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Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts.

AutorTine Golombek
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 222
Seitenanzahl209 Seiten
ISBN9783428532872
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Tine Golombek untersucht, inwieweit das deutsche Strafrecht ausländischen Rechtsgütern Schutz gewährt. Insbesondere ist klärungsbedürftig, ob deutsche Straftatbestände, die keine Individualrechtsgüter schützen, sondern dem Schutz kollektiver Rechtsgüter dienen, auch anwendbar sind, wenn durch das tatbestandsmäßige Verhalten nicht der deutsche Staat oder die inländische Gesellschaft betroffen ist, sondern ein fremder Staat oder ein nicht deutsches Kollektiv. In Wissenschaft und Praxis gibt es auf diese Frage noch keine befriedigende Antwort. Die Autorin zieht die bisher unbestrittene These, die Frage nach dem Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht werde nicht durch das Strafanwendungsrecht des StGB (§§ 3-7) beantwortet, sondern der 'Schutzbereich' eines Tatbestandes sei jeweils durch Auslegung zu ermitteln, in Zweifel. Mit einer an Wortlaut und Systematik der §§ 3-7 StGB ausgerichteten und durch teleologische Erwägungen gestützten Auslegung gelangt die Autorin dagegen zu dem Ergebnis, dass alle ausländischen Rechtsgüter vom deutschen Strafrecht mit seinen Tatbeständen erfasst werden, sofern das deutsche Strafrecht über § 3StGB (Inlandstat) oder § 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB (Auslandstat eines Deutschen) anwendbar ist und der Gesetzgeber für den betreffenden Tatbestand keine Ausnahme statuiert hat. Die Autorin setzt sich mit möglichen Gegenargumenten zu ihrer These auseinander und untersucht in diesem Zusammenhang u. a. anhand ausgewählter Beispiele, welche Funktion ein 'Auslandsbezug' in einem Straftatbestand haben kann und welcher Zusammenhang zwischen der Schutzbereichsfrage und der Problematik der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht besteht.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
A. Einleitung14
I. Die „Schutzbereichsfrage“ und ihre Bedeutung – der Gegenstand der Untersuchung14
II. Vorfragen und Hauptfrage – Gang der Untersuchung19
B. Herkömmliche Auffassungen zum Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht23
I. Schutz ausländischer Individualrechtsgüter23
1. Ausschließlich Individualrechtsgüter schützende Tatbestände23
a) Einschluss ausländischer Individualrechtsgüter23
b) Begründungsansätze25
2. Tatbestände mit doppeltem Schutzzweck28
II. Kein Schutz ausländischer Hoheitsinteressen28
1. Ausschluss ausländischer staatlicher Rechtsgüter28
2. Begründungsansätze32
a) Strafrecht als „innerstaatliches Ordnungsrecht“32
b) Einmischung in fremde Souveränität32
c) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bzw. nicht dem Richter zu überlassende Entscheidung33
III. Schutz ausländischer Kollektivrechtsgüter?34
1. Abgrenzungsfragen34
2. Uneinigkeit über den Schutz ausländischer Kollektivrecht37
a) Zuordnung zum Bereich der hoheitlichen Interessen bzw. zum Bereich der Individualrechtsgüter37
b) Einbeziehung der „allen zivilisierten Rechtsstaaten gemeinsamen Rechtswerte“ in den Schutzbereich deutscher Tatbeständeund ähnliche Formeln – keine klare Position der Rechtsprechung39
c) Obermüller und Günther-Nicolay: Einbeziehung ausländischer Kollektivrechtsgüter als verbotene Analogie41
IV. Zusammenfassung und Ausblick43
1. Die Schutzbereichsfrage als im Hinblick auf Kollektivrechtsgüter ungelöstes Problem43
2. Eigener Lösungsansatz43
a) Die Aufgabe des deutschen Strafrechts und die Rechtsgutsproblematik als nachrangige Fragen43
b) Der sich durch grammatikalische und systematische Auslegung des Gesetzes ergebende Schutzbereich als Ausgangspunkt45
C. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts – Versuch einer Klärung des Verhältnisses der „Schutzbereichsfrage“ zu den §§ 3–747
I. Der tatbestandliche Schutzbereich – eine „Frage für sich“?47
1. Die Fragwürdigkeit der gängigen Vorstellung (Strikte Trennung der Problemkreise)47
a) „Geltungsbereich“ und „Schutzbereich“ als Fragen der Anwendbarkeit deutscher Straftatbestände47
b) Streit um die dogmatische Natur der §§ 3–7: Bedeutung erst auf der Ebene der sekundären oder bereits auf der Ebene der primären Norm?48
aa) Die herkömmliche Auffassung: Deutsches Strafrecht als universelle Bewertungsnorm menschlichen Verhaltens49
bb) Das heute vorherrschende Verständnis: Beschränkter Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts50
c) Einigkeit über die Zuordnung zum materiellen Recht51
d) Exkurs: Die unzutreffende Einordnung der Voraussetzungen der §§ 3–7 als objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Konsequenz der Ansicht vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts52
e) Folgen der Zuordnung der §§ 3–7 zum materiellen Recht für die Einordnung der Schutzbereichsfrage54
aa) Die Zugehörigkeit auch der Schutzbereichsfrage zur primären Ebene nach der Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts54
bb) Die Einordnungsmöglichkeiten nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts54
(1) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur sekundären Ebene55
(2) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur (den §§ 3–7 vorgelagerten) primären Ebene55
cc) Die Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung56
2. Die parallele Problematik im Internationalen Privatrecht: Die „selbstbegrenzte Sachnorm“57
3. Die Schutzbereichsfrage als vom Strafanwendungsrecht zu bewältigendes Problem59
a) Die §§ 3–7 StGB: Ein auch die „Schutzbereichsfrage“ lösendes Regelungssystem?61
aa) Die Prinzipien des Strafanwendungsrechts und die den §§ 3–7 unmittelbar zu entnehmenden Aussagen bzgl. des Geltungsbereichs61
(1) Territorialitätsprinzip und aktives Personalitätsprinzip61
(2) Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip: Das Rechtsgut als Anknüpfungspunkt62
bb) Die den §§ 3–7 mittelbar zu entnehmende Aussage über den „Schutzbereich“ deutscher Tatbestände64
(1) Der Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1: Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter bei Inlandstaten (§ 3) und Auslandstaten Deutscher (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1)64
(2) Keine Gegenargumente aus den anderen Normen des Strafanwendungsrechts67
(a) Kein Gegenargument aus § 668
(b) Kein Gegenargument aus § 569
(c) Kein Gegenargument aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 Var. 270
(3) Das deutsche Strafanwendungsrecht als „zweigleisiges“ System und die Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Völkerrecht71
(a) Kein Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Ausländern71
(b) Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Deutschen und Inlandstaten72
(c) Konsequenz „Tatbestandsspaltung“76
cc) Die „Schutzbereichsfrage“ im Rahmen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts77
(1) Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter auch bei Beeinträchtigung durch einen Ausländer im Ausland als Konsequenz der Grundidee77
(2) Die inkonsequente Relativierung der Grundidee durch das Stellen der „Schutzbereichsfrage“79
(3) Mangelnde Überzeugungskraft der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch80
(a) Die argumentative Stützung der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch durch Schmitz80
(b) Theorie vom universellen Bewertungsanspruch als Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz81
(c) Weitere Anhaltspunkte gegen das Zutreffen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch84
(4) Besonderer Rechtfertigungsbedarf für die Annahme der Beschränkung eines Tatbestandes auf inländische Rechtsgüter auch nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch86
b) Kein Konflikt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz87
c) Kein zwingendes Gegenargument aus einzelnen ausdrücklichen Schutzbereichserweiterungen88
aa) Der Auslandsbezug einzelner Tatbestände als Indiz gegen die These der grundsätzlichen Einbeziehung?88
bb) Tatbestände mit Auslandsbezug ohne (zwingende) Bedeutung für die Ermittlung des geschützten Rechtsguts – am Beispiel des § 15288
cc) Notwenige Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter aufgrund spezieller Anwendungsbeschränkungen90
(1) § 370 Abs. 6 AO90
(2) IntBestG und EUB91
(3) § 264 Abs. 7 Nr. 293
(4) §§ 326 Abs. 2 und 330d Nr. 193
(5) § 38 Abs. 5 WpHG – ein Scheinkandidat98
dd) „Einbeziehung“ ausländischer Rechtsgüter mit lediglich deklaratorischem Charakter? – die Bedeutung von § 299 Abs. 3102
ee) Zusammenfassung und Ausblick107
4. Die richtige Fragestellung: Gründe für den ausnahmsweisen Ausschluss ausländischer Rechtsgüter aus dem tatbestandlichen Schutzbereich?109
II. Ergebnis zu C.: Die Schutzbereichsfrage als Korrektiv der gesetzgeberischen Entscheidung in den §§ 3–7109
1. Voraussetzung für die der Schutzbereichsfrage zugedachte Korrekturfunktion: Die Tatbestände als „selbstbegrenzte Sachnormen“110
2. Exkurs: „Selbsterweiterte Sachnormen“ im deutschen StGB?111
D. Die Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter als Grundsatz und die Abweichungen vom Grundsatz durch tatbestandsimmanente Schutzbereichsbegrenzungen113
I. Tatbestände mit Schutzbereichsbegrenzung113
1. Tatbestände, bei denen sich die Begrenzung aus dem Wortlaut oder der (Legal-)Definition einzelner Tatbestandsmerkmale ergibt113
2. Begrenzungen auf den Schutz inländischer Rechtsgüter aufgrund der akzessorischen Struktur von Tatbeständen?115
a) Das ungelöste Problem der „Fremdrechtsanwendung“ im Strafrecht117
b) Verwaltungsakzessorietät als besonders problematischer Bereich119
c) Die Fremdrechtsanwendungsproblematik im Rahmen der Schutzbereichsfrage121
aa) Die übliche Darstellung: Schutzbereich als Vorfrage der Fremdrechtsanwendung121
bb) Tatsächliche Bedeutung der Fremdrechtsanwendungsproblematik für Schutzbereichsfragen122
(1) Die Berechtigung einer umgekehrten Perspektive122
(2) Der fehlende unmittelbare Zusammenhang zwischen Fremdrechtsanwendung und Schutzbereich123
d) Die verschiedenen Theorienzur Fremdrechtsanwendung in kritischer Würdigung – geeignete Ansätze zur Bewältigung der Problematik?125
aa) Ermittlung der heranzuziehenden Rechtsordnung mit Hilfe der Kollisionsnormen des deutschen Rechts125
bb) Der Ansatz Liebelts126
(1) Die zwei Differenzierungsschritte Liebelts126
(2) Die zweifelhafte Begründung für eine abweichende Behandlung „rechtsgutkonkretisierender“ Tatbestandsmerkmale127
(3) Die unzutreffenden Folgerungen aus dem Begriff der universellen Bewertungsfunktion für den Bereich der „rechtsgutbeeinträchtigenden“ Merkmale128
cc) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen als gangbarer Weg131
(1) Geringe Berücksichtigung des Unterschieds zwischen rechtlich-normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen in der bisherigen Diskussion131
(2) Der wesentliche Unterschied zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen133
(3) Keine Ausfüllung von Blankettmerkmalen durch ausländisches Recht135
(4) Konkretisierung normativer Tatbestandsmerkmale durch das zuständige Recht136
(a) Heranziehung des zuständigen Rechts als grundsätzlich zwingende Folge der Entscheidung für den Schutz ausländischer Rechtsgüter136
(b) Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung durch Kollisionsnormen des deutschen Rechts141
(c) Übertragung der Lösung auf den Bereich der „indirekten“ Verweisungen?144
(d) Übertragung der Lösung auf den Bereich der Inlandsdistanzdelikte?147
e) Ergebnis152
aa) Mögliche Auswirkungen der Fremdrechtsanwendung im Bereich der normativen Tatbestandsmerkmale152
bb) Blanketttechnik als Instrument des Gesetzgebers zur Einschränkung der §§ 3–7154
3. Die Verletzung ausländischer Rechtsgüter als Prozesshindernis?156
II. Keine Schutzbereichsbegrenzung in anderen Fällen156
1. Bedeutung teleologischer Überlegungen156
2. Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer staatlicher Interessen?158
a) Die Unbrauchbarkeit der Formel der Rechtsprechung158
b) Kein Verstoß gegen das Einmischungsverbot durch den Schutz ausländischer Hoheitsinteressen159
c) Die Unzulänglichkeiten in der Argumentation Obermüllers160
d) Mangelnde Vergleichbarkeit ausländischer Hoheitsinteressen mit deutschen?162
e) Ergebnis: Keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer Allgemeininteressen164
3. Teleologische Erwägungen zugunsten des Schutzes ausländischer Rechtsgüter165
a) Die Schutzwürdigkeit ausländischer Allgemeininteressen165
b) Generalpräventive Erwägungen170
aa) Störung des inländischen Rechtsfriedens durch Beeinträchtigung ausländischer Rechtsgüter?170
bb) Problemfall Inlandsdistanzdelikt: Anwendung des deutschen Strafrechts auch bei Straflosigkeit am Erfolgsort172
(1) „Erfolgsunrecht“ trotz fehlender Strafbarkeit am Erfolgsort173
(2) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers175
(3) Ungeeignetheit von Schutzbereichsbeschränkungen zur Lösung der Inkongruenzproblematik175
(4) Der Konflikt zwischen Staatensolidarität und Selbstschutz und seine Unlösbarkeit auf materieller Ebene177
(5) Sonderproblem Distanzteilnahme: Änderungsbedürftigkeit der geltenden Regelung181
cc) Ergebnis182
4. Die Erstreckung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter am Beispiel einzelner Tatbestände183
III. Die Ausnahme vom Grundsatz als Regel?184
IV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten184
E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung186
Literaturverzeichnis199
Sachwortverzeichnis208

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