Vorwort | 6 |
Inhaltsverzeichnis | 8 |
A. Einleitung | 14 |
I. Die „Schutzbereichsfrage“ und ihre Bedeutung – der Gegenstand der Untersuchung | 14 |
II. Vorfragen und Hauptfrage – Gang der Untersuchung | 19 |
B. Herkömmliche Auffassungen zum Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht | 23 |
I. Schutz ausländischer Individualrechtsgüter | 23 |
1. Ausschließlich Individualrechtsgüter schützende Tatbestände | 23 |
a) Einschluss ausländischer Individualrechtsgüter | 23 |
b) Begründungsansätze | 25 |
2. Tatbestände mit doppeltem Schutzzweck | 28 |
II. Kein Schutz ausländischer Hoheitsinteressen | 28 |
1. Ausschluss ausländischer staatlicher Rechtsgüter | 28 |
2. Begründungsansätze | 32 |
a) Strafrecht als „innerstaatliches Ordnungsrecht“ | 32 |
b) Einmischung in fremde Souveränität | 32 |
c) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bzw. nicht dem Richter zu überlassende Entscheidung | 33 |
III. Schutz ausländischer Kollektivrechtsgüter? | 34 |
1. Abgrenzungsfragen | 34 |
2. Uneinigkeit über den Schutz ausländischer Kollektivrecht | 37 |
a) Zuordnung zum Bereich der hoheitlichen Interessen bzw. zum Bereich der Individualrechtsgüter | 37 |
b) Einbeziehung der „allen zivilisierten Rechtsstaaten gemeinsamen Rechtswerte“ in den Schutzbereich deutscher Tatbeständeund ähnliche Formeln – keine klare Position der Rechtsprechung | 39 |
c) Obermüller und Günther-Nicolay: Einbeziehung ausländischer Kollektivrechtsgüter als verbotene Analogie | 41 |
IV. Zusammenfassung und Ausblick | 43 |
1. Die Schutzbereichsfrage als im Hinblick auf Kollektivrechtsgüter ungelöstes Problem | 43 |
2. Eigener Lösungsansatz | 43 |
a) Die Aufgabe des deutschen Strafrechts und die Rechtsgutsproblematik als nachrangige Fragen | 43 |
b) Der sich durch grammatikalische und systematische Auslegung des Gesetzes ergebende Schutzbereich als Ausgangspunkt | 45 |
C. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts – Versuch einer Klärung des Verhältnisses der „Schutzbereichsfrage“ zu den §§ 3–7 | 47 |
I. Der tatbestandliche Schutzbereich – eine „Frage für sich“? | 47 |
1. Die Fragwürdigkeit der gängigen Vorstellung (Strikte Trennung der Problemkreise) | 47 |
a) „Geltungsbereich“ und „Schutzbereich“ als Fragen der Anwendbarkeit deutscher Straftatbestände | 47 |
b) Streit um die dogmatische Natur der §§ 3–7: Bedeutung erst auf der Ebene der sekundären oder bereits auf der Ebene der primären Norm? | 48 |
aa) Die herkömmliche Auffassung: Deutsches Strafrecht als universelle Bewertungsnorm menschlichen Verhaltens | 49 |
bb) Das heute vorherrschende Verständnis: Beschränkter Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts | 50 |
c) Einigkeit über die Zuordnung zum materiellen Recht | 51 |
d) Exkurs: Die unzutreffende Einordnung der Voraussetzungen der §§ 3–7 als objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Konsequenz der Ansicht vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts | 52 |
e) Folgen der Zuordnung der §§ 3–7 zum materiellen Recht für die Einordnung der Schutzbereichsfrage | 54 |
aa) Die Zugehörigkeit auch der Schutzbereichsfrage zur primären Ebene nach der Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts | 54 |
bb) Die Einordnungsmöglichkeiten nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts | 54 |
(1) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur sekundären Ebene | 55 |
(2) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur (den §§ 3–7 vorgelagerten) primären Ebene | 55 |
cc) Die Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung | 56 |
2. Die parallele Problematik im Internationalen Privatrecht: Die „selbstbegrenzte Sachnorm“ | 57 |
3. Die Schutzbereichsfrage als vom Strafanwendungsrecht zu bewältigendes Problem | 59 |
a) Die §§ 3–7 StGB: Ein auch die „Schutzbereichsfrage“ lösendes Regelungssystem? | 61 |
aa) Die Prinzipien des Strafanwendungsrechts und die den §§ 3–7 unmittelbar zu entnehmenden Aussagen bzgl. des Geltungsbereichs | 61 |
(1) Territorialitätsprinzip und aktives Personalitätsprinzip | 61 |
