Börsenhandel in der Rom-I-VO: Die objektive Vertragsanknüpfung für die an Verträgen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO Beteiligten
Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO betrifft Verträge über Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die innerhalb multilateraler Systeme, also Börsen und funktionsgleichen Handelsplätzen, geschlossen…