Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK…