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E-Book

Produkt- und Produzentenhaftung

Mit Qualitätssicherungsvereinbarungen

AutorJürgen Ensthaler
VerlagCarl Hanser Fachbuchverlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl127 Seiten
ISBN9783446409071
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis7,99 EUR
Die Vermeidung von Produkt- bzw. Produzentenhaftung ist für Unternehmen von größter Bedeutung; dies gilt auch für die Haftung innerhalb von Lieferbeziehungen. Dieser Band stellt den komplizierten Bereich der Produkt- bzw. Produzentenhaftung und den der Qualitätssicherungsvereinbarungen verständlich vor. Die Ausführungen sollen helfen, Haftungsvermeidungsstrategien wirksam aufzubauen.

- Produkthaftungsrisiken erkennen; Haftungsvermeidungsstrategien wirksam entwickeln
- Qualitätssicherungsvereinbarungen überprüfen
- Auch für den juristischen Laien verständlich

Der Herausgeber

Prof. Dr.-Ing. Gerd F. Kamiske, ehemals Leiter der Qualitätssicherung im Volkswagenwerk Wolfsburg und Universitätsprofessor für Qualitätswissenschaft an der TU Berlin, verbindet Praxis und Wissenschaft in idealer Weise. Seine umfangreichen Erfahrungen in verantwortlicher Linien- und Projektarbeit im In- und Ausland einerseits und in Lehre und Forschung andererseits garantieren einen praxisnahen Wissenstransfer in Form dieser Pocket Power-Reihe zum Nutzen jeden Lesers.

Der Autor

Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler ist Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Kaiserslautern. Zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten Technik und Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Europarecht.

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Leseprobe
3.8.1 Haftung des (End-)Herstellers (Assemblers) (S. 69-70)

Der Hersteller eines Endprodukts haftet „für dieses Produkt", ohne Rücksicht darauf, ob es in allen seinen Teilen in diesem Unternehmen gefertigt wurde.

Die Verkehrssicherungspflichten des (End-)Herstellers werden durch den Umstand der Zulieferung nicht berührt bzw. lediglich modifiziert. Der Assembler trägt (neben dem Zulieferer) die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten – in modifizierter Form:

Konstruktion

Der Assembler hat dafür zu sorgen, dass ein fremd hergestelltes Produktteil tauglich für das Endprodukt ist (der Zulieferer kann entsprechend beauftragt werden; die Direktiven für das Zubehörprodukt werden zweckmäßigerweise in einem Pflichtenheft erfasst).

Fabrikation

Der (End-)Hersteller ist zur ordnungsgemäßen Materialauswahl verpflichtet, nicht nur für Rohstoffe, sondern auch für Zulieferprodukte. Er hat auf „generelle" Eignung zu überprüfen und eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen (vollständige Überprüfung oder nur reduzierte Kontrolle, wenn schon auf die Herstellung wirksam Einfluss genommen wird; die Pflicht geht über die in § 377 HGB genannte hinaus).

Instruktion

Der Assembler hat auch regelmäßig vor solchen Gefahren zu warnen, die auf das zugelieferte Produkt zurückgehen.

Produktbeobachtung

Die Produktbeobachtungspflicht besteht im Rahmen der Beobachtungspflicht des Endprodukts.

Im Ergebnis treffen den (End-)Hersteller auch für das zugelieferte Produkt umfassende Sicherungspflichten. Dies wird damit begründet, dass der Verbraucher darauf vertraut, dass der Endhersteller keine unnötig gefährlichen Produkte in den Verkehr bringt. Inwieweit der (End-)Hersteller im Falle seiner Inanspruchnahme den Zulieferer in Anspruch nehmen kann, wird im Kapitel 7 erläutert.

3.8.2 Übertragung der Sicherungspflichten auf den Zulieferer

Die (End-)Hersteller (Assembler) können die ihnen obliegenden Hersteller-Verkehrssicherungspflichten auf die Zulieferer vertraglich übertragen, mit der Folge, dass sie im Bereich dieser Pflichten das Haftungsrisiko ganz erheblich vermindern.

