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Hirnbild und »Lügendetektion«.

Zur Zulässigkeit der Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Strafverfahren mittels hirnbildgebender Verfahren.

AutorStefan Seiterle
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Prozessrecht 217
Seitenanzahl303 Seiten
ISBN9783428531714
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Diskutierte man bisher über 'Lügendetektion' im Strafverfahren, ging es dabei fast immer um den Polygraphentest. Dieses Verfahren der Glaubwürdigkeitsbegutachtung hat sich in Deutschland jedoch nie durchgesetzt: Erst hielt der BGH es für menschenwürdewidrig, gut 40 Jahre später dann für 'völlig ungeeignet'. Stefan Seiterle beleuchtet nun das Potential neuer Verfahren, besonders der Kernspintomographie, und stellt dabei alte und neue Fragen vor allem zur rechtlichen Zulässigkeit der 'Lügendetektion'. Denn weder mit dem pauschalen Abstempeln als menschenwürdeverletzend noch mit einer knappen Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich der Komplexität der Fragestellung gerecht werden. Tatsächlich gibt es im Ergebnis keine eindeutige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit; ein sich in akuter 'Not' befindlicher Angeklagter muss sich indes mittels eines tauglichen 'Lügendetektors' entlasten dürfen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1. Kapitel: Einführung in die Problemstellung14
A. Einleitung14
B. Einführung in das Prinzip der „Lügendetektion“, definitorische und terminologische Vorbemerkungen17
2. Kapitel: Die Diskussion um den Einsatz des Polygraphentests23
A. Prinzip und Verfahrensweise der Glaubwürdigkeitsbegutachtung mit dem Polygraphentest24
I. Kontrollfragentest25
II. Tatwissentest28
III. Ungeklärte theoretische Fundierung30
B. Vor dem Urteil des BGH vom 17. 12. 199833
I. BGHSt 5, 332 (1954)34
II. BVerfG – Beschluss vom 18. 8. 198135
III. BVerfG – Beschluss vom 15. 10. 199736
IV. BVerfG – Beschluss vom 7. 4. 199837
V. BGH – Beschluss vom 14. 10. 199838
VI. Auffassungen im Schrifttum bis 199838
C. Das Urteil des BGH vom 17. 12. 199839
I. Grundsätzliche verfassungsrechtliche und strafprozessuale Zulässigkeit bei Einverständnis des Beschuldigten39
1. Kein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG39
2. Kein Verstoß gegen § 136a StPO40
II. Ungeeignetheit des Beweismittels41
1. Ungeeignetheit des KFT42
a) Kein Beweiswert42
b) Nicht einmal minimaler Indizwert43
2. Ungeeignetheit des TWT43
D. Rezeption des Urteils44
E. Analyse des BGH-Urteils45
I. Polygraphische Untersuchung als Hilfsmittel im Rahmen des Sachverständigenbeweises46
II. Eignung des Kontrollfragentests im Hauptverfahren46
1. Grundannahme und Funktionsweise des KFT47
2. Indizwert der Ergebnisse eines KFT51
a) Analogstudien52
b) Feldstudien53
c) Zwischenfazit55
d) Manipulierbarkeit56
e) Fehleranfälligkeit57
3. Fazit57
III. Eignung des Tatwissentests im Hauptverfahren63
IV. Einsatz des Polygraphentests im Ermittlungsverfahren64
V. Endgültiges Verbot jeglicher Form apparativer „Lügendetektion“?66
F. Zusammenfassung67
G. Erfahrungen in anderen Rechtsgebieten67
I. Arbeitsrecht68
II. Familienrecht68
H. Erfahrungen in anderen Ländern70
3. Kapitel: Neue Verfahren der „Lügendetektion“75
A. Hirnstrommessung75
B. Hirnbildgebende Verfahren76
C. „Lügendetektion“ mit funktioneller Magnetresonanztomographie (fMRT)78
I. Grundlagen der Magnetresonanztomographie79
II. Funktionelle Magnetresonanztomographie79
III. Übersicht über verschiedene Studien zur „Lügendetektion“ mit fMRT81
IV. Die Versuche von Kozel und Langleben83
V. Ergebnisse der Studien87
VI. Beurteilung88
VII. Bereits erfolgter Einsatz in einem deutschen Strafverfahren90
VIII. Theoretische Grundüberlegung zur „Lügendetektion“ mittels hirnbildgebender Verfahren91
IX. Überkommene und neue Schwierigkeiten94
D. Weitere neue Verfahren97
E. Ausblick: Entdecken falscher Erinnerung98
F. Zusammenfassung99
4. Kapitel: Rechtliche Zulässigkeit eines nicht-invasiven, einverständlich durchgeführten hirnbildgebenden Verfahrens zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung101
A. Vorüberlegungen103
I. Einbeziehung „perfekter“ Verfahren103
II. Maßgeblichkeit des Beweisantragsrechts – Ablehnungsgrund des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO: rechtliche Unzulässigkeit der Beweiserhebung104
B. Verstoß gegen § 136a StPO106
I. Generelle Anwendbarkeit auf unwillkürliche Äußerungen106
II. Anwendbarkeit auf Sachverständige bei staatlicher Anordnung der Untersuchung116
III. § 136a StPO bei direkter Anwendung117
1. Untersuchung unter Verwendung eines hirnbildgebenden Verfahrens als körperlicher Eingriff117
2. Untersuchung unter Verwendung eines hirnbildgebenden Verfahrens als „Täuschung“118
IV. § 136a StPO in analoger Anwendung119
V. Zwischenergebnis124
VI. § 136a Abs. 3 StPO bei analoger Anwendung?125
C. Verletzung der Menschenwürde132
I. Grundsätzliche Verfügbarkeit des eigenen Menschenwürdeschutzes?134
1. Metaphysische Interpretation der Menschenwürdegarantie135
2. Wertorientiertes Verständnis der Menschenwürde138
3. Paternalistische Begründung141
4. Menschenwürdegarantie als Achtung der Selbstbestimmung144
5. Prinzipielle Verfügbarkeit auch in Extremfällen147
6. Keine Ausnahme bei einem Verfahren der „Lügendetektion“ mit specific lie response151
II. Zwischenfazit155
D. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts157
I. Schutzbereich/Eingriff157
II. § 81a StPO als Eingriffsgrundlage158
1. Hirnbildgebende Verfahren als „körperliche Untersuchung“159
2. Glaubwürdigkeit als „bedeutsame Tatsache“ i. S. d. § 81a Abs. 1 Satz 1 StPO160
3. Zwischenergebnis164
III. Erfordernis einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung – Vorbehalt des Gesetzes164
IV. Zwischenergebnis168
E. Subjektive Schranke der Einwilligung: Das Erfordernis der Freiwilligkeit der Einwilligung168
F. Objektive Schranke der Einwilligung: Vorrangige Belange der Allgemeinheit oder konkreter Dritter176
I. Interessen der Allgemeinheit176
II. Belange Dritter178
1. Künftige Angeklagte – insbesondere das Argument des mittelbaren Drucks178
a) Skizzierung der Untersuchung des Themenkomplexes „mittelbarer Druck auf künftige Angeklagte“179
b) Ein ausbleibender Testwunsch würde rechtstatsächlich als Schuldindiz aufgefasst – „alltägliche Schuldvermutung“180
c) Die „alltägliche Schuldvermutung“ führte zu einem Einwilligungsdruck bei künftigen Angeklagten186
d) Mittelbarer Druck und Verwertungsverbot188
aa) Problem des teilweisen Schweigens189
(1) Unterbliebene Beantragung als teilweises Schweigen bei erfolgter Einlassung zur Sache?191
(2) Verwertbarkeit des teilweisen Schweigens195
(3) Ergebnis201
bb) Könnte das Verwertungsverbot die „alltägliche Schuldvermutung“ neutralisieren?202
e) Abhängigkeit der „alltäglichen Schuldvermutung“ und des indirekten Drucks von der Beweissituation208
f) Auswirkungen auf die Rechte künftiger Angeklagter212
aa) Mittelbarer Druck als „Zwang“ für künftige Angeklagte i. S. d. § 136a Abs. 1 StPO213
bb) Mittelbarer Druck als Beeinträchtigung der Aussagefreiheit künftiger Angeklagter215
(1) Beeinträchtigung des Rechts, frei über die Inanspruchnahme des Tests zu entscheiden218
(2) Beeinträchtigung des Rechts, den Test nicht in Anspruch nehmen zu müssen (Beeinträchtigung des Schweigerechts)220
cc) Zusammenfassung221
dd) Mittelbarer Druck und allgemeines Persönlichkeitsrecht222
g) Konsequenzen für die Zulässigkeit nach Abwägung der betroffenen Interessen223
aa) Nach der Beweislage wäre eine Verurteilung wahrscheinlich224
bb) Nach der Beweislage wäre ein Freispruch wahrscheinlich229
2. Zusammenfassung und Exkurs: Aussagedruck und „Geständnisbonus“/„Deal“230
III. Mitangeklagte233
G. Zusammenfassung und Ergebnis234
5. Kapitel: Weitere Fallkonstellationen und ihre rechtliche Beurteilung236
A. Testung gegen den Willen des Beschuldigten unzulässig236
B. Testung ohne den Willen des Beschuldigten – heimlicher „Lügendetektor“-Einsatz237
C. Signifikante Wahrscheinlichkeit für „falsch positive“ Ergebnisse – Spezifität bei maximal etwa 90 Prozent240
D. Verwertungsverbot für belastende Testergebnisse243
I. Mögliche Folgen244
II. Durchsetzbarkeit des Verwertungsverbotes244
III. Verwertungsverbot für belastende Ergebnisse wünschenswert?246
E. Es bestehen weitere Entlastungsmöglichkeiten für den Angeklagten249
F. Zulässigkeit im Ermittlungsverfahren250
I. Belastende Testergebnisse verwertbar – Spezifität bei annähernd 100 Prozent251
II. Belastende Testergebnisse verwertbar – Spezifität bei maximal 90 Prozent253
III. Verwertungsverbot für belastende Testergebnisse254
G. Untersuchungshaft255
H. Antragsrecht der Strafverfolgungsbehörden?256
I. Nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit für „falsch positive“ Ergebnisse – Spezifität bei maximal 90 Prozent257
II. Unerhebliche Wahrscheinlichkeit für „falsch positive“ Ergebnisse – Spezifität bei annähernd 100 Prozent259
III. Antragsrecht der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren?259
IV. Antragsrecht der Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel der Entlastung des Angeklagten?260
I. „Lügendetektor“-Test zum Beweis strafmildernder Umstände261
6. Kapitel: Folgefragen und weitere Aspekte263
A. Feststellbarkeit der Beweislage263
I. Eventualbeweisantrag264
II. Hilfsbeweisantrag266
III. Bewertung267
B. Berücksichtigung außerprozessual erstellter Tests268
C. Einsatz beim Zeugen271
I. Pflicht des Zeugen zur Einwilligung in eine „lügendetektorische“ Untersuchung?272
II. Einsatz beim zustimmenden Zeugen273
III. Untersuchungsverweigerung des Zeugen verwertbar?276
7. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse279
Literaturverzeichnis283
Stichwortverzeichnis303

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