Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983.

Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu…