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Die Grundsätze des Art. 79. Abs. 3 GG in der Weimarer Staatsrechtslehre am Beispiel des Bundesstaatsprinzips und der Lehre Carl Schmitts

AutorDavid Liebelt
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl24 Seiten
ISBN9783640232789
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis15,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: PS Verfassungswandel in Vergangenheit und Gegenwart, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit sollen nun die Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG im Hinblick auf ihre Vorgeschichte in der deutschen Staatsrechtslehre zur Zeit der Weimarer Republik untersucht werden. Dazu soll anhand der Lehre Carl Schmitts der Frage nachgegangen werden, wie das Problem der Grenzen der Verfassungsrevision in der Weimarer Staatsrechtslehre diskutiert wurde, und inwiefern sich von Carl Schmitts Positionen aus inhaltliche Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten, exemplifiziert am Bundesstaatsprinzip, zu den Regelungen des Grundgesetzes ergeben. Hierzu gliedert sich die Arbeit in drei Teile. Zunächst wird im ersten Teil, in welchem die Grenzen der Verfassungsrevision untersucht werden, Art. 79 Abs. 3 GG als Revisionssperrklausel vorgestellt. Die wesentlichen, dort herauszuarbeitenden Aspekte der grundgesetzlichen Verfassungsänderungs-sperre sollen als Kriterien dienen anhand derer die Kennzeichen der Lehre Carl Schmitts aufgezeigt werden. Um zu einem besseren Verständnis seiner Ansichten zu gelangen, wird darüber hinaus die herrschende Lehre im Staatsrecht der Weimarer Republik kontrastierend entgegenzustellen und der Hintergrund des Richtungsstreits der Weimarer Staatsrechtslehre zu erläutern sein. Nachdem im ersten Teil die verfassungstheoretische Grundlegung der Revisionssperrklausel behandelt wurde, soll im zweiten Teil der Arbeit geprüft werden, inwieweit auch normative Gehalte der grundgesetzlichen Revisionssperrklausel bei Carl Schmitt vorgefunden werden können. Dies soll an einem kurzen Fallbeispiel anhand des Bundesstaatsprinzips geschehen. Hierzu werden zunächst die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten unantastbaren Elemente der bundesstaatlichen Verfassungsordnung umrissen, worauf die Darstellung der Bundesstaatlichkeit in der Lehre Carl Schmitts folgen wird. Im Schlussteil werden sodann die Ergebnisse der Arbeit festgehalten.

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