Durch die Anforderungen in der Arbeitswelt (Flexibilität, Effektivität und Anpassung an veränderte Arbeitsformen) hat sich ein grundlegender Strukturwandel vollzogen. Diese Anforderungen machen eine entsprechende Veränderung in der Berufsausbildung nötig. Mit dem Lernfeldkonzept wird auf diese Situation reagiert.
Dieses Konzept, das auch für die Pflegeausbildung relevant wurde, beruht auf der »Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz« von 2011. Danach besteht das Leitziel der beruflichen Ausbildung darin, Handlungskompetenzen zu vermitteln. Um dieses Ausbildungsziel zu erreichen, ist es nicht ausreichend, einzelne Tätigkeiten und Krankheitsbilder bzw. einzelne Fächer isoliert voneinander im Unterricht zu behandeln und zu erlernen. Eine isolierte, additive Form der Vermittlung des Fachwissens ist nur unzureichend geeignet, um in der beruflichen Praxis Aufgaben zu bewältigen und Probleme zu lösen.
Diesem Konzept entspricht eine Lernform, die bei den Interessen der Auszubildenden ansetzt und zu einer selbstständigen Bewältigung von komplexen beruflichen Lernsituationen in der Praxis führt. Die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung einer Lernsituation werden dabei durch ein fächerübergreifendes und vernetztes Lernen erworben.
In der Ausarbeitung des Lernfeldkonzeptes für die altenpflegerische Ausbildung werden als Grundlage vier Lernbereiche (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 2002, Anlage 1) benannt:
(1) Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege.
(2) Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung.
(3) Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit.
(4) Altenpflege als Beruf.
Diesen vier Lernbereichen sind 14 Lernfelder zugeordnet:
(1) Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
• theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
• Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
• alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
• anleiten, beraten und Gespräche führen
• bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
(2) Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
• Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
• alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
• alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
(3) Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
• institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
• an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
(4) Altenpflege als Beruf
• berufliches Selbstverständnis entwickeln
• Lernen lernen
• mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
• die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Lernsituationen und Lernaufgaben
Zu den vier Lernbereichen und den 14 Lernfeldern kommen die einzelnen Lernsituationen, die in Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtung entwickelt werden. In diesen Lernsituationen können die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen gelernt, eingeübt und reflektiert werden.
Durch Lernaufgaben werden Lernsituationen bearbeitet und entsprechende Kompetenzen vermittelt und eingeübt. Manches wird durch bloßes Zusehen wahrgenommen und so auf dem Wege der Imitation gelernt. Das Lernen durch Nachahmung ist eine wichtige Form menschlichen Lernens. In unserem Leben lernen wir vieles – so nebenbei – auf dem Wege der Imitation. Die Praxisanleiterin sollte sich dessen bewusst sein: Alles, was sie tut, ist ein Lernmodell für die Auszubildenden auch ihre Handlungsweisen außerhalb der gezielten Anleitungssituation haben Vorbildcharakter für die Auszubildenden.
Bei der Ausbildung kann man es aber nicht dem Zufall überlassen, dass etwas gelernt wird – oder nicht. Deshalb kann es nicht nur um ein bloßes Zusehen gehen, sondern um eine zielorientierte Beobachtung. Diese macht aber eine klare Aufgabenstellung für die beobachtenden Auszubildenden notwendig.
Anregungen
Formulieren Sie für die gezielte Beobachtung einer Situation eine Aufgabenstellung und werten Sie diese anschließend mit den Auszubildenden aus. So kann es durch eine »zufällige« Beobachtung zu einer aktiven Mitarbeit der Auszubildenden an der Lernsituation kommen.
Zu den Aufgaben der Praxisanleiterin gehört es, den Kontakt mit der Einrichtung, z. B. Altenpflegeschule, zu halten (§ 2 (2) AltPflAPrV). Der Lernort Schule und der Lernort Praxis sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Ausbildungsziele erreicht werden. Dazu sind der Unterricht, z. B. in den Altenpflegeschulen, und die praktische Ausbildung inhaltlich aufeinander abzustimmen.
