Die Bewertung börsennotierter Aktien bei der Berechnung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen unter besonderer Berücksichtigung von Kursverlusten nach dem Bewertungsstichtag.
Sowohl bei der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen als auch von Pflichtteilsansprüchen müssen börsennotierte Aktien mit ihrem Verkehrswert am Bewertungsstichtag berücksichtigt werden. Der…