passivlegitimation287
1. Klagen des Anbieters sowie Klagen der EFS auf Anerkennung287
2. Klagen der EFS gegen schlichtes Verwaltungshandeln287
a) Problemstellung – Unmöglichkeit der eigenen Passivlegitimation der KJM287
b) Bestimmung der konkret passivlegitimierten Landesmedienanstalt288
c) Rekurs: Statthafte Klageart bei einer Klage gegen die Landesmedienanstalt anlässlich des Handelns der KJM289
3. Klagen der EFS gegen die inzidente Behauptung der Überschreitung des Beurteilungsspielraums290
a) Problemstellung – Unmöglichkeit der eigenen Passivlegitimation der KJM290
b) Bestimmung der konkret passivlegitimierten Landesmedienanstalt291
VIII. Beweislastverteilung291
IX. „Zweiter“ Beurteilungsspielraum zugunsten der KJM?292
1. Hinführung und Differenzierung292
2. Beurteilungsspielraum der KJM bei fehlender Befassung einer EFS293
3. Beurteilungsspielraum der KJM hinsichtlich der Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch die EFS?295
a) Inhalt und Bewertung bisheriger Vorschläge295
b) Eigener Vorschlag296
c) Rekurs: Beiladung der EFS296
4. Beurteilungsspielraum der KJM nach tatsächlicher Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch die EFS?297
X. Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren297
XI. Klagen von Anbietern gegen eine anerkannte EFS299
1. Klagen gegen eine EFS in ihrer privatrechtlichen Tätigkeit299
2. Klagen gegen eine EFS in ihrer Tätigkeit als Beliehene300
a) Sachentscheidungsvoraussetzungen300
b) Beurteilungsspielraum der EFS als Beliehene gegenüber dem Gericht?301
aa) Vorüberlegung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Beurteilungsspielraums zugunsten Beliehener im Allgemeinen301
bb) Beurteilungsspielraum zugunsten der EFS als Beliehene302
XII. Übergreifende Schlussfolgerung zum Prozessrecht – Gibt es einen Beurteilungsspielraum zugunsten Privater gegenüber den Verwaltungsgerichten?303
E. Konsequenzen für das materielle Recht305
I. Problemstellung – Ausformung des materiellen Rechts durch Private305
II. Beispiele für betroffene unbestimmte Rechtsbegriffe305
1. „Programmankündigungen mit Bewegtbildern“305
2. „Entwicklungsbeeinträchtigend“307
3. „Pornografisch“308
III. Bewertung308
F. Konsequenzen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten310
I. Indirekte Auswirkung auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV?310
II. Direkte Auswirkung auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch § 20 Abs. 3, 5 JMStV?310
III. Direkte Auswirkung auch bei Überschreitung des Beurteilungsspielraums?311
IV. Direkte Privilegierung bei der Ahndung von Straftaten?312
V. Indirekte Privilegierung durch strafrechtlichen Irrtum?313
Neunter Teil: Verfassungsrechtliche Bewertung316
A. Der Beurteilungsspielraum zugunsten Privater als solcher316
B. Institutionelle Vorgaben für das Verfahren des JMStV318
I. Pflicht des Staates zum Jugendschutz318
1. Inhalt318
2. Vereinbarkeit der Einbindung anerkannter EFS320
II. Rundfunkfreiheit als objektives Prinzip und das Gebot der Staatsferne321
1. Inhalt321
2. Exkurs: Vereinbarkeit der KJM mit dem Gebot der Staatsferne323
a) Bisheriger Meinungsstand in der Literatur323
b) Eigene Überlegungen und Stellungnahme325
3. Vereinbarkeit der Einbindung anerkannter EFS mit dem Gebot der Staatsferne327
III. Demokratiegebot327
1. Inhalt327
2. Exkurs: Vereinbarkeit der KJM mit dem Demokratiegebot328
a) Vereinbarkeit hinsichtlich des Rundfunks328
b) Vereinbarkeit hinsichtlich der Telemedien329
3. Vereinbarkeit der Einbindung anerkannter EFS mit dem Demokratiegebot330
a) Vorbemerkung330
b) Die Tätigkeit anerkannter EFS als „Ausübung von Staatsgewalt“ gem. Art. 20 Abs. 2 GG?331
c) Die demokratische Legitimation der Tätigkeit der EFS332
IV. Weitere institutionelle Vorgaben333
V. Gemeinschaftsrechtliche institutionelle Vorgaben für das Verfahren335
C. Abwehrrechtliche Vorgaben für das Verfahren des JMStV336
I. Vorbemerkung zur Bedeutung der Abwehrrechte der Anbieter für das Verfahren336
II. Abwehrrechte der Anbieter337
1. Rundfunkfreiheit als Abwehrrecht337
a) Schutzbereich und Schranken337
b) Das Zensurverbot gem. Art. 5. Abs. 1 Satz 3 GG338
2.Weitere Freiheitsrechte340
3. Gleichheitsgebot342
4. Zur Ausstrahlung der Abwehrrechte der Anbieter auf die privatrechtlichen Beziehungen zu anerkannten EFS344
III. Abwehrrechte der potentiellen Empfänger345
1. Informationsfreiheit der Jugendlichen345
2. Informationsfreiheit der Erwachsenen346
3. Elternrecht347
D. Zur formellen Verfassungsmäßigkeit des JMStV347
Zehnter Teil: Rechtspolitische Bewertung352
A. Hinführung und Abgrenzung352
I. Referenzgebiet und Rechtsfigur in der Bewertung352
II. Relevanz der rechtspolitischen Bewertung und die Evaluation des JMStV353
III. Relativierung der rechtswissenschaftlichen Perspektive354
B. Rechtspolitische Bewertung des Verfahrens des JMStV356
I. Realbefund der Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung des Internets356
II. Zur bisherigen Praxis358
1. Praxis der KJM358
a) Zum Problem der übermäßigen Verfahrensdauer358
b) Zum Problem mangelnder Transparenz359
c) Zum Problem des überspannten Selbstverständnisses360
2. Praxis der anerkannten EFS362
a) Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)362
b) Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia e.V. (FSM)362
III. Zu den auf das Verfahren Einfluss nehmenden Interessen363
1. Bedeutung363
2. Die jeweiligen Einzelinteressen der Beteiligten364
3. Das gemeinsame Interesse aller Beteiligten365
4. Die Interessen von Außenstehenden366
IV. Bisherige Stellungnahmen zum neuen System368
1. Stellungnahmen der Anbieter368
2. Stellungnahmen der Behörden368
3. Stellungnahmen der Politik368
4. Stellungnahmen der Wissenschaft369
V. Übergreifende Überlegungen zu Realbefund und Rechtslage371
1. Implikationen der besonderen tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Normierung371
a) Hinführung371
b) Internationale Ausweichmöglichkeiten371
c) Große Anzahl der Angebote372
d) Bewertung372
2. Regulierte Selbstregulierung als Konsequenz374
3. Zur Bedeutung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen für die Normierung376
4. Zur Berechtigung einer Vielzahl von Entscheidungsträgern377
a) Vielzahl der Entscheidungsträger bei der Normgebung377
b) Vielzahl der Entscheidungsträger im Verfahren381
aa) Landesmedienanstalten und KJM sowie deren Untergliederungen381
bb) KJM und EFS382
cc) Verschiedene EFS382
dd) Bewertung382
c) Vielzahl der Entscheidungsträger im gerichtlichen Verfahren384
aa) Verschiedene Gerichtsbarkeiten384
bb) Verschiedene Gerichte innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit385
d) Schlussfolgerung385
5. Zur Berechtigung eines nicht auf Absolutheit orientierten Verfahrens386
6. Zur Berechtigung eines besonders komplexen Systems387
7. Der Beurteilungsspielraum als Kriterium der Zuständigkeitsabgrenzung390
VI. Abschließende Bewertung des Verfahrens des JMStV in Zusammenschau mit seinen Voraussetzungen393
C. Zur Übertragung des Verfahrens auf neue Referenzgebiete395
I. Einbindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?395
1. Hinführung395
2. Bisheriger Meinungsstand396
3. Eigene Überlegungen und Stellungnahme398
a) Interessenvertretung als Ausgangspunkt angreifbarer Begründungen398
b) Strukturelle Relevanz des Jugendschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk399
c) Besonderheiten und Probleme der jugendschutzrechtlichen Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk399
d) Das Beispiel des Fernsehfilms „Wut“400
e) Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Effektivitätssteigerung für den Fall einer Vereinheitlichung401
f) Schlussfolgerung402
g) Zur Art und Weise der Umsetzung für den Fall einer Einbindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks403
II. Zur Übertragung des Verfahrens auf andere Bereiche des Medienrechts403
III. Zur Übertragung des Verfahrens auf andere Wirtschaftsbereiche404
D. Abschließende Bewertung des Beurteilungsspielraums zugunsten Privater als Instrument regulierter Selbstregulierung406
Literaturverzeichnis408
Sachwortverzeichnis423

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