(2) Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip: Das Rechtsgut als Anknüpfungspunkt | 62 |
bb) Die den §§ 3–7 mittelbar zu entnehmende Aussage über den „Schutzbereich“ deutscher Tatbestände | 64 |
(1) Der Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1: Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter bei Inlandstaten (§ 3) und Auslandstaten Deutscher (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1) | 64 |
(2) Keine Gegenargumente aus den anderen Normen des Strafanwendungsrechts | 67 |
(a) Kein Gegenargument aus § 6 | 68 |
(b) Kein Gegenargument aus § 5 | 69 |
(c) Kein Gegenargument aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 Var. 2 | 70 |
(3) Das deutsche Strafanwendungsrecht als „zweigleisiges“ System und die Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Völkerrecht | 71 |
(a) Kein Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Ausländern | 71 |
(b) Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Deutschen und Inlandstaten | 72 |
(c) Konsequenz „Tatbestandsspaltung“ | 76 |
cc) Die „Schutzbereichsfrage“ im Rahmen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts | 77 |
(1) Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter auch bei Beeinträchtigung durch einen Ausländer im Ausland als Konsequenz der Grundidee | 77 |
(2) Die inkonsequente Relativierung der Grundidee durch das Stellen der „Schutzbereichsfrage“ | 79 |
(3) Mangelnde Überzeugungskraft der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch | 80 |
(a) Die argumentative Stützung der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch durch Schmitz | 80 |
(b) Theorie vom universellen Bewertungsanspruch als Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz | 81 |
(c) Weitere Anhaltspunkte gegen das Zutreffen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch | 84 |
(4) Besonderer Rechtfertigungsbedarf für die Annahme der Beschränkung eines Tatbestandes auf inländische Rechtsgüter auch nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch | 86 |
b) Kein Konflikt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz | 87 |
c) Kein zwingendes Gegenargument aus einzelnen ausdrücklichen Schutzbereichserweiterungen | 88 |
aa) Der Auslandsbezug einzelner Tatbestände als Indiz gegen die These der grundsätzlichen Einbeziehung? | 88 |
bb) Tatbestände mit Auslandsbezug ohne (zwingende) Bedeutung für die Ermittlung des geschützten Rechtsguts – am Beispiel des § 152 | 88 |
cc) Notwenige Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter aufgrund spezieller Anwendungsbeschränkungen | 90 |
(1) § 370 Abs. 6 AO | 90 |
(2) IntBestG und EUB | 91 |
(3) § 264 Abs. 7 Nr. 2 | 93 |
(4) §§ 326 Abs. 2 und 330d Nr. 1 | 93 |
(5) § 38 Abs. 5 WpHG – ein Scheinkandidat | 98 |
dd) „Einbeziehung“ ausländischer Rechtsgüter mit lediglich deklaratorischem Charakter? – die Bedeutung von § 299 Abs. 3 | 102 |
ee) Zusammenfassung und Ausblick | 107 |
4. Die richtige Fragestellung: Gründe für den ausnahmsweisen Ausschluss ausländischer Rechtsgüter aus dem tatbestandlichen Schutzbereich? | 109 |
II. Ergebnis zu C.: Die Schutzbereichsfrage als Korrektiv der gesetzgeberischen Entscheidung in den §§ 3–7 | 109 |
1. Voraussetzung für die der Schutzbereichsfrage zugedachte Korrekturfunktion: Die Tatbestände als „selbstbegrenzte Sachnormen“ | 110 |
2. Exkurs: „Selbsterweiterte Sachnormen“ im deutschen StGB? | 111 |
D. Die Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter als Grundsatz und die Abweichungen vom Grundsatz durch tatbestandsimmanente Schutzbereichsbegrenzungen | 113 |
I. Tatbestände mit Schutzbereichsbegrenzung | 113 |
1. Tatbestände, bei denen sich die Begrenzung aus dem Wortlaut oder der (Legal-)Definition einzelner Tatbestandsmerkmale ergibt | 113 |
2. Begrenzungen auf den Schutz inländischer Rechtsgüter aufgrund der akzessorischen Struktur von Tatbeständen? | 115 |
a) Das ungelöste Problem der „Fremdrechtsanwendung“ im Strafrecht | 117 |
b) Verwaltungsakzessorietät als besonders problematischer Bereich | 119 |
c) Die Fremdrechtsanwendungsproblematik im Rahmen der Schutzbereichsfrage | 121 |