• Die Schule erstellt die jeweilige Ausbildungsplanung und ist zuständig für die Abstimmung der Lernangebote im Rahmen der Ausbildung.
• Die Verantwortlichen am Lernort Praxis entwickeln einen Ausbildungsplan als Grundlage der praktischen Ausbildung.
Das erfordert einen kontinuierlichen und intensiven Austausch aller am Ausbildungsprozess Beteiligten. Daher ist die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den kooperierenden Einrichtungen mit ihren jeweiligen Praxisfeldern ausgesprochen wichtig. Nur so kann der Ausbildungsordnung angemessen Rechnung getragen werden, in der es z. B. heißt: »Die Altenpflegeschule stellt durch die Lehrkräfte für die Zeit der praktischen Ausbildung die Praxisbegleitung der Auszubildenden in den Einrichtungen sicher. Aufgabe der Lehrkräfte ist es, die Auszubildenden durch begleitende Besuche in den Einrichtungen zu betreuen und zu beurteilen sowie die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu beraten« (§ 2 (3) AltPflAPrV).
Die Praxisbegleitung erfordert die Anwesenheit der Lehrenden vor Ort, um die Theorie-Praxis-Verknüpfung im direkten Gespräch mit der Pflegepraxis zu entwickeln. Die Fachlehrerinnen der Schule erstellen Lernaufträge und geben Projektaufgaben bzw. Arbeitsaufträge für den Praxisbesuch.
So heißt es z. B.: »Zum Ende eines Ausbildungsjahres erteilt die Altenpflegeschule der Schülerin oder dem Schüler ein Zeugnis über die Leistungen im Unterricht und der praktischen Ausbildung. Die Note für die praktische Ausbildung wird im Einvernehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt.« (§ 3 (1) AltPflAPrV)
Die Praxisanleiterin benotet nicht die Leistungen der Auszubildenden. Ihre Beobachtungen und Beurteilungen haben die Funktion von Förderung und Feedback. Sie bringt allerdings auf Grund ihrer Beobachtungen wesentliche Aspekte für die Beurteilung der Auszubildenden ein. Auf diesem Wege kann sie eine wichtige Unterstützung bei der Notengebung sein.
Anregung
Definieren und formulieren Sie die einzelnen Lernsituationen und Lernaufträge gemeinsam mit der Praxisbegleitung der Schule. So entwickelt sich eine gute und effiziente Zusammenarbeit.
Lernsituationen bilden die Grundlage in der theoretischen und praktischen Ausbildung. Sie sind die kleinsten didaktischen Einheiten innerhalb des Lernfeldkonzeptes. Da die Lernsituationen am Ende des Entwicklungsprozesses stehen, ist es wichtig, dass sie die relevanten und wichtigen Prozesse und Aufgaben des Berufes widerspiegeln.
Lernsituationen werden in der Regel mit einem Fallbeispiel verknüpft. So können an einer exemplarischen Situation (z. B. in einer geplanten Anleitung) Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt und eingeübt werden. Um eine solche Anleitung effektiv gestalten und beurteilen zu können, ist es notwendig, dass die Praxisanleiterin über den aktuellen Ausbildungsstand der einzelnen Auszubildenden informiert ist.
Der praktische Teil der Ausbildung bezieht sich gemäß der Ausbildungsund Prüfungsverordnung auf die Lernbereiche »Aufgaben und Konzepte der Altenpflege« (Lernbereich 1) und »Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung« (Lernbereich 2). Diesen Lernbereichen sind Lernfelder zugeordnet ( 9. Tipp: Machen Sie sich mit den Grundlagen des Lernfeldkonzepts vertraut). Diesen Lernfeldern können Ziele für die Praxis zugeordnet werden. Dazu sind nun Pflegesituationen, die in der Einrichtung vorkommen, für die Anleitung und Prüfung zu...