Die grenzüberschreitende Organschaftsbesteuerung in Deutschland.
Seit 2002 wird bei der deutschen Organschaftsbesteuerung auf den doppelten Inlandsbezug verzichtet, gleichzeitig ist ein umfassendes Verlustabzugsverbot in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG eingefügt…