aa) Die übliche Darstellung: Schutzbereich als Vorfrage der Fremdrechtsanwendung | 121 |
bb) Tatsächliche Bedeutung der Fremdrechtsanwendungsproblematik für Schutzbereichsfragen | 122 |
(1) Die Berechtigung einer umgekehrten Perspektive | 122 |
(2) Der fehlende unmittelbare Zusammenhang zwischen Fremdrechtsanwendung und Schutzbereich | 123 |
d) Die verschiedenen Theorienzur Fremdrechtsanwendung in kritischer Würdigung – geeignete Ansätze zur Bewältigung der Problematik? | 125 |
aa) Ermittlung der heranzuziehenden Rechtsordnung mit Hilfe der Kollisionsnormen des deutschen Rechts | 125 |
bb) Der Ansatz Liebelts | 126 |
(1) Die zwei Differenzierungsschritte Liebelts | 126 |
(2) Die zweifelhafte Begründung für eine abweichende Behandlung „rechtsgutkonkretisierender“ Tatbestandsmerkmale | 127 |
(3) Die unzutreffenden Folgerungen aus dem Begriff der universellen Bewertungsfunktion für den Bereich der „rechtsgutbeeinträchtigenden“ Merkmale | 128 |
cc) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen als gangbarer Weg | 131 |
(1) Geringe Berücksichtigung des Unterschieds zwischen rechtlich-normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen in der bisherigen Diskussion | 131 |
(2) Der wesentliche Unterschied zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen | 133 |
(3) Keine Ausfüllung von Blankettmerkmalen durch ausländisches Recht | 135 |
(4) Konkretisierung normativer Tatbestandsmerkmale durch das zuständige Recht | 136 |
(a) Heranziehung des zuständigen Rechts als grundsätzlich zwingende Folge der Entscheidung für den Schutz ausländischer Rechtsgüter | 136 |
(b) Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung durch Kollisionsnormen des deutschen Rechts | 141 |
(c) Übertragung der Lösung auf den Bereich der „indirekten“ Verweisungen? | 144 |
(d) Übertragung der Lösung auf den Bereich der Inlandsdistanzdelikte? | 147 |
e) Ergebnis | 152 |
aa) Mögliche Auswirkungen der Fremdrechtsanwendung im Bereich der normativen Tatbestandsmerkmale | 152 |
bb) Blanketttechnik als Instrument des Gesetzgebers zur Einschränkung der §§ 3–7 | 154 |
3. Die Verletzung ausländischer Rechtsgüter als Prozesshindernis? | 156 |
II. Keine Schutzbereichsbegrenzung in anderen Fällen | 156 |
1. Bedeutung teleologischer Überlegungen | 156 |
2. Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer staatlicher Interessen? | 158 |
a) Die Unbrauchbarkeit der Formel der Rechtsprechung | 158 |
b) Kein Verstoß gegen das Einmischungsverbot durch den Schutz ausländischer Hoheitsinteressen | 159 |
c) Die Unzulänglichkeiten in der Argumentation Obermüllers | 160 |
d) Mangelnde Vergleichbarkeit ausländischer Hoheitsinteressen mit deutschen? | 162 |
e) Ergebnis: Keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer Allgemeininteressen | 164 |
3. Teleologische Erwägungen zugunsten des Schutzes ausländischer Rechtsgüter | 165 |
a) Die Schutzwürdigkeit ausländischer Allgemeininteressen | 165 |
b) Generalpräventive Erwägungen | 170 |
aa) Störung des inländischen Rechtsfriedens durch Beeinträchtigung ausländischer Rechtsgüter? | 170 |
bb) Problemfall Inlandsdistanzdelikt: Anwendung des deutschen Strafrechts auch bei Straflosigkeit am Erfolgsort | 172 |
(1) „Erfolgsunrecht“ trotz fehlender Strafbarkeit am Erfolgsort | 173 |
(2) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers | 175 |
(3) Ungeeignetheit von Schutzbereichsbeschränkungen zur Lösung der Inkongruenzproblematik | 175 |
(4) Der Konflikt zwischen Staatensolidarität und Selbstschutz und seine Unlösbarkeit auf materieller Ebene | 177 |
(5) Sonderproblem Distanzteilnahme: Änderungsbedürftigkeit der geltenden Regelung | 181 |
cc) Ergebnis | 182 |
4. Die Erstreckung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter am Beispiel einzelner Tatbestände | 183 |
III. Die Ausnahme vom Grundsatz als Regel? | 184 |
IV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten | 184 |
E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung | 186 |
Literaturverzeichnis | 199 |
Sachwortverzeichnis | 208 |