Ergeben sich bei der Überwachung keine Bedenken gegen den Zulieferer, kann sich der Assembler hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion auf ordentlich gelieferte Ware verlassen. Die eigene Kontrollpflicht des Herstellers ist erheblich reduziert.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt4
Einführung6
1 Produkthaftung im Überblick8
2 Deliktsrechtliche Produzentenhaftung – Haftung aus §§ 823ff.BGB12
2.1 Grundlage12
2.2 Zentraler Begriff15
2.3 Verkehrssicherungspflichten15
2.3.1 Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten15
2.2.3 Allgemeine Kriterien für die Eingrenzung der Verkehrssicherungspflichten18
2.3.3 Umfang der Verkehrssicherungspflichten21
3 Technische Standards51
3.1 Konkretisierung der Verkehrssicherungspflichten durch technische Standards52
3.2 Einteilung und Inhalte52
3.2.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik53
3.2.2 Stand der Technik53
3.2.3 Stand von Wissenschaft und Technik53
3.2.4 Erkundung des Standes von Wissenschaft und Technik54
3.2.5 Zeitpunkt55
3.2.6 Stand von Wissenschaft und Technik und Verkehrssicherungspflicht56
3.3 Technische Normen und Verkehrssicherungspflichten57
3.4 Technische Standards im Konstruktionsbereich59
3.5 Technische Standards im Fabrikationsbereich62
3.6 Technische Standards im Instruktionsbereich66
3.7 Weitere Tatbestandsmerkmale der Produzentenhaftung68
3.8 Zwischenbetriebliche Arbeitsteilung bei der Produktherstellung – Übertragung von Verkehrssicherungspflichten69
3.8.1 Haftung des (End-)Herstellers (Assemblers)70
3.8.2 Übertragung der Sicherungspflichten auf den Zulieferer71
3.8.3 Haftung des Zulieferers75
4 Exkurs: Normung77
4.1 Arten technischer Normen77
4.2 Struktur der überbetrieblichen technischen Normung79
4.3 Funktionen technischer Normen79
5 Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz – Gefährdungshaftung81
5.1 Zentraler Begriff81
5.2 Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten für das Produkthaftungsgesetz (d.h. für die Gefährdungshaftung)83
5.3 Haftungsvoraussetzungen87
5.4 Haftungsadressaten88
5.5 Innenregress90
5.6 Weitere Haftungseinschränkungen bzw.Entlastungsmöglichkeiten94
5.7 Beweislast95
5.8 Verjährung95
5.9 Kein Haftungsausschluss96
6 Vertragliche Ansprüche auf Ersatz des Mangelfolgeschadens98
7 Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Abnehmer und Hersteller101
7.1 Regelungsinhalte und rechtliche Einordnung der QS-Vereinbarungen101
7.2 Qualitätssicherungsvereinbarungen und Wareneingangskontrolle103
7.2.1 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. §§ 377 f. HGB103
7.2.2 Ausschluss der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit104
7.2.3 Wareneingangskontrolle und veränderte Gewährleistungssituation106
7.3 Fixgeschäftsklauseln und Verzugsschadensersatzklauseln106
7.4 Veränderung der Gewährleistungssituation108
7.4.1 Abschied vom klassischen Gewährleistungssystem?108
7.4.2 Probleme der anhand eines Musters getroffenen Qualitätssicherungsvereinbarung110
7.5 Verteilung des Produkthaftungsrisikos112
7.5.1 Außenverhältnis112
7.5.2 Haftungsausgleich im Innenverhältnis114
7.6 Lieferantenbeurteilung115
7.6.1 Notwendigkeit115
7.6.2 Vorgehensweise116
7.6.3 Zutrittsrechte118
7.7 Dokumentations-, Aufbewahrungspflicht und Pflicht zur Einsichtnahmegewährung120
7.7.1 Rechtliche Einordnung von Dokumentationsregelungen121
7.7.2 Zum Umfang und Inhalt der Dokumentation122
7.7.3 Zur Art und Weise der Dokumentationsaufbewahrung123
7.7.4 Zur Vernichtung von Dokumentationen124
7.7.5 Zur Einsichtnahme in die Dokumentationen des Zulieferers durch den Endhersteller124
Abkürzungsverzeichnis125
Literatur